Habe hier auch noch was dazu gefunden.....:
-------->>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> >>>>>>>>>>>>>Achtung! Deutsche Rassen-List(e) im Anmarsch!
24. November 2000
Die Innenminister haben eine „einheitliche" Rasse-Liste in Auftrag gegeben. Höhn muss zusammenstreichen lassen. Es bleibt der verordnete biologische Unsinn. Die Landes-Innenminister wollen die unterschiedlichen Regelungen der Länder im Umgang vereinheitlichen. Der einzige Vorteil der Vereinheitlichung: Es ist damit zu rechnen, dass Nordrhein-Westfalen die unter Federführung von Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) erstellte Liste mit 41 „Rassen" zusammenstreichen muss. Die Liste wird noch erarbeitet.
Das federführende Innenministerium Nordrhein-Westfalen veröffentlichte in der Homepage der Landesregierung unter
am 24. November Gesetzesvorlage: „Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden":
„Die Innenminister haben Eckpunkte zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden beschlossen. Auf dieser Basis sollen die unterschiedlichen Länderregelungen angeglichen werden, um möglichst einheitliche Schutzmassnahmen bundesweit zu erreichen.
Dazu gehören: Definition für Gefährlichkeit von Hunden, Zucht- und Handelsverbot (insbesondere für die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Im gesamten Bundesgebiet sollte grundsätzlich verboten sein, Hunde so zu dressieren, dass sie sich aggressiv gegenüber Menschen und anderen Tieren verhalten. Ausnahmen zu einer solchen Aggressionshunde-Erziehung oder Haltung bedürfen besonderer Erlaubnis.
Bei Reisen von einem Bundesland ins nächste muss Hundehaltern erleichtert werden, folgende Pflichten zu erkennen: allgemeine Anleinpflicht in Fussgängerzonen sowie Bus und Bahn; zusätzlich Maulkorbpflicht für als gefährlich eingestufte oder bereits durch Bissigkeit aufgefallene Hunde (auch in Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen von Mehrfamilienhäusern).
Für die als gefährlich eingestuften Rassen sollte grundsätzlich ein Verbot gelten. Haltungs-Erlaubnisse sind an besondere Voraussetzungen wie Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halter, Kennzeichnung der Hunde sowie Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu knüpfen. Die Ländern sollen ihre Erlaubnisse grundsätzlich gegenseitig anerkennen. Diese Vereinheitlichung soll Probleme bei Umzügen von einem Bundesland in ein anderes verhindern. Verstösse gegen Gebote und Verbote sollen mit empfindlichen Strafen belegt werden.
Der Arbeitskreis für Tierschutz der Veterinärministerien der Länder soll gemeinsam mit dem Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz prüfen, welche Hunderassen nach Massgabe der von den Innenministern genannten Kriterien in einheitlichen Rasselisten aufgeführt werden können." Kommentar: Wenn der deutsche Ordnungsverwalter nicht mehr weiter weiss, bildet er einen Arbeitskreis.
Was wird sich gegenüber dem Bekannten ändern? Vermutlich nichts. Ausser der Listen-Zusammenstreichung des NRW-Ministeriums. Ein bisschen Hohn für Höhn. Wir warten auf diese Deutsche Rassen-List(e.) Welcher Veterinär aus den Ministerien disqualifiziert sich als Pauschal-Rassen-Verurteiler? Entgegen allen Wissens, das er als Tiermediziner gelehrt bekam?
Was genügt hätte, bei Anwendung aller vorhandenen Gesetze: die Formulierung „nachweislich gefährlicher Hundehalter oder -ausbilder - oder züchter". Wirksam wäre ein Gesetz gegen die kriminellen Täter in solchen Fällen gewesen. Mit lebenslangem Haltungs- und Züchtungsverbot.
Wer bei Lebewesen von „Sachkunde" spricht, denkt und handelt auch so über sie.
Diese künftige sehr deutsche Liste (List?) ist ein Signal der Beziehung des deutschen Staatswesens gegen die ältesten Haustiere und Helfer des Menschen. Zynische Grüsse an die Rettungshunde just in Bremen und anderswo.
Dass vermutlich Neonazis ein Kind mit Stromstössen gefoltert und anschliessend ermordet haben, vorher andersfarbige und (erfreulich andersdenkende) Ausländer zu Tode gehetzt oder erschlagen wurden, wird nicht auch nur annähernd den gleichen Aktionismus an Verordnungen gegen die wirklichen Täter nach sich ziehen.
Die Innenminister und andere, sich für kompetent haltende Verantwortlichen über die pauschale Gefährlichkeit einzelner „Rassegruppen" haben sich also weiterhin jeder wissenschaftlichen Bewertung widersetzt, wonach nie eine Pauschalierung, also eine komplette Rassegruppen-Verurteilung wegen einer pauschal veranlagten Aggressivität nachweisbar ist. Diese Pauschalbeurteilung ist wissenschaftlich nicht haltbar und auch nie nachgewiesen. Sie ist nur in Deutschland verfügt und durch die „Vereinheitlichung" keinesfalls aufgehoben. Die Unterschiedlichkeit in der fragwürdigen Bewertung beweist hingegen, dass dies willkürlich verfasst wurde. Abgesehen von kynologisch hanebüchenen Fehlern. Nicht mal diese haben sie eingesehen.
Eine wissenschaftliche Begründung, oder eine aus der Beisstatistik des Deutschen Städtetags herauslesbaren Untermauerung kann es ebenfalls nicht geben. Kein Verantwortlicher hat bisher diejenigen bekanntgegeben, die für diese unsäglich unbegründeten, aber willkürlich gewählten Listen als so genannte Sachverständige oder Gutachter verantwortlich sind. Bei jeder sachlichen Auseinandersetzung werden die Urheber genannt. Hier nicht.
Ein tierschutzwidriges Ermächtigungsgesetz. Hunde klagen aber nicht.
Wenn die Gesetzesvorlage unter anderem bezeichnet wird als „zum Schutz der Bevölkerung", so ist dies eine zynische Verleugnung der Tatsachen. Wie man nun überall weiss, hätte man dies mit den bestehenden Gesetzen vorher schon tun können und müssen. Der auslösende Fall in Hamburg durch den Schwerkriminellen ist der Beweis, dass eben nicht die Bevölkerung geschützt wird. Auch die Vorfälle nach den Verordnungen beweisen dies.
Jeder Hund ist ein Individuum und so auch juristisch zu beurteilen. Normalerweise. Selbst der Verwaltungsrechtler der Universität Tübingen, Prof. Michael Ronellenfitsch sagt, wie in hundezeitung.de früher schon veröffentlicht: „Eine Pauschalierung ist juristisch nicht statthaft." Es gibt auch nicht den geringsten Grund dafür, ganze Arten vorzuverurteilen und mit Begriffen wie „potenziell gefährlich" oder „Kampfhunde" dem Hass der Öffentlichkeit und dem Denunziantentum auszusetzen. Hundehasser machen keine Rassenunterschiede.
Ob American Staffordshire Terrier, Pitbull, Bullterrier oder andere Arten wie Deutscher Schäferhund, Dobermann oder Rottweiler, oder Arten, die es nicht mehr gibt (aber auf manchen Listen) oder kynologisch falsch bezeichnet oder beschrieben und zugeordnet werden (Herdenschutzhunde oder Molosser
die Pauschalierung ist für jede Art Lebewesen rassistisch. Und damit verfassungswidrig.
Verfassungswidrig ist es auch, wenn nachweislich von „Amts wegen" eine Tötung ohne jede tierärztlich begründete Not angeordnet wird. Dies nehmen aber Juristen der zuständigen Ministerien in Kauf. hundezeitung.de liegen Dokumente von Staatsanwaltschaften mit diesbezüglichen „Rechtfertigungen" vor.
Es ist nicht mal so sehr das Unwissen oder die Respektlosigkeit an Hunden, es ist die zynische Ignoranz und das antidemokratische Vorgehen, das erinnern lässt.
Das bewusste und geradezu sture Weglassen deutscher Diensthunderassen legt den Verdacht nahe, dass die Lobbyarbeit (Schutzdienst mit Beisstraining an Menschen ist nur durch den VDH „gestattet") sich ausgezahlt hat. Das begründet den Anfangsverdacht einer Willkür. Die Auswahl der Rassen und - im Umkehrschluss - die Nichtberücksichtigung sehr wohl gefahren-relevanter Diensthunderassen lässt Schlüsse zu.
Die frühere - rasselose - Formulierung des gefährlichen Einzelfalls galt und gilt für jedes Lebewesen. Sie war und ist genau so unanfechtbar wie wirksam, wenn man die Gesetze anwendet und Verstösse ahndet. Dieses Verschulden schieben die Verordner (darunter viele so genannte Sachverständige und Gutachter aus den betroffenen Vollzugsorganen wie Polizei) nun pauschal auf unbewiesene Artengruppen ab.
Dass damit das tatsächliche Problem - die Kriminalität tiermisshandelnder Menschen - nicht gelöst wird, muss den Gesetzgebern schon vor dem Aktionismus im Sommertheater klar gewesen sein. Egal oder illegal: sie machten listig eine Liste, worauf sie ganze Arten setzen. Im Grunde ein Umkehr-Fehlschluss beim Artenschutz. Dort gibt es auch Listen. Aber dort waren wenigstens Fachleute am Werk.
Jeder wirklich tierfreundliche Hundehalter hätte eine strafrechtliche Verschärfung der Züchtungs- und Haltungsbedingungen für tierschutzwidriges Züchten, Trainieren, Halten oder Abrichten akzeptiert. Zu seinem eigenen Schutz. An nicht begründet vorverurteilten Hunden wird aber nun ein Exempel statuiert, das nachdrücklich die Misshandlung durch Menschen sanktioniert: Hunde auch von Sehbehinderten werden damit weiter dem Hass ausgeliefert. Die Verantwortlichen Verordner können sich nicht herausreden, denn dieser Hassausbruch ist nachweislich erst durch die Freigabe des verordneten Hundehasses ausgebrochen.
Seit wann sind Verwaltungsrichter Hundefachverständige? Dieser Vorsitzende Richter des bekannten Bundesverwaltungsgerichtsurteils (auf das sich nun Verwalter oder Staatsanwälte berufen) sprach freilich etwas aus, wonach er - wenn es nicht um Hunde ginge - wegen Befangenheit abgelehnt werden würde: „Diese Viecher". Dies ist zur Zeit der notierte Ausdruck offensichtlich allgemeiner Einschätzung von Hunden in Deutschland.
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auf
Vorweihnachtliche Grüsse von Julia
und Kira