Urlaub mit Listenhund in Freising

  • bxjunkie
...und auf was man achten sollte/muss :wtf:
Sicher möchten Sie als Hundehalter mit einem Kampfhund der Kategorie 1 oder auch der Kategorie 2 ohne Negativzeugnis Ihren Hund ebenfalls mit in ihren Urlaub nehmen.
  • Mindestens 4 Wochen vor der Ankunft mit dem Kampfhund in Freising muss die Genehmigung für einen Aufenthalt des Hundes bei der Stadt Freising beantragt werden. Dies kann formlos unter Beifügung beglaubigter Kopien des EU-Heimtierausweises zur Feststellung der Rasse und Nämlichkeit des Hundes sowie geeigneter weiterer Dokumente und Bescheinigungen (z.B. ein beglaubigter Nachweis, dass der Hund bisher nicht auffällig geworden ist) erfolgen. Diese Dokumente müssen bei Ihrem Aufenthalt in Freising regelmäßig mitgeführt werden
  • Als Halter eines Kampfhundes erhalten Sie nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen eine Genehmigung der Stadt Freising mit den Auflagen, den Hund an der Leine und mit einem das Beißen verhindernden Maulkorb zu führen
  • Am Ankunftstag müssen Sie sich mit Ihrem Hund bei der örtlichen Polizei melden und die Genehmigung der Stadt Freising vorlegen
  • Am Abreisetag müssen Sie sich mit Ihrem Hund bei der örtlichen Polizei melden und die Abreise anzeigen
Diese Vorgehensweise dient uns als Sicherheitsbehörde dazu, einen Überblick über Kampfhunde im Stadtgebiet Freising zu haben sowie die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten. Wird ein Kampfhund ohne Genehmigung mitgeführt, wird der Hund sofort eingezogen. Dies stellt für Mensch und Tier eine schlimme Ausnahmesituation dar, welche durch Einhaltung der einfachen Regeln vermieden werden kann.

Das Fehlen einer Genehmigung für einen Kampfhund kann darüber hinaus gemäß Artikel 37, Absatz 5 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes Bayern mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.



 
  • SaSa22
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Hi bxjunkie ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Candavio
Die haben doch sowas von einen an der Waffel...:wand:
Freunde von uns mit Staff-Mix haben uns hier in Hohenbrunn besucht und mich gebeten, sicherheitshalber doch mal auf der Gemeinde nachzufragen, sie hätten bei Besuchen wohl schon mal ähnliche Erfahrungen wie oben gemacht...
Antwort der Gemeinde, nachdem ich die Fragen " korrekt angemeldet" - ja - und " "schon mal auffällig geworden"- nein - zu ihrer Zufriedenheit beantwortet hatte "Dann viel Spaß... :D".
 
  • MeikeMitBenny
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
  • Candavio
PS...
Andreas hat's grade kurz und knackig in einem Satz zusammengefasst...
"Wir wollen Sie hier nicht haben..."
Wobei er "vor unserer Zeit" ein paar Jahre in dem Kaff gewohnt hat..."Die waren da schon immer irgendwie komisch..."
 
  • IgorAndersen
Alter Falter!
 
  • Crabat
Glaube nicht dass das rechtlich standhält, denn die Besuchsregelung in Bayern ist nicht so und die gilt auch für Freising.
 
  • SaSa22
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
  • bxjunkie
Ich denke das ist Gemeindesache, wenn die das so handhaben wollen, dürfen die das auch.
 
  • kadde77
Ich habe so im Hinterkopf, dass es in MeckPomm auch mal so eine Regelung für Besucher-Listis gab. Wg eines Urlaubs hatte ich dann mal brav im zuständigen OA angerufen und die haben quasi abgewunken.

Vor Ort haben die Mitarbeiter sich dann nur für die Kurtaxe bzw den Ausweis interessiert. Der Hund, der neben uns stand, war nie Gegenstand von Diskussionen.

Es kommt irgendwie immer auf das spezielle Amt oder sogar den Mitarbeiter an.
 
  • Crabat
Die Anleinregelung in Wohngebieten und dem Innenstadtbereich ist Gemeindesache und zwar in GANZ Deutschland. :) Für alles weitere gibt es in Bayern keine Handhabe.
In Bremen oder Hamburg ist das anders, da es Bundesländer sind, keine Städte.
 

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