Das Amt hat ja nicht willkürlich das Recht, Dich zum Test zu verpflichten, wenn dafür keine rechtliche Grundlage besteht. Dein Hund hat ja, wie Du schreibst, tatsächlich niemanden gebissen, wie der Mann behauptete und was der Grund für das Amt war, Euch zu belästigen.
Ein Grund muss ja erst einmal vorhanden sein und muss nachweisbar sein.