Urteilsverkündung im Verfahren ''Kampfhunde''

Also sehe ich das dann richtig, daß sich im Grunde überhaupt nichts ändern wird?
 
  • 26. April 2024
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Hi SabineW ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja so sieht es aus. Natürlich ist es positiv das die Leutchen eins auf den Deckel bekommen haben und nicht machen können was sie wollen, aber das sich sooo gefreut wird. Nein, jetzt kann die Zucht wieder anfangen. Mir graust es jetzt schon davor.

Aber das war doch schon klar, die ganze Klage war eigentlich nur auf die Zucht und die freie Berufswahl ausgelegt...
 
Dann brauchen jetzt also nur die Länder jeweils wieder
Zuchtverbote auszusprechen und dann bleibt alles beim Alten?
 
WArten wir es mal ab, der Bund hat die Verantwortung nur an die Länder weitergetragen. Kann mir vorstellen das ein Zuchtverbot von den Ländern noch ausgesprochen wird.

Sonst macht es keinen Sinn. Das Importverbot wäre dann ja ein Witz.

xana
 
Also, dass wieder gezüchtet werden darf wieder, das hab ich jetzt verstanden. Aber hab ich den Rest auch richtig verstanden????

Die 4 Rassen bleiben weiterhin als gefährlich eingestuft??? Bei der Anschaffung usw. muss man genau so handeln wie bisher???? also eigentlich keine Änderung, weil man die Haltung meist eh nicht genehmigt bekommt....???? :verwirrt:

.....????????????????????????????????????
 
Das heißt dann, das der BUND nur ein Zuchtverbot nicht aussprechen darf,

die Länder aber schon.

Und bestimmte Rassen wohl doch generell à als "gefährlich" gestuft werden dürfen, ja???

Dann wäre ja der Weg für noch Schlimmeres gebahnt... :( :verwirrt: :(
 
Guten Morgen,
...ich versteh' das auch nicht so ganz.
Das jetzt wieder munter drauf losgezüchtet werden darf, empfinde ich nicht als Vorteil -
im Gegenteil :uhh:
Hat jemand eine Ahnung, wie sich das ganze auf die Länder auswirkt?
Gruss Bille - verwirrt :verwirrt:
 
Dann würden die Länder aber die Freiheit der Berufswahl ebenso einschränken, oder nicht?

Was wir jetzt also brauchen ist das Verbandsklagerecht für den Tierschutz (was ja schon gefordert wird), so daß ein Tierschutzverein gezielt dagegen klagt, daß die Rassen von vornerein als gefährlich eingestuft werde, richtig? Oder kann man dann immer noch nicht gegen diese Einstufung klagen?
 
So ein Schwachsinn...sieht mir für die Zukunft nach noch mehr Problemen und Ärger aus! :motz:

Wo bleibt da die Logik? :wand:

Ein Widerspruch in sich!
 
NRW hat ja z.B. ein Zuchtverbot für die 4 Rassen im LHundG drin. Wenn das Zuchtverbot im Bundesgesetz nur aus formalen Gründen wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gekippt wurde, die Länder aber solch ein Zuchtverbot aussprechen dürfen, bliebe in NRW alles beim Alten. Und die anderen Länder werden dann nachziehen und es hätte sich letztlich gar nichts geändert.
 
Wolfgang schrieb:
NRW hat ja z.B. ein Zuchtverbot für die 4 Rassen im LHundG drin. Wenn das Zuchtverbot im Bundesgesetz nur aus formalen Gründen wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gekippt wurde, die Länder aber solch ein Zuchtverbot aussprechen dürfen, bliebe in NRW alles beim Alten. Und die anderen Länder werden dann nachziehen und es hätte sich letztlich gar nichts geändert.

Seh ich genauso.

Bin mal gespannt, was sie dann in Bayern mit dem Bull-Terrier machen, der ja hier bei uns auf der Liste II steht und mit bestandenem Wesenstest nicht mehr als gefährlich eingestuft wird.
 
Karlsruhe kippt Zuchtverbot

Das vor Drei Jahren erlassene Zuchtverbot für gefährliche Hunde ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
Das Verbot sei mit den Grundrechten der HAlter und Züchter auf Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit nicht vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Die Richter gaben den Klägern allerdings nur teilweise Recht:
Das Importverbot für gefährliche Hunderassen wurde nicht aufgehoben. Das Bundesgesetz war erlassen worden, nachdem im Sommer 2000 der sechsjährige Volcan von zwei Kampfhunden totgebissen worden war.

Aus dem n-tv Text (115)
 
Marion schrieb:
Dann würden die Länder aber die Freiheit der Berufswahl ebenso einschränken, oder nicht?

Was wir jetzt also brauchen ist das Verbandsklagerecht für den Tierschutz (was ja schon gefordert wird), so daß ein Tierschutzverein gezielt dagegen klagt, daß die Rassen von vornerein als gefährlich eingestuft werde, richtig? Oder kann man dann immer noch nicht gegen diese Einstufung klagen?
Das würde doch auch nicht weiterhelfen, Marion. Ob eine Privatperson gegen ein Landeshundegesetz klagt oder ein Verein, macht keinen Unterschied. Wenn das BVerfG das Festmachen der Gefährlichkeit an der Rasse als zulässig erachtet hat, ist auch mit einer Klage gegen eine entsprechende Länderregelung nichts auszurichten.
 
mir gefällt einfach nicht das wieder gezüchtet werden darf, es aber weiterhin massig staffs usw. in den tierheimen sitzen, die wiederum nicht vermittelt werden, weil die Auflagen so knackig sind.
der "Kampfhund" sollte, meiner Meinung nach, wieder in die Gesellschaft integriert werden.
Das Gesetz der Züchtung ist nun erstmal auf gröbste gekippt. Nun wird sich sicherlich ne neue Gesetzgebung entwickeln, die nicht Verfassungswiedrig ist, Ob dieses Gesetzt besser oder schlechter sein wird, ist abzuwarten.
Das wird noch ne Menge Steine ins rollen bringen :unsicher:
 
Toll, dass meine Hunde nun auch noch vom Bundesverfassungsgericht als "besonders gefährlich" (aufgrund ihrer Rasse!!!) eingestuft werden. Klasse. Der Schuss ging für uns PitBull/Staff/ Bulli-Halter doch komplett nach hinten los oder wie seht ihr das?
 
"Mitteldeutsche Zeitung":
Bundesgesetze sind teilweise verfassungswidrig
Verfassungsbeschwerde gegen Zuchtverbot für bestimmte Rassen stattgegeben

erstellt 08:22h, aktualisiert 10:25h

Karlsruhe/dpa. Die Bundesgesetze gegen Kampfhunde sind teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Zuchtverbot auf Bundesebene für bestimmte Hunderassen statt. Die Zuständigkeit für diese Regelung liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, befand der Erste Senat. Landesrechtliche Regelungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Dagegen bestätigten die Richter eine Vorschrift, die den Import der vier Kampfhunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier aus dem Ausland untersagt. Zwar sei wissenschaftlich umstritten, dass allein aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse auf die Gefährlichkeit eines Tieres geschlossen werden könne. Allerdings gebe es Erkenntnisse, dass Tiere dieser Rassen deutlich häufiger beißen als beispielsweise Schäferhunde oder Rottweiler.


"...sei wissenschaftlich umstritten, dass allein aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse auf die Gefährlichkeit eines Tieres geschlossen werden könne. Allerdings gebe es Erkenntnisse, dass Tiere dieser Rassen deutlich häufiger beißen als beispielsweise Schäferhunde oder Rottweiler...."

Also das soll das Argument sein, wenn die Wissenschaftler praktisch alle das Gegenteil behaupten:
Lamborghini-Fahrzeuge fahren häufiger zu schnell als andere Autos. Deswegen dürfen diese nicht mehr importiert werden. Die Halter müssen jetzt einen Porsche oder BMW zum Rasen verwenden.

Schade, ich hätte den Karlsruher Richtern mehr Mumm und mehr Unabhängigkeit zugetraut.

Es wurden praktisch die Schlagzeilen der Bildzeitung nachgeplappert. Übereinstimmende Aussagen aller Fachleute wurden ignoriert. Die angebliche "Umstrittenheit" der Frage unter Wissenschaftlern ist herbeigeredet, es gibt eine riesige Übereinstimmung.

Einzelne Pappnasen, wie beispielsweise Ärzte, die Krebs mit Brennnesselpulver heilen wollen, sind kein Grund, eine "Umstrittenheit in wissenschaftlichen Kreisen" zu begründen. Man hat offensichtlich die Beweislast der Kläger nicht angreifen können und sich auf angebliche Statistiken zurückgezogen, die in der Urteilsbegründung wohl noch genannt werden müssen.
 
Seh ich auch so, vor allem gibt es jetzt eine Basis,

die Rasselisten beliebig erweitern zu können.

Das mit der Aufhebung des Zuchtverbotes hat gar keine Auswirkung und ist nur eine Lücke, die die Länder höchst wahrscheinlich schnell schließen werden.

Hier in NRW wirds übel bleiben, da uns Höhn sich jetzt bestätigt sehen kann... na klasse!
 
Wolfgang schrieb:
NRW hat ja z.B. ein Zuchtverbot für die 4 Rassen im LHundG drin. Wenn das Zuchtverbot im Bundesgesetz nur aus formalen Gründen wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gekippt wurde, die Länder aber solch ein Zuchtverbot aussprechen dürfen, bliebe in NRW alles beim Alten. Und die anderen Länder werden dann nachziehen und es hätte sich letztlich gar nichts geändert.
Das war Unsinn. Das Zuchtverbot in NRW gilt nicht für die 4 Rassen, sondern für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde.

Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Bayern hat das Zuchtverbot für Pit, Staff und Staffbull ja schon drin.
 
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