Hallo liebe Kampfschmuser!
Vielleicht weiss hier jemand Rat, hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat juristische Tipps für mich.
Am 16. März 2004 haben wir unseren geliebten Knuddelbären im Alter von fast 14 Jahren einschläfern lassen. *sniff*
Ich wollte schon zu dem Thema etwas posten, hatte auch Fragen wegen dem Einschläferungsprozess, konnte mich dann aber auch nicht durchringen, dazu hier zu schreiben.
Ich habe immer noch sehr daran zu knacken, dass Knuddelbär nicht mehr bei mir ist. Er lebte bei meinen Eltern, die Haus und Garten haben, die aber nun auch selbst zu alt sind, um nochmal einen Hund bei sich aufzunehmen. Aber die fast 14 Jahre, in denen ich mich um Knuddelbär gekümmert hatte, ihn erzogen habe usw., sitzen noch tief in mir drin. Jeder hier kann das nachfühlen, der selbst mit seinem ganzen Herzen an seinem Tier hängt und es gerade erst verloren hat.
Mein Mann und ich wohnen nun seit 17 Jahren zur Miete. Hundehaltung, Tierhaltung generell ist, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Trotzdem hat sich jemand damals eine Katze geholt, die dann geduldet war. Einige Zeit später holten wir unsere jetzige Katze zu uns, die auch mittlerweile 17 Jahre bei uns ist.
Zwischenzeitlich zogen Leute hier in den Wohnblock ein, die auch Hunde hatten. Ein Pärchen hatte nicht nur eine Chihuahuadame mit später 3 Welpen, sondern einen halben Zoo in einer 1,5 Zimmerwhg. Nämlich eine Amazone, eine Ratte, 2 Nymphensittiche und eine Schlange. Nie gab es Ärger. Das ist auch jedenfalls über 10 Jahre her und heute verwalten andere Sachbearbeiter die Wohnanlagen.
Andere Leute hatten einen Pudel, als der verstarb hatten sie einen Pekinesen. Später zog ein älteres Ehepaar ein mit ihrem Rauhhaardackel.
Neben uns wohnten irgendwann 2 ältere Damen, die eine mittelgroße Mischlingshündin (Labradormix) ohne Probleme gehalten haben.
Diese Leute sind zwar in den vergangenen Jahren bereits wieder zwischenzeitlich mit ihren Tieren ausgezogen, aber die Tiere waren immer geduldet, niemand musste sein Tier abgeben.
Nun ist bei uns seit ca. 1 Jahr ein junger Mann in den Wohnblock gezogen, der eine Terrierhündin hält. (Welsh-Terrier)
Die Bewohner haben sich nun schon mehrfach beschwert, da sie die Hündin, die auch gehbehindert ist, weil sie als Welpe aus einem fahrenden Auto geworfen wurde, nicht mögen. Wie Menschen halt oft so sind, wenn sie als erstes oberflächlich nach der Optik gehen...
Die Hündin wurde von dem jungen Mann, der auch selbst krank ist, öfter auch mal so draußen auf der Wiese laufen gelassen und so passierte es, dass sie auch hier und da mal ein großes und kleines Geschäft machte. Eigentlich hat der junge Mann die Häufchen auch beseitigt, aber nicht immer. Dann war der Hund auch mehrfach allein in der Wohnung, leidet unter Verlassensangst und bellte viel.
Es gab natürlich Ärger und die anderen Bewohner hier haben sich beim Vermieter beschwert. Und das nicht nur einmal.
Es ist einige Zeit vergangen und nun war die Einschläferung von unserem Knuddelbär und ich bin immer noch so traurig, dass ich doch auch selbst so gerne wieder einen Hund haben möchte, weil ich einfach ein Hundemensch bin und mir das ganze Drumherum, was man hat, wenn man einen Hund hat und ihn liebgewinnt, fehlt.
Auch mein Mann ist einverstanden, wenn wir hier eine Hund halten würden. Was unsere Katze angeht, so müssten wir dann einen Welpen nehmen, da sie sich mit ihm besser arrangieren würde, als mit einem großen Hund, weil sie schon mit Hunden schlechte Erfahrungen gemacht hat. Aber sie hat auch gute Erfahrungen gemacht, teils mit kleineren Rassen. (Freundschaft mit der Chihuahuahündin und der Pekinesendame).
Mit einer TÄ habe ich auch darüber gesprochen, wie man die Tiere zusammenführen könnte und sie sieht auch keinerlei Probleme, sagt, es sei Gewöhnungssache und wenn man es sachte und sanft macht, würden sich die 2 Tiere auch miteinander arrangieren. Gerade auch, wenn man einen sehr jungen Hund zu der Katze wählt, der sich der Katze ja sogesehen unterordnet.
Ich wollte nun alles richtig machen und habe - im Gegensatz zu den anderen Mietern hier - bei unserem Vermieter angerufen und nachgefragt, ob wir uns einen Hund holen dürfen, da hier ja auch andere Leute Hunde gehalten haben. Aber der Zuständige für die Wohnanlagen hier sagte gleich, dass er das in Zukunft nicht mehr dulden wird und auch gedenkt, die Tierhaltung hier generell zu verbieten in der gesamten Wohnanlage.
Der junge Mann dürfe seinen Hund notfalls noch behalten, aber ansonsten dürfe niemand mehr ein Haustier haben. So dürfe ich mir auch keine Katze mehr holen, wenn unsere verstirbt.
Ich meinte, er könne das gar nicht verbieten, weil man wenigstens das Recht hat, auch weiterhin Kleintiere zu halten.
Ein Wort gab das Andere und ich wäre fast in Tränen ausgebrochen, vor Wut und Enttäuschung, und mir wäre wer weiss was rausgerutscht an Worten, wenn ich das Gespräch nicht vorher beendet hätte.
Dann haben mein Mann und ich beschlossen, dass wir den Mietvertrag kündigen und uns eine Wohnung suchen, in der Tierhaltung erlaubt ist. Ich habe also nochmal bei dem Vermieter angerufen und wollte mich nach den Kündigungsfristen erkundigen. Er wusste am Telefon auch nicht direkt Bescheid, wollte noch eine juristische Beraterin fragen, meinte aber trotzdem am Telefon zu mir, dass ich erstmal ruhig von 3 Monaten Kündigungsfrist ausgehen solle.
Das haben wir auch gemacht und haben jetzt z.B. die Möglichkeit, eine Wohnung zu bekommen, 110 qm mit 1000 qm Garten, wo auch Tierhaltung erlaubt ist. Nachteil: Das Haus liegt ca. 500 m neben der Autobahn und nebenan ist eine Wohnung, die nicht so ganz astrein ist (Feuchtigkeit) und jahrelang schon leersteht.
Für die andere angebotene Wohnung werden aber ab 1.8. 2004 neue Mieter gesucht und das hätte mit der 3-monatigen Kündigungsfrist jetzt gut gepasst bei uns.
Nun wissen wir nicht, was wir machen sollen, da nun auch noch am Samstag ein Schreiben unseres Vermieters eintraf, indem er sich nochmal wegen der Kündigungsfrist geäußert hat und schrieb, dass er nach Prüfung der Kündigungsfrist im Falle unserer Mietdauer von 17 Jahren zu einem Ergebnis von 18 Monaten!! Kündigungfrist gekommen ist.
18 Monate!! Ich dachte immer, wenn, dann wären es nur max. 12 Monate!
Und am Telefon hatte er zu mir gesagt, ich sollte ruhig von 3 Monaten ausgehen... Auch haben wir, wie zig andere Mieter, keine Nachmieterklausel im Vertrag.
Wie wäre es aber jetzt, angenommen, wir würden zum Ende April kündigen und hätten nun noch diese 12 Monate Kündigungsfrist, und wenn wir uns dann in der Zeit einen Hund holen, da wir ja eh in eine andere Wohnung ziehen, wenn die Frist abgelaufen ist...
Kann der Vermieter, auch wenn wir bereits gekündigt haben, verlangen, dass wir den Hund dann abgeben?
Ist vielleicht etwas kompliziert, aber es ist auch nur eine Frage, ob das vielleicht eine Möglichkeit wäre, die Kündigungsfrist noch auszunutzen und trotzdem einen Hund zu uns zu holen...
Wenn er allerdings rechtlich verlangen könnte, dass man auch während der Kündigungsfrist den Hund abgeben muss, das gerichtlich sogar erzwingt, würde ich es dem Hund nicht antun wollen, ihn wieder weggeben zu müssen.
Aber ich glaube auch, ich könnte es dann auch gar nicht mehr, weil man ihn dann ja auch schon zu lieb gewonnen hat.
Vielleicht weiss hier jemand dazu Rat oder hat eigene Erfahrungen mit Tierhaltung und Mietrecht gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Liebe Grüße,
Bijou1
Vielleicht weiss hier jemand Rat, hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat juristische Tipps für mich.
Am 16. März 2004 haben wir unseren geliebten Knuddelbären im Alter von fast 14 Jahren einschläfern lassen. *sniff*
Ich wollte schon zu dem Thema etwas posten, hatte auch Fragen wegen dem Einschläferungsprozess, konnte mich dann aber auch nicht durchringen, dazu hier zu schreiben.
Ich habe immer noch sehr daran zu knacken, dass Knuddelbär nicht mehr bei mir ist. Er lebte bei meinen Eltern, die Haus und Garten haben, die aber nun auch selbst zu alt sind, um nochmal einen Hund bei sich aufzunehmen. Aber die fast 14 Jahre, in denen ich mich um Knuddelbär gekümmert hatte, ihn erzogen habe usw., sitzen noch tief in mir drin. Jeder hier kann das nachfühlen, der selbst mit seinem ganzen Herzen an seinem Tier hängt und es gerade erst verloren hat.
Mein Mann und ich wohnen nun seit 17 Jahren zur Miete. Hundehaltung, Tierhaltung generell ist, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Trotzdem hat sich jemand damals eine Katze geholt, die dann geduldet war. Einige Zeit später holten wir unsere jetzige Katze zu uns, die auch mittlerweile 17 Jahre bei uns ist.
Zwischenzeitlich zogen Leute hier in den Wohnblock ein, die auch Hunde hatten. Ein Pärchen hatte nicht nur eine Chihuahuadame mit später 3 Welpen, sondern einen halben Zoo in einer 1,5 Zimmerwhg. Nämlich eine Amazone, eine Ratte, 2 Nymphensittiche und eine Schlange. Nie gab es Ärger. Das ist auch jedenfalls über 10 Jahre her und heute verwalten andere Sachbearbeiter die Wohnanlagen.
Andere Leute hatten einen Pudel, als der verstarb hatten sie einen Pekinesen. Später zog ein älteres Ehepaar ein mit ihrem Rauhhaardackel.
Neben uns wohnten irgendwann 2 ältere Damen, die eine mittelgroße Mischlingshündin (Labradormix) ohne Probleme gehalten haben.
Diese Leute sind zwar in den vergangenen Jahren bereits wieder zwischenzeitlich mit ihren Tieren ausgezogen, aber die Tiere waren immer geduldet, niemand musste sein Tier abgeben.
Nun ist bei uns seit ca. 1 Jahr ein junger Mann in den Wohnblock gezogen, der eine Terrierhündin hält. (Welsh-Terrier)
Die Bewohner haben sich nun schon mehrfach beschwert, da sie die Hündin, die auch gehbehindert ist, weil sie als Welpe aus einem fahrenden Auto geworfen wurde, nicht mögen. Wie Menschen halt oft so sind, wenn sie als erstes oberflächlich nach der Optik gehen...
Die Hündin wurde von dem jungen Mann, der auch selbst krank ist, öfter auch mal so draußen auf der Wiese laufen gelassen und so passierte es, dass sie auch hier und da mal ein großes und kleines Geschäft machte. Eigentlich hat der junge Mann die Häufchen auch beseitigt, aber nicht immer. Dann war der Hund auch mehrfach allein in der Wohnung, leidet unter Verlassensangst und bellte viel.
Es gab natürlich Ärger und die anderen Bewohner hier haben sich beim Vermieter beschwert. Und das nicht nur einmal.
Es ist einige Zeit vergangen und nun war die Einschläferung von unserem Knuddelbär und ich bin immer noch so traurig, dass ich doch auch selbst so gerne wieder einen Hund haben möchte, weil ich einfach ein Hundemensch bin und mir das ganze Drumherum, was man hat, wenn man einen Hund hat und ihn liebgewinnt, fehlt.
Auch mein Mann ist einverstanden, wenn wir hier eine Hund halten würden. Was unsere Katze angeht, so müssten wir dann einen Welpen nehmen, da sie sich mit ihm besser arrangieren würde, als mit einem großen Hund, weil sie schon mit Hunden schlechte Erfahrungen gemacht hat. Aber sie hat auch gute Erfahrungen gemacht, teils mit kleineren Rassen. (Freundschaft mit der Chihuahuahündin und der Pekinesendame).
Mit einer TÄ habe ich auch darüber gesprochen, wie man die Tiere zusammenführen könnte und sie sieht auch keinerlei Probleme, sagt, es sei Gewöhnungssache und wenn man es sachte und sanft macht, würden sich die 2 Tiere auch miteinander arrangieren. Gerade auch, wenn man einen sehr jungen Hund zu der Katze wählt, der sich der Katze ja sogesehen unterordnet.
Ich wollte nun alles richtig machen und habe - im Gegensatz zu den anderen Mietern hier - bei unserem Vermieter angerufen und nachgefragt, ob wir uns einen Hund holen dürfen, da hier ja auch andere Leute Hunde gehalten haben. Aber der Zuständige für die Wohnanlagen hier sagte gleich, dass er das in Zukunft nicht mehr dulden wird und auch gedenkt, die Tierhaltung hier generell zu verbieten in der gesamten Wohnanlage.
Der junge Mann dürfe seinen Hund notfalls noch behalten, aber ansonsten dürfe niemand mehr ein Haustier haben. So dürfe ich mir auch keine Katze mehr holen, wenn unsere verstirbt.
Ich meinte, er könne das gar nicht verbieten, weil man wenigstens das Recht hat, auch weiterhin Kleintiere zu halten.
Ein Wort gab das Andere und ich wäre fast in Tränen ausgebrochen, vor Wut und Enttäuschung, und mir wäre wer weiss was rausgerutscht an Worten, wenn ich das Gespräch nicht vorher beendet hätte.
Dann haben mein Mann und ich beschlossen, dass wir den Mietvertrag kündigen und uns eine Wohnung suchen, in der Tierhaltung erlaubt ist. Ich habe also nochmal bei dem Vermieter angerufen und wollte mich nach den Kündigungsfristen erkundigen. Er wusste am Telefon auch nicht direkt Bescheid, wollte noch eine juristische Beraterin fragen, meinte aber trotzdem am Telefon zu mir, dass ich erstmal ruhig von 3 Monaten Kündigungsfrist ausgehen solle.
Das haben wir auch gemacht und haben jetzt z.B. die Möglichkeit, eine Wohnung zu bekommen, 110 qm mit 1000 qm Garten, wo auch Tierhaltung erlaubt ist. Nachteil: Das Haus liegt ca. 500 m neben der Autobahn und nebenan ist eine Wohnung, die nicht so ganz astrein ist (Feuchtigkeit) und jahrelang schon leersteht.
Für die andere angebotene Wohnung werden aber ab 1.8. 2004 neue Mieter gesucht und das hätte mit der 3-monatigen Kündigungsfrist jetzt gut gepasst bei uns.
Nun wissen wir nicht, was wir machen sollen, da nun auch noch am Samstag ein Schreiben unseres Vermieters eintraf, indem er sich nochmal wegen der Kündigungsfrist geäußert hat und schrieb, dass er nach Prüfung der Kündigungsfrist im Falle unserer Mietdauer von 17 Jahren zu einem Ergebnis von 18 Monaten!! Kündigungfrist gekommen ist.
18 Monate!! Ich dachte immer, wenn, dann wären es nur max. 12 Monate!
Und am Telefon hatte er zu mir gesagt, ich sollte ruhig von 3 Monaten ausgehen... Auch haben wir, wie zig andere Mieter, keine Nachmieterklausel im Vertrag.
Wie wäre es aber jetzt, angenommen, wir würden zum Ende April kündigen und hätten nun noch diese 12 Monate Kündigungsfrist, und wenn wir uns dann in der Zeit einen Hund holen, da wir ja eh in eine andere Wohnung ziehen, wenn die Frist abgelaufen ist...
Kann der Vermieter, auch wenn wir bereits gekündigt haben, verlangen, dass wir den Hund dann abgeben?
Ist vielleicht etwas kompliziert, aber es ist auch nur eine Frage, ob das vielleicht eine Möglichkeit wäre, die Kündigungsfrist noch auszunutzen und trotzdem einen Hund zu uns zu holen...
Wenn er allerdings rechtlich verlangen könnte, dass man auch während der Kündigungsfrist den Hund abgeben muss, das gerichtlich sogar erzwingt, würde ich es dem Hund nicht antun wollen, ihn wieder weggeben zu müssen.
Aber ich glaube auch, ich könnte es dann auch gar nicht mehr, weil man ihn dann ja auch schon zu lieb gewonnen hat.
Vielleicht weiss hier jemand dazu Rat oder hat eigene Erfahrungen mit Tierhaltung und Mietrecht gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Liebe Grüße,
Bijou1