Bitte erneut um DRINGENDE HILFE

denise21 schrieb:
mmmhhh, sehr seltsam:unsicher: und wieso sagst du das jetzt ??? bringt doch nichts, naja.

ich wünsche dir, das du nochmal davon kommst und aus der sache lernst, anscheinend ist dein hund nicht verträglich denn sonst wäre sowas nicht passiert, deinen hund hast du auch nicht unter kontrolle sonst hätte er nicht 1 min. kang an dem nacken eines anderen hundes gehangen, dein hund finde ich darf ohne maulkorb nicht mehr laufen;)

wenn mein spike sowas machen würde dann wäre die sache für mich gegessen und er würde nur noch mit mauli laufen, weil ich viel zu viel angst hätte das das nochmal passiert.

wie schon mehrfach erwähnt, ich würde auch ausflippen wenn ein grösserer hund meinen spike im nacken packt und nicht mehr los lässt, da hätte ich mit sicherheit auch dich und deinen hund beleidigt.
Er ist rüdenunverträglich das stimmt, ich wollt mich nicht blamieren ganz einfach und mehr gibt es dazu nicht zu sagen der rest der Geschichte stimmt aber. LG

RiSchäBoCo schrieb:
Au, jessas, das wird ja immer interessanter. Wenn Du mich fragst (ich weis, das wirst Du nicht tun) die Geschichte stinkt. Turnschuhe sind nicht dazu geeignet auf nasser Straße auszurutschen, aber was solls, muß jeder selber wissen, was er davon hält. Vielleicht war der Hund dann morgen schon gar nicht mehr angeleint, oder es waren 2, oder der andere Hund war ein Retriever, oder...
Nein das stimmt schon so, und das war auch so und da stinkt gar nichts ich bin nun mal augerutscht, ansonsten will ich deinen Beitrag nicht kommentieren, da du nur im Forum bist um die anderen fertig zu machen. Ich lasse mir das nicht unterstellen das jetzt alles gelogen ist ;) Du scheinst ja alles am Besten zu wissen, besser als ein Awalt. Ich laufe bestimmt nicht mit Absätzen spazieren, ansonsten wünsche ich dir einen wunderschönen Abend. Und schreib mir nicht ich solle mich locker machen im gegenteil zu dir schreibe ich ganz normall und keinesfalls provokativ. Abgesehen davon wusste es schon jemand aus dem Forum länger als Ihr.
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Da-city ... hast du hier schon mal geguckt?
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Midivi schrieb:
*lach*

Beckersmom = User aus dem Forum hier.

Hier der Direktlink:


Kannst anrufen oder sie anmailen.
Ich würde sie anrufen.

Bis jetzt hat sich niemand bei mir gemeldet, also kanns so dringend ja nicht sein :unsicher: Davon abgesehen kann ich nicht zaubern. Da-city's Hund hat einen anderen Hund wohl ohne ersichtlichen Grund angegriffen. Wenn's eine Anzeige gegen sie gibt geht das zum Ordnungsamt, da diese Vorfälle meldepflichtig sind und die werden weiter entscheiden, was mit Da-City und mit dem Hund passiert. Und wenn er tatsächlich so rüdenunverträglich ist, wird das wohl mit einem erneuten WT ganz gezielt geprüft werden.

Ich bin's mittlerweile leid mich um dämliche Hundehalter zu kümmern, die ganz genau wissen, WAS sie da an der Leine haben und selbigen nicht kontrollieren bzw. handeln können und dann furchtbar entsetzt sind, wenn was passiert :unsicher:
 
Du solltest Dir vielleicht alles nochmal in Ruhe durchlesen.
Von locker machen habe ich nix geschrieben. Und wenn Du alle meine Beiträge (bisher 701 mit diesem hier 702) gelesen hast, wirst Du feststellen, dass ich niemenad bin, der jemanden fertig macht.
Du bist diejenige, die mit einer verworrenen Schilderung einer seltsamen Begebenheit anfragst, was da zu machen ist und kommst dann X Beiträge später mit weiteren Einzelheiten, die die Sachlage völlig anderst darstellen und dann wunderst Du Dich, wenn man Dir die Geschichte nicht mehr glaubt!?
Ich glaub auch nicht, dass dieses Langlegen niemand gesehen hat. So wie sich mir der Fall jetzt darstellt, hast Du dich mit Deiner Freundin unterhalten und auf der Anderen Straßenseite kommen Leute mit Hunden, Dein Hund rennt dorthin und reißt Dich dabei um (warscheinlich war die Leine dann auch nicht mehr in Deiner Hand), Dein Hund packt einen der beiden anderen und "hält" ihn fest. Dass dieses Hinfallen niemand gesehen hat zweifle ich an und die anderen Leute sind mit Deinem Hund sehr human umgegangen, was willst Du eigentlich noch? Ach ja die andere Seite wegen Beleidigungen anzeigen:nee:. Und dann ist da noch die Herausforderung des Sohnes der anderen Leute zum Streetfight, hey!?:gruebel:

PS.: Ach ja und das mit dem wissen von Informationen: Wenn es einer aus dem Forum schon früher wusste, heißt das nicht, dass wir das wissen, weil niemand die PN's einfach so weiterleitet.
 
PJ-Arbeit schrieb:
ganz ehrlich??

der nächste, selbsternannte „Hilfssheriff“, der mich unqualifiziert anquatscht kassiert ne Anzeige wegen versuchter Nötigung! Ob ich damit durchkomm oder nicht aber ich hab die schnautze voll, mich zu rechtfertigen und Diskussionen zu führen weil irgendjemand der meinung ist ich müsse mich so verhalten wie ihm das gefällt!

:hallo:

Durchkommen wirst du damit natürlich nicht, vermutlich wirst du damit nicht mal ankommen ;)

PJ-Arbeit schrieb:
Wenn sie gebissen wurde müsste das unter „fahrlässiger Körperverletzung“ laufen…
Nein - unter gefährlicher Körperverletzung.
PJ-Arbeit schrieb:
Wenn sie nicht gebissen wurde dementsprechend „Irreführung der Polizei“ „Vortäuschung einer Straftat“ „Falscher Verdächtigung“ und was es sonst noch so gibt.
Wieder harte Worte, die es zu beweisen gälte.

Ich vemute auch du würdest gut überlegen, bevor du so um dich schlägst - hoffe ich jedenfalls.
 
RiSchäBoCo schrieb:
Du solltest Dir vielleicht alles nochmal in Ruhe durchlesen.
Von locker machen habe ich nix geschrieben. Und wenn Du alle meine Beiträge (bisher 701 mit diesem hier 702) gelesen hast, wirst Du feststellen, dass ich niemenad bin, der jemanden fertig macht.
Du bist diejenige, die mit einer verworrenen Schilderung einer seltsamen Begebenheit anfragst, was da zu machen ist und kommst dann X Beiträge später mit weiteren Einzelheiten, die die Sachlage völlig anderst darstellen und dann wunderst Du Dich, wenn man Dir die Geschichte nicht mehr glaubt!?
Ich glaub auch nicht, dass dieses Langlegen niemand gesehen hat. So wie sich mir der Fall jetzt darstellt, hast Du dich mit Deiner Freundin unterhalten und auf der Anderen Straßenseite kommen Leute mit Hunden, Dein Hund rennt dorthin und reißt Dich dabei um (warscheinlich war die Leine dann auch nicht mehr in Deiner Hand), Dein Hund packt einen der beiden anderen und "hält" ihn fest. Dass dieses Hinfallen niemand gesehen hat zweifle ich an und die anderen Leute sind mit Deinem Hund sehr human umgegangen, was willst Du eigentlich noch? Ach ja die andere Seite wegen Beleidigungen anzeigen:nee:. Und dann ist da noch die Herausforderung des Sohnes der anderen Leute zum Streetfight, hey!?:gruebel:

PS.: Ach ja und das mit dem wissen von Informationen: Wenn es einer aus dem Forum schon früher wusste, heißt das nicht, dass wir das wissen, weil niemand die PN's einfach so weiterleitet.
Hi, du hast Recht mit dem was Du jetzt schreibs und ich antworte dir auch gerne, bin ausgerutscht habe aber die Leine nicht losgelassen ansonsten liegt deine Vermutung nahe. Ich gehe davon aus dass es keiner gesehen hat, da mich keiner darauf angesprochen hat. Ich werde keine Anzeige machen, ich habe mir meine Gedanken zu diesem Vorfall gemacht und werde keine Anzeige machen, obwohl mir auch die Polizei dazu geraten hat. Aber es ist doch nicht ok jemanden herauszufordern, das kann man im Boxsport aber doch nicht so. Siehst du das genauso? Ja per PN hab ich das jemanden geschrieben, und deshalb konntet Ihr das auch nicht wissen LG
 
Ich vermute mal, dass die Anderen so reagiert haben, weil sie gesehen haben wie Du hingefallen bist, denn wenn die Hunde zusammen sind trennt die beiden Hundehalter maximal 4 Meter bei jeweils normalen Leinen und auf die Entfernung sieht man das Hinfallen zwangsläufig. Das wirkt auf den betroffenen Hundehalter noch ärger, wenn der sieht, dass der Halter nicht gegen den Schwung des Hundes ankommt und hält ihn von einer eventuellen Schutzreaktion für seinen Hund noch ab.
Denen blieb rein die verbale Reaktion, die natürlich trotzdem nicht hätte beleidigend ausfallen müssen. Aber hier sollte man echt berücksichtigen, dass Spaniel-Halter nicht unbedingt ein Kraftpaket mit ca. 25 kg gewöhnt sind, das noch dazu aggresiv aggiert.

Und je nach Hundeverordnugn/-Gesetz kommt auf Dich automatisch eine Anzeige/ Überprüfung durch das OA zu. In unsere LHV (oder isses doch schon ein Gesetz) ist definitiv das gefahrgeneigte Anspringen bzw. das Beißen ausreichend um den Hund als "gefährlich" einzustufen, was letztlich alle vorher stattgefundenen WT oder SK-Prüfungen hinfällig macht und zu MK und Leinenzwang führt (im Übrigen das unabhängig von der Rasse, das war schon vor den unsäglichen Rasselisten und 20/40 Regelungen so).
 
Beckersmom schrieb:
Bis jetzt hat sich niemand bei mir gemeldet, also kanns so dringend ja nicht sein :unsicher: Davon abgesehen kann ich nicht zaubern. Da-city's Hund hat einen anderen Hund wohl ohne ersichtlichen Grund angegriffen. Wenn's eine Anzeige gegen sie gibt geht das zum Ordnungsamt, da diese Vorfälle meldepflichtig sind und die werden weiter entscheiden, was mit Da-City und mit dem Hund passiert. Und wenn er tatsächlich so rüdenunverträglich ist, wird das wohl mit einem erneuten WT ganz gezielt geprüft werden.

Ich bin's mittlerweile leid mich um dämliche Hundehalter zu kümmern, die ganz genau wissen, WAS sie da an der Leine haben und selbigen nicht kontrollieren bzw. handeln können und dann furchtbar entsetzt sind, wenn was passiert :unsicher:

Hallo, ich hatte vergesse eines zu erwähnen bezüglich der Reaktion anderen Rüden gegenüber: Die Situation war diese dass es ein Fussballspiel in DA gab und ich mit Aramis durch den HBF gelaufen bin. Die Hunde bellten und die Polizisten waren in zwei Reihen aufgestellt d.h. diese bildeten eine ziemlich enge gasse, diese standen Rechts sowie Links von mir, und hatten Ihre Hunde dabei. Die Hunde bellten auch und Aramis lief Fuß und zeigte überhaupt keine Reaktion, weder stellte er den Kamm noch bellte er, er war entspannt und reagierte auch gar nicht. LG:)

RiSchäBoCo schrieb:
Ich vermute mal, dass die Anderen so reagiert haben, weil sie gesehen haben wie Du hingefallen bist, denn wenn die Hunde zusammen sind trennt die beiden Hundehalter maximal 4 Meter bei jeweils normalen Leinen und auf die Entfernung sieht man das Hinfallen zwangsläufig. Das wirkt auf den betroffenen Hundehalter noch ärger, wenn der sieht, dass der Halter nicht gegen den Schwung des Hundes ankommt und hält ihn von einer eventuellen Schutzreaktion für seinen Hund noch ab.
Denen blieb rein die verbale Reaktion, die natürlich trotzdem nicht hätte beleidigend ausfallen müssen. Aber hier sollte man echt berücksichtigen, dass Spaniel-Halter nicht unbedingt ein Kraftpaket mit ca. 25 kg gewöhnt sind, das noch dazu aggresiv aggiert.

Und je nach Hundeverordnugn/-Gesetz kommt auf Dich automatisch eine Anzeige/ Überprüfung durch das OA zu. In unsere LHV (oder isses doch schon ein Gesetz) ist definitiv das gefahrgeneigte Anspringen bzw. das Beißen ausreichend um den Hund
als "gefährlich" einzustufen, was letztlich alle vorher stattgefundenen WT oder SK-Prüfungen hinfällig macht und zu MK und Leinenzwang führt (im Übrigen das unabhängig von der Rasse, das war schon vor den unsäglichen Rasselisten und 20/40 Regelungen so).

Was meinst Du mit automatisch? Kommt eine Anzeige auch auf mich zu wenn diese Leute das nicht Anzeigen? Geht dass dann von der Polizei aus?? LG
 
RiSchäBoCo schrieb:
Ich vermute mal, dass die Anderen so reagiert haben, weil sie gesehen haben wie Du hingefallen bist, denn wenn die Hunde zusammen sind trennt die beiden Hundehalter maximal 4 Meter bei jeweils normalen Leinen und auf die Entfernung sieht man das Hinfallen zwangsläufig. Das wirkt auf den betroffenen Hundehalter noch ärger, wenn der sieht, dass der Halter nicht gegen den Schwung des Hundes ankommt und hält ihn von einer eventuellen Schutzreaktion für seinen Hund noch ab.
Denen blieb rein die verbale Reaktion, die natürlich trotzdem nicht hätte beleidigend ausfallen müssen. Aber hier sollte man echt berücksichtigen, dass Spaniel-Halter nicht unbedingt ein Kraftpaket mit ca. 25 kg gewöhnt sind, das noch dazu aggresiv aggiert.

Und je nach Hundeverordnugn/-Gesetz kommt auf Dich automatisch eine Anzeige/ Überprüfung durch das OA zu. In unsere LHV (oder isses doch schon ein Gesetz) ist definitiv das gefahrgeneigte Anspringen bzw. das Beißen ausreichend um den Hund als "gefährlich" einzustufen, was letztlich alle vorher stattgefundenen WT oder SK-Prüfungen hinfällig macht und zu MK und Leinenzwang führt (im Übrigen das unabhängig von der Rasse, das war schon vor den unsäglichen Rasselisten und 20/40 Regelungen so).

Nun war da aber noch das Weibchen im Spiel, sie rannte dahin ist ja auch ok. Die Besitzerin lief hinterher d.h. dass es durchaus möglich ist, da sie Ihr Weibchen holte und dass dies nicht gesehen wurde. Sie stand in diesem Moment mit dem Rücken zu mir und die Frau war, soweit es meine Erinnerung zulässt durch Sie nicht in der Lage dies zu sehen. ?????:verwirrt:
 
Ach Großer, hab dich schon richtig vermisst…

Bürste schrieb:
Durchkommen wirst du damit natürlich nicht, vermutlich wirst du damit nicht mal ankommen ;)

nö, natürlich nicht

§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer S.exuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


Ist Ansichtssache, je nach Formulierung der „Drohung“ und verlauf der „Diskussion“ würd ich nicht darauf wetten


Nein - unter gefährlicher Körperverletzung.

§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Wo du die Waffe, das Gift oder die anderen Straftatsbestandsmerkmale hernimmst musst du mir mal erklären.

Bleib dabei:

§ 229
Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Wenn ich zu doof bin mein Hund festzuhalten ist das fahrlässig.



Wieder harte Worte, die es zu beweisen gälte.


§ 145d
Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.
§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


Wenn jemand behauptet, von einem fremden Hund gebissen worden zu sein ohne das es der Tatsache entspricht fällt das ja wohl unter die beiden §§


Ich vemute auch du würdest gut überlegen, bevor du so um dich schlägst - hoffe ich jedenfalls.

Vor allem hab ich mir überlegt ob ich auf dein Post überhaupt antworte aber so kurz nach dem Mittagessen hatte ich eh keine lust zur arbeit
 

PJArbeit schrieb:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
Pete23021972 schrieb:
[...]
ich für meinen teil habe es mir zur gewohnheit gemacht, hundehalter darauf anzusprechen, dass mir ein bestimmtes verhalten missfällt und ich beim nächsten mal das oa informiere.
[...]pete




Und wo bitte ist da die Gewalt oder das Drohen mit einem empfindlichen Übel?

PJArbeit schrieb:
Wo du die Waffe, das Gift oder die anderen Straftatsbestandsmerkmale hernimmst musst du mir mal erklären.

Der Paragraph liest sich so:

§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

oder
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

oder
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

oder
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
.

Ein Hund wird vor dem Gesetz in dem Zusammenhang als gefährliches Werkzeug angesehen.

PJArbeit schrieb:
Wenn jemand behauptet, von einem fremden Hund gebissen worden zu sein ohne das es der Tatsache entspricht fällt das ja wohl unter die beiden §§

Die Paragraphen sind mir durchaus bekannt - auch deren Wortlaut aber dass der Sachverhalt auch die Tatbestandsmerkmale erfüllt muss immer erst bewiesen werden.

PJArbeit schrieb:
Vor allem hab ich mir überlegt ob ich auf dein Post überhaupt antworte aber so kurz nach dem Mittagessen hatte ich eh keine lust zur arbeit

Was deinen Nick in ein neues Licht stellt ;)
 
Beweisen kann es doch die Polizei die war vor Ort, und wie mir der Polizist am telefon bestätigte, hat Sie nichts gesagt. Unser Bekannter, der Awalt ist bestätige mir dass wenn die Polizei zu so einem Vorfall gerufen wird automatisch nach verletzten fragt.
 
.... lach mich schlapp .... sorry, aber diese pseudojuristische auseinadersetzung, welche faktisch keinerlei sachlichen hintergrund erkennen lässt hat mich vollkommen übersehen lassen, dass man mir den vorwurf einer strafbaren handlung macht.

oder wie kommt es, dass meine aussage im zusammenhang mit der subsumtion eines strafgesetzlichen tatbestandes erwähnt wird?

aber damit ihr weitermachen könnt, gebe ich einen kleinen schupser in eine interessante richtung. es ist in der juristerei ein höchst umstrittenes und damit interessantes thema, ob die ankündigung eines ansich rechtmäßigen verhaltens, hier die anzeige beim oa, selbst schon einen straftatbestand, zb den der nötigung erfüllen kann. wer das löst wird karriere machen.

aber im ernst, was soll der driss?
ich weiß ich werde wieder blöd angemacht, aber ich hatte eben wieder so einen "hübschen" vorfall. ich stehe mit meiner klefftöle in einer buchhandlung ... um genauer zu sein ... ich stehe, er liegt. es kommt ein sympathisch wirkendes, älteres ehepaar hinein, welches von einem korpulenten labbi begleitet wird. hübsches tier. dummerweise fängt der sofort an zu knurren und zieht den älteren herren in meine richtung. ich stolz wie oskar, weil mein zwerg nicht reagiert, bleibe ruhig und denke mir, der wird ihn schon wegziehen.
falsch gedacht. als er so ungefähr 30 cm nah dran war habe ich den herren nett darüber informiert, dass es sein hund wahrscheinlich nicht unverletzt an mich oder meine süßen ranschaffen wird. um ihm die angst vor dem ach so bösen kampfhund direkt zu nehmen habe ich ihm auch gesagt, er müsse keine angst vor duncan haben, vielmehr würde ich das selber regeln. er schaute nur ziemlich böse, der mann, der hund knurrte ja sowieso schon und seine holde lächelte und zog ihn weg.

war das jetzt nötigung? ... beleidigung oder gar bedrohung? ... ich für meinen teil halte es für die freundliche verbreitung von wissen über künftige ereignisse welche beim unveränderten fortgang der dinge mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eintreten. und ich halte es für in ordnung. und noch viel besser. ich weiß, dass ich keinen in deutschland geltenden strafttbestand mit diesem verhalten auch nur ansatzweise tangiere. ich weiß, dass hier viele anders denken, aber ich versuche vorbeugend zu handeln.

jetzt diskutiert weiter.

p.s.: da-citiy
ich halte es für eine kluge entscheidung, den kram mit der anzeige zu vergessen. darüber hinaus solltest du in erwägung ziehen deine hundehaftpflicht zu informieren und dich mit einem anwalt verbindlich, also nicht nur mit einem beaknnten oder so, in verbindung zu setzen. der weitere fortgang des verfahrens, einen solchen wird es geben, hängt überwiegend von deiner ersten einlassung zum sachverhalt ab. die solltest du auf keinen fall selbst verfassen.

pete
 
Pete23021972 schrieb:
.... lach mich schlapp .... sorry, aber diese pseudojuristische auseinadersetzung, welche faktisch keinerlei sachlichen hintergrund erkennen lässt hat mich vollkommen übersehen lassen, dass man mir den vorwurf einer strafbaren handlung macht.

oder wie kommt es, dass meine aussage im zusammenhang mit der subsumtion eines strafgesetzlichen tatbestandes erwähnt wird?

aber damit ihr weitermachen könnt, gebe ich einen kleinen schupser in eine interessante richtung. es ist in der juristerei ein höchst umstrittenes und damit interessantes thema, ob die ankündigung eines ansich rechtmäßigen verhaltens, hier die anzeige beim oa, selbst schon einen straftatbestand, zb den der nötigung erfüllen kann. wer das löst wird karriere machen.

aber im ernst, was soll der driss?
ich weiß ich werde wieder blöd angemacht, aber ich hatte eben wieder so einen "hübschen" vorfall. ich stehe mit meiner klefftöle in einer buchhandlung ... um genauer zu sein ... ich stehe, er liegt. es kommt ein sympathisch wirkendes, älteres ehepaar hinein, welches von einem korpulenten labbi begleitet wird. hübsches tier. dummerweise fängt der sofort an zu knurren und zieht den älteren herren in meine richtung. ich stolz wie oskar, weil mein zwerg nicht reagiert, bleibe ruhig und denke mir, der wird ihn schon wegziehen.
falsch gedacht. als er so ungefähr 30 cm nah dran war habe ich den herren nett darüber informiert, dass es sein hund wahrscheinlich nicht unverletzt an mich oder meine süßen ranschaffen wird. um ihm die angst vor dem ach so bösen kampfhund direkt zu nehmen habe ich ihm auch gesagt, er müsse keine angst vor duncan haben, vielmehr würde ich das selber regeln. er schaute nur ziemlich böse, der mann, der hund knurrte ja sowieso schon und seine holde lächelte und zog ihn weg.

war das jetzt nötigung? ... beleidigung oder gar bedrohung? ... ich für meinen teil halte es für die freundliche verbreitung von wissen über künftige ereignisse welche beim unveränderten fortgang der dinge mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eintreten. und ich halte es für in ordnung. und noch viel besser. ich weiß, dass ich keinen in deutschland geltenden strafttbestand mit diesem verhalten auch nur ansatzweise tangiere. ich weiß, dass hier viele anders denken, aber ich versuche vorbeugend zu handeln.

jetzt diskutiert weiter.

p.s.: da-citiy
ich halte es für eine kluge entscheidung, den kram mit der anzeige zu vergessen. darüber hinaus solltest du in erwägung ziehen deine hundehaftpflicht zu informieren und dich mit einem anwalt verbindlich, also nicht nur mit einem beaknnten oder so, in verbindung zu setzen. der weitere fortgang des verfahrens, einen solchen wird es geben, hängt überwiegend von deiner ersten einlassung zum sachverhalt ab. die solltest du auf keinen fall selbst verfassen.

pete
Hi, bist du dir sicher dass es ein Verfahren geben wird? Wenn die sich entschieden haben mich nicht Anzuzeigen????:hallo:
 
Vermutlich wird es wohl daran liegen, dass jeder Vorfall mit einem (Kampf-)Hund von der Polizei an das OA gemeldet wir. (Berichtigt mich, wenn dem nicht so sein sollte).
 
@ da-city
versprechen kann ich es nicht ;) , aber das wirst du auch nicht wollen. aber es ist anzunehmen.

vielleicht hast du ja glück. aber unabhängig davon sollte sich etwas ändern.

pete
 
Pete23021972 schrieb:
@ da-city
versprechen kann ich es nicht ;) , aber das wirst du auch nicht wollen. aber es ist anzunehmen.

vielleicht hast du ja glück. aber unabhängig davon sollte sich etwas ändern.

pete
Ja ich weiss es, allerdings frage ich mich warum die Leute die zugeschaut haben nichts dazu gesagt haben, 2 Zuschauer gabs ja eine stand hinterm Auto. Sie hat alles gesehen warum hat Sie nicht für die anderen ausgesagt? Sie sagte sie gucke weil Sie so etwas interessant findet :verwirrt: ?????
 
Pete, auch wenn es "nett" gemeint sein sollte, möchte ich Dich bitten, hier im Forum auf Begriffe wie "Scheißköter" und "Klefftöle" (Du meinst vermutlich "Kläfft...."?) zu verzichten. :(

Und da-city, Du stellst hier Deine Probleme ein, also mußt Du auch damit leben, daß nicht jeder Dein Verhalten oder das Deines Hundes zu 100% gutheißt. Und das darf dann durchaus geäußert werden. Also nicht immer gleich abblocken und sagen, derjenige wolle Dich ja eh nur fertigmachen.
 
also kein problem marion ... ich werde meinen hund künftig entsprechend der hier üblichen vokabularliste als bellhund und nicht mehr als klefftöle, als geruchsverbreiter und nicht als stinker und als bewegedichvondersitzgelegenheitmeinliebster und nicht als gehruntervomsofadudrecksacksau bezeichnen.

ich muss jedoch eingestehen, dass es mir nach 25 jahren mit narben und immer noch vorhandenen schmerzen im gesicht schwer fällt, bei der bezeichnung dieses speziellen tieres auf den begriff scheißköter zu verzichten. es handelt sich hierbei um das mildeste, was mir einfällt. aber auch hier beuge ich mich der höheren macht der zivilisation. es war halt ein fäkalvierbeiner.

pete
 
Pete23021972 schrieb:
ich muss jedoch eingestehen, dass es mir nach 25 jahren mit narben und immer noch vorhandenen schmerzen im gesicht schwer fällt, bei der bezeichnung dieses speziellen tieres auf den begriff scheißköter zu verzichten. es handelt sich hierbei um das mildeste, was mir einfällt. aber auch hier beuge ich mich der höheren macht der zivilisation. es war halt ein fäkalvierbeiner.
Na dann denke ich hast du nicht verstanden wer für das Verhalten des Hundes verantwortlich ist oder war es ein Strassenhund ohne Besitzer? ;)



Pete23021972 schrieb:
wir haben uns 1998 unseren ersten staff angeschafft. er war zwölf wochen alt und hatte keinerlei schlechten erfahrungen gehabt. wir holten ihn zu unser damals bereits vorhandenen schäferhündin und taten alles für eine gute sozialisation. viel draußen, hundeplatz und viiiieeeeell spielen. alles kein problem. neben an wohnte ein gleichaltriger retriever mit dem spielte er immer. als er neun monate war machte es klick. er nahm sich den retriever und verbiss sich. er wurde wirklich aggressiv. rücksprachen mit erfahrenen fachleuten, es waren wirlkich solche, und ab zur kastration. es wurde ruhiger.
aber kontakt zu anderen hunden,mit ausnahme der familieneigenen hunde, war nicht mehr möglich. er war nicht grantig, zeigte keine zähne oder so. wenn er aber an einen anderen hund herankam hat er sich auf ihn gestürzt und sich verbissen.

Welche Namen wird dieser Hund wohl in der Nachbarschaft gehabt haben? ;)
 
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