Todschlagfallen müssen lt. Gesetzgeber unmittelbar töten.
Sofort tödlich ist der Fang über den Hals oder den Brustkorb.
Todfangfallen dürfen nur an Orten und in einer Weise aufgestellt werden, wo eine Gefahr für den Menschen aller Voraussicht nach auszuschließen ist und Haustiere, die nicht im Rahmen des Jagdschutzes gefangen werden dürfen, nicht gefährdet sind.
Todfangfallen und beköderte Fallen für den Lebendfang sind so zu verblenden, das der Fang auf von Sicht jagenden Beutegreifern ausgeschlossen ist.
Durch Anbringen eines Warnschildes im unmittelbaren Gefahrenbereich das auf die Verletzungsgefahr hinweist, sind diese Örtlichkeiten kenntlich zu machen. Am Fangbunker ist zusätzlich eine Selbstauslösung anzubringen, die beim gewaltsamen Öffnen des Bunkers die Falle, ohne den Betreffenden zu verletzen, zuschlagen lässt.
Zu beachten ist ferner die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (UVV-Jagd) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Todschlagfallen müssen eine Federkraft von >100kg aufweisen.
Es sind nur noch Fallen zugelassen, die auf Zug auslösen.
Alle Fallen auf Druck sind verboten und rechtswidrig!
Nur so am Rande, bei der Ortsbegehung mit Pressevertretern, hat besagter Landwirt, der dort im Rahmen der Jagdausübung diese Falle ausgelegt hat, jägertypisch das Maul schön weit aufgerissen! Er bzw. sein Sohn sind die verantwortlichen Jäger und haben eingestanden, dort Fallen verbotswidrig ausgelegt zu haben. Zum einen steht fest, dass die Falle verbotswidrig ausgelegt war und zum anderen haben wir die Urbeber. Der Rest wird sich finden!
Nach diesem Vorfall sehe ich Jäger in einem ganz anderen Licht!
Wie schaut es aus daya, wollen wir noch eine Runde klugscheißen?
Stinker