Besitzer von bissigem Spitz-Mix erhielten Hundehaltungsverbot Österreich

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Sera und Rest

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Besitzer von bissigem Spitz-Mix erhielten Hundehaltungsverbot


Salzburg/Österreich, 7.1.02

Zum ersten Mal wird jetzt über zwei Hundebesitzer ein Halteverbot ausgesprochen. Der Spitzmischling hat fünfmal zugebissen.

Die Salzburgerin und ihr Sohn, über die jetzt ein Halteverbot verhängt wird, sind bereits amtsbekannt. Der erste Hund hat siebenmal, ihr zweiter Hund fünfmal zugebissen. Ein Kind erlitt dabei schwere Verletzungen im Gesichtsbereich.

Schon einmal hatte die Besitzerin ihren Hund in einem Tierheim abliefern müssen. Der Entscheid des Magistrats wurde damals jedoch übergangen, indem der Sohn der nachlässigen Hundebesitzerin den Vierbeiner wenig später übernahm und in die gemeinsame Wohnung zurückholte.

Nach einem Lokalaugenschein von Magistratsbeamten und Amtstierarzt müssen jetzt Beide von ihrem beißwütigen Vierbeiner Abschied nehmen. Per Bescheid spricht der Magistrat Salzburg - landesweit erstmals - ein Halteverbot aus.

Möglich wurde dieser Schritt durch eine Änderung im Landes-Polizeistrafgesetz. Künftig kann Personen, die als Halter von Hunden nicht in der Lage sind eine Gefährdung oder Belästigung von Dritten auszuschließen, das Halten von Hunden untersagt werden.

"Probleme bereiten in erster Linie Personen, die kein Einsehen haben, wie ein Hund zu halten ist", sagt Karin Rotter vom Amt für Öffentliche Ordnung. Mit der neuen Regelung könne man zudem effektiv gegen Besitzer vorgehen, die ihre Hunde als Waffe einsetzten.

Probleme mit Hunden in Kleinwohnungen

Auf Gemeindeebene entscheidet der Bürgermeister über ein Halteverbot. Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) begrüßt die neue gesetzliche Regelung. "Jetzt können Hundehalteverbote rasch und relativ einfach ausgesprochen werden. Früher brauchte man dazu verschiedene Gutachten." Zu Problemen komme es meist, wenn ein "übertriebener Hundenarr" in einer Kleinwohnung mehrere große Hunde halte, schildert Mödlhammer. Außerdem seien Konflikte programmiert, wenn freilaufende Hunde über Gartenzäune springen und zur Gefahr für die Umgebung werden.


Ergänzend dazu:
Salzburger Nachrichten
Z
wei Hunde fallen im Beisein ihres Besitzers über eine junge Salzburgerin her und verletzen sie schwer. Monate später sind die Hunde wieder beim Herrchen. Derart unglaubliche Fälle dürften der Vergangenheit angehören. Denn in Salzburg kann jetzt zur Vermeidung von Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen ein Hundehalteverbot ausgesprochen werden. Zum ersten Mal wurde das Verbot nun in der Landeshauptstadt verhängt. Das ist beruhigend: für Hundehalter und ihre Umwelt.

Denn ein Großteil der Hundebesitzer hat ihre Viecherl gut unter Kontrolle. Frauerl und Herrl kümmern sich darum, dass Bello und seine Umgebung gut miteinander auskommen. Warum also sollten diese verantwortungsvollen Menschen ihre Hunde nur mit Leine und Maulkorb herumführen müssen? Auf der anderen Seite stehen Hundehalter, denen es höchstens ein kicherndes "er tut eh nichts" entlockt, wenn ihr Schäfer Nachbarn anspringt oder Spaziergänger ins Wadel zwickt. Gar nicht zu reden von denen, die bewusst in Kauf nehmen, dass ihre Tiere andere verletzen.

Im Schutz eines schwachen Gesetzes konnten diese schwarzen Schafe bislang andere tyrannisieren. Will er seinen Vierbeiner behalten, wird so mancher Hundehalter jetzt umdenken müssen.


Quelle:

Bis dann Sera


dog85.gif


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