Muss der Zaun höher?

fantomas1703

Hallo zusammen,


wir waren letzte Woche in einem Tierheim und haben uns in eine American Staffordshire Terrier Hündin verliebt. Sie ist aus einer illegalen Zucht beschlagnahmt worden und seit dem Welpenalter schon im Heim.

Sehr sozialisiert und kann auch schon einige Grundkommandos. Da sie 1x in der Woche von einer ansässigen Hundeschule trainiert wird. Sie ist 10 Monate alt.


Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wir prüfen aktuell die Vorgaben um einen Listenhund halten zu dürfen.

Bei der Behörde sagte man uns, dass unser Garten eine Zaunhöhe von min. 1,80m haben muss.


Unser Garten ist allerdings nicht von der Wohnung aus zu erreichen. Wir wohnen im 1OG.

Müssen also komplett runter aus dem Haus raus. Dann durch unsere Garage die an unserem Haus grenzt. Dann durch den Nachbarsgarten vom Nachbarn der unter uns wohnt. Bis wir schließlich in unserem Garten angekommen sind. Man kann auch komplett ums Ganze Haus rumlaufen und erreicht unseren Garten von der Straße aus über einen kleinen privaten Weg. Ich kann von meinem Balkon aus auf meinen Garten schauen.


Muss auch dieser Garten einen 1,80m hohen Zaun haben? Ich würde ihn mit einem Schrebergarten vergleichen der an unserem Grundstück grenzt.


Wir wohnen zu Miete und ich weiß nicht ob meiner Vermieter damit einverstanden wäre, wenn ich unseren Garten komplett mit einem 1,80m hohen Zaun verbauen würde.


Wir wohnen in NRW Ruhrgebiet.


Kann uns hierzu jemand was Genaueres sagen?


Vielen Dank im Voraus
 
  • 29. März 2024
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Hi fantomas1703 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Herzlich Willkommen und ich kann leider nichts zu den Gesetzen beitragen ...

Aber einen Kommentar haette ich: generell ist ein junger AST ein schneller und sportlicher Hund. Einige (nicht alle) sind ausserdem noch sehr gute vertikale 'Kletterer'. Ein Gartenzaun der niedriger als 1,80 m ist, wuerde mich sehr nervoes machen.
 
Die Behörde hat doch bereits gesagt das der Garten 1,80 hoch eingezäunt sein muß? Habt ihr denn von eurem Vermieter die schriftliche(!) Genehmigung so einen Hund halten zu dürfen?
Wenn der Hund sich im Garten aufhält, dann muß dieser ausbruchsicher eingezäunt sein, völlig egal wie man den Garten erreichen kann.
 
Ja, die Behörde sagte bereits, dass der Garten 1,8m hoch eingezäunt werden muss. Hat ihn aber noch nie zuvor gesehen, Die wissen bis jetzt gar nicht, dass unser Garten nicht von der Wohnung aus erreichbar ist. Die wissen auch gar nicht, dass wir einen haben.


Wie verhält es sich denn, wenn ich zu meinen Eltern in den Schrebergarten fahre? die müssen den ja auch nicht auf 1,80 m hochziehen.
 
Ja aber du willst doch die Genehmigung nicht deine Eltern, also wenn die Behörde und das Gesetz sagt Zaun mit 1,80 dann muss das eben so ;)
Wobei es eventuell die Alternative gibt das der Hund ansonsten immer angeleint bleibt, aber ob das besser ist :gruebel:
Wichtig ist Tatsächlich die schriftliche Genehmigung das du diesen Hund dieser Rasse auch in der Mietwohnung halten darfst sonst hast du hinterher womöglich ne Menge Ärger und im Argen Fall muss die muas zurück :(
 
Ja, die Behörde sagte bereits, dass der Garten 1,8m hoch eingezäunt werden muss. Hat ihn aber noch nie zuvor gesehen, Die wissen bis jetzt gar nicht, dass unser Garten nicht von der Wohnung aus erreichbar ist. Die wissen auch gar nicht, dass wir einen haben.


Wie verhält es sich denn, wenn ich zu meinen Eltern in den Schrebergarten fahre? die müssen den ja auch nicht auf 1,80 m hochziehen.
Besuch ist doch was völlig anderes...und wenn du nicht in der Lage oder Willens bist die Auflagen die nun einmal bestehen auch zu erfüllen, dann solltest du dich nach einem anderen Hund umschauen...die kleine Maus sollte nämlich nicht zurück ins Heim müßen nur weil du nicht die Auflagen erfüllen willst/kannst und von daher wirst du den Hund wahrscheinlich eh nicht bekommen.
 
Das Tierheim wird dir den Hund nicht vermitteln,wenn du vorher nicht alle Auflagen erfüllst. Dazu gehört auch eine schriftliche Genehmigung zur Haltung vom Vermieter. Den musst du auch darüber informieren bzw. fragen,ob du dein Gartenstück den Auflagen entsprechend einzäunen darfst,ist schließlich sein Eigentum.
Bist du nicht bereit das Alles auf dich zu nehmen oder versuchst die Gesetze zu umgehen, ist die Leidtragende die kleine Maus,die dann wieder im TS/TH landet.
 
Nutzt ihr den Garten am Haus und werdet ihr den auch mit dem Hund nutzen?
Denn wenn er einfach nur ne Mietwohnung habt, ist es doch völlig egal, wie der Garten, der halt auch zum Haus gehört, aber nicht für euch, eingezäunt ist :gruebel:
 
Nutzt ihr den Garten am Haus und werdet ihr den auch mit dem Hund nutzen?
Denn wenn er einfach nur ne Mietwohnung habt, ist es doch völlig egal, wie der Garten, der halt auch zum Haus gehört, aber nicht für euch, eingezäunt ist :gruebel:
Wenn die Möglichkeit besteht das der Hund dort verweilen kann -und die besteht, weil der Garten zur Wohnung gehört wie ich verstanden habe) muß dieser ausreichend eingezäunt sein...und das schauen die sich in einigen Gemeinden auch mal vor Ort an wenn es sein muß...also sollte man da mit offenen Karten spielen, anderenfalls macht es ein Nachbar dem der Hund nicht passt. Hatten wir hier leider auch schon...also meine früheren Nachbarn mit Staff hatten da Probleme mit dem Nachbarn zur Linken...
 
ah, dann hatte ich das falsch verstanden mit dem Garten, danke :hallo:
 
Als wir noch in NRW gewohnt haben, hatten wir auch eine Mietwohnung und jeder Mieter hatte sein eigenes Stückchen Garten. Unser Vermieter wollte keinen 1,80m hohen Zaun auf unserem Stück, somit wurde unsere Dicknase mit Schleppleine angeleint,dass er sich dennoch "frei" bewegen konnte ohne das Stück zu verlassen.
Das OA ist extra vorbei gekommen um sich dies anzuschauen und es war in Ordnung
 
Natürlich prüfen wir gemeinsam mit der zuständigen Behörde und dem Ordnungsamt ob wir die Voraussetzungen erfüllen. Vorher holen wir sie nicht vom Tierheim. Möchte nichts umgehen, suche nur nach Alternativen falls es an dem Zaun scheitern sollte. Da wir den Garten schon hin und wieder benutzen wollen, würden wir uns auch damit zufriedengeben, sie mit einer Schleppleine anzuleinen. Somit wäre ein ausbüchsen nicht möglich.
 
Die Frage ist halt, wie ihr das praktisch handhaben wollt. (Und auch, was zum Garten in eurem Mietvertrag steht falls ihr den beim OA einreichen sollt) Soll der Hund sich frei im Garten bewegen können, da dieser zur Wohnung gehört, dann muss der Zaun auch die vorgeschriebene höhe haben.
Unsere Wohnung ist auch im 1+2 OG, also mit Balkon, daher wurde der Garten meiner Schwiegereltern unter uns (in dem sich der Hund auch aufhält) nicht überprüft, da dieser nicht zu unserer Wohnung gehört. Der Zaun ist 1,60/1,70m hoch und ich denke nicht, dass sie diesen für unseren Hund erhöhen würden. Er versucht aber auch eher unter dem Zaun durch, als darüber ;)
 
Natürlich prüfen wir gemeinsam mit der zuständigen Behörde und dem Ordnungsamt ob wir die Voraussetzungen erfüllen. Vorher holen wir sie nicht vom Tierheim. Möchte nichts umgehen, suche nur nach Alternativen falls es an dem Zaun scheitern sollte. Da wir den Garten schon hin und wieder benutzen wollen, würden wir uns auch damit zufriedengeben, sie mit einer Schleppleine anzuleinen. Somit wäre ein ausbüchsen nicht möglich.
Ja ist ja nett, nur wenn die Behörde da nicht mitspielt (und sie hat ja nun gesagt das hoch eingezäunt werden muß) dann nutzen dir Alternativen gar nichts..und meine Frage zur schriftlichen Genehmigung seitens des Vermieters blieb auch unbeantwortet...
 
Witzig wird es ja, wenn man aufgrund des Bebauungsplans (oder dergl.) gar keinen Zaun von 1,8m Höhe haben darf. Gibt ja durchaus Gebiete, da ist das auch geregelt. Eine Freundin musste ihren Zaun niedriger machen, da hatte die Gemeinde ein Auge drauf.
 
Ja, wie bei mir z.B.. Ich hab linke Seite einen 2m hohen Metallzaun, links eine 1,80m hohe Steinmauer. Aber geradeaus zur Pferdewiese hin nur 1,20m Metallzaun, der auch nicht höher darf. Allerdings darf ich von der Gemeinde aus trotzdem den Staff in den Garten lassen - weil's ne olle Oma ist :D
 
Ein niedrigerer Zaun ist im Prinzip gar kein Problem in NRW - dann bekommt man halt die Auflage, dass der Hund im Garten nur angeleint geführt werden darf. Der Hund dürfte dann im Garten definitiv nicht frei laufen.
Ich hatte das seinerzeit auch: Bauvorschrift: Zaunhöhe maximal 1 Meter. Ich durfte meine Dobers zu LHV-Zeiten auch in meinem eigenen Garten nur angeleint führen. Deswegen habe ich meinen Garten 2 Jahre lang so gut wie nicht genutzt.

Gruß
tessa
 
Gibt es in solchen Fällen nicht die Möglichkeit, einen Zaun innerhalb des Grundstücks aufzustellen?
Ich meine das mal gelesen zu haben, kann aber auch nichts genaueres dazu sagen, da bei uns hohe Zäune zum Glück kein Problem sind.
 
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