Schäferhund und Ordnungsamt NRW

Naja, das Problem daran ist, dass ich nicht weiß ob wir uns einen Anwalt leisten können. Allg. habe ich noch mit einem Anwalt kontakt gehabt, weiß nicht worauf das hinausläuft und wieviel das ganze dann kosten wird.

Also ich habe schon von einigen Wesenstest Prüfungen danach gehört, also es gibt jede Menge "Schulen" die sich auf die Wesensprüfung konzentrieren. Aber ob man dann die Auflagen erlassen bekommt bei positiver Prüfung weiß ich nicht, da bin ich überfragt, aber wofür nützt dann solche "Nachtests"?
 
  • 19. April 2024
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Hi Ceeko ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was würde jetzt passieren wenn wir den Hund "abgeben" würden in einer anderen Stadt? noch ist das Verfahren ja nicht durch?

Es würde zwei Optionen geben,

A) er würde zu mir kommen da ich in eine andere Stadt (anderen Kreis) aber direkt neben der Stadt wohne... ich kann den Hund aber nur aufnehmen, wenn der Steuerbescheid normal ist, sobald ich eine Kampfhundsteuer zahlen muss, klappt das nicht... Darum evtl. davor ummelden?

B) Eine gute Freundin wohnt in SH, weiß nicht wie da die Sachlage ist und ob das hier verjähren würde, wenn der Hund für eine Zeit lang nicht mehr hier wohnt? also offiziell
 
Wie kommst du denn jetzt auf so eine Idee???

Das ist gleich einem Schuldeingeständnis in deren behördlichen Augen !!

Ich hatte vor Jahren eine Anzeige an der Backe , beim Veterinäramt von einer Nachbarin gemacht , wegen Verwahrlosung meiner Hunde , ich sei seit Tagen weg und die Tiere vermutlich tot.

Was die Dame nicht mitbekommen hatte : wir waren alle umgezogen , - und weißt du was , den Vermerk habe ich behalten , meine Bitte den Amtsveterinär aus dem neuen Kreisgebiet an den neuen Wohnort zur Überprüfung zu senden , wurde abgelehnt , weil zu aufwendig , aber falls "nochmal" was wäre , hätte man ja schon einen gemeldeten Vorfall.

So läuft das , leider !! Du mußt dich wehren , sachlich und kompetent , - man kann doch auf jeden Fall ein kostengünstiges Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen .- Und Tunas Idee mit der SV Ortsgruppe ist auch eine gute . - Also , mach hinne ;)


LG Barbara
 
Was ist SV?

Ja, ich kann hier in der Stadt die Kampfhundsteuer zahlen, die ist nicht allzuhoch, wehren kann ich mich ja auch nebenher, es geht nur darum, wenn sie nicht bestehen sollte aus welchem grund auch immer kann meine Lebensgefährtin den Hund nicht halten. Finanziell, wenn ich den Hund bevor das durch ist bei mir anmelde müsste ich doch, ihn erstmal noch als normal anmelden können, den könnte ich bei der Wohungsgenossenschaft einreichen und dann könnten "wir" sie behalten... ich will sie nicht verlieren, da wir sie als welpen haben. Und ich teilweise angst über iwelche Willkür vom Amtsveterinär habe
 
Die SV Orstgruppenbeiträge sind bezahlbar , in den SV selber mußt du , soviel ich weiß nur bei Turnierteilnahme eintreten , eventuell auch schon , wenn du die BH Prüfung machen willst , weiß ich nicht mehr so genau, bleibt finanziell aber auch im Rahmen.

LG Barbara
 
"Verein für Deutsche Schäferhunde " , Sitz in Augsburg .

Die Ortsgruppen gibt es überall: gib einfach in deiner Suche ein : sv.og.... und dann eben einen Ort/Stadt in deiner näheren Umgebung


LG Barbara
 
Ah vielen Dank, weißt Du denn einen Rat rat, zu der vorzeitigen Ummeldung meinerseits? etwas über deinen Post?
 
Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden : ich war tatsächlich bereits umgezogen, da war nix getrickst.

Das mußt du jetzt da vor Ort regeln , alles andere bringt meiner Meinung nach noch mehr Ärger.


LG Barbara
 
Ok bei dir war es denn schon ein Bescheid draußen? oder wie bei mir das noch die Anhörung läuft?

Also vor ab der Hund läuft über meien Freundin, nicht auf mich!
 
Nein , eine Anzeige .
Die sind dann auch zu dem bereits leeren Haus , haben geklingelt und sind wieder gegangen .- Die Anzeige blieb dann zwar keine Anzeige , da ich ja gar nicht mehr da wohnte und somit die Hunde auch nicht , niemand also tot oder verwahrlost war , aber der Aktenvermerk blieb.

Und wenn du da jetzt abhaust , gießt du Öl ins Feuer , das wird als Schuldeingeständnis gewertet , schrieb ich ja schon , und wenn das alles so abgelaufen ist , wie du das uns hier geschildert hast , trifft dich keine Schuld!

Mit meinem Beispiel wollte ich dir nur vermitteln , wie die unter Umständen ticken , inhaltlich haben die beiden Sachen nicht viel miteinander zu tun.

Suche dir bitte eine OG , da muß man nicht gleich "einheiraten" , kannste dir ja auch erstmal ohne Hund angucken .


LG Barbara
 
Nein ich wohne doch schon da, wir wohnen getrennt, sie in Stadt A und ich in B... wenn sie den Hund mir jetzt gibt, bevor der Hund als Negativ gewertet ist, kann ich ihn hier halten, was danach passiert ist egal, die steuer hier kostet 400, in der Stadt meiner Freundin 780....

Es geht nur darum dass ich den Hund vorher hier anmelden müsste
 
Dazu mußt du einen Juristen fragen , tatsächlich !

Meiner Meinung nach funktioniert das nicht , selbe Gegend , selbes Bundesland , deswegen.

LG Barbara
 
Ja, wie gesagt, ich kann damit leben, 400 EUR bezahlen, und leinen und maulkorbpflicht es muss nur davor passieren, ist erstmal der Bescheid "Liste" drauf, bekomme ich ihn hier nicht angemeldet, da die Wohnbaugesellschaft den Bescheid sehen will, glaube aber nicht dass sie mich danach nochmal fragen
 
Naja, das Problem daran ist, dass ich nicht weiß ob wir uns einen Anwalt leisten können. Allg. habe ich noch mit einem Anwalt kontakt gehabt, weiß nicht worauf das hinausläuft und wieviel das ganze dann kosten wird.

Also ich habe schon von einigen Wesenstest Prüfungen danach gehört, also es gibt jede Menge "Schulen" die sich auf die Wesensprüfung konzentrieren. Aber ob man dann die Auflagen erlassen bekommt bei positiver Prüfung weiß ich nicht, da bin ich überfragt, aber wofür nützt dann solche "Nachtests"?

Wenn der Hund ein Listenhund ist (also, einer "gefährlichen Rasse" angehört), darf er den Test wiederholen, wenn er dagegen nach einen Vorfall vorgeladen wird, darf er das, soweit ich weiß, nicht.

Den Anwalt würde ich ruhig vor Beauftragung fragen, was es etwa kosten wird... das kostet nämlich noch nix. ;)

Da sich das Honorar nach dem Streitwerd bemisst, kann es so viel eigentlich nicht sein.
 
Hallo,

Seit ihr gut ins neue Jahr gekommen? Hoffe schon! Das Ding, ist aber, dass mein Hund ja auch nachweislich auch vm OA niemanden etwas böses getan hat, es geht nur um Bellerei.

Naja hoffe jemand kann mir noch ein paar Erfahrungen übermitteln, vllt. im Bereich Mettmann / NRW
 
Nee, tut mir wirklich leid. Leider nicht. :(

Kann dir nur fürs neue Jahr alles Gute wünschen und hoffen, dass sich die Sache irgendwie zum Guten wendet. :hallo:
 
Hallo Ceeko, ich weiß jetzt nicht, wie der Sachstand in deiner Angelegenheit inzwischen ist, aber wenn du dir eine jährliche Hundesteuer von 400 Euro leisten kannst, dann kannst du dir auch ein Beratungsgespräch bei einem kompetenten Rechtsanwalt leisten.
Der Name von Herrn Weidemann wurde hier ja schon genannt.
Ich bin kein besonders guter Hundekenner, aber die Vorfälle, die du beschrieben hast, kommen mir recht harmlos vor und rechtfertigen in meinen Augen eigentlich nicht die massiven Maßnahmen des Ordnungsamts. Meine Güte, wenn man jeden Hund, der bellt, zum Wesenstest schicken wollte, da hätten die Tester aber viel zu tun.
Vorausgesetzt natürlich, dass du nicht irgendetwas Wichtiges verschwiegen hast.
Ich könnte mir also vorstellen, dass das Tätigwerden von z.B. Herrn Weidemann die beiden Vorfälle auf das ihnen gebührende Format zurückstutzen könnte und du den Wesenstest vielleicht gar nicht zu machen brauchst.
Aber auch wenn es wegen des 1. Vorfalls zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, würde ich dir anwaltliche Beratung und Vertretung empfehlen, als Laie ist man bei Gericht manchmal wirklich überfordert, und es steht ja einiges für deinen Hund auf dem Spiel.

Ich wünsche euch viel Glück in der Sache und dass euer Hund weiterhin ein schönes Leben bei euch haben kann.
 
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