Urteil Bundesverwaltungsgericht: Elektroreizgeräte sind tierschutzwidrig!

Zitat:
Leipzig (AP)
Der Landkreis Recklinghausen hatte es einem Mann untersagt, entsprechende Geräte bei den von ihm angebotenen Seminaren zur Hundeerziehung zu verwenden. Gegen dieses Verbot war der Mann vor Gericht gezogen. Er wollte erreichen, dass ihm die Verwendung von Elektroreizgeräten ohne besondere Erlaubnis und ohne den Nachweis einer besonderen Sachkunde erlaubt wird. Dies verweigerten ihm jetzt auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts.
Zitat Ende

Wss bedeutet das nun? Wenn jemand diese besondere Erlaubnis und die Sachkunde hat, darf er?? Wer nimmt eigentlich die Sachkunde ab?
 
  • 19. Mai 2024
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Hi scully ... hast du hier schon mal geguckt?
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bones schrieb:
@RiSchäBo: So ist das eben leider nicht, diese wichtige Differenzierung wird eben nicht gemacht. Es werden (sind) grundsätzlich alle Geräte verboten. Weidezäune natürlich nicht, obwohl diese um ein Vielfaches so stark sind wie die allerhöchsten Stufen der aktuellen Geräte:( .

Lies' Dir mal die Urteilsbegründung des OVG Münster durch, da wird einem schlecht. Sinngemäß: "Na klar kann man sanft und ohne Schaden arbeiten, auch ohne Schmerz. Und na klar ist das TIG manchmal die bessere Alternative. Wir verbieten's aber trotzdem, denn es könnte ja auch missbraucht werden."

LG
Mareike

Nochmal zur Klarstellung:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

das heißt, dass die bisher auf dem Markt befindlichen Geräte verboten werden, da diese ja in den oberen Stufen erhebliche Schmerzen verursachen können, nicht aber, dass ein TiG, das neu gebaut wird und nur noch die bisher unteren 6 Stufen (von 15) enthält, unter das Verbot fällt (da diese unteren Stufen ja nach deiner Aussage nicht Schmerzen bereiten).

Oder muß ich aus Deiner Antwort herauslesen, dass der Hund auch in den unteren Stufen (wohlgemerkt dann bei neuen Geräten die einzigen) schon (erhebliche) Schmerzen empfindet. Dies stünde im krassen Widerspruch zu Deinen bisherigen Aussagen.

[Manny(BOR)] schrieb:
Gilt das jetzt auch für NRW und alle anderen Bundesländer oder ist das gleich zustellen mit dem LHundG, welches mal so und mal anders gehandhabt wird???

Da es sich um ein Urteil einer oberen Justizinstanz handelt ist dies ein Grundsatzurteil und Grundsatzurteile haben den Charakter einer Einheitlichen Regelung auch in Landesrechtssprechung hinein. Stell Dir vor ein Amtsrichter würde entgegen dem BVerwG-Urteil anderst entscheiden, dann muß er damit rechnen, dass sein Urteil bereits in der nächsten Instanz aufgehoben wird und zwar mit dem Hinweis auf das ergangen BVerwG-Urteil.
Was hier offen bleibt ist die Abwägung: was sind erhebliche Schmerzen, denn nur Geräte die diese erzeugen könnten sind mit diesem Urteil verboten worden. Das dürfte dann von Fall zu Fall die Sache eines Gutachters werden.
 
@RiSchäBo: Wer will denn wie definieren, ab wann ein Gerät dazu geeignet ist? Da macht sich niemand die Mühe zu differenzieren.
Hunde sind außerdem so individuell, dass der eine eine Einwirkung überhaupt nicht wahrnimmt, während der nächste schon schreiend vor Schmerzen davonläuft. Wer mehrere Hunde hatte, kennt die unterschiedliche Reaktion auf Blessuren oder Krankheit.

So etwas ist abhängig von Empfindungen eines Tieres, nicht von Amperezahlen.
Letztere kann man höchstens im Hinblick auf medizinische Schädlichkeit begrenzen, und dies ist längst erfolgt: Keins der modernen Geräte ist in der Lage, auch bei Dauerauslösung auf höchster Stufe, irgendeinen physischen Schaden zu verursachen. Im Gegensatz zum vielzitierten Weidezaun übrigens.

Es geht bei dem Urteil nach meinem Verständnis auch nicht um irgendeine Sachkunde, sondern die Bedeutung des Wortlautes des TierSchG. Mögliche Ausnahmen wie z.B. genehmigter Einsatz bei Nachweis einer Sachkunde müssten erst noch geschaffen werden. Aber warum sollte man die schaffen, das Volk ist doch glücklich - und um die Hunde geht's ja nun wirklich niemandem, sonst hätte man sich bemüht, sinnvolle Ansätze zu finden.

LG
Mareike
 
Hallo Mareike,

ich arbeite ja nun bei einer Bundesverwaltung und habe täglich mit Anfragen/ Anträgen zu tun, die gemäß den Gesetzen und Verordnungen beurteilt und beantwortet werden müssen. Dabei kommt es zum Einen auf den Sachverstand der Mitarbeiter an und zum Anderen auf die Formulierung der Gesetze und Verordnungen. Die meisten G+V beinhalten sog. "unbestimmte Rechtsbgriffe", diese sind gemäß dem vorhandenen Ermessensspielraum auszulegen. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht vor, dass der Ermessensspielraum nicht nur eine Floskel ist sondern es heißt dort:

§24 (2) Untersuchungsgrundsatz
Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.

Im Klartext heißt das, dass es rein vom Gesetz her wohl keine 2 absolut identischen Verwaltungsakte geben kann, da immer eine Situation anderst ist, als bei einem vergleichbaren Antragsteller.

Und zum Thema sich die Mühe machen: gemäß diesem §24 hat jeder Bundesbürger das Recht, dass sich der Verwaltungsangestellte/-beamte die Mühe macht in seinem Einzelfall zu untersuchen, tut er dies nicht kann man dies per Dienstaufsichtsbeschwerde einfordern (im Übrigen: in vielen Fällen mit Erfolg).

PS: die Konsequenz ist, dass es in Zukunft keine Kombigeräte von ganz schwach bis Heftig geben wird, sondern mehrere verschiedene: reine Pager, Geräte von 1-5 (harmlos, für die Ausbildung, die Du betreibst) und Geräte von 6-12 (für diese wird dann nach dem Richterspruch eine Sachkunde notwendig sein und die Fälle für die das Gerät angewendet werden darf werden definiert werden müssen).
 
bones schrieb:
[...]Die Begründung des OVG Urteils ist ein echter Witz, und eigentlich unserem Rechtssystem unmöglich (ich verbiete etwas, denn auch wenn es unzweifelhaft ohne jeden Schaden eingesetzt werden kann, KÖNNTE es ja auch missbraucht werden:rolleyes: ).

LG
Mareike

das haben wir doch in vielen Bereichen, mal beim Waffengesetz angefangen.
Da wurde ja noch willkürlicher geurteilt (zT rein nach optischem Eindruck) was geeignet ist und was einfach zu gefährlich aussieht...

was ich mir persönlich vorstellen könnte wäre eben ein anlehnen an das waffg:
Nachweis einer Sachkunde und ein (auf Hund und Zeit) begrenztes Bedürfnis zum Einsatz, Erwerb nur vorherigen Genehmigung und Nachweis über verbleib.

Dann wäre der Einsatz in Notfällen möglich und ein Missbrauch leichter zu verfolgen bzw. durch Entzug der „Lizenz“ abzustellen.

PJ
 
Das Urteil ist, wie übrigens auch schon vorhergegangene, relativ. In jedem Fal muss überprüft werden ob alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es gibt sowohl von der einen wie auch von der anderen Seite bücherweise Ausführungen und Gutachten.
Ob der Einsatz von Stromreizgeräten rechtmäßig ist oder nicht bleibt weiterhin eine Einzelfallentscheidung.
 
24.02.2006 - Tierschutz

"Aus für T eletakt
Tierschützer begrüßen das Verbot von Elektroschockern zur Hundererziehung.

Strom darf nicht mehr zur Erziehung von Hunden verwendet werden. Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Einsatz von sogenannten
Teletaktgeräten nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist. Das Verbot wird
von Tierschützern begrüßt. Jetzt fordert der Deutsche Tierschutzbund
Konsequenzen für den Handel.

Teletaktgeräte werden benutzt, um Hunde auch auf größere Distanzen zu
beeinflussen. Dabei bekommt der Hund über ein Halsband Stromstöße, die sein
Besitzer per Fernbedienung auslösen kann...."

Weiter hier:
 
Schock für Hunde-Schocker

Bundesverwaltungsgericht verbietet Einsatz der schmerzhaften Elektro-Reizgeräte

von Jörg Telemann, 24.02.06, 19:08h, aktualisiert 24.02.06, 19:10h

Reizstrom-Halsband
Reizstrom-Halsband mit Funkfernsteuerung (Foto: Archiv)

Halle/MZ. "Ist Ihr Hund ungehorsam? Wollen Sie Ihren Hund in kurzer Zeit ausbilden? Durch die Anwendung unserer Ausbildungshilfen haben Sie in kürzester Zeit Ihren Hund unter Kontrolle."

Das Werbeversprechen einer Firma, die im Internet Elektro-Reizgeräte für die Hunde-Ausbildung vertreibt, klingt einfach und erfolgversprechend. Doch wer die so genannten Elektro-Schocker bei Tieren zum Einsatz bringt, macht sich strafbar.

...

 
Jetzt fordert der Deutsche Tierschutzbund
Konsequenzen für den Handel.



Weiter hier:


Soviel ich weiß, sind Stachelhalsbänder auch verboten und der Handel vertreibt sie weiter.

Glaubt ihr, die halten sich daran, solange die Nachfrage da ist ?
 
Chrisi schrieb:
Soviel ich weiß, sind Stachelhalsbänder auch verboten und der Handel vertreibt sie weiter.

Glaubt ihr, die halten sich daran, solange die Nachfrage da ist ?


Das Urteil ist klasse. Denn, selbst wenn es einzelnen Leuten immer noch gelingt, sich die Dinger im Ausland oder schwarz irgendwo zu besorgen, hat doch jetzt JEDER die Möglichkeit, sobald er sieht, da wird ein Tier mit Strom traktiert, eine Anzeige beim Vet.-Amt zu erstatten.

Endlich ist eine Basis da, gerade gegen die Missbrauchfälle etwas zu unternehmen. :)
 
Katzenschutz schrieb:
Das Urteil ist klasse. Denn, selbst wenn es einzelnen Leuten immer noch gelingt, sich die Dinger im Ausland oder schwarz irgendwo zu besorgen, hat doch jetzt JEDER die Möglichkeit, sobald er sieht, da wird ein Tier mit Strom traktiert, eine Anzeige beim Vet.-Amt zu erstatten.

Endlich ist eine Basis da, gerade gegen die Missbrauchfälle etwas zu unternehmen. :)

Ja, echt ganz große Klasse Gaby :( - denn diese Möglichkeit bestand nach der bisherigen Auslegung des TSG genauso und schon seid langem! *ohwunder*:uhh:

Nun aber werden Menschen kriminalisiert werden, die ihren Hund damit eben NICHT traktieren, sondern ihn lediglich absichern oder sogar positiv arbeiten - denn Traktiererei und Quälerei geschah bisher nicht in der Öffentlichkeit und wird es auch zukünftig nicht - aber jeder der seinem jagdproblematischen Hund bisher so den Freilauf ermöglichen und absichern konnte, ohne vielleicht überhaupt jemals drücken zu müssen oder gedrückt zu haben, der kann nun angezeigt werden, nur weil Hund eben ein Gerät trägt.

Echt ganz große klasse - ihr rafft es echt nicht ne??? Das wahre Tierliebe mit solcher Ignoranz vereinbar ist, das versteh ich nicht, echt nicht.

Es gab bisher net genug Zivil-Courage bei Quälereien, die auch bisher immer schon zur Anzeige gebracht werden konnten, es tat nur kaum wer, und die wird es zukünftig genauso wenig geben :sauer: - aber sicher gibt es irgend einen Ignoranten, der mich dann wegen meinem Gerät an meinem Hund anzeigen möchte - obwohl ich eben nicht traktiere und quäle damit.

Den Hunden wird so nicht geholfen, das ist nur wieder ein bürokratischer Schnellschuß, ohne Sinn und Verstand dieses Urteil.

Und das jemand mit ein wenig Hundeverstand und Hundekenntnis das immer noch nicht durchblickt hat, das bringt mich mittlerweile zum Würgen.

Nicht eine Person mehr, die bisher ihren Hund gequält hat, ob mit Tele oder sonstwas, wird durch dieses Urteil gestoppt werden - aber eine Menge Gutes wird kriminalsiert und eine Menge Problemhunde werden ab jetzt benachteiligt oder sogar getötet werden müssen, weil die Möglichkeit der Sicherung und der Weg für eine vernünftige Therapie gesetzlich verboten werden. :eg:

Hast Du selbst bisher jemals eine tierquälerische Handlung mittels Tele gesehen???
Hast Du sie zur Anzeige gebracht??? - denn genau das hättest Du bisher genauso machen können, da war dieses Urteil nicht nötig für!

Und ab nun ist nicht mehr der tierquälerische Akt strafbar, sondern schon das der Hund ein Gerät trägt - nach dem Warum und Wie fragt nun niemand mehr. Echt, applaudiert weiter, aber von Hunden und Problemhunden habt ihr gar nichts begriffen. Denn dann kann man nicht anders, als dieses Urteil in seiner Fassung einfach nur zu bedauern.
 
Amy schrieb:
Ja, echt ganz große Klasse Gaby :( - denn diese Möglichkeit bestand nach der bisherigen Auslegung des TSG genauso und schon seid langem! *ohwunder*:uhh:

Nun aber werden Menschen kriminalisiert werden, die ihren Hund damit eben NICHT traktieren, sondern ihn lediglich absichern oder sogar positiv arbeiten - denn Traktiererei und Quälerei geschah bisher nicht in der Öffentlichkeit und wird es auch zukünftig nicht - aber jeder der seinem jagdproblematischen Hund bisher so den Freilauf ermöglichen und absichern konnte, ohne vielleicht überhaupt jemals drücken zu müssen oder gedrückt zu haben, der kann nun angezeigt werden, nur weil Hund eben ein Gerät trägt.

Echt ganz große klasse - ihr rafft es echt nicht ne??? Das wahre Tierliebe mit solcher Ignoranz vereinbar ist, das versteh ich nicht, echt nicht.

Es gab bisher net genug Zivil-Courage bei Quälereien, die auch bisher immer schon zur Anzeige gebracht werden konnten, es tat nur kaum wer, und die wird es zukünftig genauso wenig geben :sauer: - aber sicher gibt es irgend einen Ignoranten, der mich dann wegen meinem Gerät an meinem Hund anzeigen möchte - obwohl ich eben nicht traktiere und quäle damit.

Den Hunden wird so nicht geholfen, das ist nur wieder ein bürokratischer Schnellschuß, ohne Sinn und Verstand dieses Urteil.

Und das jemand mit ein wenig Hundeverstand und Hundekenntnis das immer noch nicht durchblickt hat, das bringt mich mittlerweile zum Würgen.

Nicht eine Person mehr, die bisher ihren Hund gequält hat, ob mit Tele oder sonstwas, wird durch dieses Urteil gestoppt werden - aber eine Menge Gutes wird kriminalsiert und eine Menge Problemhunde werden ab jetzt benachteiligt oder sogar getötet werden müssen, weil die Möglichkeit der Sicherung und der Weg für eine vernünftige Therapie gesetzlich verboten werden. :eg:

Hast Du selbst bisher jemals eine tierquälerische Handlung mittels Tele gesehen???
Hast Du sie zur Anzeige gebracht??? - denn genau das hättest Du bisher genauso machen können, da war dieses Urteil nicht nötig für!

Und ab nun ist nicht mehr der tierquälerische Akt strafbar, sondern schon das der Hund ein Gerät trägt - nach dem Warum und Wie fragt nun niemand mehr. Echt, applaudiert weiter, aber von Hunden und Problemhunden habt ihr gar nichts begriffen. Denn dann kann man nicht anders, als dieses Urteil in seiner Fassung einfach nur zu bedauern.

Sag mal Amy, wie wäre es eigentlich, wenn Du statt gleich immer auf die "alles Ignoranten Tube" zu drücken, Dir mal Gesetzes und Rechtstexte näher zu Gemüte führen würdest? Dann würdest Du nämlich begreifen, dass euch mit diesem Urteil letztendlich keiner Euer "Spielzeug" wegnehmen will:
Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.
Nein, Ihr müßt Euch nur die Gräte kaufen, die für Euch, nach Euren Aussagen, völlig ausreichend sind.
Ihr habt immer wieder gesagt, dass Ihr die Geräte eh nicht im oberen Bereich nutzen könnt, weil das Eure Ausbildung zunichte machen würde.
Also warum kolportiert Ihr hier einen Richterspruch, der das Tierschutzgesetz endlich mal so anwendet, wie es gedacht ist:
Die Tiere müssen vor Leuten geschützt werden, die mit diesen Dingern wahllost auf die Tiere einwirken, hauptsache es geht schnell.
Also nochmal, wenn Du dir dden Text exakt durchliest ist hier nicht die Rede vom generellen Verbot aller TiG, sondern es wird nocheinmal ausdrücklich die schädigende Gebrauchsmöglichkeit der Geräte verboten.
 
RiSchäBoCo schrieb:
Sag mal Amy, wie wäre es eigentlich, wenn Du statt gleich immer auf die "alles Ignoranten Tube" zu drücken, Dir mal Gesetzes und Rechtstexte näher zu Gemüte führen würdest? Dann würdest Du nämlich begreifen, dass euch mit diesem Urteil letztendlich keiner Euer "Spielzeug" wegnehmen will:

Nein, Ihr müßt Euch nur die Gräte kaufen, die für Euch, nach Euren Aussagen, völlig ausreichend sind.
Ihr habt immer wieder gesagt, dass Ihr die Geräte eh nicht im oberen Bereich nutzen könnt, weil das Eure Ausbildung zunichte machen würde.
Also warum kolportiert Ihr hier einen Richterspruch, der das Tierschutzgesetz endlich mal so anwendet, wie es gedacht ist:
Die Tiere müssen vor Leuten geschützt werden, die mit diesen Dingern wahllost auf die Tiere einwirken, hauptsache es geht schnell.
Also nochmal, wenn Du dir dden Text exakt durchliest ist hier nicht die Rede vom generellen Verbot aller TiG, sondern es wird nocheinmal ausdrücklich die schädigende Gebrauchsmöglichkeit der Geräte verboten.


Glaub mir, ich bin immer ziemlich umfassend informiert, wenn es um MEINE Rechte geht ;) - und da ich immer noch in Belgien lebe, betrifft mich persönlich dieses Urteil hinsichlich meiner "Spielereien" direkt überhaupt nicht. Scherzkeks Du :D.

Es wird kein Jahr dauern bis die Hersteller entsprechend reagiert haben, und ich ein auch in Deutschland legitimes, für mich und meinen derzeitigen Anwendungsbedarf ausreichendes Gerät erwerben kann.

Für mich ist es ja nur "Spielerei" wie Du es nennst - wirklich Relevantes konnte aber bisher im Verhaltenstherapeutischen Bereich und bei echten Problemhunden gerettet werden - und DAS ist mir, für Dich offensichtlich unverständlich, für mich aber trotzdem primär, wichtiger als meine eigene "Spielerei", auch wenn es mich nicht persönlich aktuell mit einem eigenen Hund betreffen mag. :rolleyes:

Ich weiß halt, dass es Hunde gibt, die nur Dank der vernünftigen Arbeit mit einem Gerät überhaupt noch leben dürfen oder die so freilaufen können - und das ist DAS was mir am wichtigsten und relevantesten erscheint in diesem Fall hier!

Ich kann hier in meinem Garten nämlich immer noch machen was ich will, ohne belangt zu werden. Hier in Belgien ist das nämlich völlig legitim was ich mache. Und noch mal: auch DU raffst es einfach net, worum es überhaupt geht! Das ist für mich wirklich erschreckend und schrecklich traurig, aber so ist es anscheinend - und das deprimiert mich mehr als Du Dir vorstellen kannst.

Ihr bleibt weiterhin blind und ignorant und bringt auch noch Applaus dafür, dass es vielen Hunden jetzt schlechter gehen wird als vorher - und für einige Hunde sogar das Aus und den Tod bedeutet, die vorher noch eine reelle Chance hätten haben können!

Ich habe hier oft genug dargelegt, wie vielfältig die Anwendungsbereiche sind - und für mich ist halt nicht nur meine eigene kleine Welt wichtig und relevant, sondern auch ein etwas weiterer Radius - ich denke anscheinend nämlich etwas weiter, realistischer, langfristiger und umfassender im Tierschutz als einige hier. Traurig aber anscheinend Fakt.

Für viele, viele jagdproblematische, artgenossenagressive und menschenagressive Hunde, also für viele tatsächliche Problemhunde, bringt dieses Urteil nur das Aus - eine große Chance und Möglichkeit wird ihnen genommen - und für manche bedeutet das die Entscheidung über Leben und Tod - und für viele andere, net ganz so harte Fälle, ist ein bisher gesichertes aber doch freies und artgerechtes Leben nun Vergangenheit :(

Meine "Spielerei" ist dahingehend völlig irrelevant und wird von diesem deutschen Urteil überhaupt nicht betroffen.
 
Amy,

wenn man Deine letzten Statements so liest, könnte man meinen, Du sprichst von einer Art Gegengift gegen die Beulenpest, Pest und Cholera, das gerade gesetzlich verboten wurde. :nee:

Der lebensrettende, freiheitschenkende starke Stromstoss - das einzige (Elektro)-Heil für wirklich gestörte, gefährliche Hunde - das meinst Du nicht wirklich ernst, oder ?

Ich finde es wiederum erschreckend, sehr erschreckend, wie Du diese Teile glorifizierst, das stösst mich wirklich ab.

Zu Deinen Anmerkungen / Fragen an mich in punkto Veränderung durch dieses Gesetz kann ich Dir gerne wie folgt antworten :

NEIN, ich habe selbst noch nicht gesehen, wie Jemand einen Hund damit traktiert hat, hätte ich das gesehen, dann hätte Derjenige eine Anzeige gekriegt und ich wohl auch, denn ich hätte ihm das Teil um seinen ****** gewickelt und gedrückt !

ABER, ich habe schon einige Bitten um Hilfen / Anfragen von Bürgern bekommen, in deren Nachbarschaft die Geräte an Hunden eingesetzt wurden, mind. 2 Fälle, wo es Polizisten waren und Ausbilder, die zuhause ihre Hunde damit auf ihrem Grundstück traktiert haben. Ich konnte die Leute nur bitten, Anzeige beim Vet.-Amt zu erstatten und ich bekam das Feedback, dass das Vet.-Amt es als sehr schwierig eingestuft hat, da einen Missbrauch nachzuweisen, weil die Geräte ja NICHT verboten sind - somit der Nachweis erbracht werden müsste (per Video z.B.), in dem Moment, wo das gemacht wrid. Was teilweise gar nicht möglich gewesen wäre, weil die Leute nur das Jaulen gehört haben, aber nicht sehen konnten, wie auf den Knopf gedrückt wurde.

JETZT ist das etwas anderes, kein Vet.-Amt kann solche Aussagen mehr tätigen, jetzt ist es so, es wird ein Foto reichen, welches man einfach sogar mit einem Handy machen kann als Beweis, dass der Hund ein solches Halsband trägt - PLUS seine Aussage dazu und Derjenige, der so etwas macht, HAT ein Problem.

Macht das für Dich keinen Unterschied ? Falls nein, dann fände ich das mehr als erschütternd - denn genau darum geht es mir, dass die (riesige) Zahl derer, die so ein Teil verantwortungslos einsetzen, es nicht mehr so einfach tun können und Jemand, der nicht wegschaut (wie viele), es einfacher hat, für das betroffene Tier etwas zu unternehmen.

Vielleicht schaust Du auch mal über diesen, Deinen Tellerrand des Allheilmittels in Richtung Missbrauch, Amy :(
 
@Amy:
Dass es Dich direkt nicht betrifft, weiß ich wohl (selber Scherzkeks), aber Du liest nicht, sondern propagierst Deine Meinung, ob sie rechtlich gestützt wird oder nicht und das halte ich für schlimm:
amy schrieb:
Für mich ist es ja nur "Spielerei" wie Du es nennst - wirklich Relevantes konnte aber bisher im Verhaltenstherapeutischen Bereich und bei echten Problemhunden gerettet werden - und DAS ist mir, für Dich offensichtlich unverständlich, für mich aber trotzdem primär, wichtiger als meine eigene "Spielerei", auch wenn es mich nicht persönlich aktuell mit einem eigenen Hund betreffen mag. :rolleyes:
. Und genau diesen Bereich läßt das Gesetz und auch der Richterspruch doch zu: Unvermeidbar. Ich wiederhol mich wie Du selbst ungern: unvermeidbar ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und kann und muß ausgelegt werden. Also zur Rettung vor der Spritze ist es nicht mehr vermeidbar, vielleicht verstehst Du das ja.
 
Amy schrieb:
Glaub mir, ich bin immer ziemlich umfassend informiert, wenn es um MEINE Rechte geht ;) - und da ich immer noch in Belgien lebe, betrifft mich persönlich dieses Urteil hinsichlich meiner "Spielereien" direkt überhaupt nicht.
.
Noch'n Nachklapp:
Natürlich betrifft es Dich auch, sobald Du mit deinem Hund mit Gerät dran in Deutschland bist.
 
Amy, ich möchte Dich bitten, Deinen Ton etwas zu mäßigen!
 
Ich lese in diesen Diskussionen immer von den Hunden, die diesen Geräten ihr Leben verdanken.

Gibt es denn eigentlich auch Zahlen, Untersuchungen o.Ä. darüber, wie viele Hunde durch den unsachgemäßen Gebrauch von Elektroreizgeräten Verhaltensweisen entwickelt haben, die zur Folge hatten, dass sie "gefährlich" bzw. so schwer zu handeln wurden, dass sie als unvermittelbar im Tierheim landeten?

Mich würde das einfach mal interessieren.
 
Gibt es denn eigentlich auch Zahlen, Untersuchungen o.Ä. darüber, wie viele Hunde durch den unsachgemäßen Gebrauch von Elektroreizgeräten Verhaltensweisen entwickelt haben, die zur Folge hatten, dass sie "gefährlich" bzw. so schwer zu handeln wurden, dass sie als unvermittelbar im Tierheim landeten?

Wie viele Hunde sind im Tierheim weil die Besitzer sie einfach abgeschoben haben, weil die Besitzer zu blöd sind nen Hund zu erziehen und ordentlich zu halten...
Ich würede also logischerweise die komplette Hundehaltung verbieten, es könnte ja dem Hund schaden...


Eins ist klar, jetzt geht dann die versteckte Verwendung ohne professionelle Anleitung richtig los - Arme Hunde!!
Da hat der Tierschutz sich ja wieder Mal nen Bärendienst getan...

Aber man braucht ja eh kein Tele... Fußtritte oder Schläge tuns genau so, bzw. das tut wirklich weh...
Mann, seid doch nicht so kurzsichtig!! Derjenige, der seinen Hund mit Tele quält, der wird ihn ohne Tele ebenso quälen....
 
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