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@MadlenBella

Das Jugendamt hat ganz viele verschiedene Dienststellen und auch Aufgabenbereiche.

Wenn man für ein Kind mit einer diagnostizieren psychischen Erkrankung (oder in unserem Fall Autismus) Eingliederungshilfe beantragt, wird nicht der gesamte Haushalt unter die Lupe genommen, um zu schauen, ob sonst da irgendwas im Argen liegt.

Wenn sie zB die Diagnose Schizophrenie bekäme, oder Depressionen, und stationär untergebracht werden müsste, oder zB in einer therapeutischen Wohngruppe oä, wären dafür ausschließlich ihre ärztlichen Befunde ausschlaggebend und ggf. die Einschätzung ihrer Therapeuten, wenn sie welche hätte. Idealerweise würden auch die Eltern einbezogen, aber das muss in ihrem Alter offensichtlich nicht mehr sein.

Ich persönlich würde es tatsächlich für sinnvoll halten, vor weiter gehenden therapeutischen Maßnahmen mit den Eltern reinen Tisch zu machen und wenigstens die Mutter mit ins Boot zu holen.

Ganz wichtig finde ich auch - das mag jetzt sehr hart klingen - dass dem Mädel klar ist, dass sie nicht bei "Wünsch dir was" ist. Therapieplätze sind knapp und die Verfahren kompliziert - ohne die gibt es aber nichts. Wenn sie etwas ändern will, muss sie die Möglichkeiten nutzen, die sich ihr bieten.

Oder, anders herum: Ich verstehe ihre Bedenken und Ängste, aber du als ihre Helferin solltest dir die nicht ungeprüft zu eigen machen.

Sondern - falls ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen könnte - ihr beibiegen, warum es sinnvoll sein kann, diesen auch wahrzunehmen.

Das Jugendamt kann zB Therapieplätze finden, von denen du nichts weißt. Oder Wohngruppenplätze.

War hier so bei der Autismustherapie vom großen Ü: Der mir vom SPZ empfohlene Träger hatte eine Wartezeit von über zwei Jahren. Alle anderen, die ich so aus dem Netz gezogen hatte, ebenfalls, Das Jugendamt, bei dem ich die Therapie beantragt hat, hat mir dann in weniger als drei Monaten einen Platz bei einem anderen, kleineren Träger besorgt, der etwas weiter weg sein Büro hatte, aber bei uns in der Region aufsuchen arbeitete, also sogar nach Hause bzw. zum Ü in die Klinik gekommen ist. Das sind so Sachen, die kriegt man selbst ohne Vorwissen gar nicht hin.
 
Bin auch nicht sicher, ob das mit den 15 Jahren überall gleich geregelt ist.

Ich auch nicht, aber was ich verlinkt habe, sind die für MadlenBella (und das Mädel) geltenden Regelungen.

Edit: Das scheint wirklich sehr verschieden zu sein. Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und einem IQ unter 80 betreut bei uns in NRW zB das Sozialamt, weil davon ausgegangen wird, dass sie letztlich nicht "eingegliedert" werden können. Aber da wurde mir gesagt, dass das nicht in allen Ländern gleich geregelt ist.
 
Sicher?
Meines Wissens nach liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis 18 bei den Eltern. Sind die einverstanden braucht es soweit ich weiß weder eine Zustimmung noch eine irgendwie geartete rechtliche Absicherung des Jugendamtes.
Man darf ja auch mit 16 alleine wohnen solange die Eltern das OK geben und Mietverträge usw unterschrieben.
 
Ja, dann würde es nur übers Jugendamt gehen. Aber auch nur wenn an nachweist das es nicht zumutbar für die Betroffene ist weiter bei den Eltern zu wohnen aufgrund von Vernachlässigung, Gewalt o.ä.
 
Aber auch nur wenn an nachweist das es nicht zumutbar für die Betroffene ist weiter bei den Eltern zu wohnen aufgrund von Vernachlässigung, Gewalt o.ä.

Oder wenn sie wegen einer psychischen oder seelischen Erkrankung therapeutische Hilfe benötigen würde, und zB in eine entsprechende Wohngruppe einziehen würde.
 
Reicht es da nicht, meinetwegen bei einem Anwalt, eine Art Vertrag aufzusetzen den beide Parteien unterschreiben? Also zur Absicherung?
Ich kenne einige die in dem Alter ausgezogen sind (inkl. mir selbst), teils in eigene Wohnungen, teils in WGs, andere zu Bekannten der Eltern. Alle ohne Jugendamt und ohne Probleme.
Und die Betroffene möchte das JA da ja gerne raushalten und wenn es ohne trotzdem rechtssicher machbar wäre wäre das ja vielleicht ein Weg, eben via Anwalt/Notar.

Aber ich schließe mich der Aussage das man sich wirklich gut überlegen sollte weil eben anstrengend und zeitintensiv komplett an. Gerade wenn sie psychisch so angeschlagen ist kann das richtig an die Substanz gehen. Muss man wollen und leisten können.
 
@La Traviata
Ja, das meinte ich.

Im Moment liegt das Aufenthaltsrecht bei den Eltern und das Mädchen ist bei Ihnen gemeldet. Die Eltern können natürlich zustimmen, das aber jederzeit widerrufen und wollen, dass das Mädchen wieder zu ihnen zieht. Das könnte für das Mädchen traumatisch sein und das ist genau das, was sie keinesfalls brauchen kann. Wenn das Jugendamt allerdings eine Akte hat, in der steht, dass das Mädchen mit Einwilligung der Eltern dort lebt, kann es sich einschalten und nach einer Lösung suchen. Hinzu kommen rechtliche Fragen. Das Mädchen müsste umgemeldet werden, wenn es länger als drei Monate bleibt.

Solange die Eltern mitspielen, ist alles kein Problem. Darauf würde ich mich bei einer solchen Familienkonstellation aber nicht verlassen. Ich würde auch mich selbst absichern wollen, falls dem Mädchen in meiner Obhut etwas passiert.
 
Man muss da sehr differenzieren. Es gibt die elterliche Sorge, die sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt. Aufenthaltsbestimmung. Medizinische Sorge (auch psychisch). Bildung. Usw.

Da können die Eltern also jederzeit intervenieren, solange sie die elterliche Sorge haben. Auch Generalvollmachten können form- und fristlos widerrufen werden.

Da ist immer ein Gerichtsbeschluss notwendig und maßgeblich. Ein Anwalt/Notar reicht da mW nicht.
 
Verstehe.
Sehr spannend, wie geschrieben, ich kenne nur Auszüge bei denen es nicht nötig war sich so abzusichern. Bzw es nicht für nötig befunden wurde und eben gut ging.
(Ich denke nicht so wirklich in "rechtlichen Bahnen", in keinem Bereich.)

Aber im Endeffekt sind es eh ungelegte Eier. Im Moment ist es wohl am wichtigsten das sie einen Rückzugsort hat (den sie ja hat) und man sie irgendwie in die Richtung "lass dir helfen" schiebt. Und dafür sorgt das sie dann auch dauerhaft dran bleibt.
 

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