(öffentliche) Verhandlung de Verfassungsbeschwerde von 35 Berliner HundehalterInnen

Das Berliner Verfassungsgericht will das Urteil zur umstrittenen
Kampfhunde-Verordnung am > 12.Juli 2001 < verkünden.

Das sagte Gerichtshofpräsident Sodan nach einer mündlichen Verhandlung
zu 35 Beschwerden von Hundehaltern.

Sie wenden sich gegen die drastischen Einschränkungen für das Halten
von "Kampfhunden" und fordern eine Rücknahme des Erlasses.

Offen ist bislang allerdings noch, ob die Beschwerden beim
Verfassungsgericht überhaupt zulässig sind.
 
  • 19. Mai 2024
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Hoffnung in Berlin !!!


Berlin, den 28.06.2001

Vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof fand heute die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 35 Haltern gelisteter Hunde gegen die rasseabhängigen Bestimmungen der Berliner Hundeverordnung statt.

Besondere Bedeutung kam der Frage zu, ob die Beschwerdeführer Rechtsschutz nicht zunächst bei den Verwaltungsgerichten hätten suchen müssen.

Ansonsten wurde ausgiebig (auch im Hinblick auf die aktuellen Urteile aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen) darüber gesprochen, ob die Rasse eines Hundes ein sachliches Differenzierungskriterium ist oder nicht. Gegenstand der Debatte war weiterhin die Verhältnismäßigkeit der rasseabhängigen Restriktionen (Leinen -und Maulkorbzwang, Führungszeugnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Zuchtverbot) sowie die Frage, ob die Verordnung nicht weitere Ausnahmen hätte zulassen müssen.

Das Land Berlin bezog sich in seinen Begründungen immer wieder auf das Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes, die bundesweiten Regelungen über vier angeblich gefährliche Rassen und Rasselisten im europäischen Ausland.

Die Verhandlungsatmosphäre kann als außerordentlich sachlich bezeichnet werden. Die Fragen des Gerichts ließen keine Voreingenommenheit zugunsten der einen oder anderen Seite erkennen - aber wir hatten die deutlich besseren Argumente!

Eine Entscheidung wird am 12. Juli 2001 um 9.00 Uhr im Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstr. 30-33 verkündet.

Wir haben berechtigte Hoffnungen, daß die Rasseliste als Ganzes fällt! Alles andere wäre nur ein Teilerfolg, der die unberechtigte Ungleichbehandlung nicht beseitigen würde. Wir gehen nicht davon aus, daß die Beschwerdeführer nach dieser Verhandlung durch den Gerichtshof auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen werden.

In der kommenden Woche wird in Rheinland-Pfalz verhandelt. Wir wünschen viel Erfolg und verbleiben

Mit besten Grüßen


Anwaltskanzlei Albrecht Stahl,
Berlin


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Na, das wäre ja zu schön, um wahr zu sein :verlegen:) Warten wir's ab und drücken wir alle verfügbaren Daumen, bis dieselben blau sind :verlegen:)

Liebe Grüße

Sabine





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Na hoffen wir mal stark, daß es auch in Berlin vernünftige Richter gibt
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*malfestedaumendrückt*

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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Sibse momentan ganz schwer bedauert aus berlin weggezogen zu sein.....
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sollte berlin als nächsten kippen, dann werden die bayern doch wohl hoffentlich auch noch nachziehen.....

Sibse
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Kampfkater Micky (17 Jahre) Schmusebacke Gipsy (11,5 Jahre)
und Nerventod Odin (11 Monate) und der kleine Kobold Tequila (7 Monate)
 
Sibse, wenn die Bayern nicht nachziehen werden,dann zieh doch wieder nach Berlin
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Bis dann Sera und der Rest
 
Sibse träumt
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Bevor die Bayern die VO zurücknehmen, schaffen sie lieber die Lederhosen ab
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Beckersmom
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www.hund-und-halter.de
SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
oooch Sera - also ganz ehrlich - muß ich (momentan) nicht haben.....
bin eigentlich ganz froh aus der stadt raus zu sein
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MOM:
das wäre doch mal ein anfang, lederhosen weg, und dann bringen wir ihnen noch deutsch bei *fg*
*malbreitgrinsendzuallenbayernschielend*

Sibse
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Kampfkater Micky (17 Jahre) Schmusebacke Gipsy (11,5 Jahre)
und Nerventod Odin (11 Monate) und der kleine Kobold Tequila (7 Monate)
 
... geb´s doch zu Sibse!

so langsam gefällt dir unser Bayrisch, gelle :)

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Liebe Grüße...
Butra
 
Hallo Straw !

Warum setzt Du es nochmal rein ? Steht schon weiter oben auf Seite 1 des Themas !

Vera

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Rote Schleifen für den Pitbull

Das Verfassungsgericht verhandelt über die Hundeverordnung - Urteil am 12.
Juli
Von Jens Anker


Seit Juli vergangenen Jahres schwelt der Streit um so genannte Kampfhunde
in der Stadt. Die Halter der umstrittenen Hunderassen sehen sich in der
Öffentlichkeit diffamiert, seitdem der Senat die Berliner Hundeverordnung
erheblich verschärfte. Ihre Lieblinge dürfen nur noch angeleint und mit
Maulkorb versehen auf die Straße, Halter und Hund müssen sich einem
Eignungstest unterziehen. Anderen geht die Verordnung nicht weit genug.
Die Streitenden stehen sich unversöhnlich gegenüber. Gestern nahm sich das
höchste Gericht des Landes, der Verfassungsgerichtshof, des Themas an.

«Rasselisten trennen Freunde», stand auf dem T-Shirt einer Zuschauerin.
Auf der Rückseite: «Warum lasst Ihr uns sterben?» Die Kampfhundehalter der
Stadt setzten gestern auf Gefühle, manche trugen rote Schleifen, um auf
das aus ihrer Sicht himmelschreiende Unrecht aufmerksam zu machen.

Doch Gefühle interessieren Juristen nicht. Es geht um die Rechtmäßigkeit
der Berliner Hundeverordnung. Seit dem Sommer vergangenen Jahres sind die
Gemüter erhitzt. Nach der tödlichen Attacke zweier Kampfhunde auf ein
Hamburger Kind verschärfte der Senat die seit drei Jahren bestehende
Verordnung. Danach gelten für die Halter von zwölf als besonders
gefährlich eingestufte Hunderassen Auflagen. Die Zucht von fünf Rassen ist
seit der Verschärfung verboten. Für die zwölf Rassen besteht Leinen- und
Maulkorbzwang. Haltern, die straffällig geworden, alkohol- oder
rauschmittelabhängig sind, kann das Halten der Hunde verboten werden.

Die Hundehalter sehen sich durch die Verordnung in ihren Grundrechten
eingeschränkt. Die Liste der besonders gefährlichen Hunde sei willkürlich,
wissenschaftlich nicht fundiert, der Leinenzwang verletze das
Eigentumsrecht der Halter und das geforderte Führungszeugnis verletze das
Recht, über die Freigabe von persönlichen Informationen selbst zu
entscheiden. Die Halter, so die Argumentation vor Gericht, würden
stigmatisiert, weil die grüne Unbedenklichkeitsplakette der Hunde
signalisiere: Der Halter ist ein rechtschaffender, verantwortungsbewusster
Hundebesitzer. Das wollen einige davon offenbar nicht. Deswegen verstößt
die Verordnung gegen die Verfassung Berlins, sind sich 35 Hundehalter
einig. Sie riefen den Verfassungsgerichtshof an, damit die Verordnung
außer Kraft gesetzt wird.

Der Berliner Senat sieht hingegen keinen Anlass, die Verordnung zu kippen.
Die Liste sei nicht willkürlich erstellt, sie richte sich vielmehr nach
dem Beißverhalten und der niedrigen Aggressionsschwelle von bestimmten
Rassen. Gefährliche Hunde verfügten darüber hinaus über eine «hohe
Schmerztoleranz», eine wirksame Kontrolle von Hund und Halter sei daher
geboten.

Die neun Verfassungsrichter hörten sich die Argumente gestern Vormittag
geduldig an. Doch womöglich müssen sie gar nicht über pro und contra der
Verordnung entscheiden. Als Erstes widmen sich die Juristen der Frage, ob
sie überhaupt der richtige Ansprechpartner für die aufgeregten
Hundebesitzer sind. Ist es den Hundehaltern zuzumuten, den ordentlichen
Rechtsweg einzuschlagen? In diesem Fall müssten sie sich an das
Verwaltungsgericht und die Folgeinstanzen wenden. Ein beschwerlicher und
langwieriger Weg. Viele Halter fürchten, dass es bis zu einem Urteil in
letzter Instanz Jahre dauern könnte. Eine Entscheidung darüber verkünden
die Verfassungsrichter am 12. Juli.

Polizei und Gesundheitsverwaltung halten unabhängig vom schwelenden Streit
die Hundeverordnung für einen vollen Erfolg. Die Zahl der Zwischenfälle
mit gefährlichen Hunden sei drastisch gesunken. Seit Einführung der
Verordnung wurden 424 Anzeigen gegen Hundehalter geschrieben, die
Veterinärämter zogen 256 Hunde ein, 50 von ihnen wurden wegen ihrer
Aggressivität eingeschläfert.
[ ]
 
Hundeverordnung

Verbissener Streit um Kampfhunde

Verfassungsgericht will am 12. Juli Entscheidung treffen entscheiden

Katja Füchsel

Man kennt sich auf den Zuschauerbänken. Hier ein Kopfnicken, dort
Händeschütteln. Lächelnd bahnt sich eine Frau den Weg zu einem freien
Stuhl. "Rasselisten trennen Freunde", steht vorne auf ihrem T-Shirt. Noch
mehr Nachdenklichkeit verbreitet der Rücken der Zuhörerin. "Warum lasst
ihr uns sterben?", heißt es da. Drumherum sind Fotos von Pitbull,
Bullterrier oder Tosa Inu platziert.

Rund hundert Hundehalter sind an diesem Morgen in den Plenarsaal gekommen,
um die Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zu verfolgen. Die
meisten im Publikum hoffen, hier bei der Urteilsverkündung die
Kampfhundeverordnung kippen zu sehen. Weil sie ihrer Ansicht nach gegen
den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Weil sie willkürlich ist. Und
unzumutbar. "Die Verordnung war ein krasser Fehlgriff", sagt Annett Löwe,
die Anwältin der Hundefreunde. "Die Halter mussten sich monatelang in der
Stadt diffamieren lassen." Heftiges Kopfnicken im Publikum, manche
brummeln zustimmend, andere klopfen.

Zwei Mal lässt der Gerichtshof-Präsident die Unruhe im Saal durchgehen,
dann schlägt er strengere Töne an. "Ich bitte die Zuschauer, von
Beifallsäußerungen abzusehen", sagt Helge Sodan. Noch ist rechtlich nicht
geklärt, ob die Beschwerde beim Verfassungsgrichtshof überhaupt zulässig
ist. Der Anwalt der Gegenseite, der Sozialsenatsverwaltung, jedenfalls
meint, dass sich die 35 Beschwerdeführer an die Verwaltungsgerichte hätten
wenden müssen. Das wäre der normale Weg durch die Instanzen. Die Argumente
der Hundehalter lässt er ebenfalls nicht gelten. "Die Verordnung war ein
richtiger Schritt", sagt Thomas Kunze.

Mit dem Soforterlass hatte Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD) vor
knapp einem Jahr auf eine tödliche Kampfhund-Attacke in Hamburg reagiert.
Zwei Tiere hatten einen sechsjährigen Jungen zerfleischt. Nach dem
Berliner Erlass dürfen zwölf Rassen nur noch mit der Leine und Maulkorb
ausgeführt werden. Zudem müssen Halter von fünf Kampfhunderassen, die als
besonders gefährlich gelten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
vorweisen. Dazu gehören Pitbull, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu.

"Maulkorb und Leine sind gerechtfertigte Einschränkungen in der Großstadt
- lästig, aber notwendig", sagt der Senats-Anwalt. Heftiges Kopfschütteln
im Publikum. Kampfhunde seien wissenschaftlich erwiesen gefährlicher als
Dackel, Pudel oder Setter, legt Kunze nach. Die Tiere verbissen sich
regelrecht in ihre Opfer und seien auch aggressiver als andere Hunde. "Die
zwölf Kampfhunde-Rassen beißen zusammen weniger als der deutsche
Schäferhund", kontert die Anwältin. Bei rund 100 000 Hunden in Berlin sei
die Zahl der Unfälle mit Kampfhunden gering. Zweieinhalb Stunden tragen
beide Seiten ihre bereits wohlbekannten Argumente vor, dann verkündete das
Gericht: Das Urteil zur Kampfhundeverordnung wird am 12. Juli verlesen.

[ www2.tagesspiegel.de/archiv/2001/06/28/ak-be-5510463.html ]
 
GERICHT

"Berliner Schnauze" klagt gegen Maulkorbgesetz
Sabine Deckwerth

Maria Salewski gilt offiziell als "unbedenklich". Ihr Hund, ein American
Staffordshire Terrier, auch. Die 46-Jährige aus Neukölln hat in den
vergangenen zwölf Monaten alles getan, was die neue Berliner
Hundeverordnung vorschreibt. Sie hat ihren "Kuschelbär" beim Veterinäramt
angemeldet, hat eine Sachkundeprüfung abgelegt, die Friedfertigkeit des
Hundes von Fachleuten testen lassen und ein behördliches Führungszeugnis
erhalten, das ihre "Unbedenklichkeit" bescheinigt. Ihr Hund trägt nun die
grüne Unbedenklichkeits-Plakette um den Hals - und trotzdem einen
Maulkorb.
Maria Salewski ärgert sich vor allem über den Maulkorb. "Er ist eine
Zumutung", sagt sie. "Warum muss mein Hund ihn tragen, wenn das Tier und
seine Halterin doch als unbedenklich gelten." Die 46-Jährige gehört zur
"Berliner Schnauze", wie sich die 35 Hundebesitzer nennen, die beim
Berliner Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die Hundeverordnung
eingelegt haben. Gestern wurde öffentlich verhandelt. Unter den Zuschauern
im Saal saßen fast 100 Hundebesitzer, die auch ihre Meinung kundtaten. Mit
Zwischenrufen und Beifall und auf extra bedruckten T-Shirts. "Warum lasst
ihr uns sterben", stand unter einem Bild von drei Kampfhunden auf dem
Shirt einer Frau.

Die 35 klagenden Hundebesitzer wenden sich gegen die drastischen
Einschränkungen fürs Halten von Kampfhunden und fordern eine Rücknahme des
Erlasses. Nach der Hundeverordnung, die am 5. Juli 2000 in Kraft trat,
dürfen zwölf Hunde-Rassen nicht mehr ohne Leine und Maulkorb in die
Öffentlichkeit. Die Besitzer von Tieren, die zu fünf Kampfhunderassen
gehören, die als besonders gefährlich eingestuft sind, brauchen zudem eine
Unbedenklichkeitsbescheinigungen - wie Maria Salewski.

Die Kläger sehen darin Verstöße gegen das Willkürverbot und das Grundrecht
auf Selbstbestimmung in der Berliner Verfassung. Die Rasseliste sei
"Quatsch", sagt die Anwältin der Hundehalter, Annett Löwe. Die Liste tauge
nicht dazu, gefährliche Hunde von der Straße zu bekommen, weil sie nur
Kampfhunde und nicht etwa auch Schäferhunde oder Doggen erfasse.

In der Statistik, in der die Angriffe von Hunden auf Menschen aufgelistet
sind, rangierte der Schäferhund im Jahr 2000 mit 327 Angriffen auf Platz
zwei, gleich nach Mischlingen (531 Vorfälle). Der Anwalt des Senats,
Thomas Kunze, argumentiert dagegen, dass sich Kampfhunde regelrecht in
ihre Opfer verbeißen, aggressiver und gefährlicher als andere Hunde seien.
"Maulkorb und Leine sind gerechtfertigte Einschränkungen in der Großstadt,
lästig, aber notwendig". Der Verfassungsgerichtshof will sein Urteil am
12. Juli verkünden. Die Richter prüfen vor allem, ob die Beschwerde
überhaupt zulässig ist.

Bereits im Juli 2000 wurde vom Senat der Entwurf eines neuen Hundegesetzes
verabschiedet, das Leinenzwang für alle Rassen vorsieht. Ursprünglich
sollte das Gesetz bereits Anfang dieses Jahres in Kraft treten und die
jetzige Hundeverordnung ablösen - wegen der Debatten zwischen den Parteien
wurde daraus aber nichts. "Das Gesetz geht seinen parlamentarischen Gang",
versicherte gestern der Sprecher der Gesundheitsverwaltung, Klaus-Peter
Florian.

[ ]
 
Hunde-Besitzer zeigen Senat ihre Zähne


BERLIN - Die Kampfhunde-Verordnung (KURIER berichtete) steht auf der
Kippe: Erst am 12. Juli will der Verfassungsgerichtshof das Urteil
verkünden. Gestern waren 35 Hundehalter vors Gericht gezogen.

Kurz nach 9 Uhr ging die mündliche Verhandlung im Raum 240 los. Rund 100
Hundebesitzer folgten gespannt den Argumentationen der Rechtsanwältin
Annett Löwe und Senats-Anwalt Thomas Kunze. Löwe: "Die neue Verordnung
benachteiligt Halter von Kampfhunden. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist
nicht an der Rasse festzumachen." Kunze: "Die Verordnung trägt dem
Sicherheitsbedürfnis der Berliner Rechnung. Kampfhunde gelten als
aggressiver und beißbereiter." Löwe: "Darüber gibt es keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse. Laut Statistik beißt der Schäferhund am
häufigsten zu." Kunze: "Maulkorb und Leine sind für das Tier eine lästige,
aber notwendige Maßnahme." Löwe: "Damit ist keine artgerechte Haltung
gewährleistet. Jeder Hund könnte laut Experten mit diesen Einschränkungen
aggressiv werden."
Klägerin und Besitzerin eines American Staffordshire Terriers Marina
Salweski (46:( "Fordert der Senat Leinenzwang, muss er Auslaufgebiete
schaffen. Maulkörbe gehören um bissige Schnauzen. Mein Samor ist lieb,
kann jetzt nicht mal mehr Stöckchen holen. Jeder Besitzer eines großen
Hunde muss einen Sachkundenachweis haben."

Erst Ende Mai wurden in Schleswig-Holstein und Niedersachen Teile der
Hundverordnung als rechtswidrig erklärt. 1999 schnappten in Berlin 1816
Hunde zu. Nach Inkrafttreten der Hundeverordnung 1447.

Jeannette Hix

Artikel vom 29. Juni 2001


[ ]
 
hiho butra
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klingt zwar manchmal noch wie klingonisch, aber man gewöhnt sich ja an alles
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biggrin.gif
biggrin.gif


Sibse
monkeedance2.gif

Kampfkater Micky (17 Jahre) Schmusebacke Gipsy (11,5 Jahre)
und Nerventod Odin (11 Monate) und der kleine Kobold Tequila (7 Monate)
 
Hi la loca,
keine Sorge, fühlte mich nicht stehn gelassen!
smile.gif

Vielleicht sehn wir uns ja am mit Spannung und Ungeduld erwarteten 12.07.???
Mal sehen was dann passiert- die Richter machten auf mich jedenfalls den Eindruck als würden sie nicht so ganz hinter der Verordnung stehen...

Hoffend


Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
Hola Ronja,

dann ist ja alles gut.

Ich denke auch das die Richter sich gegen die HVO entscheiden, doch leider tritt ja noch am 01.09.01 das neue Bundesgesetz in Kraft...
...und dann geht's wohl weiter mit einigen Klagen.

Wie lange halten wir das durch???

la loca
 
Bin ich naiv, wenn ich denke, daß Bundesgesetz kann keine Rasselisten beinhalten, wenn diese vorher auf Landesebene (fast) überall gekippt werden?? Wäre das nicht schon vorsätzlich rechtswidrig?

Ich fürchte, ich bin zu naiv
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frown.gif
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eleani.gif


Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

 
Hey la loca,
"wie lange halten wir das noch durch??? "
Nu mal nicht unterkriegen lassen!!!!!!!!!!!!!!Genau das wolln die doch erreichen!


Birgit mit den Schmusenasen Ronja und Schoki

"Sein Blick ist im Vorübergehn der Stäbe
so müd´geworden,daß er nichts mehr hält.
Ihm ist´s als ob es tausend Stäbe gäbe
und hinter tausend Stäben keine Welt."
...
 
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