Ist mir heute in die Hände, bzw. auf den Monitor gefallen, das war vor genau 10 Jahren. Und was hat sich getan? Ihr kennt alle die Antwort:
Handelsblatt - 09.03.2001
Verfassungsgericht soll über Gesetz entscheiden:FDP gegen Kampfhunde-Gesetz
ap KÖLN. Die FDP-Bundestagsfraktion will nach Angaben aus Parteikreisen gegen die Kampfhunde-Gesetze von Bund und Ländern vor das Verfassungsgericht ziehen. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Stefan Grüll, kündigte im "Kölner Stadt-Anzeiger" eine Normenkontrollklage an. Hauptangriffspunkte seien die Rasselisten und die Einschränkung von Grundrechten für alle Halter bestimmter Hunde.
Dem Blatt zufolge gibt es gegen die in Bund und Ländern sehr unterschiedlichen Rasselisten auch von Seiten der EU-Kommission Bedenken. Zudem sei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt. So könnten Amtspersonen auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunderassen künftig auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne "Gefahr im Verzug" betreten. Das Gesetz war im Februar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.
Handelsblatt - 09.03.2001
Verfassungsgericht soll über Gesetz entscheiden:FDP gegen Kampfhunde-Gesetz
ap KÖLN. Die FDP-Bundestagsfraktion will nach Angaben aus Parteikreisen gegen die Kampfhunde-Gesetze von Bund und Ländern vor das Verfassungsgericht ziehen. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Stefan Grüll, kündigte im "Kölner Stadt-Anzeiger" eine Normenkontrollklage an. Hauptangriffspunkte seien die Rasselisten und die Einschränkung von Grundrechten für alle Halter bestimmter Hunde.
Dem Blatt zufolge gibt es gegen die in Bund und Ländern sehr unterschiedlichen Rasselisten auch von Seiten der EU-Kommission Bedenken. Zudem sei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt. So könnten Amtspersonen auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunderassen künftig auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne "Gefahr im Verzug" betreten. Das Gesetz war im Februar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.