Jagdhundbisse bleiben ohne rechtliches Nachspiel

Xana

15 Jahre Mitglied
Ein weiterer Fall von Körperverletzung wurde gestern am Amtsgericht verhandelt. Rechtsanwalt Michael R. (47) aus Rambeel musste sich dem folgenden Tatvorwurf stellen: Im Oktober vergangenen Jahres war er mit seinem Auto unterwegs auf einem Landweg von Rambeel nach Sievershagen. Sein Jagdhund (Deutscher Drahthaar) lief neben dem Auto her und biss den entgegenkommenden Radfahrer Peter B. in den Oberschenkel, so dass „eine schmerzhafte Wunde entstand“. Ein eindeutiger Verstoß gegen den Leinenzwang? „In diesem Fall nicht“, entgegnet Verteidiger Holger Lankau. „Der Hund war nämlich auf Jagd.“ Und zwar auf einen Fuchs, der da plötzlich aufgetaucht sei. Ein kleiner kranker Fuchs. Er, der Angeklagte, habe seinen Jagdhund losgelassen, auf den Fuchs, ein absolut waldgerechtes Verhalten. „Das macht man so, so erlöst man kranke Tiere von ihrem Leid.“ Als er per Fernglas nur noch den Hund, nicht mehr aber den Fuchs erspähen konnte, habe er den Hund zurückgerufen und – zur weiteren Verfolgung des Fuchses – neben dem Wagen herlaufen lassen. Der Hund fand nicht den Fuchs, aber den Radfahrer, den er „leider ins Bein zwickte“. Womit man, so der Richter, auf dem Dorf nun mal rechnen müsse, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs sei. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt.


also Leute, ja nicht aufs Dorf ziehen und Fahrradfahren, da zwicken einen die Hunde ins Bein...hmpf

zu dem Jäger, der seinen Hund neben dem Auto herlaufen läßt, sag ich etz mal lieber nix
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xana
 
@ Xana:

„also Leute, ja nicht aufs Dorf ziehen und Fahrradfahren,“

Zumindest dann nicht, wenn man vielleicht rothaarig ist und gerade irgend ein Sonntagsjäger mit seinem gestörten (sorry: jagdlich gut ausgebildeten) Hund auf Fuchsjagd ist.

Sachen gibt ´s vor deutschen Gerichten.
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Wolfs

AK Tierschutz Do.25.04.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts
 
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