Könnt ihr erkennen was in meiner Kleinen steckt? Ich weiß es nicht :-(

  • 26. April 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich geh davon aus sie meint Eigentumswohnung damit.
Alles andere macht wenig Sinn.
 
Ich kenn es vom Immobilien Markt allerdings nur als ETW..
 
Ich wußte nicht, dass das schon mal diskutiert wurde und leider kommt es wirklich sehr viel häufiger vor, dass Eigentümerversammlungen unmögliche Entscheidungen in dieser Hinsicht treffen, als es unter Umständen bei einem Nachbarschaftsstreit mal vorkommen könnte.
Den Fall kenne ich gar nicht. andere leider schon.
Eine gute Bekannte konnte den Pflegehund z.B nicht übernehmen, weil bei allen Eigentumswohnungen, die für sie hier in Frage kamen, nur ein Hund und der auch noch mit höchstens 40cm Schulterhöhe toleriert wurde.

Freut mich aber, dass es bei euch anders ist.
Das mag sein bei neuzuerwerbenden Eigentumswohnungen, aber nicht wenn du einmal als Eigentümer diese Wohnung hast und etwas anderes galt als du eingezogen bist...und nur darum geht es...
 
Danke - ich dachte schon, ich steh auf dem Schlauch :lol:
 
Das mag sein bei neuzuerwerbenden Eigentumswohnungen, aber nicht wenn du einmal als Eigentümer diese Wohnung hast und etwas anderes galt als du eingezogen bist...und nur darum geht es...

Da hast du natürlich Recht, alte Rechte, also solange ein Tier lebt, kein keiner an das Recht ran.

Ich freue ich doch, dass es bei Euch so gut klappt, nur lesen ja hier viele mit und Verallgemeinern kann an es halt nicht.
 
Naja am Anfang sah sie ja auch gar nicht so aus
Da du sie erst 3 Wochen hast und die Bilder daher vermutlich nicht allzu alt sind, sage ich mal, sie sieht auch jetzt gar nicht so aus.
Man kann nicht sagen, was drin steckt, vor allem nicht, wie sie sich weiter entwickeln wird, aber in aller Deutlichkeit: der Hund auf den Bildern, die du eingestellt hast, sieht nicht aus wie ein Staff und auch nicht wie ein Staffmix. Wenn dich also Leute fragen, kannst du ganz selbstsicher nein sagen, sie ist kein Staff. Das braun gestromte Fell, das manche Leute auf diesen Gedanken bringen könnte, kann sie wirklich locker vom Boxer haben. Also wenn du nicht einfach unbekannter Mix sagen willst, kannst du bei diesem Aussehen auch Boxermix sagen. Nur kann das in manchen Ohren auch einen Beigeschmack haben, weil es anscheinend recht weit verbreitet ist, Staffmixe als Boxermixe auszugeben.
Aber bei deinem Hund könnte es tatsächlich stimmen.
 
Da hast du natürlich Recht, alte Rechte, also solange ein Tier lebt, kein keiner an das Recht ran.
Das hat nichts mit dem Tier zu tun...alte Rechte/Vereinbarungen gelten immer genau so lange bis sie einstimmig oder auch allstimmig geändert werden...da sie aber dazu auch die Stimme von mir und die meines Mannes bräuchten (die sie naturgemäß in solchen Fällen nicht bekämen) kann gar nix geändert werden ;) Haustierhaltung ist uneingeschränkt in diesem Haus möglich und erlaubt (gilt für Mieter genauso wie für Eigentümer), deswegen zogen wir hier auch vor mehr als 20 Jahren als Mieter mit einem Hund ein...5 Jahre nach Einzug haben wir die Wohnung gekauft (mit 3 Hunden).
 
Das heißt, ein neuer Miteigentümer könnte diesen Beschluss gar nicht kippen? Das wusste ich nicht. Das ist gut.
 
Das heißt, ein neuer Miteigentümer könnte diesen Beschluss gar nicht kippen? Das wusste ich nicht. Das ist gut.
Nein dazu braucht es alle Stimmen :) Ich hab mich da kundig getan, wobei ich hier eh keine Sorge haben müßte. Ich denke wenn es darum gehen würde eine Haustierhaltung zu verbieten weil der Eigentümer und Tierbesitzer alles vergammeln lässt, und die Eigentümer oder deren Mieter eingeschränkt werden würden aufgrund der unzumutbaren Tierhaltung, wäre das wieder eine andere Geschichte...aber nicht wenn einer meint nun will ich hier keine TH mehr erlauben.
 
Die Stromung könnte auch von der OEB stammen - die OEB einer guten Bekannten war gestromt - nur seh ich hier zwar durchaus evtl. einen Boxer, aber ganz bestimmt keine OEB. Und nein, auch keinen Staff. :)

Nachbarn von uns hatten vor Jahren (lange bevor Listis bei uns auf dem Land ein Thema waren) einen Mix aus Boxer und Schäferhund, der mich - inklusive Stromung- sehr an deine Kleine erinnert - gerade der Kopf. Allerdings hatte die Hündin damals längeres Fell. Bisschen wie ein Setter. Aber der Kopf... Der ist ihr wirklich 'wie aus dem Gesicht geschnitten'. :hallo:

Ich würde, wenn mich wer fragt, evtl. sagen, dass die Mutter ein Boxer und auch so getigert war, und der Vater unbekannt. Zumindest früher war das bei Mischlingswelpen, die man irgendwo kriegen konnte, eigentlich eher die Regel als die Ausnahme, dass man nur die Mutter wirklich sicher zuordnen konnte.
 
Ich kenne einige Urteile, da ist ein Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss zustandegekommen. Der kann natürlich angefochten werden. Dann kommt es meist zur gerichtlichen Überprüfung. Grundsätzlich ist im Falle der Tierhaltung keine Einstimmigkeit bzw. Allstimmigkeit notwendig. Nur das generelle Tierhaltungsverbot ist unzulässig.
Schön, dass es bei Euch anders ist. :)
 
Ich kenne einige Urteile, da ist ein Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss zustandegekommen. Der kann natürlich angefochten werden.
Genau, weil es eben nicht einstimmig beschlossen wurde ;)
Grundsätzlich ist im Falle der Tierhaltung keine Einstimmigkeit bzw. Allstimmigkeit notwendig.
Schön, dass es bei Euch anders ist. :)
Das stimmt so nicht ;) Auch wenn du vom Fach bist...bei Vereinbarungen muß einstimmig abgestimmt werden in Ausnahmefällen auch allstimmig...ich weiß gar nicht wieso man mir nicht glaubt, schliesslich stecke ich mittendrin...und Fakt ist -und nur darum geht es mir bei so Pauschalaussagen wie "Als Wohnungseigentümer haste null Rechte" -so ohne weiteres kann nicht einfach ein Tierhalteverbot bzw eine Einschränkung in der Hundehaltung etc.pp ausgesprochen werden, wenn es um Eigentum geht. Als Mieter hast du da sicherlich die schlechteren Karten, als Eigentümer nicht.
Nur das generelle Tierhaltungsverbot ist unzulässig.
Das widerum stimmt...kommt aber auch dem Mieter einer Wohnung zu Gute...es ging ja darum das man als Eigentümer genauso wenig Rechte/Chancen hat wie ein Mieter und das ist Humbug...
 
Die Stromung könnte auch von der OEB stammen - die OEB einer guten Bekannten war gestromt - nur seh ich hier zwar durchaus evtl. einen Boxer, aber ganz bestimmt keine OEB. Und nein, auch keinen Staff. :)

Soviel wie ich weiß sind doch Staffs mit eingekreuzt, oder erzähl ich da gerade Mist? Die OEB meiner Freundin Jetty ist auch gestromt...
ihre 2. OEB sieht hingegen eher aus wie eine Bulldogge..
Harry links und Kees rechts
Kees Und Harry.jpg
 

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@bxjunkie

Ob Einstimmigkeit oder einfache oder Zweidrittelmehrheit für einen Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig ist, hängt mW von der Teilungserklärung ab, kann also von Hausgemeinschaft zu Hausgemeinschaft variieren.

Es kann also durchaus sein, dass ihr beide Recht habt. :hallo:
 


Und mehr sag ich dazu nicht mehr..ist eh genug Off Topic...
 
Soviel wie ich weiß sind doch Staffs mit eingekreuzt, oder erzähl ich da gerade Mist? Die OEB meiner Freundin Jetty ist auch gestromt...
ihre 2. OEB sieht hingegen eher aus wie eine Bulldogge..
Harry links und Kees rechts
Anhang anzeigen 179628


Ja ich glaube du hast Recht. @BlackCloud hatte das auch schon mal geschrieben irgendwo,glaube ich.

Da müsste Staff mit drin stecken. Bei einer Freundin von mir sieht man das der OEB Hündin auch ganz deutlich an,das da was Staff Artiges mit drin steckt. Die ist überhaupt nicht so bulldoggenartig,lediglich die Lefzen und Augen deuten auf Bulldogge hin,sonst ist der Kopf und Körperbau sehr staffig.
 
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