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Musclesheela schrieb:Heute entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob Schächten wieder erlaubt ist.
Quelle:Dafür müssen die prinzipiell gleichrangigen Verfassungsgüter Religionsfreiheit und Tierschutz gegeneinander abgewogen werden...
..., dass keines der kollidierenden Güter mehr als nach den Umständen unvermeidlich beeinträchtigt wird und jedes von ihnen zu möglichst optimaler Entfaltung gelangt.
Quelle:Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten für Muslime trotz Verfassungsänderung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz es nicht ausschließt, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.
Das sind wir wohl alle. Wer versteht sowas noch?kangalklaus schrieb:Entweder bin ich zu einfältig, oder zu tierfreundlich, um das zu begreifen.
[Manny(BOR)] schrieb:![]()
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Ich kann doch manchmal verstehen, warum Rassismus entsteht!!!
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Ich kann mich bei diesen Urteilen auch garnicht dagegen wehren![]()
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Ich dachte "ich lebe hier in De, wo´s ein Tierschutzgesetz gibt (anders als Länder, welche nicht, aufgrund deren Gesetze in die EG dürfen)" Mhm, da gibt´s noch soetwas wie "Zwangsehe" gilt das jetzt auch, wegen einem Urteil, in Deutschland? ***Bedenke: "DU BIST DEUTSCHLAND"***
Gehöre ich jetzt zu den NeoNazis?![]()
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..Ist das Urteil anfechtbar???
kangalklaus schrieb:Das ist sicher verständlich.
Eben habe ich gerade in den Nachrichten das Urteil mitbekommen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll das
beteubungslose Schächten weiterhin erlaubt sein.
Hier bei uns in Deutschland!![]()
(Ich sage jetzt besser auch nichts mehr)
Grüße Klaus
[Manny(BOR)] schrieb:![]()
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Ich kann doch manchmal verstehen, warum Rassismus entsteht!!!
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Ich kann mich bei diesen Urteilen auch garnicht dagegen wehren![]()
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Ich dachte "ich lebe hier in De, wo´s ein Tierschutzgesetz gibt (anders als Länder, welche nicht, aufgrund deren Gesetze in die EG dürfen)" Mhm, da gibt´s noch soetwas wie "Zwangsehe" gilt das jetzt auch, wegen einem Urteil, in Deutschland? ***Bedenke: "DU BIST DEUTSCHLAND"***
Gehöre ich jetzt zu den NeoNazis?![]()
Ist das Urteil anfechtbar???
Richtig.RiSchäBoCo schrieb:Nein, da das Bundesverwaltungsgericht hier die höchste Instanz ist. Bleibt eigentlich nur noch die Verfassungsbeschwerde: Das recht auf Körperliche Unversehrtheit (über den Tierschutz) gegen das Recht auf freie Religionsausübung.
Meike schrieb:Natürlich Anne! Ich denke das sollte selbstredend sein, oder ist das nur Wunschdenken?