Listenhund?

Mit Rasseangabe.....sonst kann dir fristlos gekündigt werden, wenn es dem Vermieter nicht passt!!!
Nicht ohne Abmahnung und nicht aufgrund der Rassezugehörigkeit. :rolleyes:

Oh doch, selbstverständlich auf Grund der Rassezugehörigkeit.
Man hat dann meistens die Wahl: Abschaffung des Hundes oder Kündigung.....tolle Wahl....

edit:
Lesen solltest Du eigentlich können, oder?
Die Landesregelungen zu gefährlichen Hunden sehen teilweise Möglichkeiten vor, die vermutete Gefährlichkeit des Hundes zu widerlegen (so auch M-V). Darüber kann sich auch ein Vermieter nicht hinwegsetzen, wenn er Hundehaltung generell genehmigt hat. Für Kampfhunde (also bspw. die "Kat 1"-Rassen oder ohne WT oder gefährlich aufgrund Ausbildung oder Verhalten) kann der Vermieter aber was anderes verlangen als für "normale" Hunde.

Nur weil die meisten TSV etwas verlangen ist es noch lange nicht geltendes Recht ;) Sinnvoll ist es aber hinsichtlich möglichen Streitereien allemal. Aber um Sinnhaftigkeit ging es hier ja nicht, sondern um fristlose Kündigung. :hallo:

@Murphy: Die 3 Tage wage ich einfach mal zu bezweifeln, in der Regel gibt es sowas wie "Zumutbarkeit" bei solchen Aufforderungen. Allerdings kann ich es nicht quellenmäßig belegen.
 
  • 29. April 2024
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Hi Kaeptn_Stummel ... hast du hier schon mal geguckt?
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und gerade in diesen fällen entscheiden die gerichte eben unterschiedlich. natürlich setzt es immer voraus, dass der hundhalter auch gewillt ist, gegen die kündigung vorzugehen.

warum sollte man dies aber riskieren ?

eigentlich sollte man meinen, dass bei einer " vermietergenehmigung zum halten eines hundes " auch sogenanne listis eingeschlossen sind. aber wie schon geschrieben, dies ist oft nicht der fall...

und selbst wenn eine fristlose kündigung ausgesprochen wird und dem auch stattgegeben wird, bedeutet es noch lange nicht, dass der mieter sofort ausziehen muss. solche streitigkeiten ziehen sich oft über monate hin..
 
und gerade in diesen fällen entscheiden die gerichte eben unterschiedlich. natürlich setzt es immer voraus, dass der hundhalter auch gewillt ist, gegen die kündigung vorzugehen.

warum sollte man dies aber riskieren ?
Deswegen schrieb ich ja, es ist sinnvoll, den Vermieter ordentlich zu informieren. Denn auch wenn man vor Gericht gewonnen hat ist es kein Spaß, im Streit mit dem Vermieter zu wohnen. Dass er aufgrund der Rasse pauschal und sofort fristlos kündigen kann ist aber Blödsinn und sollte auch nicht so verbreitet werden.

eigentlich sollte man meinen, dass bei einer " vermietergenehmigung zum halten eines hundes " auch sogenanne listis eingeschlossen sind. aber wie schon geschrieben, dies ist oft nicht der fall...

und selbst wenn eine fristlose kündigung ausgesprochen wird und dem auch stattgegeben wird, bedeutet es noch lange nicht, dass der mieter sofort ausziehen muss. solche streitigkeiten ziehen sich oft über monate hin..
 
Murphy: Geb's einfach auf - es hat keinen Zweck, er dreht sich eh immer alles so zurecht, wie er meint es zu brauchen.

Die Tatsachen sprechen für sich, wir erleben es seit Jahren.
Wenn Stummelchen meint, er wüsste es besser: MIR egal.....
Nur schade, wenn andere Leute dies für bare Münze nehmen und auf Grund dessen in massive Schwierigkeiten geraten und der Hund u. U. im Tierheim landet.....


edit:
Den Vermieter und auch die Mitmieter wird es nicht die Bohne jucken, ob der Hund einen Test hat oder nicht, er ist was er ist: Ein Listenhund.

...und wie DU auch sicherlich lesen konntest, sind Urteile auch schon zum Nachteil des Mieters gesprochen worden.
Aber das überliest DU ja auch......
 
Den Vermieter und auch die Mitmieter wird es nicht die Bohne jucken, ob der Hund einen Test hat oder nicht, er ist was er ist: Ein Listenhund.
Ein Gericht wird es aber jucken, wenn es ein Urteil begründet. Und es gibt keinen "Listenhund", sondern gefährliche oder nicht gefährliche Hunde.

...und wie DU auch sicherlich lesen konntest, sind Urteile auch schon zum Nachteil des Mieters gesprochen worden.
Aber das überliest DU ja auch......
Falls Du die in Deinem Link meinst: in beiden Fällen ging es um den "Kampfhund"
 
:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Krümelsucher......mehr sag ich dazu nicht mehr.....
 
WT bestanden oder nicht ist für mich kein Krümel, aber gut :rolleyes:

Und nur zur Info:
In einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Az.: 33 C 2336/01-13) wurde die Klage des Vermieters auf Abschaffung eines Pitbull abgewiesen. Das Tier war nie auffällig gewesen und hatte einen überaus positiv formulierten Wesenstest. Das Gericht vertrat die Auffassung, der Halter eines solchen Hundes sei dem Halter jeden anderen Hundes gleichzustellen. Da im übrigen der Hund auch nie auffällig geworden war - jedenfalls hatte der Vermieter nichts Derartiges behauptet -, wies das Gericht die Klage ab und wies ausdrücklich drauf hin, dass man dem Bedrohungsgefühl auch durch mildere Mittel - Maulkorb- oder Leinenzwang in der Wohnanlage - hätte begegnen könne. Dies hatte der Hundehalter im Übrigen ausdrücklich angeboten, was im Hinblick auf die oft strenge Rechtsprechung zu diesem Thema auch sinnvoll war; der Vermieter wollte sich auf einen Vergleich aber nicht einlassen.

Aber trotzdem: ich würde es nicht drauf ankommen lassen, zum Einen wegen dem Stress mit dem Vermieter, zum anderen hast Du eben grade beim Thema "Kampfhunde" nie eine Garantie, was ein Gericht im Fall der Fälle entscheidet.
 
sorry, aber obwohl mein murphy in BaWü als gefährlicher hund läuft, bekomme ich jedes jahr einen steuerbescheid... "kampfhund " mit 0,00 € .. ( ist steuerbefreit ) :rolleyes:
 
]Aber trotzdem: ich würde es nicht drauf ankommen lassen, zum Einen wegen dem Stress mit dem Vermieter, zum anderen hast Du eben grade beim Thema "Kampfhunde" nie eine Garantie, was ein Gericht im Fall der Fälle entscheidet.

und genau aus diesem grund lassen wir uns vorab eine vermietergenehmigung geben, um genau solch einem fall aus dem weg zu gehen..:D
 
Da Du ja ein kluges Mädchen bist weißt Du auch, dass ein Steuer-Kampfhund was anderes ist als ein Gefährdungs-Kampfhund. Und in dem Fall muss die Stadt eigentlich definieren, was sie unter "Kampfhund" im Sinne der Steuer versteht, ansonsten würde ich persönlich nämlich mal einen netten fachkundigen Anwalt fragen, warum mein wesensgetesteter Hund als Kampfhund bezeichnet und besteuert wird. Denn die Polizeiverordnung sagt ja genau, wann und wie lange ein Hund aufgrund seiner Rasse ein Kampfhund ist ;)

Und ich mag nicht weiter über die Sinnhaftigkeit der Vermietererlaubnis diskutieren, ich hab schon gesagt, dass ich es besser finde, mit offenen Karten zu spielen.
 
Nichts desto trotz freue ich mich über solche "Krümelsucher" hier im Forum.
Genau diese Betrachtung bietet für den Einen oder Anderen doch Ansätze und Chancen nicht immer alles als gegeben devot hinzunehmen.
Es ist halt doch nicht immer so "glatt", wie es scheint.
Genau deshalb lese ich hier gern, weil es hier die "Krümelsucher" :hallo: gibt.
 
Da Du ja ein kluges Mädchen bist weißt Du auch, dass ein Steuer-Kampfhund was anderes ist als ein Gefährdungs-Kampfhund. Und in dem Fall muss die Stadt eigentlich definieren, was sie unter "Kampfhund" im Sinne der Steuer versteht, ansonsten würde ich persönlich nämlich mal einen netten fachkundigen Anwalt fragen, warum mein wesensgetesteter Hund als Kampfhund bezeichnet und besteuert wird. Denn die Polizeiverordnung sagt ja genau, wann und wie lange ein Hund aufgrund seiner Rasse ein Kampfhund ist ;)

Und ich mag nicht weiter über die Sinnhaftigkeit der Vermietererlaubnis diskutieren, ich hab schon gesagt, dass ich es besser finde, mit offenen Karten zu spielen.

habe ich mich am anfang auch drüber aufgeregt und wollte eine änderung, angeblich ist es aufgrund pc technik nicht möglich. lassen wir mal so im raum stehen..:unsicher:
 
@sunbeam Naja, woanders wirft man mir Hörigkeit gegenüber der Obrigkeit vor :lol: Ich bin kein Rechtsanwalt und bin auch kein Fan davon, alles vor Gericht zerren zu müssen, weil es nen Haufen Kohle und Zeit kostet und oft die behördlichen Anordnungen erstmal zur Abwehr von Gefahren durchsetzbar sind, auch wenn sie Unfug sind.
Bisher hab ich aber nur Ablehnung auf nette Nachfragen bekommen (mag auch an meiner Person liegen :albern:) und dann nutze ich halt die Mittel, die unser Rechtsstaat mir bietet. Mit sachverständiger Hilfe natürlich, und die sehe ich eher ausserhalb des Forums ;)

@Murphy Für Dich ist es ja auch Wurscht, für andere Listi-HH in Deiner Stadt/Gemeinde wäre es ein Ansatzpunkt ;) Das Wort "Kampfhund" auf dem Steuerbescheid wäre mir persönlich völlig gleichgültig
 
@sunbeam Naja, woanders wirft man mir Hörigkeit gegenüber der Obrigkeit vor :lol: Ich bin kein Rechtsanwalt und bin auch kein Fan davon, alles vor Gericht zerren zu müssen, weil es nen Haufen Kohle und Zeit kostet und oft die behördlichen Anordnungen erstmal zur Abwehr von Gefahren durchsetzbar sind, auch wenn sie Unfug sind.
Bisher hab ich aber nur Ablehnung auf nette Nachfragen bekommen (mag auch an meiner Person liegen :albern:) und dann nutze ich halt die Mittel, die unser Rechtsstaat mir bietet. Mit sachverständiger Hilfe natürlich, und die sehe ich eher ausserhalb des Forums ;)
... und genau deshalb ist es sehr hilfreich, wenn man Infos/implizierte Ansätze erlesen kann. Das Rad neu erfinden..., nein darum geht es ja nicht. Aber sachverständige Hilfe ;) kann ich doch nur zweckorientierter Nutzen, wenn diese Ansätze (Inspiration) geliefert werden. Meine Erfahrung ...erst dann fangen die ernsthaft an zu Denken.
Es geht doch darum das Recht zu nutzen, in seinem Sinne tätig zu werden!
Im Übrigen ...nicht immer muss man einer Meinung sein, aber das Ziel im Sinne der Hunde, darf man doch deshalb nicht aus den Augen verlieren.
Ich lese da dann wohl eher selektiv bzw. pragmatisch ;) und freue mich, wenn Du dennoch hier postest und hier dadurch ggf. Denkansätze bzw. Grundlagen bietest.
Wie die dann im Einzelnen verwertet werden ..., na das obliegt der jeweiligen Persönlichkeit:hallo:.
 
Hi
Um das mal ein wenig aufs topic zu kommen, die Rostocker Wohnungsbaugenossenschaften haben einfach in den Mietvertrag die Rassen eingetragen für die keine Haltegenehmigung erteilt wird, zB WG Schifffahrthafen. Wenn der angeschaffte Hund dann doch eine dieser Rassen ist wird die Erlaubnis entzogen, bleibt der Hund gibt es auf jeden Fall die Kündigung. Tatsächlich ist das Halten von Listis in Rostock entspannt von seiten des OA wenn man schön die Steuer zahlt, aber die Kontrollen halten sich in Grenzen. 6 Jahre HH in Rostock aber noch nie Kontrolliert worden.

Ich Drücke mal die Daumen für den TE ... :hallo:

LG Angy
 
Das stimmt so nicht ganz... ich habe schon zahlreiche Staffis nach Rostock in Mietswohnungen vermittelt und sogar einen Hund in eine Wohnung bei der WIRO und zur WG Schifffahrthafen.
 
Ich schrieb ja auch nicht das es garnicht geht in hro, ging um das kündigen wegen Listi. Und WGSh hat das so stehen, keine Ahnung welches Vit. b dann jemand da hatte, aber die erlauben gewöhnlich keine Listis. Ich musste sogar ein Foto vom Hund zeigen damit es auch ja kein Soka ist...
 
@sunbeam Naja, woanders wirft man mir Hörigkeit gegenüber der Obrigkeit vor :lol: Ich bin kein Rechtsanwalt und bin auch kein Fan davon, alles vor Gericht zerren zu müssen, weil es nen Haufen Kohle und Zeit kostet und oft die behördlichen Anordnungen erstmal zur Abwehr von Gefahren durchsetzbar sind, auch wenn sie Unfug sind.
Bisher hab ich aber nur Ablehnung auf nette Nachfragen bekommen (mag auch an meiner Person liegen :albern:) und dann nutze ich halt die Mittel, die unser Rechtsstaat mir bietet. Mit sachverständiger Hilfe natürlich, und die sehe ich eher ausserhalb des Forums ;)
... und genau deshalb ist es sehr hilfreich, wenn man Infos/implizierte Ansätze erlesen kann. Das Rad neu erfinden..., nein darum geht es ja nicht. Aber sachverständige Hilfe ;) kann ich doch nur zweckorientierter Nutzen, wenn diese Ansätze (Inspiration) geliefert werden. Meine Erfahrung ...erst dann fangen die ernsthaft an zu Denken.
Es geht doch darum das Recht zu nutzen, in seinem Sinne tätig zu werden!
Im Übrigen ...nicht immer muss man einer Meinung sein, aber das Ziel im Sinne der Hunde, darf man doch deshalb nicht aus den Augen verlieren.
Ich lese da dann wohl eher selektiv bzw. pragmatisch ;) und freue mich, wenn Du dennoch hier postest u

nd hier dadurch ggf. Denkansätze bzw. Grundlagen bietest.
Wie die dann im Einzelnen verwertet werden ..., na das obliegt der jeweiligen Persönlichkeit:hallo:.

.....und ich finde es unmöglich und gefährlich, solche Aussagen zu treffen und damit evtl. die Wohnung eines unbedarften Menschen zu gefährden, der dann im Endeffekt EVTL. auf der Straße landen könnte.

Es gab schon genügend Gerichtsurteile FÜR den Vermieter und gegen den Mieter in Bezug auf Listenhunde.

Da sieht man mal, wie unterschiedlich die Leute darüber denken....

Manch' Krümelsuchererei von Stummel ist "unter aller Kanone".
Er weiß grundsätzlich immer alles besser, dreht sich alles so hin, wie ER meint, das es richtig ist, unabhängig davon, wie es in der Realtiät zugeht und gehandhabt wird.
Er verdreht grundsätzlich die Tatsachen.....keine Ahnung, was er damit erreichen will - Provokation vielleicht?

....und das Ganze ist für Leute, die sich noch nie mit einer Thematik wie Listenhunde beschäftigt haben und solche Aussagen für bare Münze nehmen, hochbrisant und gefährdet sie und/oder den Hund und das geht gar nicht.

Mir sind die Posts egal, denn ich vermittel seit 10 Jahren Listenhunde und weiß deshalb, wie es läut, aber Leute, die es nicht wissen, die können damit bös' auf die Schnauze fallen.


By the way:
Von mir kriegt keiner einen Listenhund vermittelt, wenn er keine schrifltiche Vermietergenehmigung mit Rasseangabe vorweisen kann.
 
Ich glaube nicht das hier jemand geschrieben hat, dass man als Vermittlender sich keine Genehmigung zeigen lassen sollte. Selbstverständlch sollte man das.

Aber es ist erstens nochmal ein Unterschied, ob ich gemachte Erfahrungen als unumstößliche Fakten hinstelle ("Listenhunde verlieren immer vor Gericht") und zweitens ist Deine erlebte "Realtät" noch lange nicht rechtens und rechtlich einwandfrei- sie ist eben angreifbar und das sollten neue Halter auch wissen.
Hier hin zu schreiben, dass man mit Listenhund fristlos gekündigt werden kann, ist in meinen Augen unmöglich, denn es ist falsch. Mag ja sein, dass manch ein Vermieter das VERSUCHT....dh aber noch lange nicht, dass man das so hinnehmen muß. Und das sollten Listi-Halter auch wissen. Man stelle sich vor, man muß unerfahrenen Listi-Haltern nicht immer nur ihre Pflichten vorhalten, sie haben nämlch auch Rechte die die ebenfalls kennen sollten.

Und Sätze wie "Ich vermittel 10 Jahre Listenhunde und weiß wie es läuft"....ähm ja. Man kann auch 10 Jahre Dinge falsch machen, Erfahrung ist leider nicht gleich Kompetenz...;) Nicht das ich Dir diese absprechen möchte, kenne Dich ja nicht, aber einen derartigen Satz kann man getrost steckenlassen. Nach diesem Prinzip stoppt man nämlich eine Weiterentwicklung.
 
@Midivi:
"Richtig" ...ein komisches Wort, wenn es um Listenhunde geht.
Es geht doch wohl eher um verantwortliches Handeln im Rahmen des gesetzlichen Gegebenheiten.
Wer völlig ungefiltert mit Infos aus einem Forum los geht ..., der handelt nicht verantwortlich.
Weil Du diese Erfahrungen gemacht hast, unterstellst Du allen anderen Lesern den gleichen Leichtsinn?
Ich kann Deine Befürchtungen nachvollziehen, aber ich für mich ganz persönlich, darf ich doch wohl kritisch hinterfragen, ob das, was mein Lebensumfeld mir vermeintlich rechtmäßig zugesteht oder vorenthält auch tatsächlich durch Gesetz untermauert ist oder ob es nur verbogen wurde. Dieses Hinterfragen bin ich meinem Hund schuldig. Für mich ist es nicht "richtig" ihm sein Recht vorzuenthalten und einfälltig alles hinzunehmen, was jederman da so reininterprätiert.
Vorhandenes Wissen bzgl. der Haltung von Listenhunden vorzuenthalten macht den unbedarften Bewerber auf einen Listenhund doch nun wirklich nicht mündiger. ...oder qualifiziert der sich dadurch, dass er ein Höchstmass an Leidensfähigkeit mitbringt und alles kritiklos akzeptiert.
Das Standing für diese Rassen erwächst doch nicht aus der Annahme, der Vermutung, dass ...sondern aus Wissen um der Konsquenzen, der Rahmenbedingungen die greifen (wie z.B. auch "Von mir kriegt keiner einen Listenhund vermittelt, wenn er keine schrifltiche Vermietergenehmigung mit Rasseangabe vorweisen kann." ;)).

Ob Kaeptn_Stummel "unrichtige", gefährdende Absichten verfolgt?
Ich nehme an, es geht ihm um Sachkunde, um den kritischen Blick und nicht um Wunschdenken.
Und deshalb macht es denjenigen Leser in Bezug auf seine ganz individuelle Situation sicherlich nicht dümmer und somit auch geeigneter verantwortlich einen Listenhund zu halten... und darum geht es doch grundsätzlich (aber ja ... nicht ganz topic).

Da sieht man mal, wie unterschiedlich die Leute darüber denken....
????? :kp: ?????
Auszug aus Wikipedia:
Unter Denken werden alle Vorgänge zusammengefasst, die aus einer inneren Beschäftigung mit Vorstellungen, Erinnerungen und Begriffen eine Erkenntnis zu formen versuchen. Bewusst werden dabei meist nur die Endprodukte des Denkens, nicht die Denkprozesse, die sie hervorbringen. Introspektive Vermutungen über das Denken sind jedoch sehr unzuverlässig
...nur mal so angemerkt ...;)
 
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