Aaliyah schrieb:
Antje,
könntest du dir mal die Mühe machen und das Schreiben vom OA hier rein abzutippen.Der genaue Wortlaut würde mich interessieren.
So, hier das Schreiben:
Gefahrenabwehr
Haltung von Hunden
Sehr geehrte Frau Gronewold,
ich wurde darüber informiert, dass Sie einen Pitbull-Terrier halten. Der Hund soll bereits mehrfach unbeaufsichtigt Ihr Grundstück verlassen haben und wiederholt unangeleint im Straßenbereich ausgeführt worden sein. Passanten aus der Nachbarschaft fühlen sich durch Ihren Hund belästigt bzw. bedroht.
Diesen Hinweis nehme ich zum Anlass, Sie als Hundehalter auf Ihre allgemeinen Pflichten nach dem seit dem 01.03.2003 geltenden Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) hinzuweisen. Danach sind Sie verpflichtet, Ihren Hund so zu halten und zu führen, dass von ihm keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (dazu gehören Leben, Gesundheit, Eigentum) ausgeht.
Weiterhin sind Sie gemäß § 28 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, Ihren Hund von der Straße fernzuhalten. Hunde sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Das unberechenbare Verhalten der Tiere erfordert insbesondere im öffentlichen Straßenraum eine sorgfältige Aufsicht. Wer als Tierhalter oder sonst für Tiere verantwortliche Person eine Vorschrift nach § 28 StVO zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach § 49 StVO mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ich hoffe, dass diese Hinweise auf die Rechtslage genügen und Sie Ihren Hund in Zukunft ordnungsgemäß beaufsichtigen werden. Ansonsten werde ich aufgrund des NHundG i.V.m. dem Nds. Gefahrenabwehrgesetz gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen anordnen.
Das beigefügte Merkblatt "Verhaltensempfehlungen für den/die Bürger als Hundehalter/in" übersende ich zur gefälligen Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Und hier das Merkblatt:
Verhaltensempfehlungen für den/die Bürger als Hundehalter/in
- Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist und versuchen Sie nicht, Ihre Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie "Der macht doch nichts" oder gar "Bleiben Sie ruhig stehen, dann beißt er nicht" aufzuzwingen.
- Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.
- Haben Sie Verständnis für notwendige Maßnahmen der zuständigen Verwaltungsbehörden. Das Nds. Hundegesetzt dient dem Schutz Ihrer Mitmenschen und seriöser Hundehalter.
- Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihnen Ihr Hund gehorcht. Lassen Sie ihn nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden.
- Führen Sie Ihren Hund im Straßenraum nur an einer Leine.
- Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch rücksichtsvolles und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit.
- Rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen ihn ggf. an, wenn Ihnen andere Menschen begegnen. Dies gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die andere Tiere mitführen.
- Weisen Sie andere Hundehalter auf ein von Ihnen
....geht gleich weiter....