Pits aus dem Ausland

Ja klar ist es vorgeschrieben, aber wer, der seinen Hund auch als SOKA angemeldet hat, musste denn schon mal beim Ordnungsamt oder dergleichen, einen Abstammungsnachweiß oder ähnliches für seinen Hund vorlegen?
LG

Der Threadersteller fragt in Bezug auf Baden-Württemberg. Ich komme aus BW und habe 1 APBT und eine Mini-Bulli Hündin! Selbstverständlich wurde nachgefragt - bei beiden! Bei meiner Mini Bulli Hündin musste ich mit ihr sogar zum Vet-Amt wo Papiere und Chip miteinander verglichen wurden um auszuschliessen, dass ich denen nicht was anderes wie einen Mini unterjubeln möchte.

Und wie Mero schon schrieb: wenn es schief geht, was dann?

Ich hatte hier in der Tiervermittlung 2 Pit Bulls eingestellt die in unserem örtlichen Tierheim sassen.

Grund: Beschlagnahmung wegen illegalem Import! Soviel zu: es fragt doch eh keiner nach!

Sorry, ich kann mit so leichtfertigen Post´s absolut nichts anfangen!

Connie
 
  • 27. April 2024
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Hi Heraline ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja klar ist es vorgeschrieben, aber wer, der seinen Hund auch als SOKA angemeldet hat, musste denn schon mal beim Ordnungsamt oder dergleichen, einen Abstammungsnachweiß oder ähnliches für seinen Hund vorlegen?
Würde mich mal Interessieren, wenn man den z.B. als Pitbull anmeldet, dann ist es doch schon Kat 1 wieso sollten die denn noch einen Abstammungsnachweiß sehen wollen?
Also könnte man, wenn man schon einen Hund aus dem Ausland hier hat den auch ohne weiteres anmelden oder sehe ich das falsch?
LG


Sorry fürs OT: Aber mich würd aus gegebenen Anlass mal interessieren, welches Ordnungsamt oder welche Behörde dir die Haltung genehmigt hat?
 
Ja klar ist es vorgeschrieben, aber wer, der seinen Hund auch als SOKA angemeldet hat, musste denn schon mal beim Ordnungsamt oder dergleichen, einen Abstammungsnachweiß oder ähnliches für seinen Hund vorlegen?
Würde mich mal Interessieren, wenn man den z.B. als Pitbull anmeldet, dann ist es doch schon Kat 1 wieso sollten die denn noch einen Abstammungsnachweiß sehen wollen?
Also könnte man, wenn man schon einen Hund aus dem Ausland hier hat den auch ohne weiteres anmelden oder sehe ich das falsch?
LG


Sorry fürs OT: Aber mich würd aus gegebenen Anlass mal interessieren, welches Ordnungsamt oder welche Behörde dir die Haltung genehmigt hat?

Die in Fabularasa. :unsicher:
 
Ja klar ist es vorgeschrieben, aber wer, der seinen Hund auch als SOKA angemeldet hat, musste denn schon mal beim Ordnungsamt oder dergleichen, einen Abstammungsnachweiß oder ähnliches für seinen Hund vorlegen?
Würde mich mal Interessieren, wenn man den z.B. als Pitbull anmeldet, dann ist es doch schon Kat 1 wieso sollten die denn noch einen Abstammungsnachweiß sehen wollen?
Also könnte man, wenn man schon einen Hund aus dem Ausland hier hat den auch ohne weiteres anmelden oder sehe ich das falsch?
LG


Sorry fürs OT: Aber mich würd aus gegebenen Anlass mal interessieren, welches Ordnungsamt oder welche Behörde dir die Haltung genehmigt hat?

Die in Fabularasa. :unsicher:

Na, solang das ein Stadtteil von Hamburg ist... ;) :lol: ...sorry. :unsicher:
 
Bullymaster, hör auf, hier solche gefährlichen Halbwahrheiten zu verbreiten :sauer:

Es stehen hohe Strafen auf einen Verstoß gegen bestehendes Importverbot. Außerdem landet der Hund DEFINITIV im Tierheim und man wird in seinem Leben keinen Listenhund mehr halten dürfen, weil man die Zuverlässigkeit verloren hat!

Es ist unglaublich, einen Import als was Lapidares abzutun :sauer:

Ich hätt dich hier eh schon gesperrt, User wie du, braucht hier keiner :rot:
 
Jede Behörde ist verpflichtet und berechtigt ,nachzufragen woher der Hund stammt. Da wo sie gelistet sind.
Es besteht nur ein berechtigtes Interesse wenn der Listi aus einem deutschen Tierheim heraus vermittelt wird.
Und das ist auch gut so..
Unsere hiesigen Tierheime haben genug Pitt und CO in allen Altersklassen in der Vermittlung.:(
 
Bullymaster hat sich doch schon des öfteren mit fachwissen aus der masse hervorgehoben. Und natürlich wird sie ihren Hund als Bully (was ist das für eine Rasse?) angemeldet haben und uns das entsprechende Amt nennen

Und Ostern freu ich mich auf den Osterhasen mit den vielen Eiern
 
Und Ostern freu ich mich auf den Osterhasen mit den vielen Eiern

Die Hoffnung stirbt zuletzt, oder wie war das.. ;)

Ich kann es mir auch nicht vorstellen, aber da sie/er hier jetzt schon mehrfach (wie du auch sagst) mit Fachwissen um sich schmiss wird sie uns sicherlich auch sagen können, von welchem Amt in HH sie ihre Genehmigung für die Haltung eines Bullis bekommen hat.

Aber so lang es gut geht prahlt man natürlich gern damit..
 
und das soll nun was genau aussagen? dass man es ruhig drauf ankommen lassen soll, mit ein bißchen mitleidsgesäusel kostet es ja nur ein paar euro? was mit dem hund anschließend passierte hab ich wohl überlesen...


es soll das heißen,w as dort steht, nicht mehr, nicht weniger. Der Halter wurde hinsichtlich des ersten und daraufforlgenden zweiten Aufenthaltes des Hundes wegen Fahrlässigkeit zu jeweils einer OWI verurteilt, wie man auf Seite zwei liest. Aufgrund einer OWI kann keine Enteignung stattfinden.
Warum so entschieden wurde, habe ich nciht zu vertreten.
 
Der Halter wurde hinsichtlich des ersten und daraufforlgenden zweiten Aufenthaltes des Hundes wegen Fahrlässigkeit zu jeweils einer OWI verurteilt, wie man auf Seite zwei liest.

Äh, nein!
Bei dem Vergehen des Hundehalters handelt es sich um eine Straftat und keineswegs um eine Owi. Wie kommst du darauf, es wäre nur eine Owi?
 
@persilia

meinst du wirklich, es ist sinnvoll in einem thema, in dem gefragt wird, wie bzw. ob man einen hund aus dem auslahnd holen kann, der unter das einbringungsgesetz fällt, so einen artikel zu posten??

weil eben genau das drin steht...war ja alles nicht so schlimm...ein bißchen "ach du meine güte, die haben mir das einfach nicht erzählt und ich armes, armes menschlein hatte ja keine ahnung, dass ich eine straftat begehe" und alles wird gut?:sauer:

und dass es "nur" eine ordnungswidrigkeit war, bezweifel ich auch. und schon steht das thema zuverlässigkeit im raum.:unsicher:
 
Lass die Finger von den SoKa aus dem Ausland,es führt nur zur Beschlagnahmung und einem haufen Ärger!
Eine Freundin von mir konnte damals in Polen nicht wiederstehen und nahm einen kleinen Pit mit.Es gab sehr viel Ärger mit dem OA,sie hatte glück das wir viele Beziehungen zum Tierschutz haben und ihr wurde die Haltung dann mit viel mühe erlaubt.
Eigentlich war die ganze Sache auch vom Tierschutz illegal doch wir bekamen es dann so hin,dass der Hund aus einer "sehr schlechten Haltung" kam,was natürlich eig nicht stimmte.
Sei vernünftig und nehm doch eine Notnase und wenn es denn wirklich ein Welpe sein sollte dann lieber Legal !!!!!!!!
 
Warum wundert es mich nicht, dass von Bullymaster nix mehr kommt?
 
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