Das geht alle an! Neues Gesetz! Bundesweit!

Hexe

20 Jahre Mitglied
Hundebesitzer sollen erkennungsdienstlich behandelt werden

Bitte beteiligt Euch! Wichtig! Es ist ein schwieriger Sachverhalt, bitte versucht die Infos zu verstehen! Erst den ganzen Text lesen, bevor Ihr die Links anklickt.


Ein weiteres Gesetz soll geändert werden, und zwar:
Der Bundesrat hat am 29.09.00 auf Antrag des Landes Hessen in seiner Plenarsitzung unter TOP Nr. 26 a beschlossen, daß die Bundesregierung beschließen möge "... schnellstmöglich ein Änderungsgesetz zum
Bundeszentralregistergesetz mit dem Ziel vorzulegen, dass unbeschränkte Auskünfte auch denjenigen Behörden erteilt werden dürfen, welche die Zuverlässigkeit von Hundehaltern zu prüfen haben, und dass

die Tilgung der Strafe im Register in
diesen Fällen keine Verwertungsverbote nach sich zieht."


(Zu den speziellen Bedeutungen von "Tilgung" und "Verwertungsverbot" siehe weiter unten.)

Die Begründung ist, der Schutz der Bevölkerung
"...müsse höher stehen als Erleichterungen der Resozialisierung und der Datenschutz."

Nachzulesen unter:

Es ist nicht ganz leicht, diese Sprache zu verstehen und zu begreifen, was das konkret bedeutet. Dazu folgendes: es gibt ein
Bundeszentralregister, in dem alle Eintragungen im Leben eines Menschen
gesammelt werden. Bei einem Führungszeugnis wird darauf zurückgegriffen, allerdings werden in einem Führungszeugnis nicht alle Eintragungen mitgeteilt. Es gibt da verschiedene Kategorien: ein privates
Führungszeugnis enthält nur wenig Daten, eins für Behörden und den öffentlichen Dienst schon wesentlich mehr.

Zu den verschiednen Arten von Führungszeugnissen siehe:

Nach einer gewissen Zeit wird die Strafe wieder gelöscht, oder: getilgt, allerdings nur insoweit, daß sie nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht. Im Bundeszentralregister ist sie trotzdem noch vorhanden, nur hinter dem Eintrag steht dann das entsprechende Zeichen für gelöscht. Getilgt heißt also, daß ein Zeichen hinter dem Eintrag steht, daß der Eintrag nicht mehr verwertet, also benutzt, werden darf.
Wenn Juristen dies lesen und das, was ich schreibe, falsch ist: bitte dazu äußern!

Die gesammelten Eintragungen im Bundeszentralregister stehen unter bestimmten, gesetzlich definierten Umständen Behörden zur Verfügung (z.B. Richter oder Polizei), die die Eintragungen, die getilgt wurden, aber nicht verwerten dürfen. Das heißt, das darf offiziell nicht in ihre
Aussagen einfließen.

Der gesamte Gesetzestext mit den Angaben darüber, wer welche Daten zur Kenntnis erhält und wie benutzen darf, ist nachzulesen unter:
Das ist das Gesetz, daß jetzt geändert werden soll.

In Bezug auf auf die Hundebesitzer soll sich das ändern: das heißt, daß jede Behörde und damit auch jeder Dorfbeamte Einblick in die gesammelten Informationen über die Person nehmen darf!!! Und daß er z.B. einen Ladendiebstahl, auch wenn er schon 20 Jahre oder noch länger zurückliegt, verwerten darf!!! Das heißt, mit der Begründung kann er dann die Gehnehmigung zum Halten eine Hundes verweigern!!!

Jeder Kinderschänder genießt mehr Datenschutz!!! Deren Verbrechen bekommen nach den vorgeschriebenen Jahren weder Behörden noch Arbeitgeber mehr zu Gesicht!!!


Was ist zu tun?

Antrag
Du hast einige Möglichkeiten, zuerst kannst Du erfahren, was alles über Dich gespeichert ist.
Zum einen hat jede Person das Recht zu erfahren, was über sie im Bundeszentralregister gespeichert ist. Die Auskunft ist kostenlos.
Allerdings darf nur die Person dann Einsicht nehmen, sich handschriftliche Notizen machen, aber keine Kopie davon bekommen (im Gegensatz zum Beamten auf der Behörde, die für die Genehmigungen zuständig ist.)
Du mußt an den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
Heinemannstr. 6
53175 Bonn
einen formlosen Auskunftsantrag stellen. Dann wird die unentgeltliche Auskunft an ein zu benennendes Amtsgericht gesandt.
Also, so könnte das Schreiben aussehen:

Antrag auf Auskunft über meine Daten im Bundeszentralregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich, XXXX (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Ort) den Antrag auf Einsicht in meine über mich gespeicherten Daten im Bundeszentralregister. Bitte senden Sie die Daten zur Einsichtnahme an das Amtsgericht XXXX (hier das für Dich zuständige Amtsgericht eintragen).

Mit freundlichen Grüßen

Wie der Antrag darüber, was im Bundeszentralregister gespeichert ist, gestellt wird:


Protest bei den Datenschutzbeauftragten

Es gibt in unserem Staat die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Deren Aufgaben sind: "... Beratung ... bei der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit datenschutzrechtlicher Bedeutung!" Das heißt, die beraten bei den Gesetzesvorlagen mit. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an die Datenschutzbeauftragten wenden, es gibt auf der Seite: viele Links zu den zuständigen
Referaten. Schreibt die Referate an mit der Bitte zu prüfen, ob bei der sogenannten "Kampfhunddebatte" wirklich die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, verweist auf den Datenschutz von anderen "Problemgruppen", z.B. Kinderschändern u.ä.

Weiter könnt Ihr Euch an die Datenschutzbeauftragten für Euer Bundesland
wenden. Schildert die Gefahr des Datenmißbrauchs, Eure Angst, wenn diese Daten auch den Beamten zugänglich gemacht werden, die ja einen Chihuahua für einen Kampfhund halten!

Die Anschriften der Datenschutzbeauftragten für die einzelnen Länder:


Gebt diese Infos auch an die HundehalterInnen weiter, die keinen Internet-Zugang haben.



[Dieser Beitrag wurde von Hexe am 08. Oktober 2000 editiert.]
 
  • 30. April 2024
  • #Anzeige
Hi Hexe ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Soweit ich das ganze verfolgt habe, will man auf das Prinzip der Kontroll- und Überprüfungsmöglichkeiten beim Waffenbesitz hinaus. Hier gelten die gleichen Bestimmungen. Wenn aber so etwas eingeführt wird, dann doch bitte nicht rassespezifisch?!

Im Großen und Ganzen sind Deine Ausführungen und Inhalte gut dargestellt und erklärt Hexe. Bin gespannt, ob die das auch noch durchkriegen
frown.gif


Ach ja - ins Führungzeugnis kommen nur die Straftaten, wegen denen man auch verurteilt wird - also nicht wenn jemand unberechtigt angezeigt wird und das Gericht das z.B. aus Mangel an Beweisen einstellt.

as-gum.gif

shevoice

[Dieser Beitrag wurde von shevoice am 08. Oktober 2000 editiert.]
 
Danke, danke
smile.gif

Schön, wenn es verständlich geworden ist. Ich hab' mir Mühe gegeben, die Materie ist nicht so einfach zu verstehen, zumal, da die meisten nichts von einem Bundeszentralregister wissen, da steht viel mehr d'rin als in einem Führungszeugnis. Und das ganze wird klammheimlich gemacht, ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen. Und wer versteht denn schon, was mit "Verwertungsverbot" und "Tilgung" wirklich gemeint ist? Ich fange an zu buddeln, wenn ich etwas nicht verstehe, mich fordert das heraus. Und da ich nicht wollte, daß die ganze Arbeit nur für mich war, hab' ich dann eben versucht, es verständlich darzustellen.
Das Gesetz wird sich auf "Zuverlässigkeit von Hundehaltern" beziehen, auf jeden Falle auf alle Kat.1-BesitzerInnen - wenn es nicht durch massiven Protest noch gestoppt wird.
Datenschutzbeauftragte sind eine gute Adresse, vielleicht gibt's ja noch mehr Anlaufstellen.
 
Der Text steht jetzt auch unter
bitte verlinken, weitergeben, weitermailen, ausdrucken und verteilen.
Beteiligt Euch, noch ist es nicht Gesetz.
Noch.
Noch können wir vielleicht etwas verhindern.
Noch.
Beantragt Einsicht in das Bundeszentralregister - das macht Arbeit und es ist immer gut zu wissen, was andere über Dich wissen.
 
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