Urteil Bundesverwaltungsgericht: Elektroreizgeräte sind tierschutzwidrig!

Hovie schrieb:
Mann, seid doch nicht so kurzsichtig!! Derjenige, der seinen Hund mit Tele quält, der wird ihn ohne Tele ebenso quälen....

Jo ,einem jedem einen Waffenschein erlaubt man ihm die 9mm nicht nimmt er eh das Steakmesser !:kindergarten:
 
  • 19. Mai 2024
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Hovie schrieb:
Wie viele Hunde sind im Tierheim weil die Besitzer sie einfach abgeschoben haben, weil die Besitzer zu blöd sind nen Hund zu erziehen und ordentlich zu halten...
Ich würede also logischerweise die komplette Hundehaltung verbieten, es könnte ja dem Hund schaden...


Eins ist klar, jetzt geht dann die versteckte Verwendung ohne professionelle Anleitung richtig los - Arme Hunde!!
Da hat der Tierschutz sich ja wieder Mal nen Bärendienst getan...

Aber man braucht ja eh kein Tele... Fußtritte oder Schläge tuns genau so, bzw. das tut wirklich weh...
Mann, seid doch nicht so kurzsichtig!! Derjenige, der seinen Hund mit Tele quält, der wird ihn ohne Tele ebenso quälen....

[ironie=on] Beim Fußtritt hat der Hund aber ne faire Chance zurückzubeißen[ironie=off]
 
Es gibt auch Leute die vorsätzlich Felixs kaufen - nicht des Freiraums der Hunde wegen - sondern weil man mit dem Griff-Teil so schön aufm Hund rumprügeln kann - viiieeel besser und effektiver als mit ner normalen Leine - Fazit: Flexis sind böse.

@ Hovi: ganz meine Rede - aber so weit denkt leider kaum jemand hier, sie können es einfach nicht verstehen :( .
 
Amy schrieb:
@ Hovi: ganz meine Rede - aber so weit denkt leider kaum jemand hier, sie können es einfach nicht verstehen :( .

Langsam wird´s von beiden Seiten echt arm. :unsicher:

Hat nix mit Dir persönlich zu tun, Nicole, aber die Argumentation, von beiden Seiten, ist doch echt arg dürftig.
 
Darf ich aus diesen Antworten schließen, dass es keine näheren Angaben oder Zahlen zu der Anzahl von Hunden gibt, die durch Reizstromgeräte Verhaltensstörungen entwickelt haben?

Ich sehe schon einen Unterschied zwischen den weiteren Vermittlungschancen eines unerzogenen Hundes und den dauerhaften Vermittlungschancen eines obendrein noch verhaltensgestörten Hundes, der beim Anlegen des Halsbandes grundsäztlich immer wieder auf dem guten Parkett der neuen Besitzer vor Angst unter sich macht oder gar angstaggressiv auf bestimmte Situationen reagiert oder gar beides...

Und wird ein Hund mit Schlägen traktiert, ist das für jeden offensichtlich Quälerei. Aber es gibt doch sooo viele Menschen, die ein Reizstromgerät aus Unwissenheit und den "überaus fackundigen" Beratungen in den Geschäften, die diese Geräte anbieten, für gar nicht so schlimm wie Schläge oder Tritte halten und sie deshalb einsetzen oder eben nicht eingreifen, wenn ein Hund in der Nachbarschaft damit malträtiert wird (er wird ja nicht geschlagen).
 
helki schrieb:
Darf ich aus diesen Antworten schließen, dass es keine näheren Angaben oder Zahlen zu der Anzahl von Hunden gibt, die durch Reizstromgeräte Verhaltensstörungen entwickelt haben?
Wo sollen denn diese Zahlen herkommen, helki? Es gibt doch auch keine Zahlen darüber, wieviele Kinder psychische Schäden durch prügelnde Eltern haben.
 
Wolfgang schrieb:
Wo sollen denn diese Zahlen herkommen, helki? Es gibt doch auch keine Zahlen darüber, wieviele Kinder psychische Schäden durch prügelnde Eltern haben.
Wobei die Zahlen noch eher zu bekommen sind, da die Kinder reden können.
Die Hunde werden im TH als schwer erziehbar und gestört abgegeben, warum weiß keiner.
 
Na ja, da habt ihr ja eigentlich recht, was die Zahlen und meine penetrante Art danach zu fragen betrifft.

Mit so einer Antwort (wolfgang) kann ich ja auch was anfangen...
 
Christy schrieb:
Langsam wird´s von beiden Seiten echt arm. :unsicher:

Hat nix mit Dir persönlich zu tun, Nicole, aber die Argumentation, von beiden Seiten, ist doch echt arg dürftig.

ja, leider...

PJ
 
PJ-Arbeit schrieb:

Is doch wahr, im ersten Thread wurde seitenweise versucht, sachlich zu erläutern und zu erklären, hier anfangs auch noch, aber mittlerweile werfen sich beide "Seiten" nur noch gegenseitig an den Kopf, mangelndes Verständnis für einen Blick über den Tellerrand zu haben. Dreht sich irgendwie im Kreis, dat Janze. ;)
 
Christy schrieb:
Is doch wahr, im ersten Thread wurde seitenweise versucht, sachlich zu erläutern und zu erklären, hier anfangs auch noch, aber mittlerweile werfen sich beide "Seiten" nur noch gegenseitig an den Kopf, mangelndes Verständnis für einen Blick über den Tellerrand zu haben. Dreht sich irgendwie im Kreis, dat Janze. ;)

Das ist leider so bei Diskussionen um ein die Gemüter extrem erhitzendes Thema mit deutlich gegenpoligen Standpunkten, dass beide Seiten ihre Argumente / Meinungen wiederholen.

Mir persönlich reicht der Titel dieses Beitrages für meinen Seelenfrieden völlig aus, jetzt gibt es eine Basis für Jeden, der genug Rückgrat hat, gegen Missbrauch mit den Stromgeräten erfolgversprechend vorzugehen - das ist sehr wichtig. Endlich ist eine Basis da. Darüber bin ich froh.
 
...recht hat Gabi.

Ich habe dieses Urteil sehr begrüßt.
Hundeerziehung - auch bei schwierigen Fällen - kann sehr gut anders funktionieren.
Mit Geduld und notwendiger Konsequenz.
Das sollte jedem verantwortungsbewussten Hundehalter bekannt sein.

So das war´s kurz und knapp von mir zu diesem Thema.

tierisch wochenendliche Grüße aus OF
Grit
 
Bundesverwaltungsgericht verbietet Elektroreizgeräte

Bundesverwaltungsgericht verbietet Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung :love: :love:

Das BVerwG hat am 23.02.2006 entschieden, daß der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.
Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch u. möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig.
Das BVerwG gab dem Landkreis - wie schon die Vorinstanzen - Recht.
Das Tierschutzgesetz verbiete die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen u. dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfaßt.
Dabei komme es nicht auf die konkrete Verwendung der Gerät im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart u. Funktionsweise her geeignet seien, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspreche der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot seien bisher nicht normiert worden.

BVerwG, Urt. v. 23.02.2006 - 3 C 14.05
Preissemitteilung des BVerwG v. 23.02.2006

Mensch mußte ich aufpassen, das ich nicht Heizgeräte schreibe:lol: :lol:
Wegen dem Heizgerät bin ich auch auf diesen Artikel gestoßen. :unsicher:

Gruß Sockemama
 
Bereits längst unter Rechtliches erstellt und diskutiert. ;)
 
Hallo Marion:love: :love:
:auslach: :wand: :wand: :musik:

Kennst doch Sockemama, immer ein Schritt hinter Euch.

Gruß :love:
 
Alles hat eine gute und schlechte Seite. Dies ist auch bei den Reizstromgeräten so. Kommt einfach auf die Handhabung an. Es mag bestimmt auch Hunde geben, bei denen der Einsatz sinnvoll und positiv ist. (Zugegeben ich hab keine Erfahrung damit)

Genauso ist es bei dem Gesetz. Es soll gegen Mißbrauch helfen. Die Gefahr allerdings die ich bei dem Gesetz sehe ist, dass es bestimmt auch massig Leute gibt, die jede und alles anzeigen. Unter anderem deshalb, weil sie nicht richtig informiert sind.

Wir kennen das doch alle mit den Hundeverordnungen: Ein Hund sieht aus wie ein SoKa und immer wieder gibt es Leute die einen anzeigen wollen bzw. tun, weil man ohne Leine oder Maulkorb unterwegs ist..... die Anzeigeerstatter keine Ahnung haben und man unberechtigterweise Ärger ohne Ende bekommt.

Man kann es so und so sehen..... wie bei allem im Leben!
 
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