(öffentliche) Verhandlung de Verfassungsbeschwerde von 35 Berliner HundehalterInnen

Mist
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watson
 
Tagesspiegel Meinungsseite vom 13.07.2001

Es geht schon los:

Nachrichten : Meinung
13.07.2001




Kampfhunde

Verordnung ist verfassungsgemäss

Hundebesitzer an der Leine

gn

Wer als gefährlich eingestufte Hunde hält, wird in seinen verfassungsmäßigen Rechten nicht beschnitten, wenn die Lieblinge Maulkorb und Hundeleine tragen müssen. Der Schutz und die Unversehrtheit anderer Menschen hat Vorrang, basta. Das ist keine Schikane, es sichert das Zusammenleben. Der Spruch der Verfassungsrichter wird der Lobby der Hundebesitzer nicht passen, die Mehrheit der Berliner aber wird es zufrieden zur Kenntnis nehmen. Denn das Risiko von Beißattacken ist durch die Berliner Hundeverordnung verringert worden. Das Gericht hatte deshalb nicht nur den gesunden Menschenverstand auf seiner Seite, sondern auch die Statistik mit einer deutlich abnehmenden Zahl von Bissattacken. Es gibt keinen Anspruch von zu ordnungsgemäßer Tierhaltung unfähigen Menschen, mit potenziell tödlichen Kampfmaschinen auf den Straßen Angst und Schrecken verbreiten zu dürfen. Es brauchte den Schock über den brutalen Tod eines sechsjährigen Jungen in Hamburg, um endlich zu handeln. Dass es juristisch sauber gelingen kann, den Hundebesitz einzuschränken, hat das Verfassungsgericht nach jahrelangem Streit nun festgelegt.
Der Rest ist nun eine Frage der Biologie. In ein paar Jahren wird es in Berlin jedenfalls keine Kampfhunde mehr geben. Hoffentlich.
 
Na denn !
Das Verfassungsgericht war wohl nicht auf der Höhe ! Eine mögliche Abkürzung des Rechtsstreits fällt damit aus .
Ich hoffe , es finden sich genügend Hundehalter , die nun die Tippeltappeltur durch die Verwaltungsgerichte in Angriff nehmen !
Die "Abkürzung" hat nicht funktioniert , aber deshalb nicht den Kopf in den Sand stecken !

Vera

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Und was auch ganz fein ist, nun wird von den Medien wieder richtig abgehetzt! Kein Sender, und keine berliner Tageszeitung, wo nicht Hohn und Zwietracht gesäht wird! Es macht wieder richtig Spass mit seinem Hund gassi zu gehen! Aber wir haben ja ein dickes Fell...

Gruß
Emma
 
Liebe Leute
Heute groß in der BZ:
Berlin-Schwarzer Tag für Berlins Hunde-Freunde?
Oder ein Stück mehr Sicherheit für die Stadt? Die seit einem Jahr geltende Kampfhunde-Verordnung ist rechtlich zulässig.Der Verfassungsgerichtshof wies gestern die Beschwerden von 35 Hundehaltern als unbegründet zurück.
Der Berliner Tierschutzverein äußerte sich entäuscht über das Urteil.
Claudia Pfister vom TH-Lankwitz:Nicht halter, die gegen dieses Gesetz verstoßen, werden kompromisslos verfolgt, sondern ein Großteil der Hundebesitzer, die ihr Tier seit Jahren als freundliches Familienmitglied halten.
Die Verordnung sei zur Gefahrenabwehr erlassen worden und solle den Schutz der Bevölkerung verbessern, sagte Gericht-Präsident Helge Sodan in der Urteilsbegründung.
Die Rassenliste, in der zwölf Hundearten als gefährlich eingestuft werden, verletze HALTER DIESER HUNDE NICHT IN IHREM GRUNDRECHT AUF GLEICHBEHANDLUNG
Bei Beißzwichenfällen bestehe in erhöhtem Maß die Gefahr,dass es zu schweren Verletzungen oder tödlichen Unfällen komme.Auch Maulkorb-undLeinenzwang sowie ein Zuchtverbot wurden nicht beanstandet.
Noch während der Urteilsverkündung verließ über die Hälfte der Hundehalter den Gerichtssaal.
Andere brachen in Tränen aus.Beschwerde-Anwältin A.Löwe
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IE ENTSCHEIDUNG IST FALSCH UND MACHT DIE STADT NICHT SICHERER.
Sie kündigte an, gegebenfalls das Berliner Verwaltungsgericht anzurufen.
(Dazu wurden an der linken Seite noch zwei Fotos von weinenden Frauen abgebildet...Schön, das sich andere daran jetzt noch so richtig aufgeilen.DANKE liebe BZ)
Als Hundehalter kan ich jetzt dazu noch sagen: WIR WERDEN DEUTSCHLAND JETZT ENDLICH VERLASSEN.
Wie müßen undere Kinder UND unsere Listen-Hunde schützen.
 
Leute, ich bin genauso entsetzt wie ihr, für mich ist es ein "erkauftes" Urteil,mehr nicht.
Man darf "Gericht" eben nicht mit "Gerechtigkeit" verwechseln.
Politik ist ein Schmierentheater, dass meistens auf kosten von Minderheiten zum Erfolg kommt - und das Weltweit!
Es werden wohl wieder viele Hunde aufgrund dieses Urteils das Zeitliche segnen, doch damit müssen Hr.Sodan + Co klarkommen, nicht wir.
Wir können zwar für unsere Rechte kämpfen, doch werden wir niemals das Unrecht aufhalten.
Mein Dank geht übrigens (mal ganz nebenbei) an die Leute, die ihre Freizeit oder sonstiges für diese Tiere opfern und selbst nichteinmal betroffen sind, wie zB. die Tierbefreier.
Verständnis habe ich absolut nicht für die betroffenen Halter in Berlin, die es nicht für nötig halten, an Demos usw. teilzunehmnen oder überhaupt aufzustehen.

liebe Grüße
Chai
 
Das Berliner Urteil ist eine Katastrophe,
auch für uns hier in Rheinland-Pfalz, die
wir Anfang September das Urteil des hiesigen
Verfassungsgerichtshofes erwarten.

Dieses Urteil war vorhersehbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Vizepräsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes
heißt Dr. Storost (SPD)!!!

Dr. Storost ist gleichzeitig Richter am
Bundesverwaltungsgericht in Berlin.

Im Namen des Volkes hat er am 19. Januar 2000 als
Mitglied des 11. Senates die erhöhte Hundesteuer für
Listenhunde bundesweit postuliert und die positiven
Urteile der beiden Vorinstanzen aufgehoben (BVerwG 11 C 8.99;
Verwaltungsrechtsstreit Stadt Roßlau gegen Familie Stach).

Mit Storost hat das ganze Unglück in Berlin begonnen und
mit Storost hat es jetzt, ebenfalls in Berlin, seinen
vorläufigen Höhepunkt gefunden.

(Eine einzige aktive Bazille kann einen ganzen integren
Organismus infizieren!)

Villiers
 
Hoffentlich wird das Berliner Urteil nicht für alle anderen Bundesländer, in denen die Klagen noch ausstehen, negative Folgen haben. Gestern habe ich im Video-Text gelesen, daß Bouffier (Hessischer Innenminister) die noch ausstehenden Klagen abwarten will (in Hessen ist es soviel ich weiß nächsten Monat soweit) und dann dementsprechend seine Verordnung überarbeiten will...

Hoffentlich hoffentlich hoffentlich sitzen da Richter, die sich nicht beeinflussen lassen...

Grüße an alle,
Beate & Sina
 
Von Christian an MaulkorbzwangHier meine persönliche Meinung zum heutigen Urteil:

Wie war das mit der Unschuld einer Hure?
Ich jedenfalls glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die
Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
Wir wurden schuldig gesprochen, obwohl unsere Kollektivschuld nicht
beweisbar war.

Ab jetzt müssen wir unsere T-Shirts wieder täglich tragen, obwohl wir
hofften wir bräuchten sie gar nicht mehr.

Die Klage in Berlin wurde in allen punkten abgewiesen.
Revision wurde nicht zugelassen.

Begründet wurde der Mist mit der inneren Sicherheit, Fachliteratur
wurde natürlich ignoriert, und es wurde mal wieder intensiv aus dem
Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofes (vielen Dank an Herrn
Breitsamer!) zitiert.

Ich denke, das sich jetzt endlich auch die Bayern bewegen müssen, da
zum einen der 9-jährige "Erprobungsspielraum" abgelaufen ist, und die
Bayern gerade ihre Liste erweitern.

Ich weiß auch nicht mehr, was ich noch sagen soll. Ich geh´ jetzt
erstmal mit Don ´raus, der glücklicherweise bei diesen Temperaturen
noch ohne Maulkorb laufen darf.

Wie lange noch?

Christian & Don

P.S.: Wir suchen Menschen, die sich gegen die systematische Ausrottung
von Hunden in Deutschland zur Wehr setzen.
Bitte melden unter don@robindog.de.

saludos la loca
 
Hunde in Berlin
Pressemitteilung
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsbeschwerden gegen die
Berliner Hundeverordnung zurückgewiesen.
12.07.2001
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die
Verfassungsbeschwerden von 35 Haltern sog. gefährlicher Hunde gegen die
Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln)
zurückgewiesen, mit der die Beschwerdeführer beantragt hat, verschiedene,
durch die Erste Änderungsverordnung vom 4. Juli 2000 (GVBl. S. 365)
eingeführte Regelungen für ungültig zu erklären.

Der Verfassungsgerichtshof hielt zwar die Verfassungsbeschwerden für im
wesentlichen zulässig. Die Beschwerdeführer seien nicht gehalten, vor der
Anrufung des Verfassungsgerichtshofs fachgerichtlichen Rechtsschutz durch
die Verwaltungsgerichte wahrzunehmen. Denn die Verfassungsbeschwerden
seien von allgemeiner Bedeutung. Die angegriffenen Rechtsvorschriften der
HundeVO Bln beträfen eine Vielzahl von Hundehaltern, so daß eine
Vorabentscheidung des Verfassungsgerichtshofs geeignet sei, über den
Einzelfall hinaus in einer großen Zahl gleich gelagerter Fälle Klarheit
über die Rechtslage zu schaffen.

Die Verfassungsbeschwerden seien jedoch unbegründet. Im einzelnen führte
der Verfassungsgerichtshof zur Begründung seines Urteils aus:

§ 3 Abs. 1 HundeVO Bln, der Hunde von zwölf Rassen bzw. Gruppen auf Grund
rassespezifischer Merkmale als unwiderleglich gefährlich auflistet,
verletze Halter dieser Hunde nicht in ihrem Grundrecht auf
Gleichbehandlung (Art. 10 Abs. 1 Verfassung von Berlin - VvB -). Aus
fachwissenschaftlichen Aussagen ergebe sich mit hinreichender
Deutlichkeit, daß es "Aggressionszüchtungen" gebe, und daß sich bestimmte
Hunderassen hierfür besonders eigneten. Bei dieser Sachlage sei die
Entscheidung des Berliner Verordnungsgebers, rassespezifischer Merkmale
als eine der Ursachen gesteigerter Gefährlichkeit anzusehen, im Interesse
des Schutzes der Allgemeinheit sachlich vertretbar. Der Umstand, daß Hunde
auch aus anderen Gründen als ihrer Rassezugehörigkeit - etwa wegen
falscher Erziehung, Behandlung oder nicht artgerechter Haltung -
gefährlich werden könnten, begründe keinen Gleichheitsverstoß. Denn dem
Verordnungsgeber stehe im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr
angesichts des auf dem Spiel stehenden hochwertigen Rechtsgutes des
Schutzes von Leben und Gesundheit von Menschen ein Gestaltungsspielraum
zu.

Es liege auch kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz darin vor, daß andere
Hunderassen wie Deutsche Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder
Deutscher Schäferhund nicht in die Rasseliste aufgenommen worden seien.
Der Verordnungsgeber habe vielmehr im Rahmen der ihm zustehenden
Risikoabschätzung berücksichtigen dürfen, daß bezüglich von Hunden solcher
Rassen, die seit jeher gezüchtet und gehalten sowie als Gebrauchs- und
Schutzhunde verwendet würden, ein größerer Erfahrungsschatz bezüglich
ihres Charakters und Verhaltens bestehe. Den bisher vorliegenden
Statistiken über Beißvorfälle könne in diesem Zusammenhang ohnehin nur
eine begrenzte Aussagekraft zugesprochen werden, da eine Zuordnung der
registrierten Zwischenfälle zur Gesamtzahl der gehaltenen Hunde der
jeweiligen Rassen darin nicht hergestellt werden. Der Verordnungsgeber
dürfe sich statt dessen auf fachwissenschaftliche Veröffentlichungen
stützen, wonach gerade den in der Rasseliste aufgeführten Hunden eine
gesteigerte Aggressivität, geringe Schmerzempfindlichkeit, fehlende Angst
sowie fehlende Beherrschbarkeit bei Aggressionsverhalten zugeschrieben
würden. Die Haltung dieser Hunde begründe im Gegensatz zu anderen
Hunderassen in erhöhtem Maße die Gefahr, daß es bei Beißzwischenfällen zu
schweren Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen komme.

Der in § 4 Abs. 1 HundeVO Bln vorgesehene Zwang, daß die in der Rasseliste
aufgeführten Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur an einer
Leine geführt werden dürfen und dabei stets einen beißsicheren Maulkorb
tragen müssen, verletze die Hundehalter nicht in ihrem Grundrecht der
allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 7 VvB. Die Regelung sei
verhältnismäßig. Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang sei geeignet, die
in der Öffentlichkeit von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für die
Gesundheit und das Leben von Menschen zu verringern sowie das subjektive
Sicherheitsgefühl vieler Menschen erheblich zu stärken. Ein milderes
Mittel sei nicht ersichtlich. Ein sog. Wesenstest könne den Leinen- und
Maulkorbzwang nicht ersetzen, da auch ein positiv verlaufender Wesenstest
nicht das Risiko spontaner und unkontrollierter Aggressionen ausschließe.
Die mit dem Leinen- und Maulkorbzwang für die Hundehalter verbundene
Einschränkung der Möglichkeit, ihre Hunde in der Öffentlichkeit frei
herumlaufen zu lassen, sei Ausdruck ihrer Gemeinschaftsbezogenheit und
-gebundenheit. Auch wenn mit der Maulkorbpflicht eine Beeinträchtigung des
Sozialverhaltens und des Wohlbefindens der Hunde verbunden sein sollte,
habe der Verordnungsgeber im Rahmen der von ihm vorzunehmenden
Gefahrabschätzung dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit von
Menschen oberste Priorität einräumen dürfen.

Ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien die in § 5
HundeVO Bln normierten Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Haltern
gefährlicher Hunde.

Auch § 5 a HundeVO Bln sei verfassungsgemäß. Die den Haltern von Hunden
der Rassen oder Gruppen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu auferlegte Anzeige-
und Kennzeichnungspflicht verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz.
Ausgehend von ihrem ursprünglichen Verwendungszweck für Hundekämpfe
belegten fachwissenschaftliche Veröffentlichungen gerade für diese Hunde
eine bis heute vorhandene hohe Angriffsbereitschaft, niedrige
Reizschwelle, fehlende Beißhemmung und hohe Schmerztoleranz. Die weitere
Pflicht der Hundehalter zur Beibringung eines Führungszeugnisses, eines
Nachweises der Sachkunde und eines Attests über die "Ungefährlichkeit" des
Hundes verletzten weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(Art. 33 VvB), noch liege darin eine Verletzung des Grundrechts der
allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 7 VvB). Die Regelung sei durch
überwiegende Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt.

Das in § 8 HundeVO Bln vorgesehene Zuchtverbot für Pit-Bull, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu
verletze nicht das Eigentumsgrundrecht (Art. 23 VvB). Das Zuchtverbot für
Hunde, bei denen hinreichende Anhaltspunkte für eine rassespezifisch
erhöhte Gefährlichkeit vorlägen, stelle vielmehr eine zulässige
Inhaltsbestimmung des Eigentums dar. Auch das Grundrecht der
Berufsfreiheit (Art. 17 VvB) werde durch das Zuchtverbot nicht verletzt,
da für das Zuchtverbot vernünftige und verhältnismäßige Erwägungen des
Gemeinwohls vorlägen.

Daß nach § 10 Abs. 1 HundeVO Bln lediglich die Diensthunde der Polizei,
des Grenzschutzes, des Zolls, der Bundeswehr, der Rettungsdienste und des
Katastrophenschutzes sowie geprüfte Schutzhunde im Einsatz bei Wach- oder
Ordnerdiensten von den Vorschriften der HundeVO Bln ausgenommen sind,
nicht aber sog. Therapiehunde, sei schließlich unter dem Gesichtspunkt des
Gleichheitssatzes nicht zu beanstanden. Der Verordnungsgeber habe davon
ausgehen dürfen, daß nur bei einer Verwendung von sog. gefährlichen Hunden
durch die genannten Behörden und Institutionen eine Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung von vornherein auszuschließen sei,
während dies in anderen Fällen privater Nutzung nicht in gleichem Maße der
Fall sei.

Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 12. Juli 2001
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2001 - VerfGH 152/00

Heil Deutschland

[ ]

la loca
 
Berliner Klage gegen Kampfhundeverordnung wurde abgewiesen


Berlin, 12.7.01

Berliner Kampfhunde müssen an der Leine bleiben und Maulkorb tragen. Die
Einschränkungen für potenziell gefährliche Kampfhunde durch Maulkorb- und
Leinenzwang seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sagte
Präsident Helge Sodan und wies damit die Beschwerden von 35 Berliner
Hundehaltern gegen die umstrittene Kampfhunde-Verordnung zurück.
"Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit von Menschen hat
oberste Priorität." Auch die Rasseliste sei verfassungsgemäß, die die 12
Hundearten ausweist, die unter die Kampfhundeverordnung fallen. Ende Mai
waren dagegen Teile der Hundeverordnungen in Schleswig-Holstein und
Niedersachsen als nichtig oder rechtswidrig erklärt worden.

Die Tierbesitzer, von denen einige während der Urteilsbegründung empört
den Saal verließen, wollten erreichen, dass die Berliner Senatsverordnung
gekippt wird. Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
und das Willkürverbot in der Verfassung. Mit dem Soforterlass hatte der
Senat vor einem Jahr auf die tödliche Kampfhund-Attacke gegen einen
Sechsjährigen in Hamburg reagiert. Die zwei Tiere hatten den kleinen
Jungen zerfleischt.

Neben dem Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen müssen Besitzer von fünf
Kampfhunde-Rassen, die als besonders gefährlich gelten, zudem
Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sich und das Tier vorweisen. Dazu
gehören Arten wie Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire Terrier.

Die Hundehalter seien in ihrer Handlungsfreiheit auch durch die
Kennzeichnungspflicht nicht eingeschränkt, urteilte Sodan. Maulkorb und
Leine seien geeignet, die Sicherheit der Einwohner zu erhöhen. "Ein
milderes Mittel ist nicht ersichtlich." Die Anwältin der Hundehalter
kündigte an, jetzt für jeden einzelnen Fall Klagen bei Verwaltungs- oder
Amtsgerichten einzureichen.

Gerichte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten gegen Teile der
dortigen Hundeverordnungen geurteilt. Bemängelt wurde vor allem, dass als
Kriterium für die Gefährlichkeit die Hunderasse zu Grunde gelegt wurde.
Mit einem neuen Bundesgesetz soll künftig nicht nur widerrechtliches
Handeln oder Züchten, sondern auch das unerlaubte Halten gefährlicher
Hunde unter Strafe gestellt werden.

[ ]


la loca
 
Gericht: Berliner Kampfhunde-Verordnung rechtens

Berlin (Reuters) - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die umstrittene
Kampfhunde- Verordnung der Hauptstadt bestätigt. Rassespezifische Merkmale
als eine der Ursachen gesteigerter Gefährlichkeit anzusehen, sei zum
Schutze der Allgemeinheit sachlich vertretbar, entschieden die Richter am
Donnerstag. Die so genannte Rasseliste sei verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden. Damit wiesen sie die Beschwerden von 35 Hundehaltern gegen
die drastischen Einschränkungen für das Halten von Kampfhunden zurück. Die
meisten Beschwerdeführer verließen während der Urteilsbegründung aus
Protest den Gerichtssaal. (Az.: VerfGH 152/00).

Nach der vor einem Jahr erlassenen Verordnung besteht für zwölf Rassen
Leinen- und Maulkorbzwang. Zudem müssen Besitzer von fünf dieser Rassen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sich und das Tier vorlegen, weil
diese Hunde als besonders gefährlich gelten. Dazu gehören American
Staffordshire Terrier, Pitbull, und Bullterrier. Der Berliner Senat hatte
mit dem Eilerlass auf die tödliche Attacke von Kampfhunden auf einen
Sechsjährigen in Hamburg reagiert. Anders als in Berlin hatten erst Ende
Mai Gerichte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen Teile der dortigen
Hundeverordnungen für nichtig oder rechtswidrig erklärt.


Gerade in einer Stadt wie Berlin, die die höchste Hundepopulation in
Deutschland habe, sei der Staat zu einer "typisierenden Regelung" befugt.
Die so genannte Rasseliste verletze die Halter dieser Hunde jedoch nicht
in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Der Berliner Senat dürfe sich
auf fachwissenschaftliche Veröffentlichungen stützen, "wonach gerade den
in der Rasseliste aufgeführten Hunden eine gesteigerte Aggressivität,
geringe Schmerzempfindlichkeit, fehlende Angst sowie fehlende
Beherrschbarkeit bei Aggressionsverhalten zugeschrieben werden", sagte
Gerichtspräsident Helge Sodan.


Die Haltung der aufgelisteten Kampfhunde begründe im Gegensatz zu anderen
Hunderassen eine erhöhte Gefahr, da es bei Beißzwischenfällen zu schweren
Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen kommen könnte, hieß es weiter. Um
dieser abstrakten Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen
vorzubeugen, stehe dem Staat ein Gestaltungsspielraum zu. Der generelle
Leinen- und Maulkorbzwang sei geeignet, Gefahren zu verringern und das
subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen erheblich zu stärken. Auch
die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für fünf als besonders gefährlich
eingestufte Rassen sei zulässig.


Für die unterlegenen Hundehalter sagte Rechtsanwältin Anenett Löwe: "Die
Entscheidung ist falsch und macht die Stadt nicht sicherer." Der
Kampfhunde-Erlass verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das
Willkürverbot in der Verfassung. Jedem einzelnen Halter bleibe nun offen,
vor Verwaltungsgerichten Klage in seinem individuellen Fall einzureichen.
Die Rasselisten wurden bislang von Gerichten in den Bundesländern zum Teil
unterschiedlich bewertet. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten
die Richter an den dortigen Hundeverordnungen vor allem bemängelt, dass
als Kriterium für die Gefährlichkeit die Hunderasse zu Grunde gelegt
wurde.

[ ]

la loca

 
Meinungen dazu:

es ist zum kotzen. ich war total geschockt, als ich dieses urteil gelesen
habe und ich kann es immer noch nicht glauben. von wegen nicht
verfassungswidrig. was ist denn das für ein richter? hat der tomaten auf
den augen? da entscheiden schon andere gerichte gegen die verordnung und
dann sowas. von wegen die experten sagen, diese tiere wären von natur aus
aggressiv bla bla. sehr seltsam. komischerweise gibt es da ganz andere
expertenmeinungen dazu. den breitsamer kann man doch in der pfeife
rauchen. der hat doch gar keine ahnung.
armes deutschland. es ist echt peinlich. in rheinland-pfalz steht das
ergebniss noch aus. ich hoffe immer noch, daß diese richter wenigstens
noch ihr hirn eingeschaltet haben. in bayern und berlin ticken die uhren
wohl anders. da fühlt sich die höhn jetzt bestimmt bestätigt (und alle
anderen schwachköpfe auch).
die hunde sind die leidtragenden der ganzen sache zusammen mit allen
rechtschaffenden bürgen hier im land. das ganze haben wir nur den
assozialen und tierquälern zu verdanken, die sich einen dreck um das wohl
der tiere kümmern. denen gehören keine hunde - richtig. aber alle
verantwortungsbewußten hundehalter müssen ihre tiere quälen. ich sage auch
nichts gegen einen sachkundenachweis. der ist ja ganz sinnvoll für JEDEN
halter. aber nach bestehen ohne weitere auflagen für hund und halter - für
JEDEN halter.
ich hoffe, daß dieses vernichtende urteil nicht das endgültige ist. wehrt
euch weiter. deutschland - armes land.
die zeiten hatten wir schonmal-erst waren es die juden, jetzt die hunde,
was kommt als nächstes? welche partei kann man noch wählen? die nächsten
wahlen stehen vor der tür. spd und grüne kriegen keine stimmen von mir. so
unfähige und bekloppte politiker habe ich noch nie gesehen. die kann man
alle vergessen. aber die werden schon merken, was sache ist.
es ist schon peinlich ein deutscher zu sein. nirgendwo wird soviel
schwachsinn produziert als bei uns. das ganze läuft am problem vorbei.
deshalb: weg mit den rasselisten, hin zur einzelfallprüfung. kein hund
kann für seine rasse was.
unser rechtssystem ist schon klasse. freiheit für die straftäter,
S.exualverbrecher u.ä. - sehr intelligent. aber am hund kann man es ja
machen. der kann sich ja nicht wehren. das zeigt schon wahre größe.
anstatt mal zu zugeben, daß die ganze verordnung ******* ist und ein
schnellschuß war ohne nachzudenken, nein, da werden hirnlose argumente in
den raum geworfen und wenn man dann nach den experten fragt, kriegt man
keine antwort....weil es gar keine experten waren....
ich könnte stundenlang weiterschreiben, aber dann wird es zuviel. fazit:
kämpft weiter für eure familienhunde und gebt nicht auf. eure hunde haben
es verdient.

__________

"WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD... heute scheint wieder so ein Tag zu sein!

__________

armes deutschland. der rassismus hat also mal wieder einzug gehalten. von
demokratie und sicherheit keine spur. was sind das nur für menschen, die
solche entscheidungen treffen, um sicherheit vorzutäuschen. dieses thema
ist politisch hochbrisant. es geht um wahlen und wählerstimmen und berlin
als vorbildhauptstadt. um das arme tier als individuum geht es doch gar
nicht. wie peinlich ist es mir hier zu leben. DER MENSCH IST DER TEUFEL
AUF DIESER ERDE UND DIE TIERE IHRE GEPLAGTEN SEELEN!!!

__________

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KHP > Sorry, aber es muß einfach raus ... Mehr fällt ihr zu diesem Urteil
nicht ein ????

Hämmerling fordert Hunde-TÜV
Berliner Kampfhunde müssen an der Leine bleiben und Maulkorb tragen.

Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerden von 35 Hundehaltern gegen
die Einschränkungen beim Halten von Kampfhunden in der Hauptstadt zurück.

Maulkorb- und Leinenzwang zur Gefahrenabwehr seien verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden, sagte Gerichtspräsident Sodan. Der Schutz von Leben
und körperlicher Unversehrtheit von Menschen habe oberste Priorität.
Insoweit sei auch die Rasseliste verfassungsgemäß, die die 12 Hundearten
ausweist, die unter die Kampfhundeverordnung fallen.

Die Vize-Fraktionssprecherin der Berliner Grünen, Hämmerling, bekräftigte
im InfoRadio ihre Forderung nach einem Hunde-TÜV, bei dem der Hund einem
Wesenstest unterzogen wird.

[
]

la loca

 
12.07.2001


237/2001

Hundeverordnung/Verfassungsgericht


Claudia Hämmerling, Sprecherin für Stadtentwicklung, erklärt:

So viele Juristen - so viele Meinungen

Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner
Hundeverordnung rechtswirksam ist. Damit wurde die unterschiedliche
Rechtssprechung der Bundesländer weiter zementiert. In Berlin gibt es
gefährliche Hunderassen, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht.

Die Oberverwaltungsgerichte dort hatten vor kurzem die Rasselisten für
nichtig erklärt, weil es keine gefährlichen Hunderassen gibt, sondern eine
individuelle Gefährlichkeit von Hunden, unabhängig von ihrer
Rassezugehörigkeit.

Auch die Anhörung von Fachexperten im Abgeordnetenhaus hat dies
zweifelsfrei erwiesen. Deshalb ist das Gesetz mit den Rasselisten nicht
ausreichend zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Die Fraktion Bündnis90/Die
Grünen fordert deshalb weiterhin den präventiven Schutz vor gefährlichen
Hunden. Den wird es nur geben, wenn die Hundehalter, zumindest aller
großen Hunde überprüft werden, da Verletzungen durch große Hunde in der
Regel schwerwiegender sind als durch kleinere schwächere Tiere. Alle
Fachleute haben erklärt, dass dieser Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus einen weitestgehenden Schutz vor
Hundebissen bietet, lediglich die Hundelobby lehnt unser Gesetz ab.

Er sieht vor, dass alle Hundehalter von Hunden, die größer sind als 40 cm
und schwerer 17 kg ein polizeiliches Führungszeugnis und einen
Sachkundenachweis erbringen müssen. Die Hunde sollen einem Verhaltenstest
unterzogen und mit Microchip und Plakette gekennzeichnet werden. Das soll
in einer außerbehördlichen Prüfstelle erfolgen.

Es ist nicht akzeptabel, dass 12 Hunderassen streng reglementiert werden,
während Rottweiler und Co. weiter Axt im Walde spielen dürfen. Ebensowenig
nachvollziehbar ist, dass es in Berlin gefährliche Hunderassen gibt und
nicht in Schleswig Holstein. Wir wollen Sicherheit vor allen gefährlichen
Hunden. Deshalb werden wir unseren Gesetzentwurf zum Gegenstand von
künftigen Koalitionsverhandlungen machen.



la loca

 
..von Levi Goldstein:

Nun ich habe so lange wie Michelle nicht da ist das Forum uebernommen. Ich
leben in Australien ,
bin seit 6 Jahren bei einer Tierrecht Organisation.

Wir haben schon mit so einem Gericht gerechnet es ging alles zu glatt. Nun
seht ihr wie es mit dem Recht bestellt ist. Es ist auf der ganzen Welt,
Tiere zaehlen nicht, es geht um Geld und Macht. Ihr sollt Lichterketten
gegen Rassenhass anstecken und auf die Strasse gehen. Cem Oezidimr moechte
in Berlin keine Luxuskoeter mehr bei Deutschen sehen , und seine 500$
Schuhe vertragen keine Hundescheisse!

Ich sage euch sie schaffen es die Hunderassen zu vernichten. Hoert endlich
mit dem Steit auf.
Geht alle zusammen, nur viele sind eine Macht.

Glaubt mir wir haben eine Menge gelernt.
Der Politiker denkt warum soll ich mich an Gesetze halten wenn ich sie
mache!

Setzt nicht auf grosse Demos ,Hundehalter sind keine Autonomen sie haben
angst auf
zu fallen.
Fuer Demos muss eine gewisse Bereitschaft da sein,
normale Hundehalter kennen das nicht.

Wie kann in Deutschland ein Gericht eine Gefahr an Rassen festmachen. Ich
habe Filme von Verhandlungen von einem Richter Freisler gesehen , es tut
mir leid aber ich habe mich lange mit der Deutschen Vergangenheit
beschaeftigt und ich glaube, alles kann sich wiederholen!

Hier ein kleiner Vorgeschmack :

Ich weiss was hat es mit Hunden zu tun? Nun jeder mag es fuer sich
entscheiden. Ich wuerde nicht stolz sein Deutscher zu sein! Auch nicht als
Richter!

================================

Und noch was zum Nachdenken:

Was vergessen schien, taucht wieder auf. Auch das: Anfang der 40er Jahre
plante der NS-Staat,100 000 Behinderte und Kranke umbringen zu lassen.
Auch die Justiz wurde schließlich eingeweiht. Und keiner der
Oberlandesgerichts- Präsidenten, keiner der Generalstaatsanwälte
widersprach bei der entsprechenden Konferenz. Nicht einer stellte
überhaupt nur eine einzige Frage.
Was hat Juristen zu Werkzeugen gemacht? Wilhelminischer Zeitgeist, der
ihre Jugend prägte, der ihnen Untertänigkeit einimpfte und
Autoritätsgläubigkeit? Auch wenn die "Autorität" später von Hitler
ausging, mörderisch pervertiert? Das wird den Kongreß noch beschäftigen.
Auch die Frage, warum NS-Juristen so nahtlos der Übergang in den
Rechtsstaat gelang.

Rolf Potthoff, Recklinghausen

[ ]

la loca

 
Berlin 12.07.2001

1 : 0 für die in den Glaspalästen

Das ging sauber in die Uhr.
Wird uns aber nicht hindern, weiter zu machen.
Der einzige vernünftige Kommentar zum Urteil erreichte uns soeben:

----- Original Message -----


From: <XXX>
To: <bernd.groos@cityweb.de>
Sent: Thursday, July 12, 2001 8:01 PM
Subject: Urlaub

Sehr geehrte Frau Groos,
sehr geehrter Herr Groos,

heute war ein sehr freundlicher Hund bei mir in der Kanzlei und hat auf
meinen Füßen ein Nickerchen gehalten
smile.gif
. ... Keine Angst wegen Berlin,
Ausreißer wird es immer geben. Außerdem wird so die Herausforderung nur
größer und das Leben bleibt auch für mich spannend. ...

Ihr Kü.
------------------

So.
Da schneidet sich bitte jetzt jeder ein Stück von ab.

Wenn wir jedesmal in Heulen und Zähneklappern ausgebrochen wären, wenn wir
auf die Fresse gekriegt haben, hätten wir schon aufgegeben, als wir die
Verordnungen vor einem Jahr gesehen haben.

Auch wenn das Urteil offensichtlich auf dem Golfplatz entstanden ist, und
auch wenn es die Damen und Herren beeinflußt haben, die schon mal wegen
weißem Puder in den Glaspalasttoiletten aufgefallen sind

- es ist das schönste Stück Realsatire seit den Verordnungen!

Sätze wie:

"Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang sei geeignet, die in der
Öffentlichkeit von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für die
Gesundheit und das Leben von Menschen zu verringern sowie das subjektive
Sicherheitsgefühl vieler Menschen erheblich zu stärken."

in denen subjektives Sicherheitsempfinden mit erfolgreicher Gefahrenabwehr
verwechselt wird

oder

"Der Verordnungsgeber habe vielmehr im Rahmen der ihm zustehenden
Risikoabschätzung berücksichtigen dürfen, daß bezüglich von Hunden solcher
Rassen, die seit jeher gezüchtet und gehalten sowie als Gebrauchs- und
Schutzhunde verwendet würden, ein größerer Erfahrungsschatz bezüglich
ihres Charakters und Verhaltens bestehe."

in denen behauptet wird, daß Gefahren mit einem geringeren Risiko behaftet
sind, wenn sie seit langem bekannt und geduldet sind

- solche Sätze sind, um es mit den Worten eines gewissen Juristen zu
sagen:

"einfach WELTKLASSE!"

Das soll jetzt Signalwirkung haben?
Wofür?
Für den Satire-Kleinkunst-Preis?

Daß wir nicht jedes Mal ein Urteil wie in Schleswig kriegen, war von
Anfang an klar. Wer keine Schläge ins Gesicht einstecken kann oder nur zum
Sprint geeignet ist, ist hier schlicht und ergreifend fehl am Platz.
Ebenso war klar, daß in Berlin erheblicher politischer Druck auf die
Urteilsfindung einwirken würde. Daß wir ein Urteil mit derartigen
Schmankerln kriegen, wird uns aber irgendwann wieder zum Vorteil werden.
Bleibt abzuwarten, welche Perlen der Weisheit noch in der
Urteilsbegründung verborgen sind, und woher die "fachwissenschaftlichen
Veröffentlichungen" stammen, auf die das Urteil Bezug nimmt. Hoffentlich
nicht wieder der bewußte "Gutachter aus Bayern", bei dessen Nennung
bereits der Gerichtssaal in Niedersachsen in schallendes Gelächter
ausgebrochen ist. siehe
Brandenburg wird voraussichtlich jetzt den ganzen Salat abschreiben. Ist
ja auch einfacher.

Macht aber alles nix.
Weiter im Text.
Auch in Berlin.

Das neue Berliner Gesetz, 11 OVG, Bundesverwaltungs- und
verfassungsgericht und die EU liegen noch vor uns. In Schleswig war es ein
Volltreffer, in Niedersachsen kommen noch weitere Klagen vor´s OVG, und
Berlin muß nachbessern. Heute ist nicht alle Tage - wir kommen wieder,
keine Frage.

Die Berliner möchten sich allerdings bitte alle einmal rechtzeitig vor
neuen Aktionen an die eigene Nase (oder an die sprichwörtliche große
Schnauze) packen und überlegen, ob sie zu der Realsatire vor dem VGH in
irgendeiner Weise beigetragen haben. Nicht, daß wir uns da irgendwie
einmischen wollen... Auffällig ist allerdings, daß jeder Berliner, den man
lediglich um eine sachliche Auskunft bittet, sich vorab erst mal intensiv
über 3 - 25 andere Berliner beschweren muß. Kann das ursächlich mit diesem
Ergebnis zu tun haben?

Wir danken den Berliner Klägern, die entschlossen in den Ring gestiegen
sind.


"Wer aufgibt, gewinnt nie. Wer nie aufgibt, gewinnt."
(Dieter, Joy und Zorro)


la loca

 


Fr, 13.07.01
Meine Sicht: Gut gebellt
Von Peter Kirschey

Die Abweisung der Klage von Hundebesitzern durch den Berliner
Verfassungsgerichtshof teilt die Stadt in zwei unversöhnlich
gegenüberstehende Teile. In Hundehalter und Nichthundehalter. Auf der
einen Seite jene, die ihre Tiere nun in Maulkörbe zwängen und an der
Leine halten müssen, und jene, die sich mit dem Urteil sicherer fühlen
und keine Herzattacke bei jeder heraushängenden Zunge bekommen. Wohl
jeder kann von Situationen berichten, da einem das Herz in die Hose
gerutscht ist im Angesicht eines fletschenden oder bellenden
Ungeheuers. Also machen viele Bürger, besonders mit kleinen Kindern,
einen großen Bogen um die Vierbeiner ab einer bestimmten Größe,
wechseln die Straßenseite oder meiden Parks - auch wenn nur in
seltenen Fällen eine tatsächliche Gefahr existiert. Doch wer weiß das
schon vorher, wenn so ein wilder Bulle auf einen zugerast kommt? Ob
Berlin durch die Verordnung sicherer wird, muss sich erst noch zeigen.
Denn die beste Kampfhundeverordnung ist nichts wert, wenn sie nicht
kontrolliert wird und es möglicherweise die falschen Tiere trifft.
Nach der polizeilichen Geschäftigkeit des letzten Jahres, als Berlin
in eine wahre Hundehysterie verfiel, scheint nun wieder Ruhe
eingekehrt zu sein. Polizisten sehen lieber weg, als einem Minikalb in
die Augen blicken zu müssen. Denn auch Uniformierte sind nur Menschen,
die, wie alle anderen auch, von irdischen Ängsten geplagt sind. Berlin
hat in den letzten Jahren viele Kraftakte zur sauberen und sicheren
Stadt unternommen: gegen Dreckecken, gegen Hundekot, gegen
Drogenplätze, Graffiti und Scheibenkratzer. Gebracht hat es wenig.
Weil das Hemd immer zu kurz war, um den Hintern zu bedecken. Und so
hat eine vom Gericht bestätigte Hundeverordnung nur einen Sinn, wenn
sie mit Vernunft und Augenmaß, aber entschlossen durchgesetzt werden
kann.

(ND 13.07.01) © ND GmbH 2001

###############################################################


13.07.2001
Kampfhunde

Frauchens bittere Traenen, Herrchens ohnmaechtige Wut

Hundehalter scheitern vor Gericht: Die Kampfhundeverordnung ist nicht
verfassungswidrig

Katja Fuechsel

Nach dem Urteilsspruch brechen die ersten in Traenen aus. Als der
Gerichtspraesident Helge Sodan in seiner Begruendung dann ueber die
Aggressivitaet und das Beissverhalten von Kampfhunden spricht,
verlassen v iele Hundebesitzer empoert den Saal. "Das ist eine Luege!"
ruft einer den Verfassungsrichtern zu. Sodan zuckt nicht mit der
Wimper, er dreht die Lautsprecher auf.

Punkt fuer Punkt geht der Richter die Beschwerden der Halter durch und
kommt jedes Mal zu demselben Ergebnis: Die Berliner
Kampfhundeverordnung, die im vergangenen Jahr nach den toedlichen
Bissen in Hamburg erlassen wurde, ist laut Urteil
"verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden".

Wie berichtet, wollten 35 Tierhalter mit ihrer Beschwerde die
Senatsverordnung kippen. Sie fuehrten an, dass die Auflagen gegen den
Gleichheitsgrundsatz und das Willkuerverbot in der Verfassung
verstossen. Neben dem Leinen- und Maulkorbzwang fuer zwoelf Rassen
muessen Besitzer jener f uenf Kampfhunde-Rassen, die als besonders
gefaehrlich gelten, zudem Unbedenklichkeitsbescheinigungen fuer sich
und das Tier vorweisen. Ferner duerfen diese Rassen - Pitbull,
American Staffordshire Terrier, Staffordshi re Bullterrier,
Bullterrier und Tosa Inu - nicht neu angeschafft oder gezuecht et
werden.

Voellig zu Recht, sagt Sodan. Die so genannte Rassenliste verletze
"Halter dieser Hunde nicht in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung".
Aus fachwissenschaftlichen Aussagen lasse sich schliessen, dass es
"Aggressionszuechtungen" gibt und dass sich bestimmte Hunderassen
hierfuer besonders eigneten. "Der Schutz von Leben und koerperlicher
Unversehrtheit von Menschen hat oberste Prioritaet", sagt Sodan. Die
Entscheidung des Senats s ei sachlich vertretbar, da die Haltung von
Kampfhunden die Gefahr erhoehe, das s es bei "Beisszwischenfaellen" zu
schweren oder gar toedlichen Verletzunge n komme.

Damit ist das Berliner Verfassungsgericht zu einer anderen Aufassung
als die Richter in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gekommen. Ende
Mai hatten di e Gerichte Teile der dortigen Hundeverordnungen fuer
nichtig oder rechtswidri g erklaert. Die Richter bemaengelten vor
allem, dass als Kriterium fuer die Gefaehrlichkeit die Hunderasse zu
Grunde gelegt wurde. Die Berliner liesse n sich hingegen von den
"fachwissenschaftlichen Aussagen" ueberzeugen.

Der Berliner Senat sei mit der Verordnung seinem praeventiven
Schutzauftrag nachgekommen, fuehrt Sodan aus. In der Stadt gebe es
bundesweit die meisten Hunde. Die Halter seien in ihrer
Handlungsfreiheit auch durch die Kennzeichnungspflicht nicht
eingeschraenkt. Maulkorb und Leine seien geeign et, die Sicherheit der
Einwohner zu erhoehen. "Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich",
sagt Sodan.

Freude auf der einen, Wut auf der anderen Seite. Die Beschwerde-
Anwaeltin Annet Loewe kritisiert das Urteil: "Die Entscheidung ist
falsch und macht d ie Stadt nicht sicherer." Sie kuendigt an, jetzt
fuer jeden einzelnen Fall Kl agen bei den Verwaltungs- und
Amtsgerichten einzureichen.

Enttaeuscht reagiert auch der Tierschutzverein. "Wir haben uns von
Anfang a n gegen eine pauschale Rasseliste ausgesprochen." Senats-
Anwalt Thomas Kunze zeigt sich zufrieden. "Das ist eine Ermutigung, im
noch ausstehenden neuen Hundegesetz weiter reichende Regelungen zu
treffen." Sozialsenatorin Gabriel e Schoettler nahm das Urteil zum
Anlass noch einmal Bilanz zu ziehen. Demnanc h ist die "Zahl der
Beissvorfaelle" im Jahr 2000 gegenueber 1999 um 20 Proz ent zurueck
gegangen. Ein neues Bundesgesetz soll kuenftig nicht nur
widerrechtliches Handeln oder Zuechten, sondern auch das unerlaubte
Halten gefaehrlicher Hunde unter Strafe stellen.


la loca
 
Datum: 09.03.2000
Ressort: Lokales
Autor: Gilbert Schomaker

Präsident mit 41 Jahren
Helge Sodan, Jura-Professor an der FU, soll heute zum höchsten
Verfassungsrichter in Berlin gewählt werden
Seine Vorlesung im vergangenen Wintersemester war eine
Pflichtveranstaltung für Jura-Studenten. Helge Sodan, Professor an der
Freien Universität (FU), dozierte über die Grundrechte. Damals, genau
gesagt seit Januar, befasste er sich schon mit dem Gedanken, sich bald
sehr viel konkreter mit den Grundrechten zu beschäftigen. Was damals nur
ein kleiner Kreis von Eingeweihten wusste, soll am Donnerstag beschlossen
werden: Der 41-jährige Professor wird vom Abgeordnetenhaus zum neuen
Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichts gewählt werden.

Seine juristische Karriere begann der geborene Berliner bei seinem
Vorgänger im Amt des Verfassungsgerichtspräsidenten. Bei dem angesehenen
Rechts-Professor Klaus Finkelnburg promovierte Sodan. Aber als
Finkelnburgs Ziehkind will der Vater zweier Töchter nicht gelten. Denn
nach seinem Doktortitel verließ er Berlin und die FU für zehn Jahre. An
den Universitäten von Hannover und Erlangen-Nürnberg sammelte er
juristische Erfahrungen und so viel Annerkennung in den Bereichen des
Staats- und Verwaltungsrechts sowie des Sozial- und öffentlichen
Wirtschaftsrechts, dass er sich im Wettbewerb um einen Lehrstuhl an der FU
durchsetzen konnte.

Michael Braun, selbst Rechtsanwalt und CDU-Abgeordneter, sprach von "einem
der großen deutschen Talente im Bereich des Verfassungsrechts". Sodan sei
menschlich ein ausgleichender, umgänglicher Typ, fügte Uwe Lehmann-Brauns,
auch Anwalt und CDU-Politiker hinzu. Das offene Lob spenden jene, die
Sodan vorgeschlagen haben für das höchste Richteramt in Berlin. Sodans
Kritiker kommen aus dem linken politischen Spektrum und wollen ungenannt
bleiben. Weil es sich nicht schickt, nach einem Jahr des Parteiengezänks
um die Besetzung des Verfassungsgerichts und der nun möglichen Einigung
den neuen Präsidenten gleich zu zerreden, fiel die Kritik auch eher
wortkarg aus. Konservativ sei er und ein Hardliner, hieß es.

Derartiger Kritik begegnet Sodan mit dem Hinweis auf sein
Grundrechtsverständnis einer liberalen Rechtsordnung. Die Grundrechte
sollten den Bürger vor zu starken Eingriffen des Staates schützen. Nach
Sodans Verständnis soll sich auch die Wirtschaft im Wesentlichen frei
entfalten können.

Der Professor versteht sich nicht als Wissenschaftler im Elfenbeinturm.
Wiederholt äußerte er sich in Artikeln zu verfassungsrechtlichen
Problemen, wie der ersten Fassung des 620-Mark-Gesetzes oder der
beabsichtigten politischen Eingriffe des Bundesfinanzministers in die
Politik der Bundesbank.
__________

Aber als Verfassungsgerichtspräsident wird er kaum das Parteibuch über den
juristischen Kommentar stellen. "Mit 41 Jahren hat er seine Karriere noch
vor sich", sagte Michael Braun, "durch parteipolitische Entscheidungen
wird er seinen Ruf nicht leichtfertig ruinieren."
__________


=================================

Wahl der Verfassungsrichter


Blockaden ohne "Gesichtsverlust" aufgelöst
Parteien einigen sich auf Neuwahl von fünf Verfassungsrichtern - Helge
Sodan neuer Gerichtspräsident
Brigitte Grunert





Der Neuwahl von fünf der neun Mitglieder des Berliner
Verfassungsgerichtshofes steht in der Parlamentssitzung am Donnerstag
nichts mehr entgegen. Nach einjährigem erbittertem Proporzstreit kommen
nunmehr alle vier Fraktionen mit Kandidaten zum Zuge. Die Kuh wurde erst
gestern vom Eis gezogen. Die CDU verzichtete auf einen ihrer drei
Kandidaten zu Gunsten der Grünen, stellt aber wieder den
Verfassungsgerichtspräsidenten. Die Grünen ihrerseits präsentieren einen
neuen Kandidaten. Damit wurden die Blockaden ohne "Gesichtsverluste"
gelöst.
Neuer Präsident des Verfassungsgerichts wird Helge Sodan (CDU,
FU-Professor für Staats- und Verwaltungsrecht). Ferner nominierte die CDU
den Rechtsanwalt Dietrich Mahlo, der früher dem Abgeordnetenhaus und dem
Bundestag angehört hatte. SPD-Kandidat ist Andreas Knuth (SPD,
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder). Die PDS hat
die parteilose Rechtsanwältin Martina Zünkler benannt. Neuer Kandidat der
Grünen ist Rechtsanwalt Klaus Martin Groth (Grüne); er war 1989/90
Staatssekretär der damaligen Umweltsenatorin Michaele Schreyer (Grüne) und
von 1977 bis 1986 Verwaltungsrichter.

Dafür zogen die Grünen den Anwalt Matthias Zieger (Grüne) zurück, den die
CDU zuletzt nicht akzeptierte. Nach Angaben von CDU-Fraktionschef Klaus
Landowsky verzichtete sein parteiloser Kandidat Herbert Bültmann
(Präsident des Finanzgerichts) gestern von sich aus. Landowsky hatte
kürzlich den Verzicht auf Bültmann zu Gunsten eines anderen "Unabhängigen"
angedeutet.

Verfassungsrichter werden für einmalig sieben Jahre bestellt und brauchen
für ihre Wahl die zweidrittelmehrheit. Sie amtieren ehrenamtlich und
erhalten eine Entschädigung. Die reguläre Amtszeit der fünf
Verfassungsrichter, die mit der Wahl ihrer Nachfolger ausscheiden, ist
bereits am 26. März 1999 abgelaufen. Es handelt sich um Präsident Klaus
Finkelnburg (CDU, Rechtsanwalt), Hans-Joachim Driehaus (CDU, Vorsitzender
Richter am Bundesverwaltungsgericht), Klaus Eschen (SPD, Notar), Veronika
Arendt-Rojahn (Grüne, Rechtsanwältin), Philipp Kunig (FDP,
Staatsrechtsprofessor). Bis 2004/2005 amtieren weiter: Vizepräsident
Storost (Richter am Bundesverwaltungsgericht), Renate Möcke (SPD,
Vorsitzende Richterin am Landgericht), Albrecht Randelzhofer (CDU,
FU-Professor für Staatsrecht, Angelika Bellinger (CDU, Anwältin).

Der Streit drehte sich in den letzten Monaten um den CDU-Anspruch,
insgesamt fünf der neun Verfassungsrichter zu stellen; dann wären die
Grünen leer ausgegangen. Dagegen machten die Opposition und die SPD
konsequent Front. Im vergangenen Jahr hatten CDU und SPD wahlkampfträchtig
um den Gerichtspräsidenten gestritten. Die SPD versuchte diesmal
vergeblich, den Präsidenten stellen. Sie hatte den amtierenden
Vizepräsidenten Ulrich Storost (SPD) vorgeschlagen. Das lehnte die CDU ab.
CDU-Kandidat war damals der parteilose Dieter Wilke, der kürzlich als
Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Pension ging. Schließlich zog die
CDU Wilke, die SPD Storost zurück.

www2.tagesspiegel.de/archiv/2000/03/07/ak-be-po-14067.html

=================================

Neue Mitglieder für das Verfassungsgericht


Mit der Wahl ging ein ewiger Parteienstreit zu Ende
Gutes Ergebnis für alle Kandidaten, die für die einmalige Amtszeit von
sieben Jahren bestellt wurden
Brgitte Grunert





Der Staatsrechtler Helge Sodan (CDU) ist neuer Präsident des Berliner
Verfassungsgerichtshofes. Das Abgeordnetenhaus wählte ihn gestern zum
Nachfolger Klaus Finkelnburgs (CDU) und vier weitere Juristen zu
Verfassungsrichtern. Alle wurden für die einmalige Amtszeit von sieben
Jahren bestellt. Sie traten sofort ihre Ehrenämter an.
Die fünf erhielten in geheimer Wahl deutlich mehr als die erforderliche
Zweidrittelmehrheit von 113 Stimmen der 169 Abgeordneten. Sodann bekam 150
Ja-Stimmen bei sechs Nein und sechs Enthaltungen. Eine der 163 abgegebenen
Stimmen war ungültig. Die neuen Richter sind: Dietrich Mahlo (CDU, 130 Ja,
11 Nein, 19 Enthaltungen, 4 Ungültig); Andreas Knuth (SPD, 151 Ja, 5 Nein,
6 Enthaltungen, 2 Ungültig); Martina Zünkler (Parteilos für die PDS, 143
Ja, 13 Nein, 7 Enthaltungen, 1 Ungültig). Und Klaus-Martin Groth (Grüne,
141 Ja, 10 Nein, 10 Enthaltungen, 2 Ungültig).

Die siebenjährige Amtszeit von Finkelnburg, Hans-Joachim Diehsaus (CDU),
Klaus Eschen (SPD), Veronika Arendt-Rojahn (Grüne) und Philipp Kunig (FDP)
war am 26. März 1999 abgelaufen. Die Fraktionen blockierten die Wahl der
Nachfolger jedoch ein Jahr lang mit ihrem erbitterten Proporzstreit. Im
Amt bleiben, bis 2004/2005 gewählt, Vizepräsident Ulrich Storost (SPD),
Renate Möcke (SPD), Albrecht Randelszhofer (CDU) und Angelika Bellinger
(CDU).

Helge Sodan (41, CDU), Präsident des Verfassungsgerichtshofes, ist in
Berlin geboren und hat an der Freien Universität Jura studiert. Der
bisherige Verfassungsgerichtspräsident Klaus Finkelnburg (CDU) war 1987
sein Doktorvater. Professor Sodan ist ein ausgewiesener Staats- und
Verfassungsrechtler, Mitautor einschlägiger Kommentare. Seine
wissenschaftliche Karriere führte ihn von der FU über die Universitäten
Hannover, Erlangen-Nürnberg und Regensburg zurück nach Berlin, wo er seit
1997 Professor an der FU ist. Er ist Geschäftsführender Direktor des
Instituts für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht, ferner
Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaft der FU. In der CDU war er bis vor kurzem
Vorsitzender des Landesparteigerichts.

Martina Zünkler (45, parteilos) wurde auf Vorschlag der PDS als
Beisitzerin in den Verfassungsgerichtshof gewählt. Sie stammt aus
Rheda/Westfalen und studierte ebenfalls an der Freien Universität.
Zunächst machte sie dort ihr Staatsexamen in Politologie und Germanistik.
Danach studierte sie Rechtswissenschaften an der FU. 1991 ließ sich Frau
Zünkler als Rechtsanwältin in Friedenau nieder. Seit 1998 ist sie
Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Prenzlauer Berg. Ihr
gesellschaftliches Engagement gilt der "Internationalen Liga für
Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky", deren Vizepräsidentin
sie ist.

Klaus-Martin Groth (52, Grüne) ist als früherer Staatssekretär in der
Berliner Politik ein bekanntes Gesicht. Er studierte Rechts-, Wirtschafts-
und Politikwissenschaften an der Freien Universität und promovierte dort
mit "summa cum laude" zum Dr. rer. pol. 1977 bis 1987 war er Richter am
Berliner Verwaltungsgericht. Dann ging er ins Hessische Umweltministerium.
1988 wurde er Umweltdezernent in Hannover. Dem rot-grünen Senat diente er
1989/90 als Staatssekretärin der Umweltsenatorin Michaele Schreyer. Seit
1991 ist Groth Rechtsanwalt in Berlin. Auch er machte sich mit
juristischen Publikationen einen Namen.

Andreas Knuth (SPD), der vor seinem 44. Geburtstag steht, ist seit Februar
1999 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Der gebürtige
Berliner studierte an der FU, machte als Verwaltungsrichter Karriere und
kennt sich besonders im Asyl-, Bau-, Umwelt- und Rundfunkrecht aus. Er war
seit 1987 Richter am Berliner Verwaltungsgericht, wechselte 1995 als
wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverwaltungsgericht und wurde ein
Jahr später Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam. 1999 ging
er nach Frankfurt (Oder). Mit juristischen Veröffentlichungen trat er im
Bau- und Planungsrecht hervor. Knuth war in der SPD Neukölln engagiert.

Dietrich Mahlo (65, CDU) ist ebenfalls Berliner und in der Stadtpolitik
gut bekannt. Mahlo ging nach dem Jurastudium in Bonn, Berlin, Lausanne und
Hamburg und der Promotion im Völkerrecht 1964 zunächst in den
Diplomatischen Dienst, ließ sich aber 1972 als Rechtsanwalt in Berlin
nieder. Seither spielte er eine Rolle in der CDU, zunächst in Wilmersdorf.
Er gehörte von 1979 bis 1987 dem Abgeordnetenhaus an. Dann wechselte er in
den Bundestag, für den er zur Wahl 1998 nicht mehr kandidierte. Mahlo
zählt zum Freundeskreis der CDU-Politiker Uwe Lehmann-Brauns und Volker
Hassemer.


www2.tagesspiegel.de/archiv/2000/03/09/ak-be-st-14077.html

=================================

Wörter und Papier sind geduldig ...


Helge Sodan
Das Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (S. 864)

Hypertrophie und Zersplitterung der Normgebung fuehren zu kompententiellen
und materiellen Widerspruechen. Der Rechtsstaat als Ordnung des Rechts
verliert zunehmend an Wirklichkeit. Kaum mehr ueberschaubares Recht buesst
seine befriedende und ordnende Funktion ein. Das BVerfG leitet aus dem
Rechtsstaats- und Bundesstaatsrpinzip das Prinzip der Widerspruchsfreiht
der Rechtsordnung her. Dieses fundamentale Prinzip folgt jedoch auch aus
anderen Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Darueber hinaus erfordern
bereits wissenschaftstheoretische Grundsaetze das Prinzip der
Rechtseinheit als vorpositives Prinzip jeder Verfassung. Auf der Grundlage
von Methodenlehre sowie Verfassung sind die vertikalen und horizontalen
Dimensionen der Einheit der Rechtsordnung zu entfalten. Gerade die Idee
Europaeischer Rechtseinheit erzwingt die Restauration des Prinzips
systematischer, universaler Einheit des Rechts.


la loca
 
das war alles was ich zu dem urteil gefunden habe, und das war erschütternt.

ich kann nicht mehr...
la loca
 
Nachtrag zu Berlin:

Was ist FOUL in Berlin?
Warum riecht es nach Bananen in der Republik?

Morgen ist Sonntag, das Wetter ist mies, noch nicht mal der Hund will
vor die Tür.
Eine wunderbare Gelegenheit zu googeln oder alte Akten und
Zeitungsausschnitte durchzuforsten. Für die sonntägliche Recherche
folgen jetzt ein paar Ideen:

Warum wird man eigentlich Verfassungsrichter in Berlin, wo es doch so
ein schlechtbezahltes Ehrenamt ist?
Um der eigenen Partei ein bißchen Schützenhilfe zu geben?
Oder um - gemeinsam mit ein paar Freunden - das eigene Urteil vor
Beschädigung zu schützen?
Oder um dem Mandanten eines Freundes eine Freude zu machen?

Vizepräsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist Ulrich Storost
(SPD), welcher nicht nur lange Zeit die Gesellschaft von Jan Ziekow an
der Uni Speyer genoß,
sondern auch als Richter am Bundesverwaltungsgericht
(Mitglied des großen Senats, des gemeinsamen Senats der obersten
Gerichtshöfe des Bundes sowie des 9. Revisionssenats des BVerwG)
ebendort höchstselbst das bewußte Urteil über die "Kampfhunde"steuer
vom 19.01.2000 sprach.


Der Präsident des Berliner VGH wiederum ist Helge Sodan, bitte geben
Sie einmal die Suchkombination "sodan ziekow" bei google ein, und
beantworten Sie dann die Frage, ob die beiden sich womöglich flüchtig
kennen.


Jan Ziekow

- erinnern wir uns - hat das Meisterwerk "Rechtsgutachten zur Frage
der Rechtmäßigkeit..." geschrieben, mit dem Hundefreunde in ganz
Deutschland vor die Gerichte (bzw. in Berlin: vor die Wand) laufen.
Auch wir arme Irre haben damals für die Einholung eines
verfassungsrechtlichen Gutachtens gespendet.

Besonders begeistert waren wir von dem letztlich zugesandten Gutachten
dann nicht - aber ungern schaut man dem Gaul, für den man dusseliger
Weise gespendet hat, ins Maul.

Vorgewarnt von einem guten Freund, haben wir vorsichtshalber erst zur
Cognacflasche gegriffen, bevor wir uns durch einen Text lasen, der
nach unserer unmaßgeblichen Meinung von einem bienenfleißigen
Zitierwütigen ohne einen einzigen eigenen kreativen Gedanken stammte.
Irgendwie las es sich auch nicht viel besser oder anders als eben
dieses besagte Hundesteuerurteil vom 19.01.2000.

Angesichts der Tatsache, daß wir

- damals per Überweisung vom 21.09.2000 zu "treuen Händen" an eine
Privatperson für ein verfassungsrechtliches Gutachten (Jan Ziekow ist
Verwaltungsrechtler) gespendet haben, die heute zur ADLH gehört

- dann auf mehrfache Nachfrage eine Gutachtenkopie erhielten, auf der
"Rechtsgutachten...erstattet für den Club für Molosser" stand

- dann auf unsere Nachfragen die Antwort erhielten, eine anonyme
Spenderin (vulgo: namentlich bekannte Dame des Clubs für Molosser)
habe das Gutachten bezahlt, und die Spenden der ADLH für weitere
Aktionen überlassen

- und nun zum guten Schluß lesen müssen, daß Ziekow vom VDH mandatiert
und bezahlt sein soll
necom.html

haben wir nur noch eine, auch für Unbeteiligte, völlig verständliche
Frage:

Wo bleibt der betriebswirtschaftlich und buchhalterisch korrekte
Nachweis, was aus unserer Spende geworden ist?

Hm?

Wer - *&%§#§§ - steht denn jetzt eigentlich als Adressat und Mandant
auf der Rechnung für das Ziekowsche Gutachten?

Hm?

Wird doch wohl nicht der große hilfreiche Bruder VDH sein, oder?


Was wir am 03.07.2000 noch - ganz naiv - für ein reines Problem
zwischen Bärbel Höhn und uns gehalten haben, entpuppt sich immer mehr
als eine Verstrickung, die ihren Ursprung vor langer Zeit in Bayern
nahm

/kampfhund/kampfhund.htm

und über Berlin auf ganz Deutschland ausuferte.


und falls gelöscht - HIER:


Was wir nun allzu gerne wüßten, wäre, welche Richter denn 1994 das
bewußte Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes (pdf, lange
Ladezeit, NVwZ-RR 95, 262) gesprochen und damit die Bayerische
Kampfhundegesetzgebung vorläufig zementiert haben?

/kampfhund/pe70994.pdf

Wer jedes Mal Amtshilfe geleistet hat, wissen wir bereits.


und wenn nicht erreichbar:


Bayerischer Filz sollte sich aber nicht über Berlin und Berliner
Gerichte auf ganz Deutschland ausdehnen.

Nebenbei, was ist eigentlich aus der Kampagne "Macht braucht Kontrolle
- für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern" geworden?

Natürlich sind wir immer noch ganz gespannt, ob die der
Urteilsbegründung des VGH Berlin unter Federführung von Storost und
Sodan zugrundeliegenden "fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen"
auch von Breitsamer stammen.

Einer Tournee, bei der Dr. Ulrich Storost, im Gefolge Franz
Breitsamer, den größten Laien unter den Kynologen, durch die Instanzen
bundesdeutscher Gerichte zieht, um sich auf jeder Zwischenstation von
ahnungslosen Hundehaltern das - im Vorfeld passend gefertigte und vom
VDH bezahlte - Gutachten seines alten Bekannten Jan Ziekow überreichen
zu lassen, um dann in der Folge zu dem richterlichen Schluß zu kommen,
daß sein Steuerurteil vom Januar 2000 trotz mannigfaltiger
Erfahrungssammlung seit 1995 nicht korrekturbedürftig ist, werden wir
uns jedenfalls nicht anschließen.

Viele Fragen bleiben offen - Antworten bitte an das Tierheim Olpe
suche@tierheim-olpe.de

bzw. suche@maulkorbzwang.de

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.

Sie dürfen es auch gerne zwei Mal lesen.
 
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