Dem Kampfschmuser eine Chance geben? Brandenburg-Berlin

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Uff das ist lustig, also muss ich bei meiner anstehenden Wohnungssuche, von den wenigen Berliner Wohnugen die frei sind, gleich fragen ob ich mit Kampfhundi willkommen bin. Hm. .... Muss ich etwas lachen, so schwarzer Humor. Evtl. ein Haus finden das einem Zuhälter gehört. Oder eine Plattenbauwohnungsgesellschaft im Ostteil der Stadt, dort gibt es warscheinlich auch die ideale Kampfhundumgebung, und meine wäre die einzige Legale.

@Manny wie warscheinlich ist es denn das man noch etwas Staffschneid in einem hübschen Mischling im Tierheim findet? Und wie ist es mit diesem Mischlingen? Sind nicht auch alle Mischformen automatisch Listenhunde? Bzw werden diese dann durch ein Gutachten zu guten Hunden? besteht dann immer die Gefahr, dass ein übereifriger Beamter nachträglich aus einem bisher ungefährlichem begutachteten Mischling einen gefährlichen macht?
 
  • 26. April 2024
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Hi Fellnasenfan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wie sieht es denn mit Tierartzaussagen in dem EU Heimtierpass aus? Dort werden ja auch Rassen benannt. Also ich habe ein Beispiel gegoogelt. Würde aber natürlich nicht blind so einen Hund kaufen. Deshalb bin ich ja hier gut beraten;) Also in dieser Anzeige ist ein sehr süßer Hundi als Rasse Mit Bulli-Mix angegeben. Er ist wohl zumindest beim Tierarzt registriert und hat Chip und Eu Heimtierpass, wo ein Tierarzt die Rasse definiert hat.



Hand aufs Herz solch einen Hund legal zu bekommen ist also aussichtslos? Er ist nicht von einem Züchter, aber eigentlich auch kein klarer Listenhund als Tierärztlich verbriefter Bulli Mix oder sehe ich Ihn auch bald auf einer Tierheimseite wieder?

Folgend kommt so ein Eu Heimtierausweis, ist er in diesem Bulli Fall etwas wert? Oder müßte man erstmal ein Gutachten machen beim Amtstierarzt?




Eu Heimtierpass, mit Hunde ID Chip.JPG
 

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Im Heimtierausweis kann der Tierarzt auch Meerschweinchen schreiben, interessiert unterm Strich keinen.
 
@Fellnasenfan mal off topic: habe noch mal über meine Formulierungen nachgedacht. Sie könnten mißverständlich sein. Ich halte mich tatsächlich für zu doof, weil mir die Antwort von Coony nicht eingefallen ist. Kein Streit, alles gut.Sorry :fuerdich:
 
Also würdest Du sagen der Bullimix in der Anzeige ist ein illegaler? Uff, mir dreht erstmal der Kopf. Ob z.B. auch ein Bullimix wie in der Anzeige oben, wie ein Bulli in BB legal wäre. Danke für den informativen Einstieg. Toll wie unsere Hunde uns verbinden;) Ich danke Euch. Muss jetzt wohl in ein unvermietbares Kellerloch ziehen, das nur vermietbar ist, weil dem Vermieter egal ist, ob ich einen Kampfhund habe. :arghh: Oder ich finde einen knuffigen Mischling der hoffentlich keiner expliziten "Listenhundgenehmigung" des Vermieters bedarf. :gaensefueßchen:
 
Wie sieht es denn mit Tierartzaussagen in dem EU Heimtierpass aus? Dort werden ja auch Rassen benannt. Also ich habe ein Beispiel gegoogelt. Würde aber natürlich nicht blind so einen Hund kaufen. Deshalb bin ich ja hier gut beraten;) Also in dieser Anzeige ist ein sehr süßer Hundi als Rasse Mit Bulli-Mix angegeben. Er ist wohl zumindest beim Tierarzt registriert und hat Chip und Eu Heimtierpass, wo ein Tierarzt die Rasse definiert hat.



Hand aufs Herz solch einen Hund legal zu bekommen ist also aussichtslos? Er ist nicht von einem Züchter, aber eigentlich auch kein klarer Listenhund als Tierärztlich verbriefter Bulli Mix oder sehe ich Ihn auch bald auf einer Tierheimseite wieder?

Folgend kommt so ein Eu Heimtierausweis, ist er in diesem Bulli Fall etwas wert? Oder müßte man erstmal ein Gutachten machen beim Amtstierarzt?




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Die “traurigen Umstände“ aus denen diese Hündin abgegeben werden soll, kann ich mir in Hamburg gut vorstellen. Naiv (blauäugig oder blind) den Hund als Welpi angeschafft, gehofft, dass der nienicht nach dem Listenhund aussehen wird und nun muss die Kleine weg :wuerg:

Falls das mit der Vermietererlaubnis zu schwierig wird, schau doch mal nach einem Staffbull. Die sind in Berlin nicht gelistet.
 
Ja diese traurigen Umstände haben mich auch aufhören lassen. Die Frage ist ob in diesem Fall der an sich legale Bulli, nicht mehr von den Behörden abgekauft wurde. Deshalb fragte ich nach dem Wert des EU Heimtierpasses, und der Kennzeichnung mit Chip, mehr haben sie nicht für die Maus.
Habe Staffbull gegoogelt, : Weiblich: 11–15 kg, ich glaube das wäre mir zu klein, meine war 30 Kilo;) Ich will ja keine stabilere Sesselhupe;) Sorry wenn der Humor nicht so gut rüberkommt. Eigentlich mag ich auch Rigdebacks oder Dobermänner, aber ganz so groß wollte ich dann doch nicht, und Dallmatiner, waren zu Mimosenhaft. So 50er Rist und 30 Kilo Schmusegewicht sind schon toll gewesen.

Ja also dann nochmal Danke für die Info, dass ich im Tierheim darauf achten muss, dass der Hund die Vermietererlaubniss als Listenhund braucht, bzw. "Hund" evtl. bei einer Mischform reicht. Traurig das nichtmal der Gesetzgeber verhindert legal einem solchen Hund obdach zu gewähren, sondern die Berliner Mietwohnungsknappheit.
 
@embrujo. danke Hm, ich habe Eigentum in Zeuthen, aber warscheinlich keine Vermietererlaubniss in Berlin. Ich suche gerade wieder etwas Neues, kann mir aber bei der Wohnungsknappheit kaum vorstellen dass ein Vermieter solch ein Zugeständniss macht. Danke das Du mich darauf hingewiesen hast, ist wohl dadurch auch nicht möglich einen schwer vermittelbaren Hund aus dem Tierschutz aufzunehmen. Also dass ein Vermieter gleichgültig wegschaut, wenn keine Mieterbeschwerden kommen klar, aber wenn man Ihn vorher explizit schriftlich fragt mit dem "Listenhund" Begriff. Das ist doch unmöglich oder? Ach und sorry wenn ich eine Rasse falsch bezeichne. Ich bin von Steffordshire als Namensahne ausgegangen, dehalb Steff statt Staff. :fuerdich:

It's American Staffordshire Terrier - thank you kindly :)
 
Ja also dann nochmal Danke für die Info, dass ich im Tierheim darauf achten muss, dass der Hund die Vermietererlaubniss als Listenhund braucht, bzw. "Hund" evtl. bei einer Mischform reicht. Traurig das nichtmal der Gesetzgeber verhindert legal einem solchen Hund obdach zu gewähren, sondern die Berliner Mietwohnungsknappheit.

Ne du brauchst die Vermietergenehmigung explizit mit dem Hinweis "Listenhund"/"Kampfhund"/"Anlagenhund", weil es Gerichtsurteile gibt, dass Hunde + Mischlingen aus diesen 4 Rassen keine "normalen" Hunde sind und allein ihr Anblick gegenüber den anderen Mietern unzumutbar sein kann. Sprich, auch bei erlaubter Hundehaltung kann diese bei bestimmten Rassen untersagt/zurückgenommen werden, obwohl sich dein Hund so duldsam und ruhig verhält, wie ein totes Kaninchen.
Und da vermieden werden soll, dass der Hund als Rückläufer wiederkommt, verlangen die Tierheime zurecht eine Erlaubnis vom Vermieter/Wohnungsbaugenossenschaft, dass nicht nur die Hundehaltung ansich, sondern die Haltung eines "Listenhunds" erlaubt ist.
 
Jaaaa;) Madeleinemom, ich versuche die Vokabeln zu lernen :baby: auch wenn ich sehr warscheinlich ungewollt schon 14 Jahre Praxis hinter mir habe. Ich weiß nichtmal was Chayenne jetzt eigentlich für eine Rasse war. Also mindestens eine AmStaff würde ich sagen bei 30kg, und jeder Menge unerklärlicher Naturmuskeln;) Werft mal ein Blick auf das Avatar Foto:knutscher:So eine Knutschkugel war der Traum. Können Eure auch grinsen? Also quasi die Zähne fletschen, es aber als freundliche Begrüßung meinen? Ist sowas rassespezifisch oder angelernt? Dallis können das auch, also lachen. Lustig wenn meine resolute Kampfhunddame schnaufend lachte und unerfahrene Noobs sich dabei erschreckten. Hach oder Ihr Comicreifer monströs lauter und breiter Brechstrahl, am Badestrand, (nachden sie einen halben Baum aus dem See gekämpft hat, trotz untergehen). Hach,... so eine Kampfhundseele. Erst hatte Sie Angst vor dem Wasser und dann sprang sie extra hoch klatschend vom Steg hinein. Ihre einzige Depression war eine zweiwöchige Geknicktheit, nachdem sie mit Verwundung, ein Rudel Wildschweine vom Grundstück vertreiben wollte,:wand: zum Glück ließ Sie sich zurück ins Haus rufen:motz:. Also wenn mich Jemand fragen würde wer die reinste Seele auf dem Planeten hätte, dann würde ich wohl keinen Menschen benennen.:rotwerd:
 
@Coony "erlaubte Hundehaltung kann diese bei bestimmten Rassen untersagt/zurückgenommen werden, obwohl sich dein Hund so duldsam und ruhig verhält, wie ein totes Kaninchen"
Hach, danke für Deinen Humor. Trotz der niederschmetternden Fakten. Hast Du eine Vorstellung entwickeln können welche Vermieter, Gesellschaften da eher in Frage kommen? Hm, dürfte ich mir nicht einen Nutz-Wachund für mein Grundstück in Zeuthen zulegen? Ist ja gut eingezäunt, und mittendrinn ein tolles Häuschen, ich hatte immer ne Dicke Decke vor der Hundeklappe und nichtmal ne Katze hat sich vorbeigetraut.
Sorry zurück zum Thema, also es sei gesetzt ein in Brandenburg erlaubter Listenhund, dürfte man diesen auf einem eigenen Wochendgrundstück(1600qm, kein Schrebergarten), umfriedet, mit Haus beherbergen, oder dürfen Hunde nur am Wohnsitz gehalten werden? Ah, ich nutze das Gelände auch teilgewerblich und habe tatsächlich auch was zu beschützen. Und bitte nicht denken ich würde einen Hund in einen Zwinger zwingen. Nein ich lebe ja schon fast das ganze Jahr dort und würde den Hund natürlich auch in Berlin beim Vermieter ankündigen. Ich glaube auch dass ein sozialer Hund nur einsam als Wachund gehalten, verboten gehört.
 
Die Interessenabwägung geht immer zu Lasten des Besitzers eines ständig bellenden Hundes. Während der darf ein Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern muss im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen (OLG Hamm, MDR 1988, 966, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 542; LG Mainz, DWW 1996, 50; LG Schweinfurt, NJW-RR 1997, 1104).

Wachhunde sind nur auf sicherheitsgefährdeten Grundstücken , nicht in reinen Wohngebieten.
Hach ich habe wohl ganz vergessen das wir hier in Deutschland leben.

Damit ich darüber auch mal lachen kann, teile ich mal sowas hier: Das Amtsgericht Neu-Ulm (AG Neu-Ulm, 2 C 947/9:cool: hat entschieden, dass drei Katzen eines nicht vom Gartenbesitzer geduldet werden müssen. Der muss demnach dafür sorgen, dass nicht mehr als zwei seiner Katzen auf einem fremden streunen. ( )

Ich fände es ja echt lustig, wenn dann die Renterin mit ihren Rollator regelmäßig über den Zaun turnt um Ihre eigenwilligen Katzen zu takten, oder dass ich der Nachbarkatze einen gekillten Koi in Rechnung stellen dürfte. Oder was ist so eine bedrohte Eidechse wert? Und wer bewacht die Katzen für eine Beweißführung, wenn da den ganzen Tag pro Nachbar zwei Katzen umeinanderspringen dürfen? also bei vier Nachbarn sind dann mal eben 8 mögliche Katzen, die beim Wellensittich hüten helfen wollen. Cool. Aber ein Hund darf nicht mal Nachts wuff machen, oder dass Gartenhaus bewachen. Wie in Florida, AmStaff's verboten, Tiger erlaubt. Was ist denn an Katzen nur so toll?
 
Vom neuen Gesetz gilt folgende wichtige Vorschrift: Hunde, die in Berlin übernommen werden und die unter 12 Monate alt sind, dürfen nur aus dem Tierschutz kommen oder von einem Züchter, der eine Erlaubnis nach Tierschutzgesetz hat.

Sorry zurück zum Thema, also es sei gesetzt ein in Brandenburg erlaubter Listenhund, dürfte man diesen auf einem eigenen Wochendgrundstück(1600qm, kein Schrebergarten), umfriedet, mit Haus beherbergen, oder dürfen Hunde nur am Wohnsitz gehalten werden? Ah, ich nutze das Gelände auch teilgewerblich und habe tatsächlich auch was zu beschützen. Und bitte nicht denken ich würde einen Hund in einen Zwinger zwingen. Nein ich lebe ja schon fast das ganze Jahr dort und würde den Hund natürlich auch in Berlin beim Vermieter ankündigen. Ich glaube auch dass ein sozialer Hund nur einsam als Wachund gehalten, verboten gehört.
Ist doch gehupft wie gesprungen, du brauchst trotzdem die Einwilligung des Vermieters.
Du kannst hier im Forum wohl schon gefühlt 1000 Beiträge finden, wo irgendwer dachte, er hätte doch ein Schlupfloch gefunden und dann endet es hier mit "das Amt will meinen Hund holen" usw.
 
Die Interessenabwägung geht immer zu Lasten des Besitzers eines ständig bellenden Hundes. Während der darf ein Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern muss im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen (OLG Hamm, MDR 1988, 966, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 542; LG Mainz, DWW 1996, 50; LG Schweinfurt, NJW-RR 1997, 1104).

Wachhunde sind nur auf sicherheitsgefährdeten Grundstücken , nicht in reinen Wohngebieten.
Hach ich habe wohl ganz vergessen das wir hier in Deutschland leben.

Damit ich darüber auch mal lachen kann, teile ich mal sowas hier: Das Amtsgericht Neu-Ulm (AG Neu-Ulm, 2 C 947/9:cool: hat entschieden, dass drei Katzen eines nicht vom Gartenbesitzer geduldet werden müssen. Der muss demnach dafür sorgen, dass nicht mehr als zwei seiner Katzen auf einem fremden streunen. ( )

Ich fände es ja echt lustig, wenn dann die Renterin mit ihren Rollator regelmäßig über den Zaun turnt um Ihre eigenwilligen Katzen zu takten, oder dass ich der Nachbarkatze einen gekillten Koi in Rechnung stellen dürfte. Oder was ist so eine bedrohte Eidechse wert? Und wer bewacht die Katzen für eine Beweißführung, wenn da den ganzen Tag pro Nachbar zwei Katzen umeinanderspringen dürfen? also bei vier Nachbarn sind dann mal eben 8 mögliche Katzen, die beim Wellensittich hüten helfen wollen. Cool. Aber ein Hund darf nicht mal Nachts wuff machen, oder dass Gartenhaus bewachen. Wie in Florida, AmStaff's verboten, Tiger erlaubt. Was ist denn an Katzen nur so toll?

Keine Ahnung was uns deine Texte sagen sollen....aber vielleicht liegt es ja tatsächlich an der Uhrzeit. :kp:

Auch den Rest deines Geschreibsel find ich echt wirr... sorry ;)
 
Nun dann lest halt nur den Eröffnungspost.Es geht nicht ums Schlupfloch finden. Sorry bin noch zu nidergeschlagen davon das es praktisch sehr unwahrscheinlich ist eine Vermietererlaubniss zu bekommen. Ob mir das ernsthaft ist oder nicht. Mommentan denke ich darüber nach einen Mischling der nicht eine explizite Listenhundklausel im Mietvertrag verlangt. Nicole es wäre nett dann klar zu fragen was unklar ist statt generell zu behaupten mein "Geschreibsel " wäre wirr. Das fühlt sich eher beleidigend an, und spiegelt auch nicht die qualifizierten Antworten wieder die die emphatischere Forumsuser mir geben konnten. Dennoch danke für Deinen Ähm "konstruktiven" Beitrag. Ich denke ich kommuniziere mit den Tiernotrettungsstellen und dann schau ich mal in den Tierheimen um Berlin herum. Ich weiß noch garnicht welche Hundeaugen mich einfangen werden. Vielleicht kann es nun keine Knutschkugel mehr sein. Mietbedingt.
@Pyrrha80 Die Gerichtsurteile bezogen sich auf die Variante den Hund als Gasthund in der Wohnung und als Wachund/Hofhund auf dem Grundstück in Zeuthen zu halten. Bezüglich Zwingerhaltung(wäre dann bei mir das ganze Gartenhaus mit Hundeklappe), habe ich diese Urteile recherchiert. Die Internetseite ist verlinkt. Es dreht sich immernoch um die Vermietererlaubniss, damit mein Wirrwar deutlich für Dich wird. Lg.
 
Kann mir jemand mal erklären, worum es eigentlich geht?
 
TE hat eine Mietwohnung in Berlin und ein Haus in Brandenburg, in dem er nur im Sommer lebt.
Er sucht eine Möglichkeit, einen Staff o.ä. zu halten, bekommt aber keine Mietererlaubnis des jetzigen Vermieters.
Nun versucht er, eine Lösung zu finden, um doch noch an einen möglichst staffähnlichen Hund zu kommen.
Und er mag keine Katzen.
 
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