Strafe für Missachtung der Leinenpflicht

lieberamstaff

10 Jahre Mitglied
Hallo! Ich bin neu hier :hallo: und habe eine Frage die sich durch intensives Suchen im Netz nicht beantworten lässt.
Wir haben seit 3 Wochen einen 10 Monate alten Staff aus dem Tierheim aufgenommen.
Weiß jemand was passieren kann wenn man seinen Anlage 1 Hund in BW ohne Leine laufen lässt. Verwarnung, bei Wiederholung Beschlagnahmung???
Muß uns dafür jemand anzeigen? Wer muss das denn beweisen das das überhaupt stimmt?? Aussage gegen Aussage ?? :verwirrt: Bis jetzt sieht unser Hund eher aus wie ein Boxer Mischling.

Des weiteren würde mich mal interessieren ob ihr Euch an die Leinenpflicht haltet (also die Listenhundhalter und gemeint ist natürlich außerhalb der bebauten Gebiete).
Gibt es jemanden dem es gelungen ist in BW diese Ausnahmeregelung (siehe Polizeiverordnung des Innenministeriums) zu erhalten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
  • 21. Mai 2024
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Hi lieberamstaff ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, hier wird dir wohl keiner der nicht die leinenbefreiung hat sagen:"Ich halte mich nicht daran!"
Man weiß ja nie wer hier mitliest. Vielleicht kann man pauschal sagen: Wo kein Richter, da auch kein Henker.
In der LHVO steht mit Sicherheit auch drin, welche Strafen bei Nichtbeachtung entstehen...

Ich hab ne LB bekommen für mein Stadtgebiet.
 
Woher kommst du denn?
Dein Staffi hat aber bereits den ersten WT, oder?
Ist er als Staff gemeldet, wenn du sagst er sieht aus wie ein Boxer ?!
 
Aus welchem Tierheim stammt der Kleine denn? :D:love:

Nunja, da sie ihn erst 3 Wochen hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass bereits ein Test erfolgt ist. Das dauert ja sicher immer ne Weile?!
 
Danke für Deine schnelle Antwort. Ich komme aus Bruchsal. Hier wird auch keine extra Kampfhundesteuer erhoben. Er hat den 1. Wesenstest bestanden. Das hat das Tierheim gemacht da er schon mit 6 Monaten beschlagnamt wurde. Er ist als Staff gemeldet.

Dachte vielleicht traut sich doch jemand da hier ja keine vollen Namen oder Adressen nachzuvollziehen sind. Das rauszufinden wäre wohl ein großer Aufwand für so ein "Vergehen". Dachte ich man kann ja mal fragen :unsicher:
 
Tierheim Pforzheim. Im frühjahr machen wir dann den 2. Test. Nur muß er dafür mind. 15 Monate alt sein.
 


Schau mal in den letzten Absatz, dort steht, dass du bei Missachtung ne Geldstrafe bekommst!
 
Und zum Thema Ausnhamegenehmigung hat hier erst kürzlich jemand nen Fred bezügl. Antrag auf Leinenbefreiung in BaWü eröffnet....muss mal suchen...
 
Der war aber nicht lang im TH wenn ich jetzt den meine, den ich auf der HP mal gesehen habe ;D Oder war der sogar hier in der Tiervermittlung?

Freut mich für den kleinen!
 
Danke für die Hilfe. Werden es nach dem Wesenstest auf jeden Fall versuchen!!
Hab mal ein Foto hochgeladen. Hoffe es hat funktioniert ???
Er war ca. 3 Monate im Tierheim.
 

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