Gibt's hier schon einen Mich nervt .... Thread?

Nö. Wir haben als Raucher nie in der Wohnung geraucht und das würde ich mir auch nicht vorschreiben lassen.
Du hast gefragt wo sie rauchen soll, ich hab gesagt wo es ginge ohne das es einen anderen einschränkt oder nervt :kp: Mir ist das doch egal.
Edit
Melanie hat es ihr ja auch nicht verboten sondern gebeten woanders zu rauchen.
 
  • 26. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi bxjunkie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jaja, aber wenn beide Balkone nicht gehen, dann hieße das quasi sie soll aus dem Haus gehen. Und das würde ich halt auch nicht machen.
 
Jaja, aber wenn beide Balkone nicht gehen, dann hieße das quasi sie soll aus dem Haus gehen. Und das würde ich halt auch nicht machen.
Im Grunde hieße das, das sie in der Wohnung rauchen kann ;) Wenn sie das nicht will, dann ist das aber auch nicht das Problem der Nachbarn.
 
Im Grunde hieße das, das sie in der Wohnung rauchen kann ;) Wenn sie das nicht will, dann ist das aber auch nicht das Problem der Nachbarn.
da wird der Vermieter aber eher nicht unterstützen
Der ist ja froh, wenn die Mieterin in der Wohnung nicht raucht und raus geht ;)
 
da wird der Vermieter aber eher nicht unterstützen
Der ist ja froh, wenn die Mieterin in der Wohnung nicht raucht und raus geht ;)
Tja..man kann es nicht jedem Recht machen..der Vermieter muss das auch nicht unterstützen, der darf das nämlich nicht verbieten meines Wissens nach.
 
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"Anfang 2015 kam der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass Raucher auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen müssen. Sie können deshalb verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen, um die Geruchsbelästigung im Rahmen zu halten. Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Premnitz in Brandenburg geklagt, weil die Nachbarn aus der unteren Etage auf ihrem Balkon rauchten und der Rauch nach oben zog. Die Beklagten gaben einen täglichen Konsum von zwölf Zigaretten an, die Kläger sprachen von 20 Zigaretten.

Wird der Rauch als „wesentliche Beeinträchtigung“ empfunden, gilt das Gebot der Rücksichtnahme, so der BGH. Dies lässt sich nur mit „Zeitabschnitten“ regeln, sprich „dem einen Mieter werden Zeiträume freigehalten, in denen er seinen Balkon unbeeinträchtigt von Rauchbelästigung nutzen kann, während dem anderen Mieter Zeiten einzuräumen sind, in denen er auf dem Balkon rauchen darf.“ Welche Zeiten dies sind, muss im Einzelfall geklärt werden. Der BGH wollte keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Balkone festlegen und hat deshalb den vorliegenden Fall an das Landgericht Potsdam zurückgewiesen. Die Juristen in Potsdam haben nun die Aufgabe, den Fall erneut zu prüfen und gegebenenfalls die rauchfreien Zeiten festzulegen. (Az. V ZR 110/14). Das Urteil aus 2015 ist auch in 2020 noch aktuell."
 
Das ist es ja. Ich kann sie ja auch verstehen. Es ist halt trotzdem nervig und wir sind die die es abkriegen und auf die anderen wird Rücksicht genommen. Sie soll ja auch nicht in der Wohnung rauchen zu aller erst und oberste Priorität wegen ihres Neffen/Kindes DIE INFO FEHLTE: ENTSCHULDIGT :) (ihre Schwester ist verstorben und sie nun plötzlich "Mama" ) und ich selber würde nicht vorschreiben die Bude vollzuqualmen.
Ja, ich rauche auch (aber nicht in der Wohnung - ich gehe raus und schaue mir tatsächlich die "Fenstersituation" an, also ob auf Kipp oder nicht und entferne mich entsprechend) mein Freund ist ein recht toleranter Nichtraucher.
Morgens beim Aufwachen bleibt es aber, dass es echt unschön ist genauso wie beim Lüften - da hilft es nicht es zu ignorieren.
 
Mich nervt, daß ich endlich mal meinen total veralteten und völlig überteuerten Handyvertrag kündigen muß und dann Ersatz brauche. Aber ich blicke da nicht durch, also bin ich heute in drei Handyläden gewesen - und blicke immernoch nicht durch...
:rolleyes:
 
da wird der Vermieter aber eher nicht unterstützen
Der ist ja froh, wenn die Mieterin in der Wohnung nicht raucht und raus geht ;)
Ich wüsste auch nicht, was man als Vermieter da tun sollte. Ich habe momentan einen Mieter, der pisst in den Hof. Das stinkt mittlerweile so sehr - dass die Mieterin obrndrüber ihren Balkon nicht mehr richtig nutzen kann. Aber raus kriegt man den deshalb noch lange nicht.... Es muss es richtig viel passieren, bis eine Kündigung seitens des Vermieters vor Gericht auch Bestand hat. So sind leider unsere heutigen Mietgesetze.

Und ich denke in dem Fall mit dem Rauch müsste der Mieter klagen, der sich belästigt fühlt. Und nicht der Vermieter, man ist ja nicht dass Kindermädchen der beiden (auch wenn ich manchmal durchaus das Gefühl habe, seit ich Mieter habe ;):))
 
Ich wüsste auch nicht, was man als Vermieter da tun sollte. Ich habe momentan einen Mieter, der pisst in den Hof. Das stinkt mittlerweile so sehr - dass die Mieterin obrndrüber ihren Balkon nicht mehr richtig nutzen kann. Aber raus kriegt man den deshalb noch lange nicht.... Es muss es richtig viel passieren, bis eine Kündigung seitens des Vermieters vor Gericht auch Bestand hat. So sind leider unsere heutigen Mietgesetze.

Und ich denke in dem Fall mit dem Rauch müsste der Mieter klagen, der sich belästigt fühlt. Und nicht der Vermieter, man ist ja nicht dass Kindermädchen der beiden (auch wenn ich manchmal durchaus das Gefühl habe, seit ich Mieter habe ;):))

Ich bin grade mal ein bisschen fassungslos, dass man einen in den Hof pinkelnden Mieter nicht abmahnen und dann kündigen kann, wenn er das weiterhin macht. Eklig.

Der Vermieter kann beim Rauchen auf der Terrasse gar nichts machen. Da müsste der betroffene Mieter klagen.
 
Mich nervt, daß ich endlich mal meinen total veralteten und völlig überteuerten Handyvertrag kündigen muß und dann Ersatz brauche. Aber ich blicke da nicht durch, also bin ich heute in drei Handyläden gewesen - und blicke immernoch nicht durch...
:rolleyes:
Kenn ich, deshalb macht Frank das bei uns :D Ich hab seit 15Jahren einen Vertrag bei Vodafone und bin leidlich zufrieden.
 
Das ist aber auch die Pest mit diesen 500verschiedenen Handy Verträgen.. Ich bin da auch immer relativ unmotiviert mich zu kümmern.
Hast du deinem jetzigen Anbieter schon mit Kündigung gedroht? Hat bei meinem dazu geführt das ich plötzlich einen deutlich! billigeren Vertrag hatte der alles kann was ich brauche..
 
Ich bin grade mal ein bisschen fassungslos, dass man einen in den Hof pinkelnden Mieter nicht abmahnen und dann kündigen kann, wenn er das weiterhin macht. Eklig.

Der Vermieter kann beim Rauchen auf der Terrasse gar nichts machen. Da müsste der betroffene Mieter klagen.

Das könnte man beides wahrscheinlich auch anders bewerten. Man muss es ggf. halt auch tun.
Bekanntlich es auf Gericht eh wie auf hoher See....;).
(Ich kenne einen unlängst passierten Fall, da hat der Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, einen Mieter verklagt, weil andere Mieter der Meinung waren, ein gewisser Geruch im Treppenhaus käme aus seiner Küche, was nicht mal der Fall war.)
 
Das ist aber auch die Pest mit diesen 500verschiedenen Handy Verträgen.. Ich bin da auch immer relativ unmotiviert mich zu kümmern.
Hast du deinem jetzigen Anbieter schon mit Kündigung gedroht? Hat bei meinem dazu geführt das ich plötzlich einen deutlich! billigeren Vertrag hatte der alles kann was ich brauche..
Oder wesentlich mehr GB.
 
Das könnte man beides wahrscheinlich auch anders bewerten. Man muss es ggf. halt auch tun.
Bekanntlich es auf Gericht eh wie auf hoher See....;).
(Ich kenne einen unlängst passierten Fall, da hat der Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, einen Mieter verklagt, weil andere Mieter der Meinung waren, ein gewisser Geruch im Treppenhaus käme aus seiner Küche, was nicht mal der Fall war.)
Da gab es mal einen Fall in Düsseldorf..ging gut aus für den Mieter :)
 
Das ist aber auch die Pest mit diesen 500verschiedenen Handy Verträgen.. Ich bin da auch immer relativ unmotiviert mich zu kümmern.

Darum hab' ich noch eine Prepaid-Karte aus 2000 oder 1999 (ganz genau weiß ich das nicht mehr). Ich hab' das in ca. 20 Jahren irgendwie mit neuem Vertrag und dann auch noch Nummernmitnahme einfach nicht geschafft bzw. war zu unmotiviert, und da alle meine Kunden jetzt seit zig Jahren die alte Nummer haben, will ich die auch nicht wechseln.

Für Internetzugang brauchte ich allerdings dann doch irgendwann einen neuen Vertrag, das geht mit der alten Karte nicht. Also hab' ich jetzt zwei Verträge. Mir graut vor dem Tag, an dem Fairphones nicht mehr mit zwei Kartensteckplätzen hergestellt werden... So wie ich mich kenne, schleppe ich dann zwei Handys mit mir rum, weil ich mich nicht aufraffen kann, das endlich mal zu regeln.
 
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