Schauen wir doch mal:
Paragraph 5 Abs. 4
4) Außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen sind gefährliche Hunde anzuleinen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.
Hier gibt es schon mal keinen Spielraum.
Ist de Hund gefährlich, Zähne hin oder her, muss er Maulkorb tragen.
(5) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen vom Maulkorbzwang nach Absatz 4 zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Hier ist dann der Ermessenspielraum der Behörde.
Also rein theoretisch geht es.
ABER du müsstest einen Beamten der Behörde davon überzeugen, dass allein die fangzähne den Hund gefährlich gemacht haben, wo der Hund doch noch mehr Zähne hat.
Und es ist natürlich verboten. Wie @crachrieb.