Urteil Bundesverwaltungsgericht: Elektroreizgeräte sind tierschutzwidrig!

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Ich habe gerade von der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichtes die Info bekommen, daß heute Morgen im Revisionsverfahren das Urteil verkündet wurde, daß Reizstromgeräte tierschutzwidrig sind!

Das Fax mit der Pressemitteilung wird jeden Moment bei mir einlaufen, ich kann es aber erst heute Abend einstellen, weil ich jetzt ins Kölner Tierheim muß.

P.S.

Das Fax ist gerade angekommen und steht zum Lesen und zur Verbreitung bereit.

Die Pressemitteilung steht nun auch auf der Seite des BVerwG zur Verfügung:

Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 8/2006 BVerwG 3 C 14.05 23.02.2006
Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006


 
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Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich verstehe es so, daß Geräte älterer Bauart gar nicht mehr verwendet werden dürfen. Wie es mit den neueren Geräten aussieht, kann ich dem Fax nicht wirklich entnehmen.
 
..daß sich ein Bart Bellon seine Tacker nun dahin stecken darf, wo die Sonne nie scheint (und damit meine ich nicht London!).

Und wenn das BVerwG sagt, dass diese Geräte tierschutzwidrig sind dann dürfen sie wohl auch ansonsten für die Ausbildung von Hunden nicht mehr verwendet werden, zumindst die nicht die Bellon nutzt und vertreibt.

YEAH...ich hab's schon immer gesagt: Wer nicht in der Lage ist seinen Hund ohne elektrisches Zubehör zu erziehen und auszubilden soll komplett die Finger von Hunden lassen!

Da wird die Tackerfraktion aber nun ein arg langes Gesicht machen .....
 
Was ist denn jetzt wenn jemand seinen Hund mit dem Tacker ausbildet, mal von Bellon abgesehen?
 
Dann braucht es ja schon keine Änderung des Gesetzes mehr, wenn darüber schon Höchstrichterlich geurteilt wurde.
Dann bleibt nur noch die Geräte in ihren Stufen zu begrenzen (das urteil sagt ja , dass das Gerät nicht dazu in der lage sein darf dem Hund schaden zuzufügen).
Das heißt aber im Umkehrschluß, dass alle bisherigen auf dem Markt befindlichen Geräte rechtswidrig sind und damit nicht mehr eingesetzt werden dürfen, da die in den oberen Stufen den Tieren Schmerz zufügen können.
 
ist das denn schon festgelegt worden, also das diese alten Geräte Schmerzen verursachen oder muss das jeweils neu festgestellt werden?
 
BVerfG Urteil TIG

Jede konstruktive Diskussion hat sich soeben erledigt, es lebe der Aktionismus:( .



Bleibt zu hoffen, dass jemand schnellstens definiert, ab wann ein Gerät geeignet ist, "erhebliche Leiden" hervorzurufen. Leinen, Haltis, Clicker und Leckerchen werden hoffentlich dann auch schnellstens verboten, es KÖNNTE ja jemand Böses damit tun. Die Begründung des OVG Urteils ist ein echter Witz, und eigentlich unserem Rechtssystem unmöglich (ich verbiete etwas, denn auch wenn es unzweifelhaft ohne jeden Schaden eingesetzt werden kann, KÖNNTE es ja auch missbraucht werden:rolleyes: ).

LG
Mareike
 
Siehe Thread "Urteil" unter Rechtliches. ;)

(ich verbiete etwas, denn auch wenn es unzweifelhaft ohne jeden Schaden eingesetzt werden kann, KÖNNTE es ja auch missbraucht werden ).

Das ist doch genauso z.B. die Maxime der GEZ, nach der selbst kaputte Fernseher oder ab nächstem Jahr PCs ohne Internetzugang angemeldet werden müssen...
 
bones schrieb:
(ich verbiete etwas, denn auch wenn es unzweifelhaft ohne jeden Schaden eingesetzt werden kann, KÖNNTE es ja auch missbraucht werden:rolleyes: ).

Na, hoffentlich macht das keine Schule (woran ich wohl denke :unsicher: )

LG
Tobi
 
ups, hatte unter "Rechtliches" nicht nachgesehen. Sorry, kann dann sicher geschlossen werden. Ich hoffe, das gesamte Urteil steht bald zur Verfügung, dem Fax kann ich nicht alle nötigen Infos entnehmen.
Na ja, mich tangiert's eh nicht;) .
LG
Mareike
 
Danke für diese wirklich erfreuliche Nachricht - endlich mal ein vernünftiges Urteil. :zufrieden: :zufrieden: :zufrieden:

Sehe das exakt so wie Beckersmom :fuerdich:
 
bones schrieb:
ups, hatte unter "Rechtliches" nicht nachgesehen. Sorry, kann dann sicher geschlossen werden.
- Threads zusammengeführt -
bones schrieb:
Ich hoffe, das gesamte Urteil steht bald zur Verfügung, dem Fax kann ich nicht alle nötigen Infos entnehmen.
Ja, die Urteilsbegründung wird sicherlich weiteren Aufschluß geben.
bones schrieb:
Na ja, mich tangiert's eh nicht;) .
Das ist doch schön.
 
Wolfgang schrieb:
Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten.
Mir als Laien kommt es so vor, als wollten die wirklich komplett den Einsatz des Teles verbieten.

RiSchäBoCo schrieb:
Dann bleibt nur noch die Geräte in ihren Stufen zu begrenzen (das urteil sagt ja , dass das Gerät nicht dazu in der lage sein darf dem Hund schaden zuzufügen).
Das heißt aber im Umkehrschluß, dass alle bisherigen auf dem Markt befindlichen Geräte rechtswidrig sind und damit nicht mehr eingesetzt werden dürfen, da die in den oberen Stufen den Tieren Schmerz zufügen können.
Das könnte so sein.
bones schrieb:
Ich hoffe, das gesamte Urteil steht bald zur Verfügung,
Da stimme ich mal zu.
 
The Martin schrieb:
Mir als Laien kommt es so vor, als wollten die wirklich komplett den Einsatz des Teles verbieten.
Das hast du falsch interpretiert. Es geht nicht darum, daß der Einsatz erst noch verboten werden soll, das Gericht hat festgestellt, daß der Einsatz verboten ist, da er gegen das Tierschutzgesetz verstößt und nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot bisher nicht normiert worden sind.

Solange der Gesetzgeber also keine Ausnahmen von dem Verbot normiert, bleibt der Einsatz von Innotek & Co. verboten.
 
bones schrieb:
Jede konstruktive Diskussion hat sich soeben erledigt, es lebe der Aktionismus:( .



Bleibt zu hoffen, dass jemand schnellstens definiert, ab wann ein Gerät geeignet ist, "erhebliche Leiden" hervorzurufen. Leinen, Haltis, Clicker und Leckerchen werden hoffentlich dann auch schnellstens verboten, es KÖNNTE ja jemand Böses damit tun. Die Begründung des OVG Urteils ist ein echter Witz, und eigentlich unserem Rechtssystem unmöglich (ich verbiete etwas, denn auch wenn es unzweifelhaft ohne jeden Schaden eingesetzt werden kann, KÖNNTE es ja auch missbraucht werden:rolleyes: ).

LG
Mareike

Bones, ich versteh Dich nu wirklich nicht mehr, jetzt ist das ein Urteil, das Dir die Arbeit , die Du haben willst ermöglicht und nur den Einsatz von Geräten verbietet, die auch in der Lage sind aversive Signale zu senden, die ja wohl in der Regel Schmerz erzeugen (heist letztendlich, dass Leute wie Du sich neue Geräte zulegen müssen, - gut nicht Du in Belgien, aber die in Deutschland-). Und es läßt offen, auf Landesebene zu regel, wann auch der aversive Einsatz gerechtfertigt ist, nur nicht für jedermann und nicht zu Demonstration der Wirksamkeit eines Gerätes auf Seminaren.
 
@RiSchäBo: So ist das eben leider nicht, diese wichtige Differenzierung wird eben nicht gemacht. Es werden (sind) grundsätzlich alle Geräte verboten. Weidezäune natürlich nicht, obwohl diese um ein Vielfaches so stark sind wie die allerhöchsten Stufen der aktuellen Geräte:( .

Lies' Dir mal die Urteilsbegründung des OVG Münster durch, da wird einem schlecht. Sinngemäß: "Na klar kann man sanft und ohne Schaden arbeiten, auch ohne Schmerz. Und na klar ist das TIG manchmal die bessere Alternative. Wir verbieten's aber trotzdem, denn es könnte ja auch missbraucht werden."

LG
Mareike
 
Gilt das jetzt auch für NRW und alle anderen Bundesländer oder ist das gleich zustellen mit dem LHundG, welches mal so und mal anders gehandhabt wird???
 
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