Unschuldig zum Wesenstest?

Das ist ja echt heftig...Test bestanden und trotzdem Auflagen, höhere Steuern...und dass dann noch so ein O-Amt-Sesselpupser das letzte wort hat und nicht ein Sachverständiger ??? (obwohl ich glaube, dass die sich an die Empfehlungen halten...)

Und alles wegen ner dussligen Streiterei unter Hunden - wie sie jeden Tag vorkommt, früher schon vorgekommen ist und immer vorkommen wird....
 
  • 28. März 2024
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Hi ccb ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mal ganz blöd gefragt: wie hätte denn seine Gefährlichkeit widerlegt werden können? Oder ist es allein aufgrund einer Beisserei immer ein gefährlicher Hund?
 
kommt es zu einer anzeige aufgrund eines beissvorfalls gilt der hund als gefährlich.
auch ein bestandener wesenstest,indem der hund seine sozialverträglichkeit beweisen muss ,befreit ihn nicht vom passus der gefährlichkeit.
aber ich denke mit einer klage gegen diese einstufung hätte man gute chancen,macht nur niemand.

das ist das problem in unseren bundesland,das gesetz ist für den mülleimer,entweder ein hund ist gefährlich oder er ist es nicht.es könnte so einfach sein.
bei uns gibts es vorfallshunde die den wesensest bestanden haben und maulkorb und leinenzwang haben,es ist lächerlich.
mein kleines "kampfkaninchen"muss bis zum 2 lebensjahr theoretisch mit maulkorb und leine rumlaufen,weil man einen junghundereglung für vermutungsrassen vergessen hat.
sie darf erst mit 2 jahren zum wesenstest und gilt bis dahin als gefährlicher hund.

dafür haben experten nun monatelang zusammen gesessen,für diesen wirrwarr.:unsicher:
 
mein kleines "kampfkaninchen"muss bis zum 2 lebensjahr theoretisch mit maulkorb und leine rumlaufen,weil man einen junghundereglung für vermutungsrassen vergessen hat.
sie darf erst mit 2 jahren zum wesenstest und gilt bis dahin als gefährlicher hund.

Ab dem 6. Monat beugt die Anmeldung in einer Hundeschule (bis zum Testtermin) doch dem Maulorb/Leinenzwang vor, oder nicht?
 
man hat die junghunde regel schlichtweg vergessen.
sogenannte §3abs.2 hunde wird eine gefährlichkeit unterstellt,die nur mit einen wesenstest wiederlegt werden kann.
kann aufgrund des alters kein wesenstest vorgenommen werden(junghunde oder alte kranke hunde)bekommen sie eine befreiung damit gehalten werden und gelten theoretisch (ihre gefährlichkeit konnte ja nicht wiederlegt werden)
als gefährlich mit mk und leine:sauer:.
den OA ist es egal,die sehen bei alten und jungen hunden drüber weg,aber die frage ist, wenn irgendwas passiert.
balgerei auf der hundewiese usw.
 
Tja insgesamt sehe ich die Problematik darin, dass selbst da wo eigentlich Verständnis vorherrscht oft nicht die Ressourcen da sind um richtig mit Dingen umzugehen - es fehlt oft an Zeit und Geld und viele Urteile die wie Willkür erscheinen mögen sind wohl auch Überforderung und Unvermögen geschuldet.
 
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