Kampfhund falsch angemeldet!!

Er scheint ja nicht als Rottimix sondern eben nur als Mix gemeldet zu sein. Für die Steuer kann das also schon einen Unterschied machen. Die Haltungsbedingungen verbessert eine Steuernachzahlung aber höchstens dann wenn der Besitzer sich das nicht leisten kann und den Hund abgibt.
 
  • 29. April 2024
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Hi Dunni ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Wiwwelle
Das OA darf einer Anonymen Anzeige nicht nachgehen bzw. es darf aus einer Anonymen Anzeige keine rechtlichen Konsequenzen folgen.

So isses !

mal ne blöde frage

in welchen bundesland ist den der rotti so gelistet das mann tricksen muss um irgendwelche auflagen zu umgehen.
und vor allem wen ich ihn als rottimix anmelde,
versteh nämlich den ganzen sinn der sache grade nicht:verwirrt:

In Hessen. Und wenn der TE Angst vor Rache hat, könnte man daraus ableiten, das der HH evtl. die Auflagen nicht erfüllen kann.....
 
@Wiwwelle
Das OA darf einer Anonymen Anzeige nicht nachgehen bzw. es darf aus einer Anonymen Anzeige keine rechtlichen Konsequenzen folgen.

So isses !

mal ne blöde frage

in welchen bundesland ist den der rotti so gelistet das mann tricksen muss um irgendwelche auflagen zu umgehen.
und vor allem wen ich ihn als rottimix anmelde,
versteh nämlich den ganzen sinn der sache grade nicht:verwirrt:

In Hessen. Und wenn der TE Angst vor Rache hat, könnte man daraus ableiten, das der HH evtl. die Auflagen nicht erfüllen kann.....


richtig aber da sind auch die mixe mit drinn und von daher hat das doch gar kein sinn ,zumal mann bei einen orginal rotti bestimmt auch ansieht,das da ein rotti mitgewirkt hat wenn man ihn als mix ausgibt.
bin verwirrt:verwirrt:;)
 
Ist der Hund zu mager? Sieht man ihm an, dass er misshandelt wird? Sieht er verwahrlost aus?

Wenn Du das alles mit NEIN beantworten musst, dann wird das Ordnungsamt nichts unternehmen, es KANN gar nichts unternehmen. Was denn auch? Ob Du das jetzt hören willst oder nicht, es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass mit einem Hund Gassi gegangen und gearbeitet werden muss. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, und das sage ich nicht, um Dich zu ärgern, sondern das ist einfach so.

Was haben wir denn? Einen Hund, der ein Zuhause hat, der gefüttert und gepflegt wird, der "Auslauf" im Garten bekommt... was soll das OA denn da machen? Da gibt es ganz andere Fälle.

Bleibt die Steuerhinterziehung. Was genau nutzt es dem Hund, wenn Herrchen zukünftig mehr Steuern zahlt?
 
Ist der Hund zu mager? Sieht man ihm an, dass er misshandelt wird? Sieht er verwahrlost aus?

Gibt es Beweise für die körperlichen Misshandlungen? Videoaufnahmen?

ansonsten muss ich Hovi recht geben, ohne Nachweise KANN das Amt nichts machen... deswegen auch der Hinweis, es bringt oftmals mehr es bei einem Gespräch zu versuchen, hat hier leider nicht gefruchtet.. :(
 
Also in Brandenburg ist der Rotti auch gelistet. Und auch in Bayern, oder?
Bekannte von mir in Brandenburg mussten auch den Wesenstest machen.
 
Bleibt die Steuerhinterziehung. Was genau nutzt es dem Hund, wenn Herrchen zukünftig mehr Steuern zahlt?


Naja, ich glaub, bei gelisteten Hunden ist es doch nicht "nur" Steuerhinterziehung, oder?

Und ganz blöd gesagt, gerade einen jungen Hund, finde ich im TH, mit Chance auf Vermittlung, besser aufgehoben als bei einem Asi, der ihn verkorkst und bei dem er aber den Rest seines Lebens bleiben muss - wenn dem also die Steuern zu hoch sind, bestht ja eine Chance auf Abgabe...
 
Also zumindest bei uns in Hessen ist eine Falschanmeldung kein Kavaliersdelikt. :rolleyes:
 
Naja, ich glaub, bei gelisteten Hunden ist es doch nicht "nur" Steuerhinterziehung, oder?

Beim Rottweiler? Der ist doch maximal Liste 2, oder? Was für Konsequenzen (außer finanziellen) hätte das für den Halter denn noch?

Und ganz blöd gesagt, gerade einen jungen Hund, finde ich im TH, mit Chance auf Vermittlung, besser aufgehoben als bei einem Asi, der ihn verkorkst und bei dem er aber den Rest seines Lebens bleiben muss - wenn dem also die Steuern zu hoch sind, bestht ja eine Chance auf Abgabe...

Wieso sollte der Hund ins Tierheim kommen? Wegen der Steuerhinterziehung des Herrchens? Oder meinst Du, Herrchen gibt ihn freiwillig ab, wenn die Steuer teurer wird? Das kann sein, muß aber nicht. Ich weiß nicht, irgendwie widerstrebt es mir, die Ungerechtigkeit der Hundesteuer (erst recht der noch ungerechteren Kampfhundsteuer) so zu instrumentalisieren.
 
Selbst in Hessen bekommt der Halter eine Chance seinen *Fehler* zu korrigieren
 
Kommt darauf an. Wenn nachgewiesen wird das der Hund vorsätzlich falsch angemeldet wurde kann das ganz böse ausgehen. Für Hund und Halter.
 
Wieso sollte der Hund ins Tierheim kommen? Wegen der Steuerhinterziehung des Herrchens? Oder meinst Du, Herrchen gibt ihn freiwillig ab, wenn die Steuer teurer wird? Das kann sein, muß aber nicht. Ich weiß nicht, irgendwie widerstrebt es mir, die Ungerechtigkeit der Hundesteuer (erst recht der noch ungerechteren Kampfhundsteuer) so zu instrumentalisieren.


Ach, wieso - dann wäre ja in dem Fall die hohe Steuer mal wirklich für was gut... wenn die Alternative gar nichts zu machen ist...
 
Beim Rottweiler? Der ist doch maximal Liste 2, oder? Was für Konsequenzen (außer finanziellen) hätte das für den Halter denn noch?

Liste 2 gibts hier nicht.

Mögliche Konsequenzen wären z. B. Hund wird eingezogen, Halter aufgrund Falschangaben als nicht zuverlässig eingestuft, damit keine Haltung von Listenhunden mehr möglich, finanzielle und strafrechtliche Folgen. Gabs schon.....:unsicher:
 
Melde ihn..das ist dem hund gegenueber nicht fair..er wird der leidtragende sein.
 
Ich finde die Diskussion recht komisch.

Ich fand in der hessischen VO keinen Hinweis darauf, dass der Rottweiler als - ich kanns nicht mehr hören - Kampfhund eingestuft ist.

Es muss ergo ANDERE Gründe dafür geben, dass sich der TE in Sorge um den Nachbarshund so ins "Anonymzeug" legt und sogar des Nachbarn Rache fürchtet.
 
Ich fand in der hessischen VO keinen Hinweis darauf, dass der Rottweiler als - ich kanns nicht mehr hören - Kampfhund eingestuft ist.

HundeVO Hessen:

§ 2 Gefährliche Hunde

(1) Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier,
American Bulldog,
Dogo Argentino,
Fila Brasileiro,
Kangal (Karabash),
Kaukasischer Owtscharka,
Rottweiler.

 
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