Hallo! Ich bin neu hier und habe eine Frage die sich durch intensives Suchen im Netz nicht beantworten lässt.
Wir haben seit 3 Wochen einen 10 Monate alten Staff aus dem Tierheim aufgenommen.
Weiß jemand was passieren kann wenn man seinen Anlage 1 Hund in BW ohne Leine laufen lässt. Verwarnung, bei Wiederholung Beschlagnahmung???
Muß uns dafür jemand anzeigen? Wer muss das denn beweisen das das überhaupt stimmt?? Aussage gegen Aussage ?? Bis jetzt sieht unser Hund eher aus wie ein Boxer Mischling.
Des weiteren würde mich mal interessieren ob ihr Euch an die Leinenpflicht haltet (also die Listenhundhalter und gemeint ist natürlich außerhalb der bebauten Gebiete).
Gibt es jemanden dem es gelungen ist in BW diese Ausnahmeregelung (siehe Polizeiverordnung des Innenministeriums) zu erhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Wir haben seit 3 Wochen einen 10 Monate alten Staff aus dem Tierheim aufgenommen.
Weiß jemand was passieren kann wenn man seinen Anlage 1 Hund in BW ohne Leine laufen lässt. Verwarnung, bei Wiederholung Beschlagnahmung???
Muß uns dafür jemand anzeigen? Wer muss das denn beweisen das das überhaupt stimmt?? Aussage gegen Aussage ?? Bis jetzt sieht unser Hund eher aus wie ein Boxer Mischling.
Des weiteren würde mich mal interessieren ob ihr Euch an die Leinenpflicht haltet (also die Listenhundhalter und gemeint ist natürlich außerhalb der bebauten Gebiete).
Gibt es jemanden dem es gelungen ist in BW diese Ausnahmeregelung (siehe Polizeiverordnung des Innenministeriums) zu erhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!