Gericht will Hund einziehen.

Bonnie`s Mum

Hallo zusammen, ich bin unsicher ob es so etwas gibt und wie man sich dagegen wehren kann.
Meine Nachbarin hat eine Englisch Bulldog, seit ca 5 Jahren, die Sie von einem Bekannten bekam. Der Hund war damals 7 Monate alt. Nach 8 Tagen haben sie den Hund angemeldet, da kam der Einwand der Hund sähe aus wie ein Pittbull und sie möchten warten ob nicht doch ein Pitbull drin sei. In der zwischenzeit haben sie ihren Hundeführerschein gemacht waren mit dem Hund in der Hundeschule haben alle Wesens teste mit bravor hinter sich gebracht. Nach einem Jahr kam dann , nein der Hund ist ein Pittbull-Mix und da sie ihn sich ohne vorherige Genehmigung angeschafft haben müssten Sie ihn abgeben, natürlich weigerte sie sich. Das Ordnungsamt war bei Ihr zuhause und die Damen sagten dann das der Hund ohne Genemigung gehalten würde und strebten ein Urteil an . Jetzt hat ein Gericht entschieden der Hund muss weg dieser!! Hund muss weg!! Sie darf sich danach einen gleichen holen, da sie alle Anforderungen erfüllt aber nicht diesen Hund der seit knapp 5 Jahre bei Ihr lebt. Frage ist das noch normal, kann man nicht noch etwas unternehmen. Der Hund ist noch nie auffällig gewesen ganz im Gegenteil einfach nur lieb und Sie hat alles gemacht was die Stadt ihr aufgelegt hat und jetzt dieses Urteil... In 4 Wochen hat sie den Hund ins Tierheim zu bringen oder jemanden zu geben der in einem Bundesland lebt wo dieses Gesetzt nicht zum tragen kommt. Aber hier in NRW nicht mehr.
Ich verstehe das nicht.
 
  • 20. April 2024
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Hi Bonnie`s Mum ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, zwischen einer English Bulldog und einem Pitbull liegen vom Aussehen her Welten dazwischen. Wird wohl also keine English Bulldog gewesen sein.
Hier hilft nur noch ein guter Rechtsanwalt. Lars Weidemann ist hier Experte für das Landeshundegesetz NRW.
 
Die Zeitsprünge sind mir nicht ganz klar :gruebel:

Hund kommt mit 7 Monaten hinzu, ein Jahr später ist beschlossen, dass es ein Pitbullmix ist und er nicht bleiben darf .... der Hund ist seit 5 Jahren bei der Familie ?
 
ich nehme an , die gerichtliche Auseinandersetzung hat sich so lange hingezogen.

LG Barbara
 
Mein Gedanke war, dass es sich vielleicht nicht um eine englische, sondern um eine amerikanische Bulldogge handeln könnte. Die sehen wie ich finde zumindest eher nach Pitbulltyp aus als die englischen.
 
Auf welcher Grundlage hat das Gericht denn so entschieden? Gab es ein Rassegutachten und kam dieses zum Ergebnis, dass der Hund ein Pitbull (mix) ist? Oder wurde das nach Gefuehl und Wellenschlag entschieden, weil die Kommune das mal so behauptet hat?
 
Ja, in NRW ist das "normal", dass der hund eongezogen wird.
Was man machen kann? Im Sinne jetzt für den Menschen oder für den Hund?
Für den Menschen: nicht viel. Urteil ist durch. Wahrscheinlich etweilige fristen wahrscheinlich abgelaufen.
Das beste was man für den Hund tun kann:
Sich nicht weiter quer stellen. Möglich viele Informationen mitgeben, dass das arme Tier nicht länger als nötig im Tierheim hocken muss, sondern schnell Leute findet, die ihn legal adoptieren.
 
Ja, in NRW ist das "normal", dass der hund eingezogen wird.
Was man machen kann? Im Sinne jetzt für den Menschen oder für den Hund?
Für den Menschen: nicht viel. Urteil ist durch. Wahrscheinlich die fristen abgelaufen.
Das beste was man für den Hund tun kann:
Sich nicht weiter quer stellen. Möglichst viele Informationen mitgeben, dass das arme Tier nicht länger als nötig im Tierheim hocken muss, sondern schnell Leute findet, die ihn legal adoptieren.
 
Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank, die Maus ist seit ihrem 5. Monat bei der Fam. da aber damals keiner sagen konte was und ob es für ein Hund war ob Englisch Bull Mix oder doch Pitbull durfte der Hund ersteinmal da bleiben . Da Ämter nicht immer Zeitnah reagieren gingen mit Anfragen, Gutachten usw. mittlerweile 5 Jahre ins Land. Heute ist das Ordnungsamt auf dem Standpunkt das .... sie hätten vorher bei der Stadt anfragen müssen ob sie den Hund haben dürfen, das wird Ihnen nach knapp 5.5 Jahren zur Last gelegt. DAS soll man jetzt verstehen. Ja sie nehmen Anwaltliche Hilfe in Anspruch... Das ist NRW als ob die keine anderen Probleme haben. Der Hund lebt ohne jemals auffällig gewesen zu sein über 5 Jahre da. Ich würde eher in ein anderes Bundesland ziehen, wäre es mein Hund, als das ich ihn abgebe. Es ist ein Familienmitglied.
Ich gehe davon aus, sollten sie kein Recht bekommen, in ein anderes Bundesland ziehen werden, Danke an euch alle. LG und ein schönes WE
 
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