- bxjunkie
...und auf was man achten sollte/muss 
Sicher möchten Sie als Hundehalter mit einem Kampfhund der Kategorie 1 oder auch der Kategorie 2 ohne Negativzeugnis Ihren Hund ebenfalls mit in ihren Urlaub nehmen.
Das Fehlen einer Genehmigung für einen Kampfhund kann darüber hinaus gemäß Artikel 37, Absatz 5 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes Bayern mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Sicher möchten Sie als Hundehalter mit einem Kampfhund der Kategorie 1 oder auch der Kategorie 2 ohne Negativzeugnis Ihren Hund ebenfalls mit in ihren Urlaub nehmen.
- Mindestens 4 Wochen vor der Ankunft mit dem Kampfhund in Freising muss die Genehmigung für einen Aufenthalt des Hundes bei der Stadt Freising beantragt werden. Dies kann formlos unter Beifügung beglaubigter Kopien des EU-Heimtierausweises zur Feststellung der Rasse und Nämlichkeit des Hundes sowie geeigneter weiterer Dokumente und Bescheinigungen (z.B. ein beglaubigter Nachweis, dass der Hund bisher nicht auffällig geworden ist) erfolgen. Diese Dokumente müssen bei Ihrem Aufenthalt in Freising regelmäßig mitgeführt werden
- Als Halter eines Kampfhundes erhalten Sie nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen eine Genehmigung der Stadt Freising mit den Auflagen, den Hund an der Leine und mit einem das Beißen verhindernden Maulkorb zu führen
- Am Ankunftstag müssen Sie sich mit Ihrem Hund bei der örtlichen Polizei melden und die Genehmigung der Stadt Freising vorlegen
- Am Abreisetag müssen Sie sich mit Ihrem Hund bei der örtlichen Polizei melden und die Abreise anzeigen
Das Fehlen einer Genehmigung für einen Kampfhund kann darüber hinaus gemäß Artikel 37, Absatz 5 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes Bayern mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.