Dem Kampfschmuser eine Chance geben? Brandenburg-Berlin

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  • 26. April 2024
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Hi einbiest ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also Nein?

Wozu denn jetzt dieser Eiertanz?

Die vier Rassen sind Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier und die Vierte ist mir jetzt entfallen. Für Die gilt absolutes Haltungsverbot. Alle anderen Rassen sind damit zugelassen. Mann könnte ja somit dem Ersteller dieses Freds eine Art Orientierungshilfe geben, wenn er jetzt nach so langer Zeit wieder einen Hund sucht. Zumal im Bereich dieser Rassen und dazu aus dem Tierschutz.
 
Ja man könnte aber auch einfach und deutlich sagen dass eine Haltung der 4 Verdächtigen, wie eigentlich bekannt, in Brandenburg nicht legal möglich ist.

Ganz einfach.
 
Naja soweit ich mich erinnere ist es theoretisch möglich laut gesetzt, ABER es gibt eben keine Ausnahmeregelungen der Gemeinden sie erstellen Sie eben einfach nicht.
 
:verwirrt:
Du kennst die Rassen alle und kannst sie als Mixe auf Anhieb von dem, was du wahrscheinlich unter SOKA verstehst, unterscheiden? Hut ab!
Ich nicht. Ich schaue ins Rassegutachten und viele von denen, der von x,y,z gesehenen vermeintlich illegalen Staffs sind eben keine
  1. American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Staffordshire Bullterrier und
.
Und wieso Eiertanz wenn bereits im ersten Post auf die verbotenen 4 SOKA-Rassen verwiesen wird?
 
Naja soweit ich mich erinnere ist es theoretisch möglich laut gesetzt, ABER es gibt eben keine Ausnahmeregelungen der Gemeinden sie erstellen Sie eben einfach nicht.

Das wird in BB generell so interpretiert, dass eine lebenslange Haltung unmöglich ist.
 
:verwirrt:
Du kennst die Rassen alle und kannst sie als Mixe auf Anhieb von dem, was du wahrscheinlich unter SOKA verstehst, unterscheiden? Hut ab!

Ja kann ich, direkter Abkömmling Gottes, so what?

Ich nicht. Ich schaue ins Rassegutachten und viele von denen, der von x,y,z gesehenen vermeintlich illegalen Staffs sind eben keine
  1. American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Staffordshire Bullterrier und

Willst du damit sagen, dass bei euch Staffs eingezogen werden, weil sie illegal sind, dann aber im TH "umdeklariert" werden?
Warum gehen die dann nicht zurück an die eigentlichen Besitzer?

Oder - um den Eiertanz mal zu beenden, weil es geht ja um den TE - warum sagt ihr nicht einfach:

"Nein, die Haltung der 4 Rassen ist in BB nicht möglich ABER in den brandenburger Tierheimen sitzen jede Menge Hunde, die zwar so aussehen, wie ein Listie/SoKa/Sonstwas-Mix, aber ein entsprechendes Rassegutachten haben, dass sie als etwas anderes ausweist."

So einfach könnte es sein.
 
Ja kann ich, direkter Abkömmling Gottes, so what?



Willst du damit sagen, dass bei euch Staffs eingezogen werden, weil sie illegal sind, dann aber im TH "umdeklariert" werden?
Warum gehen die dann nicht zurück an die eigentlichen Besitzer?

Oder - um den Eiertanz mal zu beenden, weil es geht ja um den TE - warum sagt ihr nicht einfach:

"Nein, die Haltung der 4 Rassen ist in BB nicht möglich ABER in den brandenburger Tierheimen sitzen jede Menge Hunde, die zwar so aussehen, wie ein Listie/SoKa/Sonstwas-Mix, aber ein entsprechendes Rassegutachten haben, dass sie als etwas anderes ausweist."

So einfach könnte es sein.

Weiß ja nicht, wen du jetzt mit " ihr" meinst, aber was mich betrifft, war ich einfach zu doof für deine geniale Formulierung. Verzeih ;)
 
Willst du damit sagen, dass bei euch Staffs eingezogen werden, weil sie illegal sind, dann aber im TH "umdeklariert" werden?
Warum gehen die dann nicht zurück an die eigentlichen Besitzer?

Das ist jetzt aber doch deutlich daneben und hat den der Grenze.
Klar das Th deklariert sie um und das OA beschlagnahmt sie dann wieder oder wie stellst du dir das vor?

Vllt. beschäftigst du dich doch mal damit, wie Mischlinge einiger in BB gelisteten Rassen so aussehen können?

Die meisten sind übrigens Fundhunde. Wie sollen die ohne Chip und ohne Hinweise an die Besitzer zurück gehen?

Für zweifelhafte Fälle wird ein Gutachter bestellt.
Das Gutachten bei denen, die beschlagnahmt wurden, kommt übrigens immer öfter, auch im letzten traurigen Fall, mit dem Hund mit, von amtswegen erstellt.

Warum sie nicht an die Halter zurück gehen, hat vielfältige Grüne, z.B. weil die Vermietergenehmmigung für Hundehaltung fehlt, weil sie in der Familie mit mehreren kleinen Kindern in einer Mietswohnung auch nach Einsicht derer fehl am Platz sind.
 
@christine danke für Deine Antwort. Könntest Du mir bitte ein BB Tierheim nennen und auch die 4 brandenburger Taburassen benennen? Vielen Dank. Evtl. finde ich auch einen schönen großen Kurzfelldog dort. Da es soviele Mischlinge gibt wäre es toll einen Zwischen Rideback und Steff zu finden. Rassen sind mir egal. Ich suche einen charakterstarken Hund der Menschen gegenüber offen und sensibel ist. Die Dobermannfotos aus eurem Medienpool zeigen auch einen sehr schönen Hund. Aber der starke Jagttrieb und das gleichzeitige viele draußen sein müssen ist problematisch, und wäre evtl. nicht Artgerecht. Ich mochte da meine etwas pflegmatische Stubenhockerin doch ganz doll. Dennoch war sie immer ein Kraftpaket das sich stundenlang im See tummelte.
 
Hallo Matty cool das Du zum ruhigeren Erklärbär wirst. Ich hatte schon Angst Ihr fetzt euch sinnlos;) Es geht ja hier eher um die Hundis und einem legalem Weg sie halten zu können. Bzw. Sie aus dem Tierheim zu retten.

Also könnte ich nun einen in Brandenburg nicht vermittelbaren Staff der im Tierheim an Einsammkeit vor die Hunde geht, in Berlin aufnehmen.
meine Frage die Vermietererlaubniss, muss ich da anfragen ob ich einen Hund halten darf oder muss ich nach einem "Listenhund" fragen, was will die Behörde da vormuliert sehen?. Aus euren Antworten entnehme ich das dies eine stärksten Haltungsbeschränkungen in Berlin ist.
 
Aber lesen würde schon auch helfen.
Die vier Rassen wurden hier jetzt mehrfach erwähnt.
American Staffordshire Terrier
American Pit Bull Terrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
 
Das ist jetzt aber doch deutlich daneben und hat den der Grenze.
Klar das Th deklariert sie um und das OA beschlagnahmt sie dann wieder oder wie stellst du dir das vor?

Nope.
Was ich fragte war - wenn ein Staff oder Sonstwas aufgrund seiner Rasse eingezogen wird, dann bleibt der doch ein Staff oder Sonstwas.
Sollte er sich doch per Rassegutachten als ein "unbedenklicher" Mix herausstellen, dann sollte der doch in erster Linie wieder an den Besitzer gehen, anstatt im TH zu sitzen. Oder anders, warum wird er überhaupt eingezogen, wenn die Möglichkeiten von Rassegutachten und deren "positiver Ausgang" besteht?

Bei Fundhunden ist das klar.
 
Was ich fragte war - wenn ein Staff oder Sonstwas aufgrund seiner Rasse eingezogen wird, dann bleibt der doch ein Staff oder Sonstwas.
Sollte er sich doch per Rassegutachten als ein "unbedenklicher" Mix herausstellen, dann sollte der doch in erster Linie wieder an den Besitzer gehen, anstatt im TH zu sitzen. Oder anders, warum wird er überhaupt eingezogen, wenn die Möglichkeiten von Rassegutachten und deren "positiver Ausgang" besteht?

Das hast du nicht gefragt, aber klar ist das möglich, so sie dann noch wollen, was aber nicht immer der Fall ist.
(Z.B. kein Bock mehr auf Ärger mit Behörden.)
 
Weil die Oa eben einfach keine der 4 Rassen haben wollen wie gesagt theoretisch könnten sie sie genehmigen tun sie aber eben nicht.
Und klar hast du auch die Möglichkeit ein Rassegutachten zu erstellen auch im BB und dürfen sie da auch leben.
Aber auch das macht kaum einer und wenn ihn die Gemeinde schon auf dem kiecker hat erst recht nicht..

Wieviel tauchen hier auf aus Bayern oder nrw die am Ende doch einfach wieder verschwinden weil zu umständlich
 
Also könnte ich nun einen in Brandenburg nicht vermittelbaren Staff der im Tierheim an Einsammkeit vor die Hunde geht, in Berlin aufnehmen.
meine Frage die Vermietererlaubniss, muss ich da anfragen ob ich einen Hund halten darf oder muss ich nach einem "Listenhund" fragen, was will die Behörde da vormuliert sehen?. Aus euren Antworten entnehme ich das dies eine stärksten Haltungsbeschränkungen in Berlin ist.

Das TH wird darauf bestehen, dass Du die Vermietererlaubnis auch explizit für Listenhunde hast, wenn Du einen Listenhund adoptierst. Es gibt Vermieter, die Listenhunde ausschliessen, auch wenn sie andere Hunde erlauben
 
Hi Nune, ja habe es überlesen weil ich mit der Antwort zeit brauchte;) Habs dann doch gekürzt.

Ich zitiere mal das essentielle von Coony gut zusammengefasst.
Als Brandenburger tabu als Berliner kann ich sie retten:
  1. American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Staffordshire Bullterrier
und :

"Nein, die Haltung der 4 Rassen ist in BB nicht möglich ABER in den brandenburger Tierheimen sitzen jede Menge Hunde, die zwar so aussehen, wie ein Listie/SoKa/Sonstwas-Mix, aber ein entsprechendes Rassegutachten haben, dass sie als etwas anderes ausweist."

So einfach könnte es sein.-Grins;)

Bzw, als Berliner geht mehr, aber aufgrund der verlangten Vermietererlaubniss auch wieder nicht, bzw die gilt es zu bekommen.
 
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