12.07.01, 10:41 Uhr
Berliner Kampfhundeverordnung verfassungsgemäß -
Verfassungsgerichtshof des Landes weist Beschwerde ab
Berlin, 12.Juli (AFP) - Die Berliner Kampfhundeverordnung verstößt
nicht gegen die Verfassung des Landes. Der Verfassungsgerichtshof
Berlins wies am Donnerstag eine Beschwerde von 35 Kampfhundebesitzern
zurück. Die obersten Richter des Landes hielten es für
verfassungsgemäß, dass der Berliner Senat im vergangenen Jahr in einer
Verordnung bestimmte Hunderassen als «gefährlich» eingestuft und deren
Halten und Züchten eingeschränkt hatte. Halter von zwölf Rassen müssen
seitdem ihre «Zuverlässigkeit» und Sachkunde nachweisen können. Die
Zuverlässigkeit wird unter anderem Alkoholkranken, Drogensüchtigen
oder wegen einer Gewalttat verurteilten Straftätern abgesprochen.
afp47_4_1207_0712104100.html?D=10:41
Gruß Sylvia