Ich hatte grad einen Schrieb vom Finanzamt wg. Homeoffice des GG - ich möge dich bitte alle Unterlagen zum Arbeitszimmer einreichen, damit sie prüfen können, ob das wirklich die Bedingungen erfüllt.
Wir teilen uns das ja, und es ist seit Jahren vom Finanzamt als Betriebsstätte für sowohl meint Tätigkeit als auch für ein Kleingewerbe des GG im Nebenerwerb registriert. Alle Angaben dazu stehen bereits, und das jedes Jahr, in der Steuererklärung.
Das teilte ich dem SB im Finanzamt mit. Antwort: Jaha, aber doch nicht in nicht gewerblicher Tätigkeit… dafür müssten sie jetzt alles nochmal prüfen…
(Anmerkung: Bin nicht sicher, ob das stimmt. Der SB ist noch sehr jung und war mit dieser eifrigen Nutzung eines einzigen Raumes etwas überfordert…)
Es stellte sich dann heraus, dass für Homeoffice bei Corona eh noch mal andere Regeln gelten. Die Prüfung war dann daher doch nicht nötig.
Naja, aber… nervt halt auch, sowas.