Hilfe, Nachbarn sind gegen meinen Hund! Was tun?

Da fällt mir ein.. Vor Jahren hatte meine schwester mal eine anzeige von ihrem netten herrn nachbar bekommen, weil sie mit ihrem rotti in ihrem garten ein kampfhund -training gemacht haben sollte...
Die polizei war noch rechtzeitig da um die beiden beim stöckchen spielen zu beobachten............. :lol: :lol: :lol:
Leute gibts.....:auslach:
 
  • 27. April 2024
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Hi thekk14 ... hast du hier schon mal geguckt?
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thekk14 schrieb:
Ich war beim bund. Glaub mir das sind meist die grössten spinner...

Na da muss ich dir aber Recht geben:D:D:D Und je länger die beim Bund sind, desto schlimmer wirds......

thekk14 schrieb:
Da fällt mir ein.. Vor Jahren hatte meine schwester mal eine anzeige von ihrem netten herrn nachbar bekommen, weil sie mit ihrem rotti in ihrem garten ein kampfhund -training gemacht haben sollte...
Die polizei war noch rechtzeitig da um die beiden beim stöckchen spielen zu beobachten............. :lol: :lol: :lol:
Leute gibts.....:auslach:
Oh je.... dieses "Training" mache ich auch wohl mal im Garten, da steht sicher dann auch bald die Polizei vor der Tür. Dann dürfen die aber mitspielen:lol:
 
Hi,
Du sagst Dein Grundstück ist nicht vollständig eingezäunt. Vllt. wäre das ja zu ändern. Würde beim OA auch einen guten Eindruck machen,falls die Nachbarn keine Ruhe geben. Und wenn das da so heftig ist, würde ich auch einen Anwalt kontaktieren um die Liste einsehen zu können. Dann könntest Du evtl. die Leute direkt nach dem " Warum" fragen.
Wenn Deine Nachbarn dann nicht alle bescheuert sind, werden sie dir eine Antwort geben,denn "Krieg" will ja eigentlich niemand. Von dem Typen mit der Uniform mal abgesehen.
 
Ich würde gerne den ganzen Garten einzäunen, nur leider fehlt mir z. Z. das Geld für einen vernünftigen Zaun. Etwa 40 m müssten noch eingezäunt werden:unsicher:
 
Hey anja
das ist ja wohl das ding der unmöglichkeit....ich mein das mit dem Video wusste ich ja schon aber mit dem oa ...oh mann das schlägt dem fass ja echt den boden aus...

Ich würde mir auch vorsichtshalber nen anwalt suchen...es ist bei so einem hund immer sinnvoll ne rechtsschutzversicherung zu haben....man weiß ja nie....

ich drücke dir die daumen ....das du auch ja bei der nächsten runde ohne korb vor der schnute kommen darfst*g*
 
... ich kann dir auch nur empfehlen, lasse das nicht auf deinen Hund und dir sitzen !

egal was es kostet, gehe zum Rechtsanwalt, verlange Akteneinsicht und setze dich zur Wehr

... das nächste Mal könnte der Typ behaupten, dein Hund hat gebissen und dann stehst du dumm da...
 
cleo318 schrieb:
Hey anja
das ist ja wohl das ding der unmöglichkeit....ich mein das mit dem Video wusste ich ja schon aber mit dem oa ...oh mann das schlägt dem fass ja echt den boden aus...

Ich würde mir auch vorsichtshalber nen anwalt suchen...es ist bei so einem hund immer sinnvoll ne rechtsschutzversicherung zu haben....man weiß ja nie....

Hallo Melli!
Der Brief vom OA kam ja auch erst am Mittwoch:sauer: Aber da hab ich den Herrn vom OA ja gleich angerufen und der war ja ganz nett. Ich versuche die Tage mal, mit einigen Nachbarn zu reden, warum die alle mit diesem besagtem Nachbarn mitziehen. Weiß nicht, ob da schon ein Anwalt nötig ist... Aber eine Rechtsschutzversicherung ist gar keine schlechte Idee...
LG Anja
 
Mach's das nicht, nimm dir einen Anwalt und laß' den die Sache regeln.
Ich würde mich mit den Nachbarn gar nicht auseinander setzen.
Erst mal würde ich wissen wollen, wer da unterschrieben hat.

Das nächste Mal will evtl. das OA deinen Hund einziehen, weil er angeblich gebissen hat - so wie Silvia schrieb. Sie hat nämlich sowas auch erlebt bzw. erlebt es noch - der blanke Horror :(
 
Midivi schrieb:
Mach's das nicht, nimm dir einen Anwalt und laß' den die Sache regeln.
Was könnte ein Anwalt da denn erreichen? Ich habe ja keine Auflagen vom OA bekommen, sondern nur ein Hinweisschreiben, dass sich "Passanten aus der Nachbarschaft bedroht bzw. belästigt fühlen" und dann der Hinweis auf die Nds. Hundeverordnung und Straßenverkehrsordnung.
 
Antje,
könntest du dir mal die Mühe machen und das Schreiben vom OA hier rein abzutippen.Der genaue Wortlaut würde mich interessieren.

Kannst ja alles anonymisieren.

Wäre klasse, das zu lesen, was man da verzapft hat.
 
Aaliyah schrieb:
Antje,
könntest du dir mal die Mühe machen und das Schreiben vom OA hier rein abzutippen.Der genaue Wortlaut würde mich interessieren.

Kannst ja alles anonymisieren.

Wäre klasse, das zu lesen, was man da verzapft hat.

Das kann ich machen. Bin ja Bürokauffrau und kann relativ schnell tippen:D Bin aber gerade bei der Arbeit und habe das Schreiben zu Hause liegen. Habe um 14 Uhr Feierabend und werde das dann so gegen drei vier Uhr mal reintippen.
LG Anja
 
antjemeuh77 schrieb:
Was könnte ein Anwalt da denn erreichen? Ich habe ja keine Auflagen vom OA bekommen, sondern nur ein Hinweisschreiben, dass sich "Passanten aus der Nachbarschaft bedroht bzw. belästigt fühlen" und dann der Hinweis auf die Nds. Hundeverordnung und Straßenverkehrsordnung.

....und das nächste Mal kommt dann sicher was "härteres"

Wie gesagt: Anzeige wegen Verleumdung und Schreiben vom Anwalt ans OA, das an der Sache nichts dran ist.
Wo ist das Problem einen gescheiten Anwalt zu kontaktieren und zu fragen, was er dir diesbezüglich rät?
 
Midivi schrieb:
Wo ist das Problem einen gescheiten Anwalt zu kontaktieren und zu fragen, was er dir diesbezüglich rät?

Da ist kein Problem, dachte nur, es geht vielleicht auch ohne, aber wenn es nach euren Erfahrungen besser ist, gleich einen Anwalt einzuschalten, werde ich mich mal nach einem umhören.
 
Aaliyah schrieb:
Antje,
könntest du dir mal die Mühe machen und das Schreiben vom OA hier rein abzutippen.Der genaue Wortlaut würde mich interessieren.

So, hier das Schreiben:

Gefahrenabwehr
Haltung von Hunden

Sehr geehrte Frau Gronewold,

ich wurde darüber informiert, dass Sie einen Pitbull-Terrier halten. Der Hund soll bereits mehrfach unbeaufsichtigt Ihr Grundstück verlassen haben und wiederholt unangeleint im Straßenbereich ausgeführt worden sein. Passanten aus der Nachbarschaft fühlen sich durch Ihren Hund belästigt bzw. bedroht.

Diesen Hinweis nehme ich zum Anlass, Sie als Hundehalter auf Ihre allgemeinen Pflichten nach dem seit dem 01.03.2003 geltenden Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) hinzuweisen. Danach sind Sie verpflichtet, Ihren Hund so zu halten und zu führen, dass von ihm keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (dazu gehören Leben, Gesundheit, Eigentum) ausgeht.

Weiterhin sind Sie gemäß § 28 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, Ihren Hund von der Straße fernzuhalten. Hunde sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Das unberechenbare Verhalten der Tiere erfordert insbesondere im öffentlichen Straßenraum eine sorgfältige Aufsicht. Wer als Tierhalter oder sonst für Tiere verantwortliche Person eine Vorschrift nach § 28 StVO zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach § 49 StVO mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ich hoffe, dass diese Hinweise auf die Rechtslage genügen und Sie Ihren Hund in Zukunft ordnungsgemäß beaufsichtigen werden. Ansonsten werde ich aufgrund des NHundG i.V.m. dem Nds. Gefahrenabwehrgesetz gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen anordnen.

Das beigefügte Merkblatt "Verhaltensempfehlungen für den/die Bürger als Hundehalter/in" übersende ich zur gefälligen Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Und hier das Merkblatt:

Verhaltensempfehlungen für den/die Bürger als Hundehalter/in

- Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist und versuchen Sie nicht, Ihre Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie "Der macht doch nichts" oder gar "Bleiben Sie ruhig stehen, dann beißt er nicht" aufzuzwingen.
- Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.
- Haben Sie Verständnis für notwendige Maßnahmen der zuständigen Verwaltungsbehörden. Das Nds. Hundegesetzt dient dem Schutz Ihrer Mitmenschen und seriöser Hundehalter.
- Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihnen Ihr Hund gehorcht. Lassen Sie ihn nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden.
- Führen Sie Ihren Hund im Straßenraum nur an einer Leine.
- Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch rücksichtsvolles und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit.
- Rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen ihn ggf. an, wenn Ihnen andere Menschen begegnen. Dies gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die andere Tiere mitführen.
- Weisen Sie andere Hundehalter auf ein von Ihnen
....geht gleich weiter....
 
Hört sich für mich so an, als wenn hier jemand vom Amt Wind macht, ohne wirklich etwas machen zu können.
Ich würde dir empfehlen peinlichst genau darauf zu achten, dass dein Hund nicht frei aus deinem Grundstück kommt und innerorts immer an der Leine läuft, dann kann dir nichts passieren.

Wir Soka-halter müssen eben noch genauer drauf achten, dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
Dieses Schreiben hätte mich zwar geärgert, aber Sorgen hätte ich mir keine gemacht.

LG
Volker

P.S. Was für ein Pferd hast du denn.? :love:
 
... mein PC ist vorhin abgestuerzt. Nochmal der Rest vom Merkblatt:

- Weisen Sie andere Hundehalter auf ein von Ihnen festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren Sie an die Solidaritaet der Hundebesitzer.
- Nutzen Sie ueber Hundevereine die Moeglichkeit zur Erziehung Ihres Hundes (Welpenschule, Begleithundeausbildung, etc.).

So, dass war das ganze Schreiben.


raceman schrieb:
Dieses Schreiben hätte mich zwar geärgert, aber Sorgen hätte ich mir keine gemacht.

Ich hoffe mal, dass ich mir da nicht allzu große Sorgen machen muss:unsicher:

raceman schrieb:
P.S. Was für ein Pferd hast du denn.? :love:

Wie kommts du da jetzt drauf? Habe 2 Pferde, einen braunen Oldenburger (11 J.) und einen schwarz-weißen Gelderländer-Friesen-Mix (9 J.).
 
raceman schrieb:
Hört sich für mich so an, als wenn hier jemand vom Amt Wind macht, ohne wirklich etwas machen zu können...
Moin,

ich würde dem Schreiben eher entnehmen, dass es zwar aufgr. entsprechender Hinweise (von woher auch immer) von "Amts wegen" verfasst wurde, ein ernsthaftes Gefahrenmoment, das eine weitere Verfolgung der Angelegenheit notwendig machen würde, zum gegenwärtigen Zeitpunkt (möglicherweise mangels handfester Beweise) jedoch nicht erkannt werden kann/will und somit weitergehende Maßnahmen nicht gerechtfertigt erscheinen. Der Pflicht zur Verfolgung der eingegangenen Hinweise aber ist hiermit zunächst Genüge getan. :schlau:

M.E. nichts, was nicht durch ein klärendes persönliches Gespräch (möglicherweise unter Beisein des Hundes, insofern er sich leinenführig und freundlich Fremden gegenüber zeigt) mit dem OA-Mitarbeiter bereinigt werden könnte. ;)

Ansonsten kann ich mich Raceman nur anschließen :zufrieden: :
raceman schrieb:
...Ich würde dir empfehlen peinlichst genau darauf zu achten, dass dein Hund nicht frei aus deinem Grundstück kommt und innerorts immer an der Leine läuft, dann kann dir nichts passieren...
Außer vielleicht, dass alle Hundehalter genauestens drauf achten müssen (wenigstens sollten), dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt, wenn wir den irrsinnigen Rasselisten irgendwann nocheinmal Einhalt gebieten wollen. :unsicher:

Gruß
Elvis
 
Elvis XP schrieb:
ich würde dem Schreiben eher entnehmen, dass es zwar aufgr. entsprechender Hinweise (von woher auch immer) von "Amts wegen" verfasst wurde, ein ernsthaftes Gefahrenmoment, das eine weitere Verfolgung der Angelegenheit notwendig machen würde, zum gegenwärtigen Zeitpunkt (möglicherweise mangels handfester Beweise) jedoch nicht erkannt werden kann/will und somit weitergehende Maßnahmen nicht gerechtfertigt erscheinen. Der Pflicht zur Verfolgung der eingegangenen Hinweise aber ist hiermit zunächst Genüge getan.

:respekt: Nach zweimaligem Lesen habe ich den Satz auch kapiert:D
 
Hallo,

ich würde Dir empfehlen, den Zaun schnellstens zu komplettieren. Zum Einen machst Du Dich in punkto Ämter deutlich schwerer "angreifbar" damit und auch Deine Nachbarn sehen, "da tut sich was".

Was kosten diese 40 m Zaun - mal blöd gefragt ? Das muss doch irgendwie machbar sein ? Notfalls, wenn Du Dir einen Kleinkredit aufnimmst und das abbezahlst monatlich, müsste doch irgendwie gehen, oder ?

Dann hättest Du mehr Ruhe, schreibst ja selber, Du hättest den Zaun gerne fertig. :hallo:
 
Hallo!
Ich kann Dir nur den Rat geben, Dich entsprechend zur Wehr zu setzen, denn sonst wird es nie aufhören!
Rede mal mit einem Nachbarn und erzähle ihm von dem Schreiben. Tue so, als ob Du nicht wüßtest, welche Nachbarn mit unterschrieben haben. Dann sage den netten kleinen Satz, daß Du momentan darüber nachdenken würdest, einen Anwalt einzuschalten, weil die Anschuldigungen frei erfunden wären. Weiter würde ein Rechtsanwalt Akteneinsicht bekommen und je nachdem welche falschen Verdächtigungen dort gegen Dich und Deinen Hund getätigt worden seien, würdest Du darüber nachdenken, gegen Deinen Nachbarn (und wohl auch gegen die Nachbarn, die diese falschen Beschuldigungen mit ihrer Unterschrift bestätigt haben) juristisch vorzugehen.
Was meinst Du, wie viele Nachbarn dann schlaflose Nächte haben werden? Ich wohne auch in Niedersachsen in einem kleinen Ort und bei solchen Verdächtigungen und falschen Anschuldigungen sind viele Bewohner schnell dabei, denn die Menschen hier tratschen gerne (ein Bekannter mußte das durchmachen). Erst als ich ihm gesagt habe, daß er offen mit Anwalt und juristischen Schritten drohen soll, ist die Angelegenheit nicht nur schnell abgeebbt, sondern es haben sich sogar noch einige Menschen bei ihm entschuldigt, aus Angst, daß etwas nachkommen könnte. Denn letztendlich haben sie vor einem Anwalt und dem Gericht eine gehörige Portion Respekt - wenn nicht sogar Angst. Außerdem würde der 'gute Ruf' dieser Menschen doch leiden, wenn andere Leute mitbekämen, daß sie sich wegen solcher Dinge verantworten müßten.
Viele Grüße
Trollmama
 
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