Unser Hund ist laut Impfpass auch ein Staff, wurde aber in Frankreich dekategorisiert. Wenn ein Hund dekategorisiert wurde, ist das ein amtliches Dokument, dass er kein gelisteter Hund ist, folglich kann er auch nicht beschlagnahmt werden.
Dekategorisiert werden kann ein Hund, falls seine Grösse nicht stimmt, der Nasenstop nicht entsprechend ist und einigem mehr. Bei Kalle half, dass er drei Zentimeter zu hoch ist. Wie gesagt, die Merkmale, um einen Hund als Listenhund zu kategorisieren, sind sehr eng gefasst. Wenn der Hund eines der Merkmale nicht erfüllt, ist er kein Listenhund. Frankreich ist extrem bürokratisch und im Fall "Listenhund" ist die Bürokratie ausnahmsweise ein echter Vorteil