Was für mich nicht nachvollziehbar ist, ist die Nicht-Wiederholbarkeit der Prüfung! Immerhin geht es hier um Lebewesen!
Dem kann ich so nur beipflichten, aber ändern können wir es leider nicht.
aber das ist ja das "Primitive" an der Sache, bei dem das Mitgefühl für Mitgeschöpfe auf der Strecke bleibt. Es gibt immer mindestens eine 2te Chance, hier aber nicht, und das mit dem Ziel, Hunde die einer menschlichen Definition von Verhalten zu einer bestimmten Stunde ihres Lebens (dem Wesenstest) nicht entsprechen, auszuschließen. Dabei ist es völlig unerheblich, wie sie sich außerhalb dieser bestimmten Stunde benehmen.
Ich war in meinem Leben zuerst strikt, im Laufe der Zeit abnehmend, aber immer noch überweigend der Meinung, daß wir in einem Staat mit einem Rechtssystem leben, in dem nicht nur Recht, von Menschen erfunden, sondern auch ein Funken Gerechtigkeit als universelle Norm zugegen ist. Seit ich einen Listenhund halte, ist die Meinung gekippt und ich sehe immer mehr die Parallelen zu einem Bananenstaat.
Wie soll man als Mensch den Umstand bewerten, daß Länder in ihren Hundeverordnungen die Geschöpfe ihrer Verordnungen als "Kampfhund" bezeichnnen, wenn es weder eine Rasse namens "Kampfhund" gibt noch dies eine Gruppenbezeichnung wie z.Bsp. Hütehund sein kann, da im Rechtsgebiet Hundekämpfe verboten sind.
Schriebe ich von meinem Nacharn als "Bimbo", so würde ich von derselben Verwaltung mit Recht ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen.
Wie kann es angehen, daß mir ein Verwaltungsangestellter oder-beamter, der noch nie in seinem Leben einen Hund gehalten hat, erklärt, welch "gefährliche Beißer diese Hunde seien, die die Landesregierung deshalb so behandele, damit sie verschwänden und daß von ihnen keine Gefahr für Menschen und Tiere mehr ausgehe. Er übersieht dabei geflissentlich die Beißstatistik seines Dienstherren , die angibt, daß in RLP für den beobachteten Zeitraum seit 2001 niemals ein Mensch von einem Hund getötet wurde, jedoch 3 Hunde der gerichteten Rassen und 85(!) Hunde von DSHen und seinen Mixen, denen jedoch in derselben Statistik "Ungefährlichkeit" bescheinigt wird.
Zwar halte ich einen völlig unauffälligen "gefährlichen Hund", den ich vor jedem Auftritt in der Öffentichkeit mit einem beißsicheren Maulkorb zu maskieren habe und diesen dann so wie weiland einen Judenstern oder einen rosa Winkel wegen der "unwiederlegbaren Gefährlichkeit" mit Signalwirkung vor mir herführen muß, völlig ohne Unterschied, ob dr Hund sich jemals daneben benommen hat oder nicht. So etwas ist Rechtsbeugung, doch kan ich ihr nicht entgehen.
Verfügung über das Rechtssubjekt ist das, was jeder Regierung und jedem Staat schlecht ansteht.
Das sind gutgemeinte Ratschläge, eine Hund in ein anderews BL zu verbringen, aber hat man stets die Möglichkeit dazu?
Umziehen? Kaum möglich, man kann ja schlecht seine Arbeitsstelle drangeben oder das soziale Umfeld verlassen.
Hat man überhaupt noch Zeit, nach dem Nichtbestehen irgendetwas zu untenehmen oder steht das OA Stunden später da um den Hund einzuziehen?
Was ist, wenn man sich weigert, ihn herauszugeben? Das ist schon klar -man wird sogleich in die Ecke des Uneinsehbaren und somit psychisch instabilen Menschen gestellt.
Naja. Dafür, dass mein Hund nicht sein ganzes Leben lang im TH sitzen muss, würde ich auch mein ganzes Leben lang nur noch Pudel halten.
ich auch.