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Korrigier(t) mich bitte, falls ich falsch liege ...

Es könnte also passieren, dass der Hund zum (Ex)-Besitzer zurück kommt, wenn dieser die Auflagen erfüllt.
Weißt du in etwa, wieviel "Zeit" ihm das VetAmt eingeräumt hat zur Erfüllung der Mindestanforderungen bzw ob das überhaupt mit ihm Besprochen wurde?

Denn wenn die Anforderungen gestellt wurden, zum Beispiel:
Wasser / Futternäpfe
Anbindehaltung mit Laufleine mit isolierter Schutzhütte
Zwinger mit Mindestmaßen inkl. isol. Hütte ... usw ... , diese jedoch NICHT erfüllt worden sind, dann gibt es auch keine 2.Chance den Hund zurückzubekommen.

Wasser & Futternäpfe wären SOFORT umsetzbar gewesen
Anbindehaltung mit Laufleine & Hütte (gibts ja sogar im Geschäft zu kaufen ) auch ...

Sind die Auflagen seitens VetAmt nicht gestellt worden?

Ich frage, weil ich "so einen Fall", sprich, ERST Beschlagahmung DANN Gelegenheit zur Erfüllug der Auflagen, noch nicht kannte. LG
 

doch, gibt es leider häufig............

dem hh wurde der hund vielleicht jetzt weggenommen, weil er ihn so schnell nicht anderweitig unterbringen konnte und es akut um die gesundheit des hundes ging, da minustemperaturen.
es wurde ihm aber "gestattet" vielleicht innerhalb einer woche die geforderten anforderungen zu erfüllen und dann bekommt er seinen hund eventuell zurück.

alles schon da gewesen.
 
Naja, das ist ja auch logisch. Man konnte den Hund nicht dort lassen, da Gefahr des Erfrierens. Da kann man nicht erst abwarten, ob der Halter binnen einer Frist von zwei oder drei oder vier Wochen die Auflagen erfüllt. Ich freue mich sehr, dass das Vetamt in die Gänge gekommen ist. Sowas macht einem richtig bewusst, wie hilflos man eigentlich ist, wenn die Behörden sich quer stellen.
 
@Bine:

Da fällt mir jetzt wirklich nix mehr dazu ein.
Schlimm. Sehr schlimm. LG
 

na sag ich doch.

drücken wir mal alle die daumen, dass der hund nicht zurück zum besitzer kommt.
 
@Bine:

Da fällt mir jetzt wirklich nix mehr dazu ein.
Schlimm. Sehr schlimm. LG

ja leider, alles schon selbst erlebt.

ich hab dem vetamt und oa in einem fall sofort die kostenlose übernahme eines in ganz katastrophaler zwingerhaltung gehalten, sehr alten großen schäfer-mix, angeboten.............ohne weitere kosten für die ämter bei beschlagnahmung.............nix!

der hund blieb dort und der besitzer hatte eine woche zeit den zwinger "auf vordermann" zu bringen und fertig war der fall.
 

Ist schon richtig, Hovi.
Aber was ich sehr schlimm finde ist, dass der Hund erst mal "gerettet" werden muss ( vor dem eigenen Halter!! ) bevor dieser ihn, unter Erfüllung von Mindestauflagen!, wieder zurückbekommen wird.

Ja klar, ist es toll, dass dann letztendlich so schnell seitens des VetAmtes, gehandelt wurde. Ist sozusagen, ein "Vorzeigebeispiel"

Und auch mit der "Hilflosigkeit" stimme ich mit dir überein, wenn Ämter / Behörden nicht mitmachen ... Leider ... LG
 
Aber was ich sehr schlimm finde ist, dass der Hund erst mal "gerettet" werden muss ( vor dem eigenen Halter!! ) bevor dieser ihn, unter Erfüllung von Mindestauflagen!, wieder zurückbekommen wird.

Das liegt daran, dass die Eigentumsrechte mit die stärksten Rechte in Deutschland sind. Es muß schon Einiges passieren, bevor der Staat einen Bürger enteignen darf. Und Tiere sind Sachen nunmal rechtlich gleichgestellt. LEIDER.
 
der hund blieb dort und der besitzer hatte eine woche zeit den zwinger "auf vordermann" zu bringen und fertig war der fall.
Ja, so kenne ich das auch aus dem Telefonat mit der Amtsveterinärin.

Es wird eine Frist gesetzt, die Auflagen zu erfüllen, dann wird kontrolliert.
Sind die Auflagen nicht erfüllt, wird eine 2.Frist gesetzt.
Und erst wenn auch dann die Auflagen nicht erfüllt sind, wird der Hund eingezogen.

Sie sagte mir, auch ihr sind in gewissem Maße die Hände gebunden und sie muß sich an diese Vorschriften halten.
 
@Soleyah...

Was denkst du denn, wo genau der Dobi jetzt untergebracht ist? Und wie lief das ab mit der Beschlagnahme des Hundes im Garten einer Privatperson?
 
@Soleyah...

Was denkst du denn, wo genau der Dobi jetzt untergebracht ist? Und wie lief das ab mit der Beschlagnahme des Hundes im Garten einer Privatperson?

Amtveterinär taucht dort in aller Regel mit der Polizei im Gepäck oder anderen beim Staat bediensteten Ordnungshütern auf und nimmt den Hund mit.
Bei einer Beschlagnahmunganordnung darf der Amtsvet. das Grundstück ohne weiteres betreten und das Tier mitnehmen. Auch ist die Anwesenheit des Besitzer nicht notwendig, oder gar dessen Einverständniss.
Aber da in aller Regel schon ein derart schwerer Verstoß in Sachen TSG vorliegen muss bis ein Tier vom Fleck weg beschlagnahmt wird, muss man sich keine Sorgen machen als normaler anständiger Hundehalter dass plötzlich der eigene Hund genauso wegkommt, nur weil evtl. der Nachbar Mist erzählt....

Der Besitzer bekommt die Vorwürfe schriftlich mitgeteilt und bekommt eine Frist gesetzt innerhalb derer er die Zustände seiner Hundehaltung abzuändern hat. Schafft er dies, bekommt er nach einer positiven Kontrolle seinen Hund zurück. Die Kosten für die Zeitweise Unterbringung des Hundes hat er aber vor Rückgabe des Hundes zu entrichten.
Und hier haperts dann auch gern mal....so dass man hoffen kann, dass dieser Hund nicht mehr zum Besitzer zurück muss.

Einen Hund bei Minusgraden an einem 1m langen Seil an einen Pflock im Garten ohne Schutzhütte etc. anzubinden, zeigt schon welchen Geistes Kind der Halter des Hundes ist. Und genau solche Menschen haben es nicht verdient ihr Tier zurückzubekommen.
Aber die dt. Gesetze sind leider so...
 

Ja, das sehe ich ganz genauso. Naja, wir können nur hoffen, dass er ihn nicht wiederbekommt. Werde auf jeden Fall an der Sache dran bleiben.
 
@hellraiser...

Danke für die fast perfekte Darlegung des Ablaufes einer solchen Beschlagnahme. So läuft das ab und nicht anders.

Apropo anpflocken. Hast du schon mal bezüglich der Grönlandhunde gelesen? Also den Hunden der Inuit? Wie die das mit ihren Hunden so erledigen? Ganz zu schweigen bezüglich der gehängten Hunde von Kos.

Ehrlich. Im Vergleich dazu stellt sich das dt. Tierschutzgesetz dar wie Bedingungen im Hilton.
 
Vielleicht machst du dir im Rahmen deiner Möglichkeiten mal ein paar Gedanken über die physischen Unterschiede zwischen einem nordischen Hund und einem Dobermann.
 
Ein Dobermann hat im Verhältnis zum Körper längere Beine als ein Nordischer.
 
@snowflake...

Und du nimmst bitte mal das Wort "Bitte" in dein Vokabular auf. Ich machte lediglich einem User ein Kompliment ob seiner "nüchternen" Schreibweise des Ablaufes einer solchen Maßnahme. Mehr nicht.

Warum sollte ich das tun? Beide Rassen werden doch schlecht gehalten, oder? Die Eine da oben im Norden und die andere hier unten im Bereich Mittelerde.
 
@snowflake...

Und du nimmst bitte mal das Wort "Bitte" in dein Vokabular auf. Ich machte lediglich einem User ein Kompliment ob seiner "nüchternen" Schreibweise des Ablaufes einer solchen Maßnahme. Mehr nicht.

Warum sollte ich das tun? Beide Rassen werden doch schlecht gehalten, oder? Die Eine da oben im Norden und die andere hier unten im Bereich Mittelerde.

@HSH Freund...

Deswegen lebt der Dobermann ja auch nicht im hohen Norden. Weil er dort nämlich mit seinen langen Stelzen hoffnungslos im Schnee versinken würde. Oder was glaubst du, warum die Yetis im hohen Norden immer wieder davon berichten können, Reinhold Messner gesehen zu haben. Ich meine, weil sie Schneeschuhe anhaben
 
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