Warum sollte jemand anderes für die Kosten aufkommen? Für Grenzzäune muss der Nachbar zustimmen, nur dann werden Baukosten und Unterhaltskosten geteilt.
Der Zaun muss aber nicht an der Grenze stehen, ab einem gewissen Grenzabstand (üblicherweise 50 cm) ist er vom Nachbar genehmigungsfrei.
Ist der Zaun nicht ortsüblich, so ist er Baugenehmigungsplichtig.
Das örtliche Bauamt der Gemeinde berät gerne rechtssicher.