Elternunabhängiges Bafög - wer weiß Bescheid?

Noena

10 Jahre Mitglied
Hat hier jemand elternunabhängiges Bafög bezogen oder bezieht es jemand? Ich hab da ein paar Fragen zu...

wenn man in einer Mietwohnung der Eltern wohnt, nachweislich aber für diese eine angemessene Miete bezahlt (Mietvertrag und Geldabgang auf Konto), hat man dann Anspruch auf Wohngeldzuschuss?

Was zählt zum Vermögen und was genau bedeutet, es zählt das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung?

Ich hab mich da gerade einige Zeit mit beschäftigt und bin echt stinkesauer... da fragt man sich, warum man eine Ausbildung gemacht, danach durchgehend gearbeitet hat und nun studieren möchte... Bestraft wird irgendwie der, der spart (VWL z.B)

Zu Hülf... :hallo:
 
  • 27. April 2024
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Hi Noena ... hast du hier schon mal geguckt?
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studies online ist super - kann ich nur empfehlen.

als vermögen gilt zb auto über einem gewissen wert (5000 euro) oder halt bausparverträge, was auf den konten liegt - sogar ein wertvolles pferd kann als vermögen gelten.
das mit der mietwohnung bei den eltern müsste funktionieren.

sieh es mal von der anderen seite: bafög ist eine sozialleistung - dh vom staat gespendet... oder fändest du es ok wenn ein arbeitsloser mit 50.000 auf dem konto auch alg 1 oder 2 beziehen dürfte. wenn ich geld von anderen will, sollte ich erst mein eigenes "aufbrauchen". zudem gibt es ja freibeträge. davon abgesehen kannst du dein vermögen auch vor der antragstellung SINNVOLL schmälern. ein neuer rechner, schon mal bücher kaufen, etc. du kannst auch in urlaub fahren, solltest dann aber quittungen und belege aufbewahren, denn wenn das amt meint, das du das geld einfach verjubelt hast um bedürftig zu werden, dann können sie dir das geld auch anrechnen.

wohngeld und bafög schließen sich in deinem fall aus.
sonst gibt es auch nichts. nur bafäg, arbeiten oder erspartes.
 
Naja, gespendet isses ja nicht... nur geliehen. Noena will ja studieren wenn ich das richtig gelesen habe und muss es dann doch auch wieder zurückzahlen.

Ansonsten so wie deti im letzten Abschnitt. Wenn du Bafög beziehst hast du keinen Anspruch auf andere Leistungen.
 
aber nur maximal 50% (je nachdem in welchem bundesland man studiert und wie lange und wie hoch das bafög) und zudem ist es zinslos... das vermögen wird ja auch nicht so angerechnet das sie 3 monate gar nix hat, sonder über den bewilligungszeitraum.

bitte nicht falsch verstehen, ich gönne jedem sein bafög - ich hab das ganze selber durch... und nie vergessen: zeitig den weiterbewilligungsantrag stellen. sonst hat man nen monat nix... schon getestet
 
Nee aber das ist es ja grad, ich hab während meiner Erwerbstätigen Zeit Geld für das Studium gespart (damit liege ich aber noch unter den 5200€) um eben Studiengebühren bezahlen zu können. Nebenbei habe ich aber noch VWL (Bausparvertrag) und ne Lebensversicherung auf meinen Namen (sowie geringere Geldbeträge auf anderen Sparkonten). Wenn VWL mit angerechnet wird und das wird es ja, habe ich noch vll 1000€ "Freiraum" um an die 5200€ Grenze zu gelangen.

Das finde ich halt unsinnig irgendwie, klar es ist ein staatliches Darlehen, aber wird beim ALG1 geprüft, ob ich nen Bausparvertrag habe? Also das man eine gewisse Vermögensgrenze setzt finde ich vollkommen richtig, aber vll sollte man das realistischer ansetzen. Hätte ich mein Geld sinnlos verballert und nichts gespart, hätte ich Anspruch auf das volle Bafög, da ich was gespart habe nicht...
Naja egal, das stört mich noch nichteinmal so sehr...

Aber wenn ich das mit der Wohnung richtig verstanden habe, dürfte ich nicht in einer Wohnung meiner Eltern leben (auch wenn ich Miete zahle) weil es Eigentum meiner Eltern ist, aber was für ein Quatsch... das ist doch ElternUNABHÄNGIGES Bafög... ich dürfte nicht in der Wohnung meiner Eltern wohnen(Selbst wenn ich ne normale Miete zahle), wenn sie aber Millionäre wären und mir monatlich 1000€ in den Pöppes schieben, dann hätte ich den vollen Bafög Anspruch...? Oder hab ich das mit der Wohnung falsch verstanden?
 
ja, bei alg 1 wie 2 wird geprüft was du an vermögen hast... ;) auch bausparverträge und co.

also: abgeschlossene wohnung im haus der eltern: erlaubt.
aber miete für das zimmer und bad und küchennutzung zahlen: nicht erlaubt.

bei vwl und bausparverträgen gibt es eine lücke... irgendwie das es nicht angerechnet wird, wenn der rückkauf einen gewissen verlust mit sich bringt. frag mal bei studies-online.de im forum nach. zu den kompetenten da gehören sb, renate huba und just4fun - sofern die noch aktiv sind.

ich übernehm keine 100% garantie für meine aussagen. mein wissen ist etwas eingerostet und zwischen meiner beschäftigung damit und jetzt liegt mindestens eine novelle.

in welchem bundesland willsts du denn studieren? in nrw werden sie ja eh abgschafft... da kenn ich auch noch diverse tipps... je nach bundesland lohnt es sich zb über die kfw-bank das dahrleen für die studiengebühren aufzunehmen. das dahrleen wird mit aufs bafög aufgerechnet und dann weggekappt. wenn man dann üebr 300 euro rum monatliches bafög liegt, bekommt man die studiengebühren geschenkt.

es lohnt sich echt, sich mit dem thema auseinander zu setzten und viel zu lesen. es gibt im bafög so viele gesetzeslücken....
 
Bei ALG 1 wurde zumindest bei mir nicht geprüft, ob ich nen Bausparvertrag habe. Bei ALG 2 hätten die das allerdings in der Tat wissen wollen.
 
ja, bei alg 1 wie 2 wird geprüft was du an vermögen hast... ;) auch bausparverträge und co. bei ALG1 auch? Ist doch "normales Arbeitslosengeld" :verwirrt:

also: abgeschlossene wohnung im haus der eltern: erlaubt.
aber miete für das zimmer und bad und küchennutzung zahlen: nicht erlaubt.
Das das erlaubt ist, ist mir ja klar, es ging mir nur darum, die Kosten für die Miete (Eigentumswohnung meiner Eltern) mit anrechnen zu lassen zum Bedarf, das geht soweit ich das gelesen habe aufgrund eines bescheuerten Paragraphen nicht, wobei ich das bei Elternunabhängigen nicht verstehe...ich meine ich kann auch aus der Wohnung ausziehen und eine teurere nehmen die dann bezahlt/einberechnet wird, was für ein Quatsch...

bei vwl und bausparverträgen gibt es eine lücke... irgendwie das es nicht angerechnet wird, wenn der rückkauf einen gewissen verlust mit sich bringt. frag mal bei studies-online.de im forum nach. zu den kompetenten da gehören sb, renate huba und just4fun - sofern die noch aktiv sind.

ich übernehm keine 100% garantie für meine aussagen. mein wissen ist etwas eingerostet und zwischen meiner beschäftigung damit und jetzt liegt mindestens eine novelle.
Ich danke dir trotzdem ;) genaueres lese ich dann eh nochmal nach aber ist ja ganz gut mit Leuten zu reden, die das schonmal beantragt haben oder eben bekommen haben :hallo:

in welchem bundesland willsts du denn studieren? Niedersachsen/hannover in nrw werden sie ja eh abgschafft... häh, was wird abgeschafft? Ich wusste gar nicht, dass es für Bafög Unterschiede je anch Bundesland gibt... :verwirrt: da kenn ich auch noch diverse tipps... je nach bundesland lohnt es sich zb über die kfw-bank das dahrleen für die studiengebühren aufzunehmen. das dahrleen wird mit aufs bafög aufgerechnet und dann weggekappt. wenn man dann üebr 300 euro rum monatliches bafög liegt, bekommt man die studiengebühren geschenkt.

es lohnt sich echt, sich mit dem thema auseinander zu setzten und viel zu lesen. es gibt im bafög so viele gesetzeslücken....
 
deti meinte die Studiengebühren. Die werden hier zum kommenden Wintersemster wieder abgeschafft *yiiiphie*
 
Ihr glücklichen :unsicher: Nee ernsthaft, das ist doch eh mist... ich freu mich für euch mit :hallo::D
 
och, auch bei der bafög-rückzahlung gibt es je nach bundesland unterschiede ;) grade bei den kappungsgrenzen. da sollte man sich auf jeden fall informieren.

bildung ist halt ländersache - in einigen dingen kochen die ihr eigenes süppchen...

naja, bei dem elternunabhängigen bafög geht man halt auch davon aus, das man von den eltern unabhänig ist.

im endefekt: such dir ne wohnung, geb geld für kaution und renovierung aus: schon bist du unter der vermögensgrenze und wohnst unabhängig. im studium hätte cih defitniv nicht zuhause wohnen wollen.

hm, mit alg1 kann ich mich auch irren, die zeiten sind schon etwas länger her.....
 
Hallo,

mal Alg 1 und 2 klarstellen will

Alg 1 ist eine Versicherungsleistung und wird unabhängig davonob Vermögen vorhanden ist gezahlt. Natürlich nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Sprich, wenn ich ne Million auf dem Konto habe ist das völlig egal, ich kann trotzdem Alg 1 beziehen, wenn ich die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt habe.

Alg 1 wird aus den Versicherungsbeiträgen geleistet.

-----

Alg 2 ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Hier ist Vermögen über den entsprechenden Freigrenzen vorab zu verbrauchen.

Alg 2 ist eine Steuerfinanzierte Leistung.


Ich hoffe jetzt ist es etwas klarer.
 
och, auch bei der bafög-rückzahlung gibt es je nach bundesland unterschiede ;) grade bei den kappungsgrenzen. da sollte man sich auf jeden fall informieren.

bildung ist halt ländersache - in einigen dingen kochen die ihr eigenes süppchen...

naja, bei dem elternunabhängigen bafög geht man halt auch davon aus, das man von den eltern unabhänig ist.

im endefekt: such dir ne wohnung, geb geld für kaution und renovierung aus: schon bist du unter der vermögensgrenze und wohnst unabhängig. im studium hätte cih defitniv nicht zuhause wohnen wollen.

hm, mit alg1 kann ich mich auch irren, die zeiten sind schon etwas länger her.....

Ah das es wegen der Rückzahlung unterschiede gibt wusste ich nicht, werd ich mich mal schlau machen...

Ich wohn ja seit ich 19 bin nicht mehr zuhause (zurück ginge auch gar nicht mehr ) aber meine Eltern haben eine Eigentumswohnung in der Stadt geerbt, von dort aus würde ich zur Uni pendeln und hätte ne enorme Zeitersparnis, für diese Wohnung zahle ich aber ganz normal Miete ud Nebenkosten, wie für jede andere Wohnung auch, nur kann ich dies nicht für das Bafög anrechnen lassen, weil die Wohnung meinen Eltern gehört... Das ist halt der Unsinn dabei, zieh ich in die Wohnung nebenan, die XY gehört könnte ich die Wohnung anrechnen lassen...


Naja egal, ich denke, dass es trotzdem reichen wird mit dem Geld...
 
also eigentlich müsste das bei dieser art der wohnung schon gehen... da bin ich mir relativ sicher.

edit: ok, wurde okt. 2010 geändert... ich sag ja: die novelle hab ich nicht mitbekommen
 
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