Also... ich bin auch sehr enttäuscht und verstehe das nicht wirklich.
- Der Prof., der die Klage vertreten hat, war nicht schlecht ausgewählt.
- Die Auswahl der Kläger ist nur ein klitzekleiner Nebenschauplatz.
- Den Einwand, dass keine Mischlinge in der Klage vorkamen, verstehe ich nicht. Es ging doch um das Prinzip der Rassen-Vorverurteilung - ob nun Mixe auch betroffen sind oder nicht - es wurde berechtigterweise dieses Prinzip angegriffen, leider erfolglos.
Es bleibt diese Hoffnung:
Allerdings kann es, wenn der Gesetzgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er
die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl.BVerfGE 25, 1 <12 f.>; 49, 89 <130>; 95, 267
14> ). Das gilt unter anderem dann, wenn komplexe Gefährdungslagen zu beurteilen sind, über die verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorliegen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1638 <1639>).
Es stehen weitere Doktorarbeiten an, die beispielsweise die angebliche Aggression von Bullterriern - mal wieder - wiederlegen werden.
Ebenso wie beim BverfG-Urteil zur Strafsteuer wird das Urteil nicht auf alle Ewigkeit festgeschrieben, sondern es bleibt die Möglichkeit, noch später aktuellere Erkenntnisse zu benutzen, um eine andere Entscheidung einzuklagen.
So begründet das BVerfG die angebliche Beißhäufigkeit hiermit:
"Zahlen, die die Bundesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgelegt hat. Sie beruhen für die Jahre 1991 bis 1995 ... auf einer Umfrage des Deutschen Städtetags"
Zum einen sind die Zahlen zwischen 9 und 13 Jahren alt. Die derzeitige Population der entsprechenden Hunde dieser Rassen dürfte nur noch eine geringe Schnittmenge mit den damals lebenden Hunde-Individuen haben.
Zum anderen entstanden die Zahlen aufgrund der Entscheidung der Ordnungsämter der beteiligten Städte, Maßnahmen gegen Hunde zu ergreifen. Als Grundmenge werden VDH-Zuchtzahlen des Landes Schleswig-Holstein dagegengestellt.
Dieser Ansatz ist äußerst problematisch.
Die Hunde-Rasseverteilung in einer Stadt ist anders als im gesamten Bundesland.
Der Anteil gefährlicher Gewaltverbrecher (mit gefährlichen Hunden) ist in Städten größer als im gesamten Land.
Die Bereitschaft der Ordnungsämter, diejenige Hunde als gefährlich zu erklären, welche von den Boulevardmedien als "Bestien" vorverurteilt werden ist viel größer als die Bereitschaft, z.B. gegen bissige Dackel und Schäferhunde vorzugehen.
Die einzige halbwegs brauchbare Statistik ist die Todesfallstatistik, denn die unzutreffenden Medienberichten der letzten Wochen zeigen besonders deutlich, dass mal wieder Kratzer und Schürfwunden durch einen Rottweiler zu "schwer verletzt durch Kampfhund" aufgebauscht wurden. Hingegen wurden in der selben Woche die Angriffe des Labradorhundes auf mehrere Kinder und mehrere Erwachsene nur in einer einzigen lokalen Zeitung berichtet. Dieser Fall des Labradors wird in keiner Städtetag-Statistik je erscheinen.
Alles in allem bleibt große Enttäuschung und der Wunsch mit diesem Staat, der solche Urteile macht, nichts mehr zu tun haben zu wollen.
In Belgien gibt es den Dutroux-Skandal, bei dem die Wahrheit und das Vertrauen in den Staat auf der Strecke blieb.
In Spanien wurde ganz aktuell die Regierung abgewählt, was mit dem Verschleiern der Wahrheit über die Attentatsermittlungen zu tun haben dürfte.
Und wir hier in Deutschland haben aufgrund der BverfG-Entscheidungsfindung Anlaß zum Zweifel am Staat.