Urteilsverkündung im Verfahren ''Kampfhunde''

:hallo: HU HU

Nach einer Riesen diskussion mit einem anderen hundehalter die ich gerade hatte (habe urteilverkuendung von morgen angesprochen und jenige person meinte gesetz ware doch so ok) Wuerde es mich dochmal interessieren was ihr so meint wie das kuenftige gesetz denn so auszusehen haette idealer weise ?????:hö:
 
  • 18. April 2024
  • #Anzeige
Hi Tina&Maja ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 20 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hi Tina,

das wäre ein eigenes Thema für sich, was Aussicht hätte, auf ca. 10-15 Seiten anzuwachsen :)

Beckersmom ist glaube ich als "Archivbildmaterial für einen Kampfhund mit Kampfhundhalterin" bei den Sendern beliebt :)

Zu 'N24' schreib ich gleich was ins Pressebrett...
 
Justiz
Karlsruhe urteilt über Kampfhunde

Annähernd vier Jahre nach dem tragischen Tod des kleinen Volkan in Hamburg verkündet am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Grundsatzurteil zum Thema Kampfhunde. Ein Pitbull und ein Staffordshire-Terrier hatten den sechsjährigen Jungen zerfleischt. Mehrere Länder verschärften daraufhin ihre Hundehalter- oder Hundeverordnungen, auch der Bund erließ Gesetze, um die Gefahr durch Kampfhunde einzudämmen. Um diese bundesrechtlichen Regelungen geht es jetzt in dem Karlsruher Verfahren. Rund 50 Hundehalter und Züchter waren dagegen vorgegangen. Die strittigen Regeln sehen unter anderem ein Einfuhr- und Zuchtverbot für bestimmte Rassen vor. Eine Vorschrift im Strafgesetzbuch stellt zudem Verstöße gegen die verschiedenen landesrechtlichen Zucht- und Handelsverbote unter Strafe.

Länder mit zum Teil scharfen Hundeverordnungen

Zahlreiche Länder, darunter Hamburg, Niedersachsen und Bremen, hatten im Sommer 2000 unter dem Eindruck des dramatischen Zwischenfalls in Hamburg eine Kampfhundeverordnung erlassen. Sie sahen im Wesentlichen Maulkorb- und Leinenzwang für Kampfhunde wie Pitbull, Staffordshire und weitere genau bezeichnete Rassen vor. Weiter war ein Wesenstest für die Hunde dieser Rassen vorgesehen, der zeigen sollte, ob die Tiere gutartig oder aggressiv seien. Auch die Halter selbst mussten nachweisen, dass sie in Lage sind, einen solchen Hund zu halten und zu führen. Größtenteils sind die die Verordnungen nicht mehr in Kraft, weil sich wissenschaftlich rein aus der Hunderasse keine spezifische Gefährdung ableiten läßt. So ist dann nur noch die Rede von "gefährlichen " und "verhaltensauffälligen" Hunden. Viele Regelungen bleiben jetzt - wie in Schleswig-Holstein - den Kommunen überlassen. In Niedersachsen erheben die Gemeinden teils erhebliche Steuern auf bestimmte Rassen, was nicht unumstritten ist.

Bund oder Länder zuständig?

Das Karlsruher Urteil wird in den Ländern vor allem im Hinblick auf die Frage erwartet, ob "Rasselisten" zulässig sind, also Verordnungen und Gesetze für einzelne Hunderassen, die damit nachweisbar gefährlicher als andere seien. Die Bundesregierung hat ihre hier überprüften Gesetze schließlich genau auf bestimmte Rassen zugeschnitten. Zudem könnte das Bundesverfassungsgericht auch der Bundesregierung die Zuständigkeit absprechen. Der Bund ist zwar zuständig für den Tierschutz, aber laut Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gehe es doch hier wohl eher um den Schutz von Menschen. Die Länder hätten dann wieder den schwarzen Peter und knapp vier Jahre nach Volkans Tod stünden Gesetze und Verordnungen fast wieder ganz am Anfang.

 
Montag 15. März 2004, 16:33 Uhr
Urteil über Zucht- und Importverbot von Kampfhunden

Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am (morgigen) Dienstag über die Gefährlichkeit von Kampfhunden. Mehr als 80 Hundehalter haben gegen ein Bundesgesetz geklagt, das den Import und die Zucht von vier Rassen verbietet. Diese Typisierung ist aus Sicht der Kläger verfassungswidrig: Kein Hund werde gefährlich geboren, sondern erst von unverantwortlichen Haltern gefährlich gemacht.

Der Erste Senat in Karlsruhe hatte im November 2003 über die Verfassungsbeschwerde gegen das seit 2001 geltende Zucht- und Einfuhrverbot mündlich verhandelt. Betroffen sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Zuwiderhandlungen können mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Hintergrund der Gesetzesverschärfung war der tragische Tod des sechsjährigen Schülers Volcan, der im Sommer 2000 in Hamburg auf dem Schulhof von zwei Kampfhunden tot gebissen wurde. In der Folge hatten auch die meisten Bundesländer Regelungen zur Haltung bestimmter Rassen erlassen. Sie sehen zumeist Wesensprüfungen und Leinenzwang vor.

Gegenstand des Karlsruher Urteils ist lediglich das Bundesgesetz, nicht die verschiedenen Landesgesetze. Vor zwei Jahren hatten die Karlsruher Richter bereits eine einstweilige Anordnung gegen Teile des Gesetzes abgelehnt.

Die Hundehalter werfen dem Gesetzgeber vor, dass er nach der öffentlichen Empörung über den Tod des Schülers affektiv gehandelt habe, statt verlässlich festzustellen, ob die verbotenen Hunderassen tatsächlich gefährlich sind. Tatsächlich sei das Beißverhalten eines Hundes unabhängig von der Rasse. Die Hundehalter sprachen von einer «willkürlichen Vorverurteilung ganzer Hunderassen».

Die Bundesregierung verteidigte das Gesetz: Wissenschaftler seien selbst gespalten, ob die Hunderasse oder die Hundehaltung für die gesteigerte Aggressivität von Tieren verantwortlich sei. Die Bundesregierung verwies darauf, dass bestimmte Hundehalter Kampfhundearten bevorzugen und diese scharf machen. In dieser Kombination liege die Gefährlichkeit. Einzelne Wesenstests für Hunde, wie es die Beschwerdeführer fordern, seien nicht praktikabel und gäben nur Auskunft über den momentanen Zustand des Tieres, nicht aber über die Zukunft, hieß es. In dieser Situation habe die Regierung typisieren und den sicheren Weg wählen dürfen.

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) bestritt die Angaben der Bundesregierung, wonach die Zahl gravierender Beißunfälle seit In-Kraft-Treten des Gesetzes von 2001 zurückging. Zahlen konnte aber auch der VDH nicht vorlegen.

In der mündlichen Anhörung war auch die Befugnis des Bundes umstritten. Zwar werden Verstöße gegen das Kampfhundegesetz mit höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Was im einzelnen untersagt ist, kann aber zusätzlich in Ländergesetzen bestimmt werden. In dieser Mischung von Bundes- und Länderrecht sah der Erste Senat ein juristisches Zuständigkeitsproblem.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1778/01





 
Wolfgang schrieb:
Gegenstand des Karlsruher Urteils ist lediglich das Bundesgesetz, nicht die verschiedenen Landesgesetze.

Was heisst das nun?? Sorry,aber ich kenne mich mit dem Krams wirklich nicht aus... :rolleyes:
 
Irgendjemand hat es auf meine beschauliche (Kampf-)Hundeidylle abgegesehen und den Rundfunk auf mich angesetzt (Wolfgang?). Morgen früh um ca. 07.00 Uhr soll ich im SWR 1 bei Michael Lueg (Der Morgen) zu hören sein, dann um 12.30 Uhr im SWR 2 in der Sendung "Zeitlupe" und last not least soll ich um 12.00 Uhr in der SWR 1 Sendung "Aktuell um 12" das Urteil kommentieren. Nach soviel Stress lasse ich mir jetzt (aus lauter Vorfreude auf ein positives Urteil) eine Riesling-Spätlese munden.
 
snowtiger schrieb:
Was heisst das nun?? Sorry,aber ich kenne mich mit dem Krams wirklich nicht aus... :rolleyes:
Das heißt, dass die Länder-HVO/-HG zunächst weiter gültig sind, auch wenn das Verfassungsgericht morgen das Bundesgesetz kippen sollte. Ob sich aus dem Kippen des Bundesgesetzes Auswirkungen auf die Länderregelungen ergeben, hängt von der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes ab. Sollte das Festmachen der Gefährlichkeit eines Hundes an der Rasse für unzulässig erachtet werden, können natürlich auch die Länderregelungen mit Rasselisten keinen Bestand mehr haben.

Villiers schrieb:
Irgendjemand hat es auf meine beschauliche (Kampf-)Hundeidylle abgegesehen und den Rundfunk auf mich angesetzt (Wolfgang?).
"Angesetzt", wie sich das anhört :D .

Villiers schrieb:
Morgen früh um ca. 07.00 Uhr soll ich im SWR 1 bei Michael Lueg (Der Morgen) zu hören sein,
Das ist ; kann man auch über Webradio hören (links, ganz unten).

Villiers schrieb:
Nach soviel Stress lasse ich mir jetzt (aus lauter Vorfreude auf ein positives Urteil) eine Riesling-Spätlese munden.
Wohl bekomm's :) .
 
Wann ist ein Hund gefährlich?

VERFASSUNGSGERICHT / Fast vier Jahre nach Volkans Tod urteilen die Richter in Karlsruhe über Kampfhunde.

SOEST/KARLSRUHE. Selten schlug sich ein einzelner Vorfall so rasch so drakonisch in deutschen Gesetzbüchern nieder: Es geht um den schrecklichen Tod des kleinen Volkan. Der Sechsjährige wurde im Juni 2000 in Hamburg von einem Pitbull und einem Staffordshire-Terrier totgebissen. In den Ländern wurden daraufhin hektisch die Hundehalterverordnungen verschärft, auch der Bund erließ Gesetze, um die Gefahr einzudämmen. Heute nun verkündet das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zum Thema Kampfhunde. Es geht vor allem um die Frage, ob das Verbot rechtens ist, bestimmte Rassen zu züchten und einzuführen.

Mirko Fischer gehört zu den 53 Menschen, die dieses Verbot für falsch halten und deshalb - ohne Hund - nach Karlsruhe zogen. Fischer kommt aus Soest, er ist von Beruf Diensthundeführer, ein Sohn, drei Hunde. Sein Großvater hat 1963 die Zucht "Von Telgei" gegründet, der rund 100 Tiere entstammen.

Im März 2000 wurde eine 86-Jährige in Gladbeck von einem Rottweiler zu Tode gebissen. Nichts passierte. Dann musste der kleine Volkan in Hamburg sterben, weil ihn Hunde angriffen. Fortan war es vorbei mit der Ruhe. Fischer wurde bisweilen bespuckt und sein Hund getreten, wenn er sich mit einem seiner Bullterrier in der Öffentlichkeit sehen ließ. "Es war für mich ein ziemlich trauriges Erlebnis, zu einer Randgruppe zu gehören", sagt er heute über die damalige Zeit.

Das Problem liegt am anderen Ende der Leine

Seine Zucht ruht immer noch. Inzwischen seien aber immerhin die Passanten beim Gassigehen wieder offener. Sie fragten, was es denn mit der angeblichen Gefahr durch so einen Hund auf sich habe. Fischer gibt immer die gleiche Antwort: "Nie hat es mit einem unserer Hunde Probleme gegeben." Und er verweist darauf, dass seines Wissens auch kein einziger Fall in der Bundesrepublik dokumentiert sei, in dem ein Bullterrier einen Menschen ernsthaft verletzt habe.

Im Kern müssen die Verfassungsrichter über die eine Frage befinden: Lässt sich aus der Gefahr, die möglicherweise von einem Hunde-Individuum ausgeht, gleich auf eine ganze Hunde-Rasse schließen? Nach Meinung des Gesetzgebers funktioniert dies zumindest für Pitbull oder American Staffordshire-Terrier, für Staffordshire-Bullterrier - und eben auch Bullterrier.

Die Bundesregierung hält diese Rassen - unter Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse - für überproportional gefährlich und individuelle Wesenstests für unpraktikabel. Die Gruppe um Fischer argumentiert andersherum: Das Risiko könne nur bei jedem einzelnen Tier festgestellt werden, das von einem Halter geprägt werde. Letztlich gehe die Gefahr also vom Menschen aus. Es gibt einen trickreichen Slogan, mit dem die Beschwerdeführer ihre Position deutlich machen: "Das Problem", predigen sie, "befindet sich an der anderen Seite der Leine."

Ihr Bevollmächtigter, der Rechtsprofessor Jan Ziekow, verwies in der mündlichen Verhandlung am 5. November auf Statistiken, wonach sogar Dackel deutlich häufiger in Schadensfälle verwickelt seien als Bullterrier - ohne allerdings zu erwähnen, welches Tier im Einzelfall den größeren Schaden anrichtet. Überhaupt boten die Freunde des Kampfhundes in der Anhörung ein eindrucksvolles Beispiel effizienter Lobbyarbeit. Der Verband für das Deutsche Hundewesen schickte nicht nur einen Hauptgeschäftsführer, einen ersten Präsidenten und eine Stellvertreterin ins Feld, er bot zudem eine Expertin auf, die die "Vorverurteilung ganzer Rassen" denn auch als willkürlich und wissenschaftlich nicht haltbar bezeichnete.

Der Deutsche Kinderschutzbund dagegen, der etwas zur Perspektive potenzieller Opfer hätte beitragen können, schickte nicht einmal eine Stellungnahme - trotz Aufforderung durch das Gericht.

Ob das Rasse-Argument tragfähig ist, blieb in der mündlichen Verhandlung letztlich offen. "Der Gutachter der Bundesregierung wurde vom Vorsitzenden Dr. Papier gefragt, warum ausgerechnet diese Rassen auf der Verbotsliste stehen", erinnert sich Fischer. "Die Antwort war ein Schulterzucken."

Karlsruhe könnte dem Bund übrigens auch aus ganz anderen Gründen in die Parade fahren: In der Verhandlung wurden Zweifel laut, ob der Bund die Kampfhundegesetze nicht den Ländern überlassen müsste. Zwar ist der Bundesgesetzgeber für den Tierschutz zuständig - doch hier, so merkte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier an, gehe es doch wohl eher um den Schutz von Menschen. (NRZ/dpa)

15.03.2004 MICHAEL MINHOLZ und WOLFGANG JANISCH

 
Villiers schrieb:
Irgendjemand hat es auf meine beschauliche (Kampf-)Hundeidylle abgegesehen und den Rundfunk auf mich angesetzt (Wolfgang?). Morgen früh um ca. 07.00 Uhr soll ich im SWR 1 bei Michael Lueg (Der Morgen) zu hören sein, dann um 12.30 Uhr im SWR 2 in der Sendung "Zeitlupe" und last not least soll ich um 12.00 Uhr in der SWR 1 Sendung "Aktuell um 12" das Urteil kommentieren. Nach soviel Stress lasse ich mir jetzt (aus lauter Vorfreude auf ein positives Urteil) eine Riesling-Spätlese munden.
:D

Falls Du zwischendurch Zeit hast, schau doch bei den Ntv und N24-Nachrichten mal rein. Da könntest Du so eine richtig fiese Kampfhundebesitzerin mit ihrer bösen Kampftöle sehen und die bösen Kiddies, die so fies mit den Hunden umgegangen sind :D
Damit Du weißt, mit welchem Pack Du hier Verkehr hast ......:p
 
Dein Becker ist wirklich brutal (hat man ja schon beim Wesenstest im TV gesehen :p )
Wann kommt das bei N24/Ntv?? :)
 
Auch Becker sehen will!!! :heul: Wann mom???

Puuuh, noch knapp zehn Stunden - dann wissen wir mehr. Wenn die doch nur schon rum wären. (Und wehe wenn mich jemand zwischen zehn und elf Uhr stört (Telefon, Haustür, ... etc.))

Caro-BX - die Ungeduldige :D
 
Wollte auch hinfahren, ist aber definitiv zu weit. Werd' die Sache im Radio verfolgen, sitze in der Fachhochschule fest...
Ich drücke uns allen die Daumen.

Und was die Diskussion zur Zucht angeht-können wir die nicht in einem anderen Thread führen? Ist doch regelmäßig Thema hier, die Meinungen reichen von "Hund unbedingt beim Züchter kaufen, DAS unterstützt verantwortungsvolle Zucht" (hier im Forum recht unbeliebte Meinung) bis "jeder, der beim Züchter kauft ist Tierquäler, weil er die armen Tierheimhunde im Stich lässt".
Kann nicht jeder seine Meinung dazu haben? Die Argumente BEIDER Seiten müssten doch für halbwegs intelligente Menschen nachvollziehbar sein, also kann man nicht wenigstens nach den Folgen eines Urteils fragen, ohne angegriffen zu werden?

LG
Mareike
 
Wenn ich mir die momentane Stimmungsmache (die ja zu erwarten war) ansehe, so steht zu befürchten, daß im Falle eines positiven Bescheids die Hatz erneut eröffnet wird. Mir schwant wirklich Übles......
 
:hallo: Heute ist also der Tag der Entscheidung. Ich hab auch irdendwie nicht gut geschlafen. So ein komisches mulmiges Gefühl läßt mich nicht los. Hoffentlich irre ich
mich , und es wird doch gut ausgehen. Ich drücke auf jeden Fall ganz fest die Daumen (und die Pfoten natürlich auch.)
Aber kann es sein, das der Sender Phoenix ab 11.45 Uhr erst überträgt? Steht zumindest so im Videotext.
Viele Grüße. Sundance
 
Wurde auf SWR 1 Rheinland-Pfalz ???? gesendet?

Ich habe natürlich SWR 1 Baden-Württemberg eingestellt und nun über eine Stunde mit dem Ohr am Radio gehangen. :( Bin davon ausgegangen, dass eine Verhandlung beim BVerfG in Karlsruhe in BW übertragen wird. Dumm gelaufen...hoffentlich wird das Urteil besser.

Ganz aufgeregt jetzt mit den Hunden eine große Runde drehe, um pünktlich um 10.00 h entweder am PC oder Fernseher zu hängen.

Caro-BX
 
Wird das nirgendwo im "normalen Radio", also nicht per Sat übertragen??? :verwirrt:
 
Amy, auf EinsLive wird das schon seit heute früh in den Nachrichten angekündigt. Ich denke, daß die das in Kurzform auch bringen werden.

Sab.
der ganz schlecht ist ..........
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Urteilsverkündung im Verfahren ''Kampfhunde''“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
Entschuldigung Sabine, aber ich hab deinen Beitrag nicht gelesen. Ich teile die gleiche Meinung wie du. Generell für das Züchten bin ich auch nicht, aber es sollte kontrollierbar sein.
Antworten
5
Aufrufe
460
Gast20100816001
G
Snief
:hallo: Ja leider habe ich auch keine grosse Hoffnung. Das wäre sehr traurig, wenn es nicht besser werden würde.Aber- die Hoffnung stirbt zuletzt! Viele Grüße. Sundance
Antworten
3
Aufrufe
745
sundance
S
Crabat
Wenn man es aber doch liest, fragt man sich, was dann die Überschrift noch soll… Wobei ich denke: Das war mal ein Artikel zum geplanten Bieterverfahren - der dann geändert wurde, als das Bieterverfahren abgesagt wurde. :nixweiß:
Antworten
8
Aufrufe
492
lektoratte
lektoratte
R
  • Umfrage
Du bist also christlicher Fundamentalist?
Antworten
82
Aufrufe
7K
HSH Freund
HSH Freund
bergerac
Hallo, ich suche einen Tierarzt im Umkreis Kaiserslautern/ Saarbrücken der alternative Heilverfahren anbietet. Sinnvolles Impfen, Barf und medizinische alternativen sollten keine Fremdwörter sein. Schön fände ich auch eine offene Sprechstunde mit z.B. Welpenstunde. Gerne auch PN Viele Grüße...
Antworten
0
Aufrufe
559
bergerac
Zurück
Oben Unten