Bundesgesetze sind teilweise verfassungswidrig
Verfassungsbeschwerde gegen Zuchtverbot für bestimmte Rassen stattgegeben
erstellt 08:22h, aktualisiert 10:25h
Karlsruhe/dpa. Die Bundesgesetze gegen Kampfhunde sind teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Zuchtverbot auf Bundesebene für bestimmte Hunderassen statt. Die Zuständigkeit für diese Regelung liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, befand der Erste Senat. Landesrechtliche Regelungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
Dagegen bestätigten die Richter eine Vorschrift, die den Import der vier Kampfhunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier aus dem Ausland untersagt. Zwar sei wissenschaftlich umstritten, dass allein aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse auf die Gefährlichkeit eines Tieres geschlossen werden könne. Allerdings gebe es Erkenntnisse, dass Tiere dieser Rassen deutlich häufiger beißen als beispielsweise Schäferhunde oder Rottweiler.