@Lana
Du schreibst selber, dass es bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit und der Bestimmtheit eines Gesetzes darum geht, ob die allgemeine Handlungsfreiheit beschränkt wird, aber widersprichst meiner Aussage, dass es hier nur darum geht, ob Bürgerrechte beschnitten werden?
Darf ich Dich mal fragen, was die Handlungsfreiheit ist? Ist das kein Grundrecht?
Geht es etwa nur darum dem procten zu widersprechen?
Beim Bestimmtheitsgebot und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht es immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer... darum, dass durch ein Gesetz
Bürgerrechte oder Grundrechte beschnitten werden... oder wie Du selber schreibst, ein Eingriff durch den Staat in die allgemeine Handlungsfreiheit statt findet.
Es würde in dem Fall niemanden interessieren ob das Gesetz "unbestimmt" ist oder "unverhältnismäßig" ist, wenn dadurch die Handlungsfreiheit bzw. Bürgerrechte nicht beschnitten würden!
Hier geht es lediglich darum, das einige Bürger durch ein angeblich unbestimmtes oder unverhältnismäßiges Gesetz in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt werden.
Die Unbestimmtheit des Gesetzes wird nur dahin gehend kritisiert, dass eben durch das zu weit gefasste Verbot eventuell Bürger ihre Rechte zu stark eingeschränkt sehen und das Verfassungsgericht dieser Auffassung folgen könnten, weil man salopp gesagt "netten" S.ex mit Tieren nicht als Tierquälerei ansehen könnte bzw. man "harmlose" S.ex mit Tieren nicht verbieten darf, wenn dadurch die Handlungsfreiheit beschnitten wird.
Die berechtigte Kritik an der Aussage des Ex-Verfassungsrichters ist, dass er in dem Fall das Grundrecht höher bewertet, als den umfangreichen Schutz der Tiere vor S.exuellem Mißbrauch durch Menschen. Er ignoriert komplett, was Experten wie zum Beispiel Tierärzte oder Verhaltensbiologen zu dem Thema sagen!