Hundehaltung während Kündigungsfrist

Bijou1

15 Jahre Mitglied
Hallo liebe Kampfschmuser! :verwirrt:

Vielleicht weiss hier jemand Rat, hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat juristische Tipps für mich.

Am 16. März 2004 haben wir unseren geliebten Knuddelbären im Alter von fast 14 Jahren einschläfern lassen. *sniff*
Ich wollte schon zu dem Thema etwas posten, hatte auch Fragen wegen dem Einschläferungsprozess, konnte mich dann aber auch nicht durchringen, dazu hier zu schreiben.
Ich habe immer noch sehr daran zu knacken, dass Knuddelbär nicht mehr bei mir ist. Er lebte bei meinen Eltern, die Haus und Garten haben, die aber nun auch selbst zu alt sind, um nochmal einen Hund bei sich aufzunehmen. Aber die fast 14 Jahre, in denen ich mich um Knuddelbär gekümmert hatte, ihn erzogen habe usw., sitzen noch tief in mir drin. Jeder hier kann das nachfühlen, der selbst mit seinem ganzen Herzen an seinem Tier hängt und es gerade erst verloren hat.

Mein Mann und ich wohnen nun seit 17 Jahren zur Miete. Hundehaltung, Tierhaltung generell ist, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Trotzdem hat sich jemand damals eine Katze geholt, die dann geduldet war. Einige Zeit später holten wir unsere jetzige Katze zu uns, die auch mittlerweile 17 Jahre bei uns ist.
Zwischenzeitlich zogen Leute hier in den Wohnblock ein, die auch Hunde hatten. Ein Pärchen hatte nicht nur eine Chihuahuadame mit später 3 Welpen, sondern einen halben Zoo in einer 1,5 Zimmerwhg. Nämlich eine Amazone, eine Ratte, 2 Nymphensittiche und eine Schlange. Nie gab es Ärger. Das ist auch jedenfalls über 10 Jahre her und heute verwalten andere Sachbearbeiter die Wohnanlagen.
Andere Leute hatten einen Pudel, als der verstarb hatten sie einen Pekinesen. Später zog ein älteres Ehepaar ein mit ihrem Rauhhaardackel.
Neben uns wohnten irgendwann 2 ältere Damen, die eine mittelgroße Mischlingshündin (Labradormix) ohne Probleme gehalten haben.
Diese Leute sind zwar in den vergangenen Jahren bereits wieder zwischenzeitlich mit ihren Tieren ausgezogen, aber die Tiere waren immer geduldet, niemand musste sein Tier abgeben.
Nun ist bei uns seit ca. 1 Jahr ein junger Mann in den Wohnblock gezogen, der eine Terrierhündin hält. (Welsh-Terrier)
Die Bewohner haben sich nun schon mehrfach beschwert, da sie die Hündin, die auch gehbehindert ist, weil sie als Welpe aus einem fahrenden Auto geworfen wurde, nicht mögen. Wie Menschen halt oft so sind, wenn sie als erstes oberflächlich nach der Optik gehen...

Die Hündin wurde von dem jungen Mann, der auch selbst krank ist, öfter auch mal so draußen auf der Wiese laufen gelassen und so passierte es, dass sie auch hier und da mal ein großes und kleines Geschäft machte. Eigentlich hat der junge Mann die Häufchen auch beseitigt, aber nicht immer. Dann war der Hund auch mehrfach allein in der Wohnung, leidet unter Verlassensangst und bellte viel.
Es gab natürlich Ärger und die anderen Bewohner hier haben sich beim Vermieter beschwert. Und das nicht nur einmal.

Es ist einige Zeit vergangen und nun war die Einschläferung von unserem Knuddelbär und ich bin immer noch so traurig, dass ich doch auch selbst so gerne wieder einen Hund haben möchte, weil ich einfach ein Hundemensch bin und mir das ganze Drumherum, was man hat, wenn man einen Hund hat und ihn liebgewinnt, fehlt.
Auch mein Mann ist einverstanden, wenn wir hier eine Hund halten würden. Was unsere Katze angeht, so müssten wir dann einen Welpen nehmen, da sie sich mit ihm besser arrangieren würde, als mit einem großen Hund, weil sie schon mit Hunden schlechte Erfahrungen gemacht hat. Aber sie hat auch gute Erfahrungen gemacht, teils mit kleineren Rassen. (Freundschaft mit der Chihuahuahündin und der Pekinesendame).
Mit einer TÄ habe ich auch darüber gesprochen, wie man die Tiere zusammenführen könnte und sie sieht auch keinerlei Probleme, sagt, es sei Gewöhnungssache und wenn man es sachte und sanft macht, würden sich die 2 Tiere auch miteinander arrangieren. Gerade auch, wenn man einen sehr jungen Hund zu der Katze wählt, der sich der Katze ja sogesehen unterordnet.

Ich wollte nun alles richtig machen und habe - im Gegensatz zu den anderen Mietern hier - bei unserem Vermieter angerufen und nachgefragt, ob wir uns einen Hund holen dürfen, da hier ja auch andere Leute Hunde gehalten haben. Aber der Zuständige für die Wohnanlagen hier sagte gleich, dass er das in Zukunft nicht mehr dulden wird und auch gedenkt, die Tierhaltung hier generell zu verbieten in der gesamten Wohnanlage.
Der junge Mann dürfe seinen Hund notfalls noch behalten, aber ansonsten dürfe niemand mehr ein Haustier haben. So dürfe ich mir auch keine Katze mehr holen, wenn unsere verstirbt.
Ich meinte, er könne das gar nicht verbieten, weil man wenigstens das Recht hat, auch weiterhin Kleintiere zu halten.
Ein Wort gab das Andere und ich wäre fast in Tränen ausgebrochen, vor Wut und Enttäuschung, und mir wäre wer weiss was rausgerutscht an Worten, wenn ich das Gespräch nicht vorher beendet hätte.

Dann haben mein Mann und ich beschlossen, dass wir den Mietvertrag kündigen und uns eine Wohnung suchen, in der Tierhaltung erlaubt ist. Ich habe also nochmal bei dem Vermieter angerufen und wollte mich nach den Kündigungsfristen erkundigen. Er wusste am Telefon auch nicht direkt Bescheid, wollte noch eine juristische Beraterin fragen, meinte aber trotzdem am Telefon zu mir, dass ich erstmal ruhig von 3 Monaten Kündigungsfrist ausgehen solle.

Das haben wir auch gemacht und haben jetzt z.B. die Möglichkeit, eine Wohnung zu bekommen, 110 qm mit 1000 qm Garten, wo auch Tierhaltung erlaubt ist. Nachteil: Das Haus liegt ca. 500 m neben der Autobahn und nebenan ist eine Wohnung, die nicht so ganz astrein ist (Feuchtigkeit) und jahrelang schon leersteht.
Für die andere angebotene Wohnung werden aber ab 1.8. 2004 neue Mieter gesucht und das hätte mit der 3-monatigen Kündigungsfrist jetzt gut gepasst bei uns.

Nun wissen wir nicht, was wir machen sollen, da nun auch noch am Samstag ein Schreiben unseres Vermieters eintraf, indem er sich nochmal wegen der Kündigungsfrist geäußert hat und schrieb, dass er nach Prüfung der Kündigungsfrist im Falle unserer Mietdauer von 17 Jahren zu einem Ergebnis von 18 Monaten!! Kündigungfrist gekommen ist.
18 Monate!! Ich dachte immer, wenn, dann wären es nur max. 12 Monate!
Und am Telefon hatte er zu mir gesagt, ich sollte ruhig von 3 Monaten ausgehen... Auch haben wir, wie zig andere Mieter, keine Nachmieterklausel im Vertrag.

Wie wäre es aber jetzt, angenommen, wir würden zum Ende April kündigen und hätten nun noch diese 12 Monate Kündigungsfrist, und wenn wir uns dann in der Zeit einen Hund holen, da wir ja eh in eine andere Wohnung ziehen, wenn die Frist abgelaufen ist...
Kann der Vermieter, auch wenn wir bereits gekündigt haben, verlangen, dass wir den Hund dann abgeben?
Ist vielleicht etwas kompliziert, aber es ist auch nur eine Frage, ob das vielleicht eine Möglichkeit wäre, die Kündigungsfrist noch auszunutzen und trotzdem einen Hund zu uns zu holen...
Wenn er allerdings rechtlich verlangen könnte, dass man auch während der Kündigungsfrist den Hund abgeben muss, das gerichtlich sogar erzwingt, würde ich es dem Hund nicht antun wollen, ihn wieder weggeben zu müssen.
Aber ich glaube auch, ich könnte es dann auch gar nicht mehr, weil man ihn dann ja auch schon zu lieb gewonnen hat.

Vielleicht weiss hier jemand dazu Rat oder hat eigene Erfahrungen mit Tierhaltung und Mietrecht gemacht?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Liebe Grüße,

Bijou1
 
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Bijou1 schrieb:
Nun wissen wir nicht, was wir machen sollen, da nun auch noch am Samstag ein Schreiben unseres Vermieters eintraf, indem er sich nochmal wegen der Kündigungsfrist geäußert hat und schrieb, dass er nach Prüfung der Kündigungsfrist im Falle unserer Mietdauer von 17 Jahren zu einem Ergebnis von 18 Monaten!! Kündigungfrist gekommen ist.
18 Monate!! Ich dachte immer, wenn, dann wären es nur max. 12 Monate!
Und am Telefon hatte er zu mir gesagt, ich sollte ruhig von 3 Monaten ausgehen... Auch haben wir, wie zig andere Mieter, keine Nachmieterklausel im Vertrag.
Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 hat der Mieter das Recht, unbefristete Mietverhältnisse unabhängig von der Wohndauer mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

Für Mietverträgen, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, aber gelten folgende Kündigungsfristen:

- 3 Monate, wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält
- 3 Monate, wenn im Mietvertrag steht, dass die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen bindend sein sollen
- zwischen 3 und 12 Monaten je nach Wohndauer, wenn vereinbart wurde, dass die Kündigungsfristen des § 565 BGB (altes Recht) gelten sollen
- zwischen 3 und zwölf 12 Monaten je nach Wohndauer, wenn die Formulierungen des § 565 BGB (altes Recht) sinngemäß wiederholt wurden

Schau also genau nach, welche Formulierung dein Mietvertrag enthält.

Bijou1 schrieb:
Wie wäre es aber jetzt, angenommen, wir würden zum Ende April kündigen und hätten nun noch diese 12 Monate Kündigungsfrist, und wenn wir uns dann in der Zeit einen Hund holen, da wir ja eh in eine andere Wohnung ziehen, wenn die Frist abgelaufen ist...
Kann der Vermieter, auch wenn wir bereits gekündigt haben, verlangen, dass wir den Hund dann abgeben?
Ist vielleicht etwas kompliziert, aber es ist auch nur eine Frage, ob das vielleicht eine Möglichkeit wäre, die Kündigungsfrist noch auszunutzen und trotzdem einen Hund zu uns zu holen...
Wenn er allerdings rechtlich verlangen könnte, dass man auch während der Kündigungsfrist den Hund abgeben muss, das gerichtlich sogar erzwingt, würde ich es dem Hund nicht antun wollen, ihn wieder weggeben zu müssen.
Aber ich glaube auch, ich könnte es dann auch gar nicht mehr, weil man ihn dann ja auch schon zu lieb gewonnen hat.
Der Vermieter könnte euch, wenn er von der nicht genehmigten Hundehaltung erfährt, eine Abmahnung schicken und für den Fall, dass der Hund nicht abgeschafft wird, die Kündigung androhen. Das macht natürlich keinen Sinn, wenn ihr bereits selbst gekündigt habt. Alternativ könnte er eine Unterlassungsklage einreichen.

Ich halte es zwar nicht für sehr wahrscheinlich, dass er bei einem bereits gekündigten Mietverhältnis eine solche Klage einreicht, aber auszuschließen ist es auch nicht.
 
Ach so, noch was vergessen. In folgendem Falle hast du ein Sonderkündigungsrecht:

Bittet man den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung, kann dieser eine Untervermietung ablehnen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorhanden ist. Lehnt er auch ohne wichtigen Grund eine Untervermietung ab, kann mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden.
 
Hallo Wolfgang,

vielen lieben Dank für Deine Antworten.
In unserem Mietvertrag steht :

Die Kündigungszeit richtet sich nach § 565 Abs.2 BGB.

Also wären das nun bei uns dann 12 Monate Kündigungszeit.
Von 18 Monaten - wie immer der Vermieter das nun gerechnet hat - habe ich nichts gefunden. Nirgends.

Was die Untermiete angeht, könnte es sein, dass er sogar der Untermiete zustimmt, da es dem Vermieter ja in erster Linie darum geht, weiterhin auch Miete zu kassieren, aber dann wäre es ja nicht so einfach, einen Untermieter zu finden.
Ich habe mal gelesen, dass wir ja dann u.a. mit dem Untermieter einen Vertrag machen müssen, aber dann beim Vermieter in der Schuld stehen, wenn der Untermieter keine Miete zahlen würde und sich nicht an den Mietvertrag hält. *schmunzel*Und schon hätten wir ja wieder ein Problem.

Wenn der Vermieter(angenommen, wir kündigen und haben dann die 12-Monatsfrist), im Falle, dass wir uns einen Hund holen, eine Unterlassungsklage macht, was kann uns dann passieren? Käme dann jemand (Ordnungsamt/Polizei) und würde uns den Hund wegnehmen? Oder wäre es ein Hin und Her über die Rechtsanwälte?

Liebe Grüße,

Bijou1
 
@ Bijou 1: falls ihr vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollt : an Nachmieter denken, sonst kommt euer Vermieter und hält die Hand auf,auch wenn ihr nicht mehr dort wohnt.
 
Hallo Wolfgang.

Ja, das mit dem Nachmieter wissen wir bereits, aber trotzdem auch erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Wir müssen ja, wenn wir vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollen, auch einen Nachmieter finden, der einen Wohnberechtigungsschein vorweisen kann. Außerdem habe ich auch gelesen, dass der Vermieter keinen der angebotenen Nachmieter annehmen muss. *schmunzel*

LG

Bijou1
 
hmm, nur mal so ne idee: kann es sein das der Vermieter euch mit den 18 mon nur hinhalten will weil er denkt das die hundeidee nur so ein strohfeuer ist und ihr dann doch ankommt und weiter in der wohnung bleiben wollt?

zu der Frage mit dem wegnehmen wenn ihr euch doch ein hund holt: ???? hab ich echt keine ahnung, glaube aber nicht das das so einfach geht, da in der Anlage ja schon andere hunde gedultet werden und das Mietverhältnis bereits gekündigt ist.
ist auch ne zeitfrage: ca 1 mon bis ihr den hund hättet, ca 2 mon bis das dem Vermieter bekannt wird, mit androhungen, aufforderungen und anderen Fristen... vllt. nochmal 2 mon... blieben noch 7 mon bis die Kündigungsfrist abläuft und sich die sache selbst erledigt...
zum einen könntet ihr die zeit den hund vllt bei euren eltern unterbringen, vllt denkt sich der zuständige sachbearbeiter auch das sich das problem eh löst ohne das er arbeit mit hat...

sind zwar ein paar vllt., ich persönlich würde es aber versuchen...

gruß PJ

ein Vllt. noch ;): vllt überlegt sich es sich der Vermieter auch noch, gute nachmieter sind heute auch nicht einfach zu finden
 
Hallo PJ!

Ja, genau, wir haben auch schon gedacht, dass das mit den 18 Monaten so eine Hinhaltetaktik ist, weil die denken, dass wir eh schon nicht ausziehen werden. Außerdem waren wir immer gute und auch eigentlich ruhige Mieter, die immer ihre Miete gezahlt haben, im Gegensatz zu manch anderen Kandidaten hier.

Ich habe eben auch den Sprung gewagt und aus lauter Frust einen RA angerufen, der Fachanwalt für Mietrecht ist. Heute Nachmittag haben wir erstmal einen Termin.
Das mit den 18 Monaten Kündigungsfrist erschien ihm aber schonmal nicht richtig.

Und wenn wir jetzt z.B. zum Ende April 2005 kündigen würden, würden wir ja erst einen Hund holen, wenn wir im Juni aus dem Urlaub zurückgekommen. Ich denke, es könnte sein, dass die Zeit dann mitspielt und es sich wirklich nicht für den Vermieter lohnen würde, dass wir den Hund dann aufgrund einer Unterlassungsklage weggeben müssten, wo wir dann ja eh schon gekündigt haben. Jedenfalls würde das ja eigentlich keinen Sinn mehr machen und für den Vermieter eigentlich nur zusätzliche Kosten bedeuten, oder?

Andererseits denke ich auch an den Hund, für den es nicht gut wäre, wenn er hin- und hergereicht werden würde. Gerade ein Welpe, der noch in der Prägephase ist und Bindung aufbaut und dann wohl etwas verwirrt wäre.

LG

Bijou1
 
@Bijou1,
wenn der Vermieter tatsächlich darauf Klagen will, dass der Hund dort nicht gehalten werden darf- also abzuschaffen wäre- würde er das Verfahren wahrscheinlich gewinnen- das würde dann bedeuten, dass die Kosten des Verfahrens ( Gerichtskosten und Kosten des Rechtsanwalts des Vermieters und wenn vorhanden auch die Kosten Eures Rechtsanwalts ) bei Euch hängen bleiben. Ein solches Verfahren ( wenn der Vermieter dass dann auch tatsächlich durchzieht ) läuft dann ja auch einige Zeit- Je Nach Belastung des Gerichts ca. ein halbes bis zu anderthalb Jahren. Danach erst hätte der Vermieter die Möglichkeit Zwangsmittel anzuwenden. Das heisst er könnte einen Gerichtsvollzieher mit der Duchsetzung seines Titels beauftragen. Wäre alles in allem eine Teure Sache für Euch- sofern der Vermieter das überhaupt macht- das ist auch schwer abzuschätzen ob er soweit geht. Es wäre auch `ne Menge Ärger- dass muss man sich dann überlegen ob man soviel Ärger verkramt kriegt.
Was hat Euch denn der RA erzählt beim Termin?
Gruß Pocke
 
Hi,

du brauchst dem Vermieter nur drei Nachmieter vorzeigen. Lehnt er alle ab, so ist das sein Pech. Müsstest deswegen auch mal deinen RA fragen. Er müsste dir da was genaueres sagen können.
 
Hallo liebe Kampfschmuser! :hallo:

Lieben Dank für Eure Antworten.

@ Moni

Also das mit den 3 Nachmietern und dass man dann aus dem Vertrag raus ist, das stimmt so nicht. Erstmal haben wir vermutlich eine Kündigungsfrist von 12 Monaten *was sich aber noch rausstellen wird* und zum 2. ist es wohl so, dass der Vermieter erstmal die gestellten Nachmieter nicht annehmen muss und sich auch noch bis zu 3 Monaten Zeit lassen kann mit seiner Entscheidung, ob er einen der Nachmieter überhaupt nimmt.
Somit würde man dann trotzdem noch in dem Vertrag hängen.

@ Pocke
Der RA hat das jedenfalls überhaupt nicht so detailliert ausgeführt wie Du, was passieren würde wenn...
Außerdem scheine ich auch noch einen RA erwischt zu haben, der zudem nicht mal tierlieb ist. *man das aber durchs Telefon ja leider nicht sieht*motz* Vielleicht hätte ich einfach vorher fragen sollen.

Die Kündigungsfrist betreffend befinden wir uns mit unserem Mietvertrag in einer Art "Grauzone". Der § 565 Abs.2 BGB ist zwar genannt, aber ohne Fußnote bzw. ist er nicht ausformuliert.
Sogesehen hätte man schon 3 Monate Kündigungsfrist, aber nach der Änderung des neuen Mietrechts, die man im Juni 2003 gemacht hat und da wir einen Altvertrag haben, der vor dem 1.9. 2001 abgeschlossen wurde, bleibt es vermutlich doch eher bei 12 Monaten Kündigungsfrist.
Der RA meinte, dass er jetzt erstmal einen Brief an unseren Vermieter schreiben will *dabei hätte ich mich am liebsten erst mit dem Vermieter selbst nochmal kurzgeschlossen*schmunzel*, und er somit versuchen will, unseren Vermieter auf 3 Monate umzustimmen.

Als der RA las, dass der Vermieter uns eine ordentliche Kündigungsfrist von 18 Monaten aufs Auge drücken wollte, meinte er nur, dass das halt nicht richtig wäre, weil es wenn, dann max. 12 Monate seien. Er meinte zudem, dass der Vermieter anscheinend selbst nicht genau über die Kündigungsfristen Bescheid weiss und die "Lücke" will der RA nun ausnutzen.
Jedenfalls haben wir ja dann das mit der Kündigungsfrist hinterher schriftlich, ob es nun rein rechtlich 3 oder 12 Monate sind.
Vielleicht kann man sich auch mit dem Vermieter auf einen Nachmieter einigen. Aber eine Nachmieterklausel haben wir ja auch nicht in unserem Vertrag. Und der RA sagte auch, dass man nicht denken muss, dass man einfach 3 Nachmieter stellt und dann raus ist aus dem Vertrag. So einfach wäre das nicht. *motz*

Was die Hundehaltung angeht, so habe ich den RA mehrmals gefragt, wie das da ausschaut, weil man auch schon Urteile gelesen hat, in denen stand, dass der Vermieter nicht pauschal Hundehaltung verbieten kann, wenn schon andere Mieter im Haus Hunde gehalten haben oder noch halten. Aber das kann man auch wohl als Auslegungssache sehen für den Einzelfall. *schmunzel*

Ich habe gestern im Web mal einen Artikel gefunden, den ich sehr interessant fand. Ich kopiere ihn mal rein:

Hund & Recht :: Tiere sind Teil der Lebensgestaltung
Geht es um die Tierhaltung in der Mietwohnung, so liegen teilweise völlig unterschiedliche Urteile vor.
Offenbar spielt es eine Rolle ob der fragliche Richter selbst Tierhalter ist oder nicht. Das Amtsgericht Köln hat nunmehr ein weiteres tierfreundliches Urteil gefällt und festgestellt, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich berechtigt ist, in der Wohnung einen Hund zu halten.
Die Klausel im Mietvertrag "Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" ist unwirksam. Hier ist das Gericht der Auffassung, daß die Tierhaltung als Inhalt normalen Wohnens angesehen werden muß und dass damit die Hundehaltung keinen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung beinhaltet.
Denn das Bewohnen umfaßt alles, was zur Benutzung der bewohnten Räume als existiellen Lebensmittelpunkt gehört. Also die gesamte Lebensführung des Mieters mit all ihren Ausgestaltungen und Bedürfnissen.
Die üblichen Haustiere dürfen damit gehalten werden. Eine generelle Verbotsklausel, die alle Heimtiere von einer Genehmigung des Vermieters abhängig macht ist unwirksam.

[Amtsgericht Köln, Az.: 213C 369/96]


Jedenfalls hat "unser" RA nun gesagt, als ich wegen Hundehaltung fragte, dass im Mietvertrag eindeutig steht, dass Tierhaltung verboten ist, außer mit Zustimmung des Vermieters. Somit hätte sich das Thema Hundehaltung erledigt, meinte er. *ich aber nicht so einfach aufgeben wollte*grummel*

Dann meinte ich, was denn wäre, wenn ich mir während einer 12-monatigen Kündigungsfrist nun einen Hund holen würde.
Der RA sagte, dass der Vermieter dann die Möglichkeit hat, auf Unterlassung zu klagen.
Je länger die Kündigungsfrist aber ihrem Ende zugehen würde, desto weniger würde sich der Aufwand so einer Klage für den Vermieter noch lohnen. Aber bei einer frischen Kündigungsfrist von 12 Monaten könnte er es eher in Erwägung ziehen.

Stimmt schon, es wäre auch viel Stress und ich würde es nicht ertragen, mein Tier dann wieder hergeben zu müssen. *sniff*
Von den Aussagen, die Du nun gesagt hast, hat der RA nicht das Geringste gesagt. Er meinte nur, es käme halt drauf an, wie mutig ich wäre... *

Auf andere Urteile, die es gegeben hat wegen Hundehaltung in Mietwohnungen ist er gar nicht erst eingegangen und man merkte auch immer mehr, dass er weder mit Hunden noch mit Tieren generell was am Hut zu haben scheint. Schade, dass unsere andere RAin in Urlaub ist. Sie hat selbst einen Hund, den sie über alles liebt, ist sehr tierlieb und wäre sicherlich bereit gewesen, da in Punkto Hundehaltung mal mehr Auskunft zu geben bzw. sich ggf. mehr einzusetzen...*Achsel zuck*

Aber jetzt wollen und müssen wir erstmal abwarten, was bei dem Brief vom RA an den Vermieter herumkommt. So wie ich unseren Vermieter kenne, wird er vermutlich erst nach 14 Tagen antworten. Wenn man von denen was will, wächst denen immer Efeu an den Füßen...*grummel*
Die Wohnung mit 110 qm und Garten sowie erlaubter Tierhaltung können wir ja dann wohl abhaken. Bis zum 1.8. schaffen wir das mit der Kündigungsfrist eh nicht mehr, selbst wenn es 3 Monate sein sollten. Außerdem gibt es für die Wohnung noch 4 weitere Interessenten.

Aber wichtig ist auch erstmal, Klarheit zu haben und dann ist mir das auch sicherer einen Hund zu uns zu holen. Auch vor allem im Sinne des Hundes.

LG

Bijou1
 
Hai,
es kommt immer darauf an an welchen Richter man gerät, wenn es tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Letztlich liegt die Entscheidung beim Richter und Die einzelnen Umstände eines reden Rechtsstreits können immer verschieden ausglegt werden- sonst würde ja auch niemand eine gerichtliche Regelung anstreben- wenn alles durch die Gesetze klar geregelt wäre.Von daher kann ein Anwalt auch keine Garantie für den Ausgang eines solchen Verfahrens geben. Meistens wird in den Urteilen über Hundehaltung ein entscheidender Unterschied gemacht. Sobald es um Listenhunde geht wird häufig zugunsten des Vermieters entschieden- von wegen die sind ja so gefährlich.
Gruß Pocke
 
Auch Hai... ;)

Ja, ich weiss, das mit den Listenhunden ist ja noch herber. Da hat man auch schon recht großen Mist gemacht. Richtig gemein und ungerecht finde ich das, was deswegen schon lange abgeht. Aber das ist ja nix Neues in unserer Politik und Gesetzgebung. :(

An welchen Richter man bei einem Rechtstreit in unserem Fall kommen würde, das weiss man ja leider vorher wirklich nicht.
Wir sind zwar seit Jahren im Rechtschutz, aber ob der das dann auch Alles übernehmen würde, das wäre ja auch noch nicht so klar. Zumal ich schon öfter gehört habe, dass Leute deswegen aus dem Rechtschutz rausgeflogen sind.
Zumal wir schon letztes Jahr einen RA in Anspruch nehmen mussten wegen einer anderen Sache, die aber mit Mietrecht nichts zu tun hatte.

Wenn man nun 100 pro wüsste, dass der Rechtschutz das wegen der Hundehaltung übernimmt, würde ich es vielleicht auch drauf ankommen lassen. Der Rechtschutz wollte ja auch schon den kleinen Fall (der kurz und schmerzlos außergerichtlich geklärt wurde durch ein paar Anwaltsschreiben) im letzten Jahr erst nicht übernehmen. Meine RAin hatte uns daraufhin geraten, den Vertrag, der noch einige Jahre läuft, sofort zu kündigen. Daraufhin haben sie dann letztlich doch bezahlt. *schmunzel*

Ich denke, wir warten erstmal auf die Antwort unseres Vermieters nach dem Anwaltsschreiben und dann schauen wir mal weiter.

LG

Bijou1
 
Ja - jede Versicherung kann einem Kündigen sobald sie im Schadenfall in Anspruch genommen wird. Viel größer ist aber das Problem, dass die auch nur bei Aussicht auf Erfolg zahlen.Da Du Versicherungsnehmer bist kannst Fu auch mit Deiner RS abklären ob dieses Risiko mitversichert ist- das kostet nichst ausser Deine Zeit und Telefongebühren zum Nachfragen. Aber mit dem abwarten hast Du auch Recht- vielleicht will sich der Vermieter ja auch mit euch einigen.
Gruß Pocke
 
Das mit dem Einigen wäre doch schon recht sinnvoll. Aber dann bitte schriftlich...*Traue dem Vermieter nicht*
Ich hoffe jedenfalls, dass der Vermieter die 3 Monate Kündigungsfrist nun annimmt, am Besten noch ohne einen Nachmieter zu stellen. :)
Aber sogesehen kann man ja schon froh sein, wenn man überhaupt von 12 auf 3 Monate runter ist. So könnte man jedenfalls schonmal besser planen.
Und einen Nachmieter müsste man ja normalerweise auch finden. *schmunzel*
Allerdings müsste der dann einen WBS (Wohnberechtigungsschein) haben...

LG

Bijou1
 
Hallo zusammen!

Hier nun mal der neueste Stand zur Sache. Es hat sich einiges getan.
Nachdem wir nun einen Fachanwalt für Mietrecht eingeschaltet haben, hat sich der RA mit unserem Vermieter auf 3 Monate Kündigungsfrist geeinigt. *Stein von Herz fall*
Zwar war das nun erst telefonisch, aber es ist sicher und es fehlt nur noch die schriftliche Bestätigung, die dann im Laufe nächster Woche kommen müsste. :)

An dieser Stelle nochmal herzlichen Dank für Eure Tipps. :hallo:

Liebe Grüße

Bijou1
 
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