Lesen solltest Du eigentlich können, oder?Nicht ohne Abmahnung und nicht aufgrund der Rassezugehörigkeit.Mit Rasseangabe.....sonst kann dir fristlos gekündigt werden, wenn es dem Vermieter nicht passt!!!
Oh doch, selbstverständlich auf Grund der Rassezugehörigkeit.
Man hat dann meistens die Wahl: Abschaffung des Hundes oder Kündigung.....tolle Wahl....
edit:
Die Landesregelungen zu gefährlichen Hunden sehen teilweise Möglichkeiten vor, die vermutete Gefährlichkeit des Hundes zu widerlegen (so auch M-V). Darüber kann sich auch ein Vermieter nicht hinwegsetzen, wenn er Hundehaltung generell genehmigt hat. Für Kampfhunde (also bspw. die "Kat 1"-Rassen oder ohne WT oder gefährlich aufgrund Ausbildung oder Verhalten) kann der Vermieter aber was anderes verlangen als für "normale" Hunde.
Nur weil die meisten TSV etwas verlangen ist es noch lange nicht geltendes Recht Sinnvoll ist es aber hinsichtlich möglichen Streitereien allemal. Aber um Sinnhaftigkeit ging es hier ja nicht, sondern um fristlose Kündigung.
@Murphy: Die 3 Tage wage ich einfach mal zu bezweifeln, in der Regel gibt es sowas wie "Zumutbarkeit" bei solchen Aufforderungen. Allerdings kann ich es nicht quellenmäßig belegen.