.... lach mich schlapp ....
na siehste mal, war doch also nicht ganz umsonst
sorry, aber diese pseudojuristische auseinadersetzung, welche faktisch keinerlei sachlichen hintergrund erkennen lässt hat mich vollkommen übersehen lassen, dass man mir den vorwurf einer strafbaren handlung macht.
PJ-Arbeit schrieb:
ganz ehrlich??
der nächste, selbsternannte „Hilfssheriff“, der mich unqualifiziert anquatscht kassiert ne Anzeige wegen versuchter Nötigung! Ob ich damit durchkomm oder nicht aber ich hab die schnautze voll, mich zu rechtfertigen und Diskussionen zu führen weil irgendjemand der meinung ist ich müsse mich so verhalten wie ihm das gefällt!
das war mein einziger post im zusammenhang mit dir, bezogen auf eine ganz konkrete aussage von dir. Was du daraus machst ist deine sache
mein 2. Post bezog sich ganz klar auf den Fall, dass ein oder zwei tage später eine Anzeigen wegen einer (an diesem abend) nichtvorhandenen Bissverletzung kommt.
oder wie kommt es, dass meine aussage im zusammenhang mit der subsumtion eines strafgesetzlichen tatbestandes erwähnt wird?
aber damit ihr weitermachen könnt, gebe ich einen kleinen schupser in eine interessante richtung. es ist in der juristerei ein höchst umstrittenes und damit interessantes thema, ob die ankündigung eines ansich rechtmäßigen verhaltens, hier die anzeige beim oa, selbst schon einen straftatbestand, zb den der nötigung erfüllen kann. wer das löst wird karriere machen.
keine ahnung, aber wenn der nächste verlangt ich soll meiner
nen MK anziehen weil er mich sonst anzeigt find ich es raus
aber im ernst, was soll der driss?
ich weiß ich werde wieder blöd angemacht, aber ich hatte eben wieder so einen "hübschen" vorfall. ich stehe mit meiner klefftöle in einer buchhandlung ... um genauer zu sein ... ich stehe, er liegt. es kommt ein sympathisch wirkendes, älteres ehepaar hinein, welches von einem korpulenten labbi begleitet wird. hübsches tier. dummerweise fängt der sofort an zu knurren und zieht den älteren herren in meine richtung. ich stolz wie oskar, weil mein zwerg nicht reagiert, bleibe ruhig und denke mir, der wird ihn schon wegziehen.
falsch gedacht. als er so ungefähr 30 cm nah dran war habe ich den herren nett darüber informiert, dass es sein hund wahrscheinlich nicht unverletzt an mich oder meine süßen ranschaffen wird. um ihm die angst vor dem ach so bösen kampfhund direkt zu nehmen habe ich ihm auch gesagt, er müsse keine angst vor duncan haben, vielmehr würde ich das selber regeln. er schaute nur ziemlich böse, der mann, der hund knurrte ja sowieso schon und seine holde lächelte und zog ihn weg.
war das jetzt nötigung? ... beleidigung oder gar bedrohung? ... ich für meinen teil halte es für die freundliche verbreitung von wissen über künftige ereignisse welche beim unveränderten fortgang der dinge mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eintreten. und ich halte es für in ordnung. und noch viel besser. ich weiß, dass ich keinen in deutschland geltenden strafttbestand mit diesem verhalten auch nur ansatzweise tangiere. ich weiß, dass hier viele anders denken, aber ich versuche vorbeugend zu handeln.
ist ja ok, aber wenn von mir verlangt wird ich soll meinem StaffBull nen MK anziehen (wenn der Kampfhundesteuer zahlen muss brauch er auch nen MK) (das sei Gesetz, meine Frau ist Hundetrainerin, die muss das ja schließlich wissen) usw…dieses Palaver ging über eine Stunde (wollte ihn nicht gerade vor meiner haustür haben) und war Jan/Feb 01
StaffBulls sind in BW Liste 2, nur Leinenpflicht, kein WT vorgesehen, MK schon mal gar nicht
Oder n Jäger im Schießstand (wenn der näher kommt find ich noch ne Patrone)
Nur mal so als Beispiele…
[…]