Urlaub mit Listenhund in Freising

bxjunkie

Bordeauxdoggen Flüsterin®
15 Jahre Mitglied
...und auf was man achten sollte/muss :wtf:
Sicher möchten Sie als Hundehalter mit einem Kampfhund der Kategorie 1 oder auch der Kategorie 2 ohne Negativzeugnis Ihren Hund ebenfalls mit in ihren Urlaub nehmen.
  • Mindestens 4 Wochen vor der Ankunft mit dem Kampfhund in Freising muss die Genehmigung für einen Aufenthalt des Hundes bei der Stadt Freising beantragt werden. Dies kann formlos unter Beifügung beglaubigter Kopien des EU-Heimtierausweises zur Feststellung der Rasse und Nämlichkeit des Hundes sowie geeigneter weiterer Dokumente und Bescheinigungen (z.B. ein beglaubigter Nachweis, dass der Hund bisher nicht auffällig geworden ist) erfolgen. Diese Dokumente müssen bei Ihrem Aufenthalt in Freising regelmäßig mitgeführt werden
  • Als Halter eines Kampfhundes erhalten Sie nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen eine Genehmigung der Stadt Freising mit den Auflagen, den Hund an der Leine und mit einem das Beißen verhindernden Maulkorb zu führen
  • Am Ankunftstag müssen Sie sich mit Ihrem Hund bei der örtlichen Polizei melden und die Genehmigung der Stadt Freising vorlegen
  • Am Abreisetag müssen Sie sich mit Ihrem Hund bei der örtlichen Polizei melden und die Abreise anzeigen
Diese Vorgehensweise dient uns als Sicherheitsbehörde dazu, einen Überblick über Kampfhunde im Stadtgebiet Freising zu haben sowie die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten. Wird ein Kampfhund ohne Genehmigung mitgeführt, wird der Hund sofort eingezogen. Dies stellt für Mensch und Tier eine schlimme Ausnahmesituation dar, welche durch Einhaltung der einfachen Regeln vermieden werden kann.

Das Fehlen einer Genehmigung für einen Kampfhund kann darüber hinaus gemäß Artikel 37, Absatz 5 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes Bayern mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.



 
  • 29. März 2024
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Hi bxjunkie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die haben doch sowas von einen an der Waffel...:wand:
Freunde von uns mit Staff-Mix haben uns hier in Hohenbrunn besucht und mich gebeten, sicherheitshalber doch mal auf der Gemeinde nachzufragen, sie hätten bei Besuchen wohl schon mal ähnliche Erfahrungen wie oben gemacht...
Antwort der Gemeinde, nachdem ich die Fragen " korrekt angemeldet" - ja - und " "schon mal auffällig geworden"- nein - zu ihrer Zufriedenheit beantwortet hatte "Dann viel Spaß... :D".
 
PS...
Andreas hat's grade kurz und knackig in einem Satz zusammengefasst...
"Wir wollen Sie hier nicht haben..."
Wobei er "vor unserer Zeit" ein paar Jahre in dem Kaff gewohnt hat..."Die waren da schon immer irgendwie komisch..."
 
Ich denke das ist Gemeindesache, wenn die das so handhaben wollen, dürfen die das auch.
 
Ich habe so im Hinterkopf, dass es in MeckPomm auch mal so eine Regelung für Besucher-Listis gab. Wg eines Urlaubs hatte ich dann mal brav im zuständigen OA angerufen und die haben quasi abgewunken.

Vor Ort haben die Mitarbeiter sich dann nur für die Kurtaxe bzw den Ausweis interessiert. Der Hund, der neben uns stand, war nie Gegenstand von Diskussionen.

Es kommt irgendwie immer auf das spezielle Amt oder sogar den Mitarbeiter an.
 
Die Anleinregelung in Wohngebieten und dem Innenstadtbereich ist Gemeindesache und zwar in GANZ Deutschland. :) Für alles weitere gibt es in Bayern keine Handhabe.
In Bremen oder Hamburg ist das anders, da es Bundesländer sind, keine Städte.
 

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