kommt es zu einer anzeige aufgrund eines beissvorfalls gilt der hund als gefährlich.
auch ein bestandener wesenstest,indem der hund seine sozialverträglichkeit beweisen muss ,befreit ihn nicht vom passus der gefährlichkeit.
aber ich denke mit einer klage gegen diese einstufung hätte man gute chancen,macht nur niemand.
das ist das problem in unseren bundesland,das gesetz ist für den mülleimer,entweder ein hund ist gefährlich oder er ist es nicht.es könnte so einfach sein.
bei uns gibts es vorfallshunde die den wesensest bestanden haben und maulkorb und leinenzwang haben,es ist lächerlich.
mein kleines "kampfkaninchen"muss bis zum 2 lebensjahr theoretisch mit maulkorb und leine rumlaufen,weil man einen junghundereglung für vermutungsrassen vergessen hat.
sie darf erst mit 2 jahren zum wesenstest und gilt bis dahin als gefährlicher hund.
dafür haben experten nun monatelang zusammen gesessen,für diesen wirrwarr.