fantomas1703
Hallo zusammen,
wir waren letzte Woche in einem Tierheim und haben uns in eine American Staffordshire Terrier Hündin verliebt. Sie ist aus einer illegalen Zucht beschlagnahmt worden und seit dem Welpenalter schon im Heim.
Sehr sozialisiert und kann auch schon einige Grundkommandos. Da sie 1x in der Woche von einer ansässigen Hundeschule trainiert wird. Sie ist 10 Monate alt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wir prüfen aktuell die Vorgaben um einen Listenhund halten zu dürfen.
Bei der Behörde sagte man uns, dass unser Garten eine Zaunhöhe von min. 1,80m haben muss.
Unser Garten ist allerdings nicht von der Wohnung aus zu erreichen. Wir wohnen im 1OG.
Müssen also komplett runter aus dem Haus raus. Dann durch unsere Garage die an unserem Haus grenzt. Dann durch den Nachbarsgarten vom Nachbarn der unter uns wohnt. Bis wir schließlich in unserem Garten angekommen sind. Man kann auch komplett ums Ganze Haus rumlaufen und erreicht unseren Garten von der Straße aus über einen kleinen privaten Weg. Ich kann von meinem Balkon aus auf meinen Garten schauen.
Muss auch dieser Garten einen 1,80m hohen Zaun haben? Ich würde ihn mit einem Schrebergarten vergleichen der an unserem Grundstück grenzt.
Wir wohnen zu Miete und ich weiß nicht ob meiner Vermieter damit einverstanden wäre, wenn ich unseren Garten komplett mit einem 1,80m hohen Zaun verbauen würde.
Wir wohnen in NRW Ruhrgebiet.
Kann uns hierzu jemand was Genaueres sagen?
Vielen Dank im Voraus
wir waren letzte Woche in einem Tierheim und haben uns in eine American Staffordshire Terrier Hündin verliebt. Sie ist aus einer illegalen Zucht beschlagnahmt worden und seit dem Welpenalter schon im Heim.
Sehr sozialisiert und kann auch schon einige Grundkommandos. Da sie 1x in der Woche von einer ansässigen Hundeschule trainiert wird. Sie ist 10 Monate alt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wir prüfen aktuell die Vorgaben um einen Listenhund halten zu dürfen.
Bei der Behörde sagte man uns, dass unser Garten eine Zaunhöhe von min. 1,80m haben muss.
Unser Garten ist allerdings nicht von der Wohnung aus zu erreichen. Wir wohnen im 1OG.
Müssen also komplett runter aus dem Haus raus. Dann durch unsere Garage die an unserem Haus grenzt. Dann durch den Nachbarsgarten vom Nachbarn der unter uns wohnt. Bis wir schließlich in unserem Garten angekommen sind. Man kann auch komplett ums Ganze Haus rumlaufen und erreicht unseren Garten von der Straße aus über einen kleinen privaten Weg. Ich kann von meinem Balkon aus auf meinen Garten schauen.
Muss auch dieser Garten einen 1,80m hohen Zaun haben? Ich würde ihn mit einem Schrebergarten vergleichen der an unserem Grundstück grenzt.
Wir wohnen zu Miete und ich weiß nicht ob meiner Vermieter damit einverstanden wäre, wenn ich unseren Garten komplett mit einem 1,80m hohen Zaun verbauen würde.
Wir wohnen in NRW Ruhrgebiet.
Kann uns hierzu jemand was Genaueres sagen?
Vielen Dank im Voraus