dat is de zwitserse variant, maar deze halvezool begrijpt zowiezo maar de helft en dan nog te laat.
tatütataaaa, der sheriff ist da!
hilfe wo? hände hoch!
Ja, werde auf jeden Fall an der Sache dran bleiben und regelmäßig in der Gartenanlage vorbeischauen.
Beim Nachfolger kann ich leider nicht schauen, weil ich nicht weiss, wo der Hund jetzt ist und wer ihn ggf. bekommt. Die AmtsVet. sagte nur, dass es ihm gut geht, er jetzt in guten Händen und auch nicht mehr beim Besitzer ist.
Problem ist nur, dass, wenn der Besitzer entsprechende Auflagen erfüllt, er den Hund zurückbekommen kann. Ich hoffe nur, dass das nicht passieren wird.
Ja, werde auf jeden Fall an der Sache dran bleiben und regelmäßig in der Gartenanlage vorbeischauen.
Beim Nachfolger kann ich leider nicht schauen, weil ich nicht weiss, wo der Hund jetzt ist und wer ihn ggf. bekommt. Die AmtsVet. sagte nur, dass es ihm gut geht, er jetzt in guten Händen und auch nicht mehr beim Besitzer ist.
Problem ist nur, dass, wenn der Besitzer entsprechende Auflagen erfüllt, er den Hund zurückbekommen kann. Ich hoffe nur, dass das nicht passieren wird.
Korrigier(t) mich bitte, falls ich falsch liege ...
Es könnte also passieren, dass der Hund zum (Ex)-Besitzer zurück kommt, wenn dieser die Auflagen erfüllt.
Weißt du in etwa, wieviel "Zeit" ihm das VetAmt eingeräumt hat zur Erfüllung der Mindestanforderungen bzw ob das überhaupt mit ihm Besprochen wurde?
Denn wenn die Anforderungen gestellt wurden, zum Beispiel:
Wasser / Futternäpfe
Anbindehaltung mit Laufleine mit isolierter Schutzhütte
Zwinger mit Mindestmaßen inkl. isol. Hütte ... usw ... , diese jedoch NICHT erfüllt worden sind, dann gibt es auch keine 2.Chance den Hund zurückzubekommen.
Wasser & Futternäpfe wären SOFORT umsetzbar gewesen
Anbindehaltung mit Laufleine & Hütte (gibts ja sogar im Geschäft zu kaufen ) auch ...
Sind die Auflagen seitens VetAmt nicht gestellt worden?
Ich frage, weil ich "so einen Fall", sprich, ERST Beschlagahmung DANN Gelegenheit zur Erfüllug der Auflagen, noch nicht kannte. LG
Naja, das ist ja auch logisch. Man konnte den Hund nicht dort lassen, da Gefahr des Erfrierens. Da kann man nicht erst abwarten, ob der Halter binnen einer Frist von zwei oder drei oder vier Wochen die Auflagen erfüllt. Ich freue mich sehr, dass das Vetamt in die Gänge gekommen ist. Sowas macht einem richtig bewusst, wie hilflos man eigentlich ist, wenn die Behörden sich quer stellen.
@Bine:
Da fällt mir jetzt wirklich nix mehr dazu ein.
Schlimm. Sehr schlimm. LG
Naja, das ist ja auch logisch. Man konnte den Hund nicht dort lassen, da Gefahr des Erfrierens. Da kann man nicht erst abwarten, ob der Halter binnen einer Frist von zwei oder drei oder vier Wochen die Auflagen erfüllt. Ich freue mich sehr, dass das Vetamt in die Gänge gekommen ist. Sowas macht einem richtig bewusst, wie hilflos man eigentlich ist, wenn die Behörden sich quer stellen.
Aber was ich sehr schlimm finde ist, dass der Hund erst mal "gerettet" werden muss ( vor dem eigenen Halter!! ) bevor dieser ihn, unter Erfüllung von Mindestauflagen!, wieder zurückbekommen wird.
Ja, so kenne ich das auch aus dem Telefonat mit der Amtsveterinärin.der hund blieb dort und der besitzer hatte eine woche zeit den zwinger "auf vordermann" zu bringen und fertig war der fall.
@Bine:
Da fällt mir jetzt wirklich nix mehr dazu ein.
Schlimm. Sehr schlimm. LG
@Soleyah...
Was denkst du denn, wo genau der Dobi jetzt untergebracht ist? Und wie lief das ab mit der Beschlagnahme des Hundes im Garten einer Privatperson?
Einen Hund bei Minusgraden an einem 1m langen Seil an einen Pflock im Garten ohne Schutzhütte etc. anzubinden, zeigt schon welchen Geistes Kind der Halter des Hundes ist. Und genau solche Menschen haben es nicht verdient ihr Tier zurückzubekommen.
Aber die dt. Gesetze sind leider so...
Ein Dobermann hat im Verhältnis zum Körper längere Beine als ein Nordischer.