Maulkorbpflichtbefreiung durch Ziehen der Fangzähne?

Quinni34

Hi....
Bitte bitte bitte verurteilt mich nicht für diese Frage... Mich interessiert es einfach nur und im Netz finde ich absolut nichts dazu....
Nein... Ich möchte meine Amstaff-Dame nicht unnötig operieren lassen und nächstes Jahr den Wesenstest machen um sie endlich von diesem Maulkorb zu befreien.
Ich möchte einfach bitte nur wissen ob das Ziehen der Fangzähne/Reißzähne dazu führen kann die Maulkorbpflichtbefreiung zu bekommen.
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Quinni34 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Schauen wir doch mal:
Paragraph 5 Abs. 4
4) Außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen sind gefährliche Hunde anzuleinen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.

Hier gibt es schon mal keinen Spielraum.
Ist de Hund gefährlich, Zähne hin oder her, muss er Maulkorb tragen.


(5) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen vom Maulkorbzwang nach Absatz 4 zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Hier ist dann der Ermessenspielraum der Behörde.
Also rein theoretisch geht es.
ABER du müsstest einen Beamten der Behörde davon überzeugen, dass allein die fangzähne den Hund gefährlich gemacht haben, wo der Hund doch noch mehr Zähne hat.
Und es ist natürlich verboten. Wie @crachrieb.
 
Danke für die Antworten... Wie gesagt... Ich hab es definitiv nicht vor... Es war in einem Podcast die Rede davon und ich wollte einfach nur wissen ob es möglich wäre...
Ich liebe meine Amstaff-Dame so wie sie ist und sie ist einfach nur knuffig. Die Zähne sind erst dran wenn es nötig wird.
 
Allein dass man so einen Gedankengang weiterverfolgt und ernsthaft in einem Hundeforum danach fragt....macht mich sprachlos.
Das wäre, als würde man dir die Zunge rausschneiden, damit du keinen Blödsinn mehr erzählen kannst.
Ich muss ja sagen ich bin ein neugieriger Mensch und hätte mich auch gefragt ob das überhaupt wahr sein kann.
Die Zähne sind erst dran wenn es nötig wird.
Das ist ne Aussage die ich nicht versteh. Nötig in wie weit? Medizinisch? Zur Maulkorbbefreiung?
 
Es gab doch auch mal solche Plastikkappen, die über die Zähne gezogen werden, was angeblich in einigen Ländern auch als Maulkorbersatz durchging, wenn ich mich nicht sehr irre. Von daher finde ich die Frage durchaus nicht unberechtigt, solange man nicht vorhat, das zu tun.
 
Ich finde die Frage als solche auch nicht verwerflich, wenn sie davon gehört hat und sich einfach vergewissern wollte, ob das Humbug oder Fakt ist.
Verstehe aber auch die allergische Reaktion bei so einer Einstiegsfrage eines Neu-Users. ;)

Das hier
5) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen vom Maulkorbzwang nach Absatz 4 zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Hier ist dann der Ermessenspielraum der Behörde.

glaube ich nicht, also dass da ein Ermessensspielraum diesbezüglich läge. Denn wie du, @kitty-kyf , dann ja selbst weiter ausführst, geht es um gefährliche Hunde, nicht um gefährliche Zähne.
Und wenn man dann bedenkt, dass schon das berühmte gefahrdrohende Anspringen einen Hund zum gefährlichen Hund machen kann, also ganz ohne Zahneinsatz, dann kann es an diesen vier Zähnen wirklich nicht hängen.
 
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